UA 6/1 Protokoll 28.04.2016 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (4.11.2011, Spurensicherung, Polizeidirektor Menzel)

ua-202Am 28.04.2016 ging es im Thüringer - erneut um den 4. November, das Wohnmobil des NSU in Eisenach, Ermittlungs- und Spurensicherungsmaßnahmen in den ersten Tagen. Der damalige Polizeieinsatzleiter Herr Menzel stellte erneut dar, dass der Transport des Wohnmobils von Stregda in eine eines Abschleppunternehmens alternativlos gewesen sei, alleine die Tatortdokumentation hätte seiner Einschätzung nach voraussichtlich drei bis fünf Tage gedauert. Er bestätigte, dass er einen täterorientierten Vorgehensansatz bei der Spurensicherung wählte, der eher unüblich sei, da man normalerweise tatortorientierte vorgehe. Herr Menzel berichtete über sein Betreten des Wohnmobils auf einer Fußmatte,  ein Schuhüberzug wie ihn die Spurensicherung verwende sei für ihn entbehrlich gewesen, da der Tatort „mit Brandnestern oder mit warmen Teilen gefüllt“ war. Er berichtete auch über den Verdacht einer Sprengfalle im Wageninneren, seine Verwendung einer Feuerwehrharke und das Auffinden von Waffen. Für Irritationen sorgten die Angaben über die Anforderungen eines Zeltes beim THW und das Vorhalten von Kräften im Vorfeld des 4.11., weil ein möglicher (erneuter) Banküberfall erwartet wurde. Ebenfalls kam zur Sprache, dass Menzel einer damaligen LINKE-Landtagsabgeordneten eine Durchsuchung nach Beweismitteln ankündigte, von der letztendlich abgesehen wurde. Unter den Toten im Wohnmobil wurde zunächst Holger Gerlach, Menzel berichtet von weiteren Ermittlungsmaßnahmen von der Observation bis zur Festnahme. Mögliche fehlende Finanzermittlungen bei der Mutter Böhnhardt waren Thema. Laut Menzel seien weder am 4. noch am 5.11  Personal von Verfassungsschutz, BND oder vor Ort gewesen. Der zweite Zeuge von der Tatortgruppe konnte Angaben von Menzel über Anweisungen zum Erstellen von speziellen Fotoaufnahmen (Sphären) in Stregda nicht bestätigen. Er besteht weiterhin darauf, dass es „die bessere Variante gewesen“ wäre, gleich das BKA in den Fall (ermittlungsführend) einzubinden. Dagegen hatte Menzel auch im Ausschuss mit fehlender Rechtsgrundlage argumentiert. Laut dem Kriminaltechniker „hängen sich Polizeiführer nicht so rein“, aber „der ganze Fall ist ein Ausnahmefall“.

Zum Nachlesen, chronologisch von oben nach unten. Weil das Live-Bloggen aus dem Ausschuss seit einiger Zeit untersagt ist, wird es fortan bei der Protokollform bleiben. Namen teilweise abgekürzt.

1. Befragung: Polizeidirektor Michael Menzel, 56 Jahre

2. Befragung: KOK Hoffm., Kriminalbeamter des LKA, Mitglied der Tatortgruppe am 04.11.


10.03 Uhr Erster Zeuge: Polizeidirektor Michael Menzel

2016_04_28-menzelMenzel bestätigt direkt zu Anfang auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD), einen Rechtsbeistand zu haben, er habe es aber nicht für notwendig erachtet, ihn heute mitzunehmen. Danach folgt die Belehrung durch die Vors. Abg. Marx (SPD). Michael Menzel war bereits im März 2014 zum Untersuchungsausschuss der vorigen Legislaturperiode geladen. Das Protokoll der damaligen Sitzung liegt dem Untersuchungsausschuss (UA) vor.

Menzel erklärt, dass er zunächst aus seiner Sicht berichten und die Dinge darstellen wird. De facto setze er inhaltlich am letzten Termin beim UA an. Er habe damals schon gesagt, dass er 30 Jahre beruflichen Werdegang in der kriminalistischen Ausbildung habe. Er sei Dienstleiter der Kriminalpolizei gewesen und habe die Arbeit von unzähligen Sonderkommissionen (SoKos) geleitet. Am 04.11.2011, dem Tag des Auffindens des Wohnmobils, sei er wegen einer Information der Einsatzzentrale zu Schüssen in Eisenach-Stregda zum Tatort gefahren. Die Lage des Tatorts in Eisenach-Stregda sowie eine mögliche Tatqualifizierung einer räuberischen Erpressung und eines Todesermittlungsverfahrens hätten nach seiner Einschätzung seine Zuständigkeit als damaligen Leiter der Polizeidirektion Gotha begründet. Er sei dann nach der Strafprozessordnung verpflichtet, den Tatort zu erforschen, das heiße, sofort Maßnahmen zur Sicherung des Tatorts und der Beweisführung zu ergreifen. Deshalb verschaffe er sich zunächst einen Überblick am Tatort um anschließend „zielgerichtet und differenziert“ Maßnahmen zu treffen. Seine Tatortuntersuchung diente der Sicherung von Spuren und der vorläufigen Bewertung hinsichtlich weiterer Ermittlungsschritte.

Es sei von entscheidender Bedeutung, am Tatort zunächst Fehlerquellen auszuschließen. Menzels Vorgehen sei daher davon geprägt gewesen, Fehlerquellen auszuschließen oder zu minimieren. Typische Fehlerquellen seien insbesondere Zeitdruck durch beispielsweise Witterungs- oder Lichtverhältnisse. Menzel hatte einen Plan in Auftrag gegeben, systematisch vorzugehen. Es sei darum gegangen, Raub, Selbsttötung und gegebenenfalls weitere Straftaten aufzuklären. Die Kommunikation vor Ort sei in der Regel sehr erschwert. Man halte ständige Kommunikation um alle gesichteten Spuren in die Ermittlungen einfließen zu lassen. Er habe eine „eindimensionale Hypothesenbildung“ am Tatort vermeiden wollen, dass heiße, dass Ermittler sich ausschließlich darauf konzentrierten, die Täter auf einen Zusammenhang auf den Überfall in der Sparkasse einzuschränken. Der Schlüssel für die Aufarbeitung sei die Tatortaufarbeitung und deshalb, den Tatort nicht zu verändern oder zu betreten und Schutz vor Witterung zu leisten. Der Tatort werde deshalb eingeteilt in Sicherungsangriff und Auswerteangriff. Im Sicherungsangriff seien zunächst bestimmte Schritte notwendig, um den Auswerteangriff absichern zu können. Vorrang im Sicherungsangriff habe immer die Gefahrenabwehr. Das sei auch hier so gewesen, denn es habe durch den KPI-Leiter die Information gegeben, dass gegebenenfalls eine Sprengfalle vorhanden sei. Zudem sei es um das Aufspüren von Brandherden gegangen. Der Sicherungsangriff sei zudem geprägt von Absperrmaßnahmen, wovon auch der Bürgermeister Doht betroffen gewesen sei, der „sich sogar indirekt beschwert [hat], nicht durchgelassen zu werden.“ Im Sicherungsangriff seien ferner Fotos anzufertigen, gegebenenfalls bewegliche Gegenstände mitzunehmen, der subjektive Tatbefund zu schützen, Zeugen- und weitere Hinweise zu hören und zu bearbeiten sowie sofortige Fahndungsmaßnahmen einzuleiten. Es gehe um die Verständigung von Einsatzkräften wie der Tatortgruppe, USBV, Fährtenhunde, Gerichtsmediziner. Die Dokumentation der Phase rechtfertigte in diesen Fall auch die Beiziehung der Fotos von der Feuerwehr. Zuletzt gehe es im Sicherungsangriff um die Übergabe des Tatortes für den Auswerteangriff, Tatortarbeit und Beweismittel müssten dafür geschützt werden. Vorliegend gehörten dazu auch die gezielte Zeugenbefragung und die Ermittlungen zu den Fahrzeugen vor und hinter dem Wohnmobil sowie die Information der Gerichtsmedizin. Von dem Auswerteangriff erwartet Menzel Hilfe für die Tatrekonstruktion. Deshalb habe er das LKA gebeten, Ermittlungsansätze zu finden und deshalb habe er auch den täterorientierten Vorgehensansatz gewählt. Dieser Ansatz sei in der Kriminalistik weniger verwendet als der tatortorientierte Ansatz, also „von außen nach innen“. Der Tatort in Stregda habe die besondere Herausforderung gehabt, dass der nicht-natürliche Tod zu untersuchen war. Es habe sichere Zeichen des Todes gegeben, die nicht mit dem Leben vereinbar seien. Die Feuerwehr als auch die vor Ort befindlichen Polizeibeamten hätten von großflächigen Kopfverletzungen gesprochen. Bei Schussleichen seien die Lage der Waffen, der Hülsen und die Art der Verletzung entscheidend. Als er am Tatort eintraf, habe er eine Lageeinweisung von der Feuerwehr und der Eisenach erhalten. Sie hätten von intensiven Löscharbeiten am Wohnmobil berichtet und dass sich in dem Wohnmobil zwei Leichen mit großflächigen Kopfverletzungen befinden. Die Lageeinweisung sei auch davon geprägt gewesen, dass gegebenenfalls eine Sprengvorrichtung vorhanden sei. Die von ihm durchgeführte Besichtigung des Tatortes diente der Gefahrenabwehr, da vom Tatort Gefahr ausgegangen sei. Bei näherer Betrachtung, einem Blick von außen nach innen, sei er von der äußeren Form des verdächtigen Gegenstandes eher von einem Satellitengerät ausgegangen. Im Wohnmobil habe es zudem noch Glut-, Brandnester gegeben, die sich entzündeten. Menzel erklärt: „Deswegen habe ich das Wohnmobil betreten und habe eine Fußmatte unmittelbar am Eingangsbereich abgelegt um mich darauf zu positionieren. Das war notwendig, um nicht im Brandschutt zu stehen, der war noch temperiert.“ Die Temperaturen seien geeignet gewesen, „Schutzschuhe oder sonst was“ zu beschädigen. Deshalb habe man sich nur so verhalten können, wie er es getan hatte. Er habe sich die Löscharbeiten erklären lassen. Es sei versucht worden, den Sprühstrahl einzustellen. Er habe die Feuerwehr gebeten, die noch erforderlichen Löscharbeiten „so schonend wie möglich weiter zutun und punktgenau zu löschen.“ Er habe sich von Feuerwehr ein Arbeitsmittel, eine Feuerwehr-Harke, geben lassen: „Mit der habe ich Brandnester lokalisiert, die der Kollege der Feuerwehr gelöscht hat.“ Unmittelbar darauf folgten weitere polizeiliche Ermittlungen, die Fahndungsansätze und Kräfte seien weiter zu betreiben gewesen. In Zusammenarbeit mit seinem Kollegen Lo. habe er die Tatortgruppe, Fährtenhunde und die Gerichtsmedizin angefordert. Bei der entsprechenden Lagebewertung sei die Feuerwehr dabei gewesen. Er habe nach Dokumenten gefragt, die gefertigt worden seien. Der Einsatzleiter, wohl Herr Nenn., bejahte die Frage. Ihn habe er, Menzel, dann um die Fotos gebeten. Der Einsatzleiter habe ihm die Fotos jedoch nicht geben können, weil er die SD-Karte nicht aus dem neu erworbenen Fotoapparat herausbekam. Deshalb habe er um Übergabe des ganzen Fotoapparats gebeten. Die Absprachen zum weiteren Vorgehen seien mit den Polizeibeamten vor Ort, „also meinen Kollegen“, erfolgt. Sie hatten vereinbart, dass die Gerichtsmedizin unmittelbar vor Ort kommen sollte. Aus seiner Sicht habe die Lage der Leichen, die Lage und Anzahl der Waffen eine besondere Rolle für die weitere Thesenbildung spielen können. Prof. Mall habe mit ihm das Wohnmobil betreten: „Wir standen zusammen auf der Fußmatte.“ Sein Bericht gegenüber Prof. Mall sei von den Erkenntnissen bis dahin charakterisiert gewesen, von der Lage der gesichteten Waffen und von den zweiten Pumpgun unter dem Körper von Böhnhardt. Prof. Mall habe diese nicht erkannt. Der genaue Waffentyp sei für die rechtsmedizinische Obduktion nötig. Deshalb habe er mit der Harke Brandschutt ein kleines Stück zur Seite geführt. Prof. Mall habe daraufhin die Waffe gesehen. Weil Menzel mit der Harke eine Veränderung des Tatorts vorgenommen hatte, habe er selbst die Dokumentierung veranlasst. Es entspreche den Grundregeln, Veränderungen zu dokumentieren. Neben der Gerichtsmedizin habe er auch die Lagebesprechung mit der Tatortgruppe gemacht. Diese hatte mehrere Aufträge, nämlich die Durchführung des Sicherungsangriffs und die Übernahme des Auswerteangriffs, also die Sicherung auch von beweglichen Spuren. Er habe den Auftrag zur Fotodokumentation mittels des Spheron-Verfahrens erteilt. Das beschreibe eine 360°-Sicht zur Rekonstruktion des Tatortes. Der Vorher/Nachher-Abgleich im Original in Stregda und in der Halle, in die das Wohnmobil verbracht wurde, seien zwingend für die Beurteilung der Rekonstruktion und der weiteren Spurensicherung.

Menzel führt weiter aus, eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) mit verschiedenen Abschnitten gegründet zu haben, darunter die Abschnitte „Tatort Stregda“, „Ermittlung“, „Auswertung“, „Fahndung“ und er selbst habe Maßnahmen für die „Öffentlichkeitsarbeit“ (Pressearbeit) getroffen. Menzel möchte hinsichtlich der Entscheidung zur Verbringung des Wohnmobils ein eigenes Fazit ziehen und weist dafür zunächst auf die „konkurrierenden Interessen“ hin, die ein Polizeiführer immer zu berücksichtigen habe. Die Bewertung einer einzelnen Interessenlage möge vollkommen legitim sein. Der Polizeiführer habe allerdings „schnell und zielgerichtet“ Ermittlungen durchzuführen und Fahndungen zur Identifizierung der Täter einzuleiten. Man müsse Gefährdungen ebenso wie die Spurensicherung und die Aufklärung von Straftaten als Interessen anerkennen. Der Umfang der Tatortdokumentation und die Öffentlichkeit des Platzes seien ebenfalls berücksichtigt worden. Bezüglich der Tatortdokumentation des Wohnmobils ist Menzel nach eigener Aussage in Anbetracht seiner langjährigen Erfahrung von „mindestens drei bis fünf Tagen zur Aufarbeitung“ ausgegangen. Seiner Erinnerung nach umfasste alleine die Asservierung der Spuren im Fahrzeug über 40 Umzugskartons. Technisch und organisatorisch seien Maßnahmen zu treffen und es stelle sich die Frage nach den Möglichkeiten, den Tatort vor Ort abzuarbeiten. Das THW sei kontaktiert worden um ein Zelt zu liefern. Seines Erachtens sei ein solches Zelt in der Größenordnung nicht vorhanden gewesen. Außerdem habe die Feuerwehr vor der Tatortuntersuchung mit einem D-Rohr Löscharbeiten durchgeführt, sodass ein jungfräulicher Tatort nicht mehr vorhanden war. Die Originalsituation sei daher bereits zwingend verändert geworden. Deshalb sei sein Entschluss gemeinsam mit den Mitarbeitern gewesen, das Wohnmobil abzuschleppen. Das sei im Übrigen keine besonders ungewöhnliche Maßnahme. Der Zeuge der SoKo Parkplatz hat, so glaubt Menzel, ebenfalls berichtet, dass bewegliche Tatorte in kriminaltechnische Hallen oder andere Unterkünfte gebracht würden um Maßnahmen durchzuführen. Menzel nennt das Beispiel eines Autos mit leider neun verstorbenen Flüchtlingen, das ebenfalls vor einigen Monaten von der Autobahn abgeschleppt worden sei. Vor der eigentlichen Spurensicherung hätten neben dem Schutz vor Bewölkung und Feuchtigkeit, die Spuren verändere, auch Maßnahmen zur Organisation von Licht und Heizung erst eingeleitet werden müssen. Das hätte zu einer aus seiner Sicht nicht zu vertretenden Zeitverschiebung geführt. Die Arbeit hätte sich nach hinten verlagert. Auch Hinweise der Tatortgruppe sind aus seiner Sicht aufgenommen worden. Angesichts der Gesamtheit der Informationen, die vorlagen, habe es sich möglicherweise nicht nur um einen Tatort zur Aufklärung eines Sparkassen-Überfalls gehandelt. Seines Erachtens rechtfertigte die vorgefundene Situation einen intensiven Informationsaustausch und zielgerichtete und intensive Maßnahmen. Das sei der Garant dafür gewesen, bereits zwölf Stunden später erste Ergebnisse erreicht zu haben. Außerdem ist Menzel überzeugt: „Es gab durch die Verbringung des Wohnmobils keine inhaltlichen Abstriche. Die Verfolgung eines anderen kriminologischen Ansatzes heiße nicht, dass Spuren verloren gingen.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält Filmaufnahmen des Journalisten Wi. vom 04.11.2011 vor. Darauf sieht man das Wohnmobil noch aus dem Alkoven qualmen. Die Feuerwehr steht vor der geöffneten Seitentür und schaut in das Wohnmobil. Am Dach brennt es auf Höhe des Fensters neben der Seitentür (also ziemlich mittig vom Wohnmobil). Menzel vermutet, die Aufnahmen seien vor seinem Eintreffen gemacht worden. Die Brandentwicklung und der Brandherd seien bereits abgelöscht gewesen, gleichwohl habe es Glutnester und Vergasungen gegeben, allerdings nicht in der Form wie im gezeigten Video. Auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD) zu dem Einsatz der Harke erklärt Menzel, dass im Bereich des Alkovens Bettzeug gelegen habe, das noch geglimmt habe. Der Tatort habe immer wieder ausgegast, es habe Rauchentwicklungen gegeben und alles sei leicht entflammbar gewesen. In dem Alkoven hätten sie daher mit einem Feuerwehrstrahl Löscharbeiten durchgeführt. Der Kollege der Feuerwehr sei dabei mangels Platzes nicht im Wohnmobil gewesen, sondern sei linksseitig, also von der Fahrerseite des Autos, herangetreten. Menzel hat zeitgleich von der Fußmatte im Wohnmobil aus mit der Harke Gegenstände im Alkoven auseinander gezogen. Der Löscheinsatz mit seiner Hilfe habe vielleicht ein oder zwei Minuten gedauert. Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält ein Bild vor, das eine Fußmatte im Eingangsbereich vor der Sitzecke des Wohnmobils zeigt. Menzel meint, dass er die Fußmatte nicht so in den Wagen gelegt habe, wie auf dem Bild zu sehen ist. Das Foto beschreibe zutreffend Wohnmobil und Fußmatte, sei aber mutmaßlich nicht in Stregda, sondern später gefertigt worden, denkt Menzel. Die Fußmatte hätte näher Richtung Eingang gelegen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) nennt als Erstellzeit des Fotos 14.04 Uhr und tut kund, dass das Wohnmobil um diese Uhrzeit – unabhängig vom Streit um Sommer- und Winterzeit – noch in Stregda gewesen sei. Menzel sieht in seinen Unterlagen nicht, wann er den Tatort verlassen hat, vermutet aber, dass es gegen 14.30 Uhr gewesen sein müsste. Mit der Beendigung des Sicherungsangriffs sei sein Teil erledigt gewesen. In seiner Erinnerung habe die Matte etwas weiter vorne gelegen, aber es seien seitdem viereinhalb Jahre vergangen.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) wiederholt, dass der Zeuge also die Harke benutzt habe, um Frau Mall die Waffe am Leichnam zu zeigen um eine mögliche Hypothese für den Tötungsvorgang bildlich zu machen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) möchte wissen, wie weit Frau Mall zu diesem Zweck in das Wohnmobil ging. Menzel erklärt: „Wir standen in dem Eingangsbereich auf dieser Fußmatte.“ Aufgabe sei es gewesen, Frau Mall möglichst viele Informationen zu den Verletzungen, zu möglichen Umständen des Todes, und zu weiteren Hinweisen zu geben, die in der Obduktion verwertet werden könnten. Zwingend notwendig sei deshalb auch das Wissen um die Anzahl und Lage der Waffen gewesen. Eine Waffe unterhalb einer Leiche könne nämlich fehlende Leichenflecke in der Obduktion erklären. Menzel betont erneut, er habe mit Frau Mall in dem Eingangsbereich gestanden. Das weitere Hineintreten sei aufgrund der Lage der Leiche Böhnhardts ausgeschlossen gewesen, weil der Körper mitten im Gang lag. Der Aufenthalt im Eingangsbereich habe aber auch ausgereicht. Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält vor, dass Frau Mall im UA ausgesagt hat, dass Menzel gesagt habe, dass bei einem Suizid ja Waffen im Brandschutt sein müssten. Menzel hat laut Frau Mall mit einem Stock im Brandschutt gewühlt. Sie selbst habe das von außen gesehen. Menzel habe seine Gedanken laut formuliert und sich ihrer Ansicht nach weniger an die Rechtsmedizin, sondern mehr an die Polizeikollegen gerichtet. Die Vors. Abg. Marx (SPD) erkundigt sich nach der Aufgabe der Rechtsmedizin. Menzel erklärt, er habe die Rechtsmedizin angefordert, die wegen einer Sektion gerade zufällig in Eisenach war. Es sei zwingend notwendig, die Todesursachen zu ermitteln. Frau Mall sei vor dem Wohnmobil eingewiesen worden um Spuren in der späteren Obduktion besser sichern zu können und die Lage der Leichen zu sehen. Wenn Gegenstände unter einer Leiche lägen, bildeten sich an diesen Stellen keine Leichenflecke. Mittels der Ansicht des Fundorts könnten Kausalitäten herausgefunden werden, weshalb wo keine Flecken seien. Deshalb seien bei den Obduktionen auch Ermittler. Die Aufgabe von Frau Mall sei es, Stellung zu kriminalistischen Thesen zu nehmen, sprich in diesem Fall, ob ein Suizid vorliegen könnte oder eine andere Todesart in Betracht komme. Deshalb müsse sie den Tatort einsehen.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält das Bild vor, in dem die Harke auf bzw. neben dem Kopf von Böhnhardt zu sehen ist. Sie erklärt: „Es befindet sich definitiv Blut an der Harke.“ Sie fragt Menzel, ob er die getätigten Bewegungen mit der Harke beschreiben könne. Menzel antwortet, die Waffe liege genau oberhalb eines Zinkens der Harke, „zwischen sieben und zwei Uhr“. Die Körper seien fast ausgeblutet gewesen, zusammen mit dem Löschwasser erkläre dies das Vorkommen von Blut. Die Vors. Abg. Marx (SPD) möchte wissen, warum die Aktion notwendig gewesen sei. Menzel entgegnet, er habe vorhin den Bereich Sicherungsangriff zu erklären versucht. Es gehe dabei um die Abwehr von Gefahren auch hinsichtlich der eigenen . Die Anzahl und Lage der Waffen seien zudem wesentlich für die weitere Thesenbildung, also ob eventuell eine dritte Person beteiligt sei. Bis zum Eintreffen der Gerichtsmedizin sei der Tatort im Übrigen nicht verändert worden und die Veränderung sollte durch Fotos dokumentiert worden, wie es auch erfolgt sei.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) erinnert sich an den früheren Zeugen Ingo K., der gesagt habe, dass er für Außenaufnahmen vor Ort war und Menzel ihm den Auftrag erteilt habe, diese Fotos zu machen. Zu diesem Zweck habe Menzel den Kollegen Ingo K. in das Fahrzeug „hereingerufen“. Auf die Frage, ob er sich daran erinnere, führt Menzel aus, das Bild nicht selber gemacht zu haben. Der Kollege Ingo K. sei im kriminaltechnischen Bereich. Es sei daher logisch und folgerichtig, dass er Fotos gemacht habe. Die Vors. Abg. Marx (SPD) wünscht sich eine Erklärung dafür, dass zwar von Menzel, nicht jedoch von Ingo K. DNA-Spuren genommen worden seien. Menzel verweist an die Übergabe der Ermittlungen an das BKA. Es seien Tage und Wochen bis zu mehr Aufklärung vergangen. Allein die Suche und das Aufarbeiten des Komplexes „Wohnmobil“ hätten Wochen gedauert. Das BKA habe am 11.11 die Ermittlungen übernommen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) bemängelt, dass Menzel im ersten Termin vor dem UA nicht von Ingo K. gesprochen habe. Die Spheron-Aufnahmen, die gestern dem UA angeliefert worden seien, seien erst in der Halle gefertigt worden. Warum sie nicht bereits in Stregda angefertigt wurden, fragt die Vors. Abg. Marx (SPD). Menzel erwidert, sie hätten einen unterschiedlichen Informationsstand. Es seien Fotoaufnahmen in Stregda gemacht worden. Der Vorher/Nachher-Abgleich sei schließlich wichtig. Spheron-Aufnahmen hält Menzel nicht für erforderlich, jedoch für hilfreich, um den Tatort rekonstruierbar zu machen. Einzelaufnahmen böten das Risiko der Verzerrung der Perspektive, 360°-Aufnahmen würden das ausschließen. Deshalb habe er die Tatortgruppe gebeten, in Stregda Spheron-Aufnahmen zu tätigen. Aufgrund des Zeitdrucks habe der Schwerpunkt auf Aufnahmen aus dem Innenraum des Wohnmobils gelegen. Menzel meint: „Soweit ich weiß, sind Spheron-Aufnahmen im Innenbereich gemacht worden.“ Die Vors. Abg. Marx (SPD) entgegnet, dass Frau Mi. von der Tatortgruppe ausgesagt habe, dass Spheron-Aufnahmen in Stregda nicht gewollt gewesen seien. Dafür habe Menzel „den Hut aufgehabt“. Der zeitliche Aufwand wurde von ihr zudem als gering eingeschätzt. Die Abgeordnete fragt nach, ob Menzel eine Weisung erteilt habe. Dieser antwortet, er wolle die Aussage von Frau Mi. nicht kommentieren. Nach seiner beruflichen Erfahrung hätten Spheron-Aunahmen im Außenbereich sicherlich 45 Minuten in Anspruch genommen. Der eigentliche Tatort habe sich innerhalb befunden. Es sei für ihn daher eine logische Entscheidung, Aufnahmen im Innenbereich voranzutreiben. Der entsprechende Auftrag sei an die Tatortgruppe gegangen. Der Zeuge Hoffm. könne vielleicht mehr dazu sagen. Menzel ist sich sicher: „Die Tatortgruppe hatte den Auftrag, in Stregda Bilder zu machen.“ Das sei, glaube er, auch den Akten zu entnehmen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) sagt, das sei so in den Akten nicht zu finden. Sie fragt, ob Menzel die Rechtsmedizin selbst angefordert habe. Menzel meint, das könne auch der Kollege Lo. gemacht haben. Die Vors. Abg. Marx (SPD) möchte wissen, wer die Feststellung des Todes vorgenommen habe. Der Notarzt habe gemeint, dass er sich in Deckung begeben sollte, was zirka 45 Minuten gedauert habe. Schließlich sei er in einen anderen Einsatz gegangen, ohne jemals in der Nähe des Wohnmobils gewesen zu sein. Menzel äußert, nicht selbst mit dem Notarzt gesprochen zu haben, er sei „vielleicht vor meinem Eintreffen“ vor Ort gewesen. Gleichwohl wisse er, dass der Leiter der Feuerwehr und der Leiter der PI von großflächigen Kopfverletzungen gesprochen hätten. Auch nach der polizeilichen Ausbildung könne bei gewissen Verletzungen vom Todeseintritt ausgegangen werden. Ohne größere Erfahrung sei einschätzbar gewesen, dass „wenn wesentlich der Kopf fehlt, dass dann mit dem Leben Schluss sein muss.“ Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt, ob Menzel etwas zu der Bestellung des Tatortzelts um 12.53 Uhr und der späteren Abbestellung sagen könne. Menzel bestätigt die Anforderung des THW um 12.53 Uhr. Nach seinem Kenntnisstand sei ein Zelt der erforderten Größenordnung nicht vorhanden gewesen. Menzel hat allerdings nicht selbst mit dem THW gesprochen. Die Polizei habe zu der Zeit keine entsprechenden Tatortzelte besessen. Er habe im Nachgang des 04.11.2011 so ein Zelt anschaffen lassen. Es sei kausal nachvollziehbar, sich vor Ort zum Beispiel mit dem THW zu behelfen. Der Auftrag sei an einen Mitarbeiter gegangen, mit dem genannten Ergebnis. Die Vors. Abg. Marx (SPD) weist darauf hin, dass Menzel im letzten UA nicht über diese Diskussion gesprochen habe. Sie schildert, dass der UA lange nach den Fotos der Feuerwehr gesucht habe. Diese seien inzwischen vorgelegt, damit meine sie nicht nur die 4 Feuerwehrbilder, sondern 80/90 andere Bilder, „die wir bisher nicht hatten“. Damals habe Menzel dazu keine Angabe gemacht, dass sich noch Bilder bei ihm befänden, sondern gesagt, dass sie alle Materialien der SoKo Capron dem BKA geschickt hätten. Jetzt hätten sie die Spheron-Bilder noch aus Beständen in bekommen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt, ob Menzel die Existenz von Duplikaten bekannt gewesen sei. Menzel betont zunächst, dass die Bilder der Feuerwehr damals im UA keine Rolle gespielt haben und er nicht danach befragt worden sei. Erst durch die Medien sei er darauf aufmerksam geworden, dass die Feuerwehr das Fehlen ihrer Bilder bemängelte. Der Feuerwehrmann habe auf Nachfrage nicht den SD-Kamerachip herausgeben können. Das habe dann jemand anderes gemacht, womit Menzel seiner Pflicht aus der StPO nachgekommen sei. Das Sicherungsprotokoll sei noch vor Ort durch Lo. gefertigt worden. Lo., Leiter des K1 der KPS Eisenach, habe wohl der Dienstvorschrift entsprechend Bilder auf dem Server in Eisenach abgelegt. Menzel kann daher die Suche nach den Bildern nicht nachvollziehen. Seine Aussage von damals sei uneingeschränkt gültig. Am 11. bzw. am 16.11. sei alles, alle Unterlagen und alle Fotos, an das BKA übergeben worden. Außerhalb von Teilaufträgen von LKA und BKA liege weiteres nicht in seiner Zuständigkeit.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält Menzel vor, dass die Abg. König (LINKE) ihn damals nach den Fotos der Feuerwehr befragt habe. Menzel habe geantwortet, dass er der Polizeibeamte gewesen sei, der beim Eintreffen alle Kräfte zusammengenommen habe und nach der Kenntnis von Bildern durch die Feuerwehr das entsprechende Speichermedium habe beschlagnahmen lassen, weil dies die ersten Bilder vom Tatort seien. Menzel bezeichnet den Vorhalt als “korrekt“, aber „da geht es nicht um Verbleib der Bilder.“

Die Vors. Abg. Marx (SPD) erklärt die Identifikation der Personen als wichtig. Es habe nachts um 03.17 Uhr einen telefonischen Hinweis auf die Identität von Mundlos gegeben. Der Hinweis sei am 05.11. an die SoKo Capron gegangen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt, wann genau „Ihre Arbeit“ begonnen habe. Menzel erklärt, die SoKo Capron sei am 05.11. zusammengekommen, auch mit Kollegen aus Baden-Württemberg wegen des Dienstwaffenfunds von Arnold und Kiesewetter, beziehungsweise sei bis dahin eine der beiden Waffen identifiziert gewesen. Die SoKo Capron habe seines Erachtens am 04.11. gegen 23 oder 24 Uhr Feierabend gemacht, die Arbeit sei am 05.11. um 09 Uhr fortgesetzt worden. In der Zwischenzeit seien Informationen über die Einsatzzentrale Gotha gespeichert oder gesteuert worden. Die Vors. Abg. Marx (SPD): „Die Meldung ist also morgens von der Einsatzzentrale an die SoKo übergeben worden?“ Menzel bejahend: „Mhm.“ Die Leichen, so Menzel weiter, seien vom 04. zum 05.11. aus dem Wohnmobil geborgen worden. Sein Auftrag war, sie ohne Verzug zur Rechtsmedizin zu bringen. Ziele dieser Maßnahme seien die Überprüfung der Kausalität von Waffen und Verletzungen „und natürlich die Identifizierung der Personen“ gewesen. Die Identifizierung des Mundlos erfolgte aus Finger- und Handflächenabdruck. Im polizeilichen Datensystem erfolgte eine Registrierung des entnommenen Fingerabdrucks durch das BKA. Der Abgleich des Abdrucks mit den noch gespeicherten Daten aus der Vermisstenanzeige des Mundlos habe zur Treffermeldung geführt. Die Meldung ging in der Einsatzzentrale in Gotha ein. „Mich erreichte die Meldung frühs am 05.11.“, so Menzel. Er wisse nicht, ob Kollegen die ganze Nacht auf der Arbeit gewesen seien. Er habe sich an die Regelung des Untersuchungsausschusses gehalten und sich nicht mit Kollegen abgesprochen. Zumeist kämen Informationen telefonisch und danach noch auf Papier. Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält vor, dass Menzel im letzten UA gesagt habe, um 09 Uhr am Vormittag des 05.11. in das Büro gekommen zu sein. Eine Kollegin der SoKo habe beschrieben, um wen es sich bei der identifizierten Person, Mundlos, gehandelt habe. Menzel bestätigt diese Aussagen und sagt, dass die besagte Kollegin Frau Schi. oder eine andere Peron der SoKo gewesen sein könnte. Der Name Mundlos habe ihm nichts gesagt.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) legt dar, dass die Herren Hald. und Nordg. aus Baden-Württemberg in der Lagebesprechung in Gotha am 05.11. um 09 Uhr dabei gewesen seien und von einem aufgezeichneten Beziehungsgeflecht auf Whiteboards berichtet hätten. Die Frage ist, woher die Erkenntnisse nach 15 Jahren des Verschwindens auf die Whiteboards gelangt seien. Menzel erklärt, die Tätigkeit sei SoKo—immanent. Im Lagezentrum würden alle Informationen geclustert und visuell dargestellt um Ermittlungsumfang und –tiefe sowie einzelne Ermittlungsschritte festzuhalten und einzuleiten. So werde ein einheitlicher Informationsstand gewährleistet. Ob schon zu seinem Dienstbeginn um 09 Uhr ein Beziehungsgeflecht aufgezeichnet gewesen sei, weiß Menzel nicht. Er gibt an, die Beamten in Baden-Württemberg wegen der Waffe um den Komplex in Heilbronn direkt angerufen zu haben. Er habe zuvor mal gesagt, dass die Waffe Kiesewetter identifiziert gewesen sei, tatsächlich sei es zunächst wohl die Waffe Arnold gewesen. Die Ergebnisse der Sonderkommissionen sollten miteinander abgeglichen werden und somit die Arbeit der SoKo Kapron unterstützt werden. Die Ergänzungen an der Tafel könnten morgens oder auch nachts angefertigt worden seien. Zumindest Erkenntnisse zu gefundenen Unterlagen, Papieren, der Bahncard etc. seien schon nachts festgehalten worden. Die ersten Skizzen auf der Tafel hätten Schil. oder Aßm. gemacht, sie hätten die Ergebnisse aus dem System Damoko festgehalten.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) stellt fest, dass der Name Holger Gerlach auf Karten im Wohnmobil gefunden wurde, weshalb dieser als Mieter des Wohnmobils noch in der Nacht vorläufig festgenommen worden sei. Über ihn seien Verbindungen zur rechten Szene entstanden. Menzel meint, diese Erkenntnis habe ihn in den späten Nachmittagsstunden des 04.11. erreicht. Nach seiner Erinnerung seien Unterlagen mit der Identität von Holger Gerlach gefunden worden. Bereits in den Mittagsstunden sollte der Mieter des Wohnmobils ermittelt werden. Aus Strega führten Ermittlungen so in Richtung Sachsen zur KPI , die den Eigentümer des Wohnmobils befragt und so die Personalien von Gerlach bekommen hätten. Holger Gerlach sei nach den Thüringer Unterlagen nicht mehr im Bereich Staatsschutz registriert gewesen. Die Suchanfrage des LKA sei negativ verlaufen. Weitere Recherchen zur Person führten zum Wohnort von Gerlach in Bad Nenndorf und somit zur PI Bad Nenndorf. Es sei dann mit dem LKA beziehungsweise der KriPo Hannover Verbindung aufgenommen worden. Über den örtlichen Kriminaldauerdienst habe es am 04.11. den Hinweis gegeben, dass Gerlach in Jena geboren sei und dass Erkenntnisse im Bereich Staatsschutz vorliegen würden. Die Vors. Abg. Marx (SPD) schlussfolgert, dass man damit den Zusammenhang zum rechten Spektrum gehabt habe und fragt, ob das zu Nachfragen beim Verfassungsschutz geführt habe. Menzel verneint. Das habe stattdessen zur Ausschöpfung der polizeilichen Mittel geführt, sprich sofortige Observation des Wohnhauses von Holger Gerlach, Durchsuchungsbeschluss und Festnahme. Da in Thüringen keine Informationen vorgelegen hätten, habe man ein Ersuchen an das LKA Thüringen gestellt, durch den Bereich Staatsschutz unterstützt zu werden. Zuletzt betont Menzel, dass man erst am 05.11. von einem Zusammenhang zu dem Brand in der Zwickauer Wohnung erfahren habe. KHK Lei. habe ihm die Mitteilung nach 13 Uhr gemacht. Aus Rundumermittlungen vor Ort habe sich ergeben, dass das Wohnmobil aus Stregda in der Frühlingsstraße wahrgenommen worden sei. Menzel wisse aus Zeitungen, dass Zwickau meine, dass das schon am 04.11. gewesen sei.

Der Abg. Kellner () erkundigt sich, warum die nicht zwingend erforderliche Tatortgruppe trotzdem eingeschaltet worden sei. Menzel verweist für die örtliche Zuständigkeit Gothas zunächst auf das POG. Im Bereich Kriminaltechnik habe man Personal im einstelligen Bereich. Nach der Bewertung der Lage in der Sparkasse und in Stregda war es angesichts des Spurenaufkommens laut Ansicht von Menzel zwingend erforderlich gewesen, die Tatortgruppe hinzuzuziehen. Auf Nachfrage zu der Schilderung des Notarztes, dass sich dieser wegen der Gefahr vor Sprengfallen dem Wohnmobil nicht habe nähern dürfen, erklärt Menzel, dazu nichts sagen zu können. Er habe den Notarzt nicht gesprochen und kenne daher auch die warnende Aussage an den Notarzt nicht. Sie dürfte dann aber wohl von Gubert gekommen sein. Er selbst sei gegen 12.40 Uhr angekommen und habe sich von Einsatzkräften und der Feuerwehr die Lage erklären lassen. Demnach sei im Wohnmobil-Innenraum ein Gegenstand entdeckt worden, der gegebenenfalls einer Sprengfalle geähnelt haben solle. Es hätten wohl Kabel herausgeragt und eine Lampe geleuchtet. Der Abg. Kellner (CDU) bemerkt, dass diese Information Menzel nicht abgehalten habe, das Wohnmobil zu betreten. Ob es nicht üblich sei, in solch einem Fall Spezialisten zu holen. Menzel bestätigt, dass die Information für Gedanken zur Eigensicherung bewertet worden sei. Menzel räumt ein, keine Ausbildung als Sprengmeister zu haben und dass er eine Gefahrenabwägung zu treffen habe. Er habe sich dazu entschieden, den Tatort anzuschauen um sich einen eigenen Eindruck verschaffen zu können. Der Abg. Kellner (CDU) verweist als nächstes auf die Tatortgruppe, die am Tatort habe schonender vorgehen wollen und sich über die Betretung des Tatorts ohne Schutzkleidung gewundert habe. Der Abg. Kellner (CDU) fragt, was der Grund gewesen sei, die Tatortgruppe bei diesen Diskussionen „auszublenden“? Menzel erwidert, es sei im Rahmen des Sicherungsangriffs zunächst seine Pflicht, am Tatort tätig zu sein. Als Führer mehrere Interessenlagen habe er den Tatort betreten müssen. Die Frage sei, wie schonend man das mache, ob man Schutzbekleidung trage oder nicht. Menzel fährt fort, der Tatort sei noch „mit Brandnestern oder mit warmen Teilen gefüllt“ gewesen, weshalb ein Schuhüberzug entbehrlich gewesen sei. Im Wohnmobil seien ihm zudem Handschuhe gereicht worden. Laut der Zeugenaussage von Lo. seien ihm sogar mehrere Handschuhe gereicht worden, weil man „die ja auch wieder [auszieht]“, so Menzel. Das gleiche gelte für die Rechtsmedizin. Der Schutz, spurenschonendes Vorgehen, sei also gewährleistet worden. Nach dem Eintreffen der Tatortgruppe habe es durch ihn außerdem keine weitere Betretung des Wohnmobils gegeben. Diese sei nur Teil des Sicherungsangriffs gewesen. Er habe das Wohnmobil nur zwei Mal betreten, zum Anschauen und Löschen und mit der Gerichtsmedizin. Die Tatortgruppe habe ein tatortorientiertes Arbeitsvorgehen vorgeschlagen. Dieser Ansatz sei aber verworfen worden, „weil wir aus Gründen die berechtigte Annahme hatten, dass wir nicht fertig werden“. Irgendwann um 17/18 Uhr sei dunkel geworden und dann hätte die Tatortarbeit abgebrochen werden müssen. Eine Unterbrechung in der Phase des Auswertungsangriffs sei „die schlechteste Variante“. Die mobile Versetzung an einen anderen Ort sei eine durchaus mögliche taktische Alternative. Er habe sich mit Ermittlern, der Gerichtsmedizin und der Tatortgruppe unterhalten. Und dann: „Ich entschied, dass das Wohnmobil so schonend wie möglich in Schrittgeschwindigkeit in eine Halle verbracht werden sollte.“ Der Abg. Kellner (CDU) erwähnt, dass es Aussagen um einen am Tatort gesichteten dritten Mann gegeben habe und fragt, ob es dann nicht „logisch“ sei, dass die Tatortgruppe im Außenbereich Spuren sichern müsste und gegebenenfalls Fährtenhunde eingesetzt würden. Menzel „kann nicht sagen, was vor meinem Eintreffen passiert ist“. Er berichtet aber von der Schilderung der Arbeit der Feuerwehr, die „de facto ‚Wasser marsch!‘“ gegeben habe. Es sei auch die Seitenscheibe eingeschlagen worden um an eine Verriegelung und in den Innenbereich zu kommen. Die Tür sei nicht aufzubrechen gewesen, weshalb versucht worden sei, sie mit einem Löschstrahl zu kühlen. Restliche Spuren seien durchaus fotografisch gesichert worden. Zum „dritten Mann“ erklärt Menzel, dass eine Tötung durch eine dritte Person nach der Schilderung der Feuerwehr und nach der Auffindesituation durchaus möglich gewesen sei. Deshalb sei es nach dem Ausschlussverfahren darum gegangen, Spuren zu finden, die die These „entweder stützen oder entkräften“. Daher sei eine Bewertung der operativen Spuren, der Waffen, der Rundumermittlungen genauso wie das aktive Hören auf die Wahrnehmungen Umstehender und der Presse wichtig. Jede Information müsse gleichberechtigt geprüft und bewertet werden. Es habe allerdings keinen Hinweis auf einen dritten Mann gegeben. Im Übrigen seien mindestens drei Spürhunde vor Ort gewesen, wofür extra ein Kollege aus Nordhausen „umgesetzt“ worden sei. Die Hunde bräuchten jedoch einen Ansatz. Man habe ein Ansetzen der Hunde in Stregda am Obi-Baumarkt, an der Sparkasse, an der gefundenen Bekleidung bei einer Tankstelle und am Tatort versucht.

Die Abg. König (LINKE) hält das Bild aus dem Wohnmobil vor, auf dem Menzel an der Harke „zwischen sieben Uhr und zwei Uhr“ ein Repetierstück der Pumpgun gesehen haben möchte. Menzel erläutert, dieses Stück sehe er dort, wo der grüne Bereich der Harke aufhört, wo links die Diagonale vom Arm von Böhnhardt zu sehen ist. Er müsse dazu sagen, dass sie das Wohnmobil original von innen gesehen hätten und nicht nur auf dem qualitativ schlechteren Bild. Ein schwarzes Stück habe er als Teil einer Waffe identifiziert. Auf anderen Übersichtsaufnahmen könne man noch mehr sehen. Die Abg. König (LINKE) führt anhand des Lagefilms aus, dass die Tatortgruppe um 12.45 Uhr auf Weisung von PD Menzel angefordert worden sei, was Menzel bestätigt. Um 12.48 Uhr seien das THW und ein Tatortzelt bestellt worden. Menzel bestätigt nach kurzem Zögern über die Uhrzeit auch dies. Die Abg. König (LINKE) fragt, ob das heiße, dass es zunächst ein Tatortzelt gegeben habe. Menzel verneint dies und meint, es sei „gute Praxis“, sich technische Hilfe zu holen. Der Eintrag im Lagefilm beschreibe eine Anforderung beziehungsweise Nachfrage beim THW, gegebenenfalls so ein Zelt zu holen. Aus seiner Erinnerung habe es geheißen, dass ein Zelt für die erforderten Ansprüche nicht vorhanden sei. Die Anfrage an den THW sei per Funk wohl von dem Eisenacher PI-Leiter erfolgt. Die Abg. König (LINKE) fährt fort, dass eine weitere Meldung um 12.53 Uhr erfolgt sei, dass das THW angefordert sei, dass „bedingt durch Lageveränderung“ um 12.56 Uhr abbestellt wird. Die Abg. König (LINKE) fragt: „Was ist die Lageveränderung?“ Menzel antwortet: „Das kann ich nicht mehr genau sagen.“ Er habe mehrere Lagebesprechungen gemacht, in denen es um die Bewertung des inneren Tatorts in Stregda gegangen sei. Menzel verweist auf seine dreißigjährige Berufserfahrung und darauf, dass er angesichts des Tatorts und der Bewaffnung der Täter, die auch den Polizeifunk abgehört hätten, erhebliche Zweifel daran gehabt habe, dass man es nur mit einem Tatnachweis zu dem Vorfall in der Sparkasse zu tun habe. Mehrfach sei über die Tatortabsuche diskutiert worden. Dabei sei vielleicht kurz das Zelt „ins Kalkül geworfen“ worden. Es könne genau so sein, dass das THW mitgeteilt hat, kein Zelt zu haben. Menzel berichtet über den in Rede stehenden Zeitraum: „Das ist eine Phase, wo im Sekundentakt Informationen hereinkommen.“ Die Verschriftlichung der Kommunikation könne er nicht beeinflussen. Der Kollege der PI in der Leitstelle Eisenach, nehme diese vor. Die Abg. König (LINKE) meint, dass der Kollege in der PI Eisenach nicht ohne Weiteres die Worte „bedingt durch Lageveränderung“ festhalte und möchte erneut wissen, was die Lageveränderung innerhalb von drei Minuten sei. Menzel antwortet ähnlich wie zuvor: „Das kann ich nach vier Jahren nicht mehr sagen.“ Abg. König (LINKE) fragt, warum man nicht auf die Tatortgruppe warte, bevor man solche Entscheidungen treffe, ein Tatortzelt wieder abzubestellen. Menzel betont, organisatorische Maßnahmen, wie auch das SEK und USBV, würden bestellt und wieder abbestellt. Die Tatortgruppe sei ein Dienstleister, die fachliche Qualifikation der KPI dieselbe. Vor Ort würden alle Personen in den Prozess eingebunden, um Informationen zu bewerten und zu einem Ergebnis zu kommen. Man müsse für Entscheidungen nicht auf die Tatortgruppe warten. Auf Hinweis der Abg. König (LINKE), dass das Wohnmobil bei Ankunft der Tatortgruppe schon „100%-ig“ verpackt ist, erläutert Menzel, dass diese Maßnahme dazu diene, Spuren zu schonen, „sonst bin ich der Witterung ausgesetzt.“ Das Fahrzeug sei als „Gesamtpaket“ zu sichern. Als die Tatortgruppe gekommen sei, sei das Fahrzeug übergeben worden und dann habe sie die genannten Aufträge von Menzel bekommen. Die Beamtin Knobloch sei der Tatortgruppe von ihm ermittlungsberatend zur Verfügung gestellt worden. Die Abg. König (LINKE) bezeichnet es als „merkwürdig“, dass der Abschleppdienst um 13.22 Uhr angefordert wird, während die Tatortgruppe erst um 13.59 Uhr eintrifft. Wesentliches sei also schon vor Ankunft der Tatortgruppe entschieden worden. Menzel meint, das sei Einsatztaktik und erklärt, dass alle angedachten Maßnahmen in der „Phase der Entscheidungsfindung“ sofort ausgelöst würden, unabhängig von der späteren Verwendung. Hintergrund sei die Unmöglichkeit der späteren Auslösung, „wenn ich in Eisenach bin und der fährt mir 5 Minuten später zu einem Unfall“. Der Abschleppdienst habe mindestens eine bis eineinhalb Stunden am Tatort gestanden. Laut Menzel hätte es durchaus sein können, dass der Abschleppdienst vor Ort ist und am Ende nicht tätig wird.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) nimmt das Fragerecht für die SPD-Fraktion wahr und hält Aussagen des Feuerwehrleiters Nenn. aus dem UA vor, der gesagt hat, dass die Feuerwehr nach dem ersten Einsatz keine weitere Löschung mehr habe machen dürfen. Sie hätte nicht noch einmal sicherheitshalber „Wasser drauf machen“ dürfen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) sagt, dass Nenn. nicht von der Erlaubnis berichtet, weitere Glutnester im Wohnmobil zu löschen. Menzel entgegnet, dass Nenn. sich „vielleicht unscharf“ formuliert habe. Der Wassereinsatz sollte minimiert werden. Angesichts teilweise Ausdämpfungen habe er, Menzel, gesagt, dass immer geschaut werden solle, ob Wasser erforderlich sei oder Dinge von alleine ausgehen würden. Ein Kollege habe noch mit Wasser im Alkoven gelöscht, vielleicht habe Nenn. das nicht mitbekommen. Auf Nachfragen der Vors. Abg. Marx (SPD) betont Menzel, dass es sich verbiete, drei, vier Stunden auf die Organisation eines Zeltes zu warten. Eine Waffe im Wohnmobil habe seine Aufmerksamkeit erregt, da die Patrone aus dem geschmolzenen Magazin herauskam. In der Nasszelle des Fahrzeugs habe er keine Waffe sehen können, da er dort nicht gewesen sei. Er habe den Auftrag an die Ermittler gegeben, den Tatort Schritt für Schritt aufzuarbeiten. Den Einsatz der Harke begründet Menzel damit, dass er im Rahmen der Gefahrenabwehr „durchaus was tun“ könne. Er sei mit seiner Harke nicht an den Kopf von Böhnhardt gekommen. Zu seinen Pflichten als Erstuntersucher des Tatorts gehöre auch, einiges zu dokumentieren. Laut der Vors. Abg. Marx (SPD) wirft es Fragen auf, dass Menzel den Einsatz der Harke nicht schon im März 2014 erwähnt hat. Menzel erwidert, dass dieser Einsatz „vielleicht für Sie etwas Besonderes“ sei, für die Polizei sei er das nicht. Tatorte würden zwecks der Sicherung auch stets verändert. Die Tatortgruppe verändere ebenfalls den Tatort, sie müsse ihn betreten und sich bewegen. Das sei die „normale Handhabung“. Ebenfalls als „ganz normalen Vorgang“ bezeichnet Menzel es, der Gerichtsmedizin die Lage der Bewaffnung zu zeigen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält fest, dass in der Halle festgestellt wurde, dass eine Gasflasche noch geöffnet war. Ob das nicht ein Punkt für die Gefahrenabwehr gewesen wäre? Menzel antwortet, die Untersuchung vor Ort könne er „nicht im Detail“ ausführen. Für das Abdrehen der Gasflasche sieht er sich als Polizeiführer nicht verantwortlich. Im Zeitpunkt des Abtransports sei er dann auch nicht mehr vor Ort gewesen, weshalb er „nicht zu einzelnen Sicherungsmaßnahmen Stellung nehmen [kann]“. Bewegliche Spuren seien herausgeholt und fotografiert worden. Die Vors. Abg. Marx (SPD) ist irritiert, dass Menzel Glutnester beseitigt und mit einer Harke im Wohnmobil hantiert, aber für die Gasflasche jemand anders verantwortlich sein solle. Menzel gibt zu Protokoll, dass seine Begehung auf die Hinweise von Feuerwehr und Polizei und somit insbesondere auf die mögliche Sprengfalle und die Glutnester im Alkoven beschränkt gewesen sei. Das sei die unmittelbare Gefahrenabwehr. Ob Menzel sich die Harke hat geben lassen oder er sie selbst geholt hat, weiß er nicht mehr.

Der Abg. Henke () fragt, was Menzel bei der Überblicksverschaffung im Wohnmobil gesehen habe. Menzel möchte sich insoweit auf seine erste Vernehmung im UA beziehen. Er habe de facto zwei männliche Leichen im Wohnmobil festgestellt, eine erste im Eingangsbereich, eine zweite im hinteren Bereich „in kniender Stellung“. Die „ganze Anzahl von Waffen“ ergebe sich aus dem Bericht, insbesondere auf dem Tisch habe er Umrisse einer Waffe mit geschmolzenem Magazin gesehen. Ein Revolver habe gegenüber im Küchenbereich gelegen. Eine Pumpgun im Bereich von Mundlos sei „sehr deutlich zu sehen“ gewesen. Schwerer sei sie bei Böhnhardt erkennbar gewesen. Der Abg. Henke (AfD) fragt, wie die Patronen auf den Tisch gekommen seien. Menzel stellt fest, dass das eine „spekulative Frage“ sei. Untersuchungen des BKA wolle er nicht vorweg greifen. Die Waffe sei oberflächlich mit Brandschutt belegt gewesen und aus dem Magazinboden seien zwei, drei Vollpatronen ausgetreten. Der Abg. Henke (AfD) fragt, warum die Patronen angesichts der Temperaturen während des Brandes nicht ausgelöst worden seien. Menzel verweist auf ein Brandgutachten des BKA, die Frage könne durch einen Gutachter schlüssig beantwortet werden. Er sei allerdings „nicht für Mutmaßungen zuständig“. Der Abg. Henke (AfD) meint, dass Patronen am Magazinboden gar nicht austreten könnten, solange die Feder sie an das Patronenlager drücke. Menzel verweist auf die „Waffenexpertise des BKA“. Im Wirkmechanismus zwischen Feder und Patronenlager sei noch etwas. Die Dokumentation des BKA könne sich der Abg. Henke (AfD) gerne mal anschauen. Der Abg. Henke (AfD) führt aus, dass nach den Gesetzen ein Arzt die Leichenschau durchführen und eine Bescheinigung über den Tod ausstellen müsse. Bis zur Sicherung des festgestellten Todes müsse ein Arzt helfen. Der Abg. Henke (AfD) weiß, dass das „so nicht geschehen ist“ und fragt nach dem Grund. Menzel sagt, er könne „nur meine Maßnahmen erklären“. Menzel legt dar, dass er an der Mitwirkung des Leichenschaugesetzes, das der Abg. Henke (AfD) anspreche, beteiligt gewesen sei. Nach diesem Gesetz sei der sichere Tod festzustellen. Es gebe aber auch „sichere Zeichen des Todes“. Bei den vorgefunden Verletzungen sei der Tod „zwangsläufig vorhanden“ gewesen. Es sei dennoch richtig, dass noch ein Totenschein anzufertigen war. Der Abg. Henke (AfD) fragt, warum Nordg. die Pässe von Gerlach nach Baden-Württemberg mitgegeben worden seien. Menzel antwortet, Nordg. sei vom LKA Baden-Württemberg. Es habe womöglich ein Ermittlungsersuchen gegeben, die Pässe kriminaltechnisch zu untersuchen. Zuletzt gibt Menzel zu Protokoll, am 04.11. keinen Kontakt zum Polizeichef in Leipzig gehabt zu haben.

Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE), warum Menzel vor Ort in Stregda gewesen sei, führt Menzel aus, dass die Zuständigkeit der Polizeikräfte „genau geregelt“ sei. Die KPI bzw. die KPS in Eisenach habe die Zuständigkeit für den Raub gehabt. Gegen 12 Uhr sei die Nachricht über eine Schussabgabe in Stregda erfolgt und dadurch ergänzt, dass das Wohnmobil gefunden worden sei. De facto habe die Möglichkeit einer direkten Konfrontation der Polizei mit den Tätern und einer Geiselnahme bestanden. Ein dann erforderlicher SEK-Einsatz sei an die höhere Dienststelle gebunden. Deshalb habe er die Führung übernommen. Auch das LKA, das Servicekräfte wie unter anderem das SEK bereithalte, sei informiert worden. Die Abg. Henfling (GRÜNE) erkundigt sich nach der im Wohnmobil verwendeten Fußmatte. Menzel sagt, diese sei Bestandteil des Fahrzeugs gewesen. Sie sei wohl von vorne aus dem Fahrerhaus genommen worden. Die Abg. Henfling (GRÜNE) weist noch einmal auf die Leichenfleck-These von Menzel hin. Dieser habe Prof. Mall deshalb auf die Pumpgun hingewiesen. Im Gutachten der Obduktion werde aber nicht auf die Kausalität etwaiger (fehlender) Leichenflecken eingegangen. Menzel betont, die Obduktion müsse den Befund und die Kausalität darlegen. Damit die Rechtsmedizin so viele Informationen wie möglich bekommt, seien von Menzel auch Beamte mit nach Jena geschickt worden, um die Obduktion aktiv zu begleiten. Warum Prof. Mall das nicht erwähnt habe, wisse er nicht. Bei Schussleichen seien zumindest die Schussrichtung, der Kanal und die Anzahl der Schüsse zwingend im Befund zu erheben. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt nach der Form der Dokumentation des Harkeneinsatzes. Menzel sagt, diese sei in Bildform erfolgt. Vielleicht habe Lo. noch etwas dazu niedergeschrieben. Die Abg. Henfling (GRÜNE) hält Menzel vor, dass Nenn. die Fotos der Feuerwehr wegen der Dokumentation des Feuerwehreinsatzes nicht abgeben wollte. Menzel habe die ganze Kamera genommen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, wie die unterschiedliche Wahrnehmung zu der Darstellung von Menzel zu erklären sei. Dieser verweist darauf, dass auch Lo. in der Nähe gestanden habe. Es sei ein „normaler Vorgang“, dass die Polizei alle Beweismittel in die Akte nehme. Es gebe da „keinen Ermessenspielraum“. Seine Ausführungen zur Kamera seien „wahrhaft“. Er sei nicht an der Kamera, sondern an den Bildern interessiert gewesen. Es seien „ja nur vier Bilder“ gewesen. Die Begründung von Nenn. sei gewesen, dass die Kamera neu sei und er sie nicht bedienen könne. Wenn ihm jemand die SD-Karte geben könne, sei das „ja perfekt“. In die Rückgabe der SD-Karte sei er nicht involviert gewesen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, ob auch eine Amtshilfe im Nachhinein in Betracht gekommen wäre. Menzel erklärt, sie hätten die Bilder nicht beschlagnahmt, sondern sichergestellt. Es sei also eine freiwillige Herausgabe gewesen. Das sei eine Standardmaßnahme gewesen. Die Fotos hätten hilfreiche Informationen geben können zu Brandursache bis Brandverlauf. Angesichts der rechtlichen Vorschriften könne von „Druck“ keine Rede sein. Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE) erklärt Menzel, dass es „ganz klar meine Entscheidung“ gewesen sei, eine schnelle Identifizierung der durch die Tatortgruppe entnommenen Leichen vornehmen zu lassen. Die Weisung habe er in Anbetracht der Auffindesituation und des Umstands erteilt, dass sich angesichts der für einen bloßen Raub zu erwartenden Strafe nicht unbedingt ergebe, dass man sich umbringen müsse. Wenn man wisse, wer im Wohnmobil liege, könne man gegebenenfalls mehr über die Umstände und das Motiv erfahren. Dieser Gedanke habe sich ja auch bewahrheitet.

Auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD) zu den spät „im Hause“ entdeckten Sicherungskopien von Fotos, die Menzel im ersten UA nicht erwähnt habe, erklärt dieser, dass alle Fotos von der Polizei immer auf dem Rechner gespeichert würden. Auf den Lichtbildmappen befänden sich nur die Auszüge von aussagekräftigen Bildern. So lange wie das Verfahren andauere, würden Bilder auch gespeichert. Es seien niemals alle Bilder abgedruckt in den Akten, aber sie würden in digitalisierter Form mit dazu gegeben. Zur Todesursache der Leichen befragt, sagt Menzel, er habe erkennen können, dass die Austrittstellen „zu massiv“ für 9 mm-Munition gewesen seien. Es sei zu vermuten gewesen, dass die Waffen in Zugriffsnähe für den Tod verantwortlich gewesen seien. Dem Einsatz der Harke habe er nicht erwähnt, da dieser für ihn „keine Rolle“ gespielt habe. Er habe die zweite Waffe gefunden. Wie er sie freigelegt habe, sei „nicht so relevant“. Er habe nicht über die Leiche gehen müssen, sondern habe die Entfernung bis zur Waffe mittels der Harke herstellen können. Die Vors. Abg. Marx (SPD) äußert Unverständnis. Menzel schüttelt den Kopf. Mehr kann er dazu nicht sagen.

Gegenüber dem Abg. Kellner (CDU) legt Menzel dar, zur Phase des Sicherungsangriffs in den Einsatz eingetreten zu sein. Alle möglichen Maßnahmen seien abzuarbeiten, von der Einleitungsphase, der Aufklärung, Ermittlungshandlungen, der Sicherung und dem Schutz von Tatortbefunden. Ebenso gehörten Vorgänge aus der Gefahrenabwehr dazu, Fahndungsmaßnahmen, Zeugenbefragungen, Dokumentationen des Sicherungsbefunds etc. Zur Gefahrenabwehr gehörte das Nachschauen hinsichtlich einer Sprengfalle. Der Übergang zu Phase 2 sei in Stregda fließend gewesen. Der Sicherungsangriff sei noch nicht abgeschlossen gewesen, als sich die Spurensicherung bereits ein eigenes Bild gemacht habe. Die wesentliche Gefahrenabwehr sei allerdings schon abgeschlossen gewesen. Im Auswerteangriff ginge es um die Tatrekonstruktion, die mögliche Täterpersönlichkeit, die Personenfeststellung, das Motiv des Überfalls und eine Plausibilitätsprüfung des Todes und die Kausalität des Waffeneinsatz. Die entsprechenden Ermittlungen könnten sich über Wochen hinziehen. Der Abg. Kellner (CDU) fragt, ob Alternativen zum Abschleppen des Wohnmobils geprüft worden seien. Menzel bejaht. Die Firma Tautz sei Vertragspartner der Polizei. Es ergebe sich aus dem Vertrag, wie konkret Fahrzeuge abzuschleppen und abzusichern seien. Das Wohnmobil „war nicht das erste Fahrzeug“. Die Größe und Höhe habe aber die Verwahrmöglichkeit auf eine Industriegarage eingeschränkt. Tautz habe genug Abstellfläche. Bei der Tatortarbeit sei es mit der Spurensicherung allein nicht getan. Vor dem Fahrzeug werde auch eine Tischstrecke aufgebaut. Darauf werde jeder Gegenstand dokumentiert, mit einer Spurennummer versehen, spurenschonend verpackt oder gleich ED-behandelt. Die Halle bot Logistik und Platz für diese Maßnahme. Menzel denkt, die Halle sei auch bewacht worden vom 04. auf den 05. und vom 05. auf den 06.11. Der Abg. Kellner (CDU) beschreibt, dass am 05.11. wegen der länderübergreifenden Angelegenheit zu Baden-Württemberg überlegt worden sei, dass das BKA einzuschalten sei. Er möchte wissen, wann Menzel warum der Meinung gewesen sei, dass das BKA einzuschalten ist. Menzel verweist auf die Zuständigkeiten in Thüringen nach Polizeiaufgabengesetz und der Ausführungsrichtlinie. Die Zuständigkeit des BKA ergebe sich aus § 4 BKA-Gesetz. Das BKA sei zuständig für Verfahren nach § 129 a StGB oder bei Straftaten gegen Mitglieder der Bundesregierung. Zudem könne der Generalbundesanwalt das BKA mit Ermittlungen beauftragen. Vorliegend sei die Zuständigkeit in Thüringen gewesen. Er hätte das BKA auch wegen des Zusammenhangs nach Baden-Württemberg nicht eingeschaltet, weil das BKA den Fall Heilbronn nicht gekannt habe. Deshalb sei der Kontakt zur SoKo Parkplatz zu knüpfen gewesen. Das BKA hätte seine Kräfte vermutlich nicht am Freitagabend, sondern „erst Samstag früh, wenn überhaupt“, geschickt, was nicht zu rechtfertigenden Verzug bedeutet hätte, wenn man die nächtlichen Arbeiten wegen des Tatverdachts gegen Gerlach berücksichtige. Nur durch das frühzeitige Tätigwerden sei es gelungen, Holger Gerlach am 05.11. um 01.25 Uhr festzunehmen. Außerdem sei das BKA nach Rechtslage eingeschaltet worden. Es sei am 04.11. im Bereich der Sprengstoffabteilung kontaktiert worden, weil die Waffen und Patronen begutachtet werden sollten. Diese seien vom 04. auf den 05.11. übersandt, also dort hingebracht worden. Später, ab dem 11.11., habe sich die Zuständigkeit des BKA aus der Eröffnung eines Verfahrens nach § 129a StGB ergeben. Der Abg. Kellner beruft sich auf Hoffm., der gesagt habe, es hätte zu lange gedauert, bis das BKA eingeschaltet worden wäre und dass die Tatortarbeit zu viel gewesen wäre für zwei Personen. Menzel erwidert, dass im Abschnitt „Tatort“ der SoKo Kapron mehr als zwei Personen tätig gewesen seien. Auch Sopu. und Walt. hätten dort gearbeitet. Die Einschätzung von Hoffm., dass die nur zu zweit gewesen seien, sei falsch und werde von ihm nicht weiter kommentiert.

Die Abg. König (LINKE) wünscht sich eine Erklärung „in Polizeilogik“ dafür, dass Menzel in Anbetracht einer vermuteten Sprengfalle trotz der bereits erfolgten Anforderung von USBV und Hunden in das Wohnmobil geht. Menzel: „Das kann ich erklären.“ Als Einsatzleiter vor Ort habe er immer Maßnahmen zu treffen. Der Lagebericht der Feuerwehr sei „unscharf“ gewesen und der PI-Leiter habe von einem „nicht-identifizierbarem Gegenstand“ gesprochen, der möglicherweise eine Sprengfalle sei. Durch eine Besichtigung habe er die Lage aufklären wollen. Menzel: „Man muss sich doch eine eigene Meinung bilden können.“„Ja, aber im Zweifel hat man dann keine eigenen Polizeibeamten mehr“, kritisiert die Abg. König (LINKE). Der Polizeiführer, entgegnet Menzel, habe die „Erkundungspflicht“, die Informationen vor Ort zusammenzustellen. Das sei die Gefahrenabwehr und gehöre zum Berufsrisiko des Polizeibeamten. Alle „technisch-organisatorischen Maßnahmen“ könnten dann gegebenenfalls noch angeregt werden. Alles andere sei „sonst unnötiger Zeitverzug“. Die Abg. König (LINKE) schildert, dass der Schutz von Leben auch für Polizeibeamte gelte. Wenn nur der Notarzt die Information bekomme, sich zu entfernen, weil eventuell etwas explodieren könnte, dann hinterfrage sie die genannte Gefahrenabwehr, die scheinbar für Menzel selbst nicht gelte. Menzel erwidert, dass man „natürlich“ hätte warten können bis zur Ankunft des USBV. Von der Logik und auch aus der Praxis her sei es aber so gewesen, dass die Feuerwehr bereits gelöscht habe und die ersten Feuerwehr-Leute in das Fahrzeug hereingeguckt hätten und bis dahin nichts passiert sei, weshalb das Risiko vertretbar gewesen sei, dass sich der Polizeiführer ein eigenes Bild verschaffe, „und das habe ich getan, Punkt.“ Er habe gesehen, dass es sich bei dem Gegenstand um eine Batterieladestation handeln könnte. Die Meinungsbildung sei nicht alleine geschehen, sondern mit Kollegen. Die Abg. König (LINKE) hält Bildmaterial aus dem Lagezentrum vor. Im Hintergrund steht auf einer Tafel, was noch offen und dringend zu erledigen sei, darunter der Eintrag: „Wer ist Sarah Thi.“. Die Abg. König (LINKE) sagt, der Name stehe nicht in den Akten und fragt, wie die Notizen auf der Tafel zustande gekommen seien. Menzel meint, die Informationen würden „aus den Ermittlungen heraus“ dokumentiert und seien wohl im Bereich Damoko zu finden. Damit die Erkenntnisse visualisiert würden, würden offene Punkte aufgeschrieben und abgearbeitet. Die Flipcharts seien Erinnerungshilfen. Die Abg. König (LINKE) weist auch auf den Eintrag „Zschäpe“ hin, unter dem aufgelistet wird, was ermittelt werden müsse. Menzel räumt ein, die Einträge „ja in irgendeiner Form gesehen“ zu haben. Die aufgeführten Fragestellungen ergäben sich aus dem Bereich der Ermittlungen. Es sei nur im Film so, „dass ein Ermittler alles kann“. Es gebe verschiedene Aufgabenbereiche. Auf Nachfrage der Abg. König (Linke), wie die Ermittler am 08.11. auf den Namen Rachhausen (neben Wohlleben) kommen, erklärt Menzel, sich nicht auf den UA habe vorbereiten können. Er könne deshalb nicht sagen, was wie vor viereinhalb Jahren erfolgt sei. In den Akten der Polizei befänden sich zweieinhalb Bände mit insgesamt 6000 Seiten. Hätte er sich entsprechend vorbereiten können, hätte er die Frage sicherlich beantworten können. Der Bereich Ermittlungen könne das zudem „garantiert“ darlegen. Die Abg. König (LINKE) fragt, warum unter Zschäpe „Katzen“ erwähnt sind und was man da ermitteln wolle. Menzel vermutet Gründe der Identifizierung. Wenn man die Katzen von Zschäpe auf Bildern sehe, sei die Person daneben sicherlich Frau Zschäpe. Die Abg. König (LINKE) weist auf einen im Damoko-System aufgeführten Auftrag vom 05.11.2011 hin, laut dem KHK Kre. eine Recherche im VP-Bereich um Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe anstellen soll. Ergebnis ist, dass eine VP [Vertrauensperson] einen Thomas in der Friedensstraße in Eisenach besucht hat. Dort habe er „vor ein paar Tagen“ eine schwarze Maske und eine „Knarre“ gesehen. Thomas habe geäußert, eine Bank überfallen zu wollen. Menzel ist der Vorgang erinnerlich. Er weiß aber nicht mehr, ob er den Auftrag gegeben hat. Die Polizei habe Vertrauenspersonen im Bereich der allgemeinen Kriminalität. Bei Straftaten in Eisenach würde dort auch gefragt werden. VP’s rechts würden bei der Polizei allerdings nicht geführt. Ob auf diese Meldung weitere Ermittlungen folgten, kann Menzel nicht sagen, weil ihm keine Rücksprache im Vorfeld des UA möglich gewesen sei. Die Abg. König (LINKE) sagt, dass die im Auftragsformular als Sachbearbeiter eingetragenen Walt. und Lo. zu der Zeit in Niedersachsen waren und den Auftrag nicht kennen würden. Kre. sei der Auftragnehmer, aber wer sei der Auftraggeber? Menzel berichtet, dies sei „nur die SoKo Kapron“ und nicht einzelne Personen. Es sei „vollkommen egal, wer mit Namen einen Auftrag erteilt“.

Der Abg. Henke (AfD) fragt, warum Spuren aus der Sparkasse erst einen Monat nach der Tat von der KPI übergeben wurden, ohne untersucht worden zu sein. Menzel kann das nicht beantworten, weil ab dem 11.11. das BKA zuständig gewesen sei. Die zeitliche Dauer sei allerdings üblich. DNA oder Fingerabdrücke müssten in der KPI bearbeitet werden. Hauptgrund für Verzögerungen bezüglich Spuren aus dem Wohnmobil könne sein, dass Spuren durch Löschwasser nass wurden und für die ED-Behandlung trocknen mussten. Der Abg. Henke (AfD) möchte wissen, wie der Bezug zum Banküberfall in Arnstadt hergestellt wurde. Menzel schildert, dass die SoKo Capron eine Art Vorläufer gehabt habe, in der thüringenweit Überfälle auf Geldinstitute untersucht wurden. Bestimmte Schlagwörter hätten dann bei einer Rechercheabfrage Übereinstimmungen der Überfälle aufgezeigt, dazu gehörten in diesem Fall zwei Täter, männlich, ein Linkshänder, Fahrräder. So sei man auch auf eventuelle Zusammenhänge zu Überfallserien in Sachsen und Stralsund gekommen. Am 04.11. sei durch eine rechtzeitige Information von Eisenach nach Gotha auch der dort zuständige Sachbearbeiter für den Überfall in Arnstadt informiert gewesen. Aufgrund der Maske und der Fahrräder sei zunächst auf einen möglichen Zusammenhang geschlossen worden. Der Abg. Henke (AfD) fragt, wer die Waffe im Badezimmer des Wohnmobils wohin brachte. Menzel sagt, dies sei nicht unter seiner Zuständigkeit passiert. In den Akten sei genau gelistet, wo welche Waffe gefunden und wie sie verpackt worden seien. Die Frage des Abg. Henke (AfD), ob es sein könne, dass sie bis zum 05.11. im Konferenzraum gelagert wurde um sie „den angereisten Schwaben“ zu zeigen, verneint Menzel kopfschüttelnd.

Die Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE), ob Menzel selbst an dem als Batterie identifizierten Gegenstand dran war und den Stecker gezogen habe oder die Nachricht nur weitergegeben habe, kann Menzel nicht beantworten. Er habe sich mit Gu. und einem Feuerwehrmann unterhalten und über die Form des Gegenstands diskutiert. Im gemeinsamen Gespräch seien sie darauf gekommen, nicht von einer Sprengfalle auszugehen. Sie hätten im Gegensatz zu der vorherigen Einschätzung die erste sachliche und geordnete Augenscheinnahme vorgenommen, weil sie nicht mehr so innerlich aufgeregt gewesen seien wie die Menschen zuvor, als das Fahrzeug noch gelöscht wurde. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, ob die Sprengfallenwarnung nie ernst genommen worden sei und verweist darauf, dass nach den vorliegenden Bildern immer Polizeibeamte um das Wohnmobil herum stehen würden. Menzel sagt, das sei ihm auch aufgefallen. Die Absperrung sei großräumig gewesen. Es sei mehr so gewesen, dass es hieß, dass auch eine Sprengfalle vorhanden sein könnte. Die Wortwahl sei letztlich wesentlich weicher gewesen, als dass tatsächlich von einer Sprengfalle ausgegangen worden sei. Die Abg. Henfling (GRÜNE) führt aus, dass Menzel erkannt habe, dass es um mehr als nur den Bankraub gehen könnte und fragt nach den getätigten Sicherungsmaßnahmen vor dem Abschleppen. Sie weist auf eine Handgranate hin, die später gefunden wurde und sich als Attrappe herausgestellt habe. Inwieweit habe Menzel seine Schlussfolgerungen an die Kollegen weitergegeben? Menzel erklärt, die Führung der Tatortarbeit sei durch die PD Gotha erfolgt, das LKA sei unterstützend tätig gewesen. Das Vorgehen sei in viele Richtungen bewertet worden. Er habe den Auftrag erteilt, das Wohnmobil zu besichtigen und habe zu bestimmen gehabt, welche Reihenfolge der Spurensicherung die Beste sei. Das sei die Endphase des Sicherungsangriffs gewesen. Er habe nichts angefasst und sich so spurenschonend wie möglich Informationen verschafft. Die Besichtigung sei durch die Tatortgruppe erfolgt. Aus seiner Sicht habe man darüber übereingestimmt, dass man abschleppen könne. Hoffm. habe Gegenstände gesichert, die hätten verrutschen können, insbesondere die Waffe in der Nasszelle. Von einer Spurenvernichtung könne keine Rede sein. Die Abg. Henfling (GRÜNE) sagt, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben habe, wie man vorgehen könne und fragt, ob es Versuche gegeben habe, eine Tatortsicherung vor Ort möglich zu machen. Menzel antwortet, es sei die Frage zu klären gewesen, ob eine Abarbeitung des Tatorts in Stregda sinnvoll wäre oder eine Verbringung des mobilen Tatorts effektiver sei. Es sei entschieden worden, dass das Abschleppen „der einzige Weg“ sei, wie es gemacht werden könne. Die Entscheidung habe man so umgesetzt. Menzel erwähnt, „so nebenbei“, dass die Tatortgruppe auch mit einem Praktikanten besetzt gewesen sei. Er habe alle Positionen und nicht nur eine einzelne Meinung berücksichtigen müssen. Zum Verbringen in die Halle der Firma Tautz habe es „keine Alternative“ gegeben. Zum LKA hätte man 50 Kilometer über die Autobahn gemusst. Man habe Schrittgeschwindigkeit fahren und die Feuerwehr und Polizeikräfte mitnehmen müssen. Menzel spricht noch einmal davon, dass die Entscheidung „alternativlos“ war. Anschließend geht es um 13.30 Uhr in die Mittagspause. Die Vernehmung von Menzel wird um 14.04 Uhr fortgesetzt.

Nach der Mittagspause fragt die Vors. Abg. Marx (SPD) zunächst, warum Menzel nach einer zweiten Pumpgun gesucht habe, eine hätte für die Erhärtung der Suizidthese doch bereits ausgereicht. Menzel: „Die Beantwortung der Frage ist im Prinzip leicht, weil ich nach der Waffe nicht gesucht, sondern sie gesehen habe.“ Lediglich Frau Mall habe die zweite Pumpgun nicht gesehen, weshalb er die Harke genutzt habe, um einen Teil des Brandschutts wegzuschieben. So habe er auch eine größere körperliche Nähe zu den Leichen verhindern können. „Die Pumpgun wollte ich Frau Mall zeigen, so ist meine Erinnerung.“

Der Abg. Kellner (CDU) geht „zurück zum BKA“ und möchte wissen, wann welcher Beweggrund dazu geführt habe, das BKA einzuschalten. Menzel habe ja bereits anhand der Waffen festgestellt, dass eine „größere Nummer“ aufgedeckt worden sein könnte. Menzel betont, dass er versucht habe, den gesetzlichen Rahmen darzulegen. Es habe keine Rechtsgrundlage dafür gegeben, das BKA ermittlungsführend einzuschalten. Als Ermittlungsservice hätten sie bereits am 04.11. Aufträge zur eigenen Unterstützung an das BKA formuliert. Menzel meint, dass er mit einem Abteilungsleiter des BKA gesprochen habe „um Personal vorzuhalten“, damit seine Aufträge gleich abgearbeitet werden könnten. Er habe das BKA also als Dienstleister genutzt. Bereits am 05.11. seien asservierte Waffen und Munitionsteile (Hülsen) dem BKA zugeschickt wurden. Unter anderem habe das BKA über AFIS, das automatische Fingerabdrucksystem, auf eine Beteiligung von Mundlos geschlossen. Auch das LKA Thüringen bediene sich zur Analyse biologischer Spuren dem BKA. Das BKA sei also gleich eingebunden gewesen. Das BKA übernehme ohne eigene Zuständigkeit allerdings keine Ermittlungen. Am 11.11. habe der Generalbundesanwalt die Verfügung erlassen, ein Verfahren nach § 129 a StGB einzuleiten, fortan habe das BKA die Ermittlungen geführt. Ein Ländereinsatzabschnitt Thüringen sei gebildet worden. Vorher hätte er dem BKA die Ermittlungen nicht abgeben können. Das BKA habe das Verfahren aus der Gesamtschau und wegen der Komplexität aus der SoKo Parkplatz, SoKo Kapron und der SoKo Frühlingsstraße eröffnet. Der Abg. Kellner (CDU) erkundigt sich nach möglichen Aufträgen, die Menzel vom BKA nach dem 11.11. bekommen habe. Menzel sagt, die Frage berühre seinen „Privatbereich“. Es seien Restarbeiten gemacht worden. Er wisse aber nicht, ob er die Angaben öffentlich tätigen wollen. Daraufhin wird die Frage zurückgestellt.

Auf Nachfragen der Abg. König (LINKE) zu der Besprechung am 05.11. ab 09 Uhr im Lagezentrum Gotha nennt Menzel, der sich nicht vollständig zu erinnern glaubt, als Teilnehmende die Mitglieder der SoKo, die Polizeioberrätin, Kriminalrat Kun., HK Schi., HK Aßm, (P)OK May. Diese hätten sicher teilgenommen. Weitere könne er nicht nennen. Vom Team aus Baden-Württemberg erinnert Menzel sich an Herrn Hön., der in Begleitung von fünf oder sechs Kollegen gewesen sei. Diese seien hauptsächlich die am 04.11 zur Unterstützung mit Angeforderten gewesen, darunter Biologie- und Chemie-Experten. Der Kollege Wunderlich sei wohl nicht anwesend gewesen, sondern erst im Laufe des Tages eingebunden worden. Aufträge von Menzel an Wunderlich seien in Damoko-Unterlagen verschriftlicht worden. Angesichts der Verbindung zu Mundlos und Zschäpe sei der fachlich nächste, also Wunderlich, mit einzubeziehen gewesen. Die Hauptaufgabe von Wunderlich sei gewesen, die Fahndung in Richtung Zschäpe mit voranzutreiben. Der Staatsschutz sei wohl von Menzel am 05.11. angefordert worden, weil Böhnhardt und Mundlos in Jena verortet waren und er Informationen beim LKA Thüringen vermutete. Der Beamte Har. habe die Ermittlungen in Jena mitbegleitet und arbeite auch heute noch im Bereich Staatsschutz im LKA. Der Präsident des LKA sei, so glaubt Menzel, im Laufe des Vormittags eingebunden worden. Der Staatsschutz sei nicht bei der Besprechung ab 9 Uhr dabei gewesen. Har. habe er vorher nicht informiert, weil sie am 04.11. noch keine Erkenntnisse über die Toten gehabt hätten. Die Abg. König (LINKE) hält vor, dass Herr Hald., Brandgutachter aus Baden-Württemberg, ausgesagt habe, dass Menzel am 05.11. gesagt habe, dass der „Staatsschutz nichts zu sagen hätte“. Menzel zweifelt den Zusammenhang der Aussage an und verweist darauf, dass sie den Staatsschutz extra angefordert hätten, „weil wir uns Erkenntnisse erhofft haben“. Die Abg. König (LINKE) macht einen Vorhalt aus Damoko vom 08.11.2011. PD Menzel habe Rücksprache mit MdL Martina Renner gehalten und eine Durchsuchung nach Beweismitteln angekündigt. Von einer Durchsuchung wurde letztlich aber doch abgesehen. Menzel erklärt, die Maßnahme habe auf Mutmaßungen gegründet, die auf Internetrecherchen basierten. Die Abg. König (LINKE) ist darüber irritiert, dass basierend auf Internetangaben am 08.11. eine Durchsuchung bei einer Abgeordneten angedacht wurde. Nach Menzels Erachtens ging es um Beweismittel, die nun einmal zur Ermittlungsakte gehörten. Er habe die Inhalte im Internet für vage gehalten und Frau Renner habe im Gespräch Vorwürfe entkräften können. Die Abg. König (LINKE) erinnert Menzel an seine Aussage, dass es nur aufgrund der schnellen Ermittlungen möglich gewesen sei, Holger Gerlach festzunehmen und fragt, ob es weitere Identifikationsmerkmale außer der Angabe des Mieters des Wohnmobils gegeben habe. Menzel verweist auf aufgefundene Karten von Holger Gerlach und die Bahncard von André Eminger, also den verwendeten Alias-Namen der Toten. Da Lo. noch am 05.11. gedacht habe, einer der Toten sei Gerlach, fragt die Abg. König (LINKE) nach der Zeitabfolge der Erkenntnisgewinne. Menzel schildert, dass aufgrund der systematischen Suche im Wohnmobil parallel zur Bergung der Leichen Spuren gefunden und sichergestellt worden seien, die zur Identifikation nötig waren. Die Abg. König (LINKE) führt aus, dass Reisepässe erst am 08.11. durch Sopu. sichergestellt worden seien. Menzel meint, sie hätten noch andere Karten oder Informationen gefunden. Am 04.11. sei gegen Mittag über die KPI Zwickau der Halter des Wohnmobils zu ermitteln gewesen. Nach dortigen Ermittlungen sei Holger Gerlach im Mietvertrag als Mieter des Wohnmobils eingetragen gewesen. Zudem soll bei der Vertragsunterzeichnung eine weibliche Person mit Kind zugegen gewesen sein. Als habe man zunächst Holger Gerlach unter den Toten vermutet und herausbekommen, dass dieser in Bad Nenndorf wohnhaft sei. Über den KDD Hannover (Kriminaldauerdienst) hätten sich Hinweise verdichtet, dass Gerlach am 02./03. in Bad Nenndorf gesehen worden sei. Es habe die Möglichkeit bestanden, dass er tot sei, dies habe aber erst festgestellt werden müssen. Die Ehefrau von Gerlach sei zu einem Konzert gewesen, als Beamte vor Ort waren. Es sei die Information eingegangen, dass Gerlach auf Arbeit sei. Eine Festnahmeanordnung sei deshalb ergangen, weil er entweder tot war oder ein dringender Tatverdacht der Mittäterschaft oder Beihilfe bestanden habe. Die Abg. König (LINKE) fragt, warum eine solche Festnahmeanordnung nicht auch gegen Burkhardt und Eminger erlassen worden sei, was Menzel mit fehlendem Tatverdacht begründet. In dem konkreten Fall habe er einen Mietvertrag mit dem Namen Holger Gerlach vorliegen haben. Es habe deshalb die berechtigte Annahme bestanden, „dass er selber Täter ist oder das Wohnmobil angemietet hat oder an der Beute beteiligt ist“. Dies begründe den Verdacht für eine Festnahmeanordnung. Bei den anderen Personen habe ein solcher „Bezugspunkt zu der Tat“ gefehlt.

Die Abg. Pelke (SPD) fragt, wohin die Recherche zu Gerlach angesichts fehlender Informationen in Thüringen gegangen sei. Menzel erklärt, dass aus dem Mietvertrag die Wohnanschrift hervorgegangen sei. Über das LKA Hannover hätten sie die PI Bad Nenndorf um weitere Ermittlungen gebeten, das sei über den KDD gelaufen, der in seine Unterlagen geschaut habe. Dort habe man einen Eintrag entdeckt wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

Der Abg. Henke (AfD) fragt, wie die schnelle Identifikation der Waffen passieren konnte. Menzel korrigiert, dass „bis heute nicht alle Waffen zweifelsfrei identifiziert“ seien. Die Waffen der Polizeibeamten seien nach der Tat vom April 2007 in die Bundesdatei INPOL eingegeben worden. Dort seien eine nummerische und eine nicht-nummerische Sachfahndung eingegeben worden. Diese Sachfahndungsdatei sei abgeprüft worden. Der Beamte Hoffm. habe die Waffe von Arnold noch in Stregda sichergestellt. Die Waffe von Kiesewetter sei am 04.11. in den späten Abendstunden durch Knobloch sichergestellt worden.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) beschreibt, dass Lo. in der letzten Sitzung gesagt habe, dass die These um einen dritten Mann nach seinen Einsatzverlaufsbericht vom 23.02.2012 am 04.11. auszuschließen gewesen sei. Menzel mag diese Einschätzung nicht bewerten. Allerdings seien am 04.11. eine „ganze Reihe von Maßnahmen“ erledigt worden, die keinen Beweis für eine dritte am Tatort aufhältige Person ergeben hätten. Entscheidend sei für ihn beispielsweise gewesen, dass die Tür des Wohnmobils verschlossen gewesen sei. Die Feuerwehr habe ihren Einsatz für eine Öffnung der Tür eindrücklich geschildert. Polizeibeamte hatten freies Sichtfeld und keine Hinweise auf eine dritte Person. Und zuletzt auch in Vernehmungen aus Umfeld-Ermittlungen und durch sehr intensive Fahndungsmaßnahmen hätte sich „alles“ in Luft aufgelöst. Spätestens mit der Tatrekonstruktion und den Ergebnissen der Rechtsmedizin habe sich der Eindruck, dass es keinen dritten Mann gab, vervollständigt. Menzel meint noch, dass er hinsichtlich des juristischen Bereichs lieber habe von „Wahrscheinlichkeiten“ sprechen sollen. Die Wahrscheinlichkeit der Beteiligung einer dritten Person sei also immer geringer geworden. Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE) zur Maßnahme in Stregda am 07.11. erinnert sich Menzel an die Suche, allerdings nicht mehr daran, was gesucht worden sei. Die Abg. Henfling (GRÜNE) möchte wissen, ob es vor dem Abtransport des Wohnmobils gerade angesichts der Waffen im Fahrzeug Diskussion über mögliche Gefahren gegeben habe. Menzel sagt aus, zumindest nicht mehr am Ort gewesen zu sein, als die Waffe im Nassraum gefunden worden sei. Gleichwohl sei vorher über die Risiken diskutiert worden. Ein Waffenexperte aus der KPI sei anwesend gewesen und zu der Gefahr einer unkontrollierten Schussabgabe befragt worden. Nach seiner Einschätzung der Verklebungen sei dies „so eher unwahrscheinlich“ gewesen. Man habe aber deshalb Polizei und Feuerwehr hinter dem Abschleppwagen gehabt, um die Gefahren „auf ein vernünftiges Restrisiko zu minimieren“. Der Abschlepper selbst sei zumindest nicht von Menzel über das Risiko in Kenntnis gesetzt worden.

Auf Nachfrage des Abg. Kellner (CDU), in welchem Zeitraum das BKA als Dienstleister genutzt worden sei, gibt Menzel zu Protokoll, dass es „komplett“ vom 04.11. bis zur Abgabe des Verfahrens am 11.11. in die Untersuchungen miteingebunden war. Menzel nennt konkret die Auflistung der Waffen und der Munition, die Sicherung von DNA-Spuren und Fingerabdrücken sowie weiterer biologischer Spuren. Die gesamte Bandbreite des polizeilichen Spurenaufkommens sei genutzt worden. Das BKA werde immer dann eingebunden, wenn das LKA nicht die erforderlichen Ressourcen habe oder die Zuständigkeit zentral vorgehalten sei. Die Einbindung bezeichnet Menzel als „fließenden Prozess“ ohne lange Anforderungen. Das Einzige, was zu organisieren gewesen sei, war, dass das BKA am 05.11. Kräfte vorhält. Der Abg. Kellner (CDU) fragt, ob der Generalbundesanwalt eine richtige Entscheidung getroffen habe, die Verfahren zusammenzuführen. Menzel möchte darüber nicht urteilen, die Maßnahme habe jedoch Sinn gehabt. Mit der SoKo Parkplatz in Heilbronn hätten sie sich ja auch untereinander zusammen geführt. Thüringen sei nach der Entscheidung des Generalbundesanwalts „ja nicht raus“ gewesen, sondern habe einen Länderabschnitt gegründet.

Die Abg. König (LINKE) geht „ganz kurz zu Herrn Gerlach zurück“ und möchte wissen, ob Menzel sich sicher sei, dass dessen Pässe am 04.11. im Wohnmobil festgestellt worden seien. Menzel verneint. Nach seiner Erinnerung seien Bahncard oder Pass gefunden worden, vielleicht aber auch erst im Laufe des 05.11. Die maßgeblichen Ermittlungen zu Holger Gerlach habe er bereits beschrieben. Er könne zeitlich nicht mehr rekonstruieren, ob die Dokumente am 04., 05. oder 06.11 gefunden worden seien. Die Abg. König (LINKE) hält vor, dass Reisepass und Führerschein erst am 08.11. durch Sopu. sichergestellt worden seien und hält fest, dass der einzige Festnahmegrund also der Mietvertrag des Wohnmobils gewesen sei. Menzel bestätigt dies als „Ermittlungsspur“. Er verneint auf Nachfrage der Abg. König (LINKE), dass das Anmieten eines Wohnmobils für eine Festnahme ausreiche. „Was brauchen Sie also?“, fragt die Abg. König (LINKE). Menzel führt aus, dass im Laufe des 05.11. bei Gerlach eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden sei. Soweit Menzel weiß, habe Gerlach bei einer Vernehmung eingeräumt, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zu kennen. In einer weiteren Einlassung habe er die Möglichkeit eingeräumt, ihnen Unterlagen in Form von Papieren überlassen zu haben. Das habe den Mittäterverdacht wegen des Verschleierungsvorsatzes begründet. Die Abg. König (LINKE) betont, dass dies für den 05.11. „logisch“ sei, sie sei aber noch bei der vorläufigen Festnahmeanordnung vom 04.11. um 17 Uhr. Der Auftrag nach Bad Nenndorf lautet nach Akteneintrag, den Aufenthalt von Gerlach festzustellen, gegebenenfalls eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, DNA-Vergleichsmaterial zu organisieren, Alibiprüfung durchzuführen und vorläufig festzunehmen. Beamte hätten die Wohnung dann zunächst observiert. Menzel erklärt abermals, dass Gerlach das Wohnmobil angemietet habe und sich dann wegen der Anmietung eines Tatmittels ein dringender Tatverdacht ergeben habe. Es seien allerdings weitere Ermittlungsschritte notwendig gewesen, weshalb zunächst die Beobachtung angeordnet worden sei. „Damit die Kollegen Handlungssicherheit haben, brauchen die einen konkreten Auftrag.“ Das könnte unter anderem die vorläufige Festnahme oder Festsitzung sein. Es sei um Maßnahmen zur Sicherung des Beweisverfahrens gegangen. Menzel unterstreicht, einen „Stufenplan“ vorgegeben zu haben, also einen Auftrag mit möglichen Folgemaßnahmen. Demnach hätten vor einer Festnahme die Identifikation und eine Alibi-Prüfung gestanden. Deshalb sei Gerlach in den Folgetagen durch das Gericht auch nicht in Haft gesetzt worden, weil sich von den Vorwürfen zunächst nichts habe erhärten können. Die Abg. König (LINKE) schildert, dass die Kollegen in Bad Nenndorf Licht in der Küche der Wohnung von Gerlach feststellten, ebenso eine aufgekippte Terassentür. Laut Nachbarschaftsbefragung sei jemand am 02.11 gesehen worden. Also sei klar gewesen, dass jemand zu Hause sei, stellt die Abg. König (LINKE) fest. Menzel widerspricht. Aus den Informationen ergebe sich keine Zwangsläufigkeit der Anwesenheit. Die Abg. König (LINKE) pointiert, dass also schon der Arbeitsauftrag „Aufenthalt feststellen“ nicht erfüllt worden sei. Ebenso verhalte es sich mit der Alibiprüfung und der vorläufigen Festnahme. Menzel bezeichnet es als „taktisches Handeln“ der Polizei, dass eben nicht an der Haustür geklingelt, sondern das Haus weiter beobachtet werde bis weitere Indizien die Annahme rechtfertigten, dass jemand – und wenn ja, wer – im Haus sei. Nach Mitternacht habe es die Rückmeldung gegeben, dass die Frau von Gerlach das Haus betreten habe. Dabei sei die Polizei tätig geworden. Das Innenministerium meldet im Untersuchungsausschuss Bedenken an, ob der Zusammenhang zu Maßnahmen in Thüringen noch bestehe. Die Abg. König (LINKE) argumentiert, dass der Auftrag schließlich aus Thüringen käme. Mittlerweile ist aber die Fragezeit für diese Runde für die Abg. König (LINKE) um.

Die Frage des Abg. Henke (AfD), warum die „Zaungäste“ um das Wohnmobil herum am 04.11. nicht vernommen worden seien, kann Menzel nicht beantworten. Es habe den „Abschnitt Wahrnehmbarkeitsermittlungen“ gegeben. Es seien zwischen zwanzig und dreißig Erstbefragungen gemacht worden. Man müsse der Akte entnehmen, inwieweit daran umfangreiche Befragungen anschlossen.

Der Abg. Henfling (GRÜNE) ist unklar, ob Lo. Teil der SoKo war. Menzel führt aus, dass Lo. im Kommissariat 1 der KPS Eisenach gewesen sei, das zuständig für Straftaten gegen das Leben ist. Er war für die „Abarbeitung“ von manchen Aufgaben zuständig, die sich aus den Ergebnissen vom 04.11. ergeben hätten. Innerhalb der allgemeinen Aufbauorganisation bestünden zwangsläufig Schnittmengen zwischen den Arbeiten am Vorgänger- und am aktuellen Fall. Damit Mitarbeiter frei seien, bilde man Besondere Aufbauorganisationen (BAO). Die SoKo sei eine solche BAO. Die Personaldichte im K1 sei „nicht so riesig“. Lo. wurde in Maßnahmen in Bad Nenndorf eingebunden. Seine Arbeit war mit der der SoKo Kapron verbunden. In der darauf folgenden Woche sei er allerdings herausgenommen worden um seiner anderen Arbeit nachzukommen, weil bereits der Leiter der KPS, May., von Anfang in der SoKo Kapron mitgearbeitet habe. Die Abg. Henfling (GRÜNE) interessiert sich des Weiteren für einen Auftrag vom 07.11., der von Menzel unterzeichnet worden sei. Im Stadtbereich Eisenach seien umfangreiche Suchmaßnahmen angeordnet worden, für die eine Hundertschaft an Kräften angefordert wurde. Das Ziel der Maßnahmen stünde jedoch nicht im Auftrag. Menzel mutmaßt, dass vor allem auf der mutmaßlichen Fluchtstrecke zwischen Sparkasse und Obi Absuchmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Abg. Henfling (GRÜNE) erkundigt sich nach einer Abfrage vom 08.11. zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es seien Fahrzeuge in Fahrtrichtung Hessen und Sachsen abgefragt, für den Zeitraum vom 02.11 – 05.11. Warum der 05.11. miteinbezogen worden sei? Menzel erklärt, dass es bei kriminalistischen Fahndungsmaßnahmen immer Vor- und Nachfristen gebe. Die Täter könnten sich vor und nach der Tat absetzen. Die Leichen seien zwar gefunden worden, aber weitere Ermittlungen sollten offen gehalten werden. Daher sei die zeitliche Eingrenzung so erfolgt.

Die Abg. König (LINKE) fragt, ob es Maßnahmen gegeben habe um zu verhindern, dass Erkenntnisse direkt nach dem 04.11. zum Verfassungsschutz gelangen. Nach anfänglichen Verständnisschwierigkeiten antwortet Menzel, es gebe grundsätzlich das Erfordernis, Informationen in der ermittelnden SoKo und dort zu behalten, wo sie am wertvollsten seien: „Auch innerhalb der Sonderkommission hat nicht jeder Mitarbeiter den gleichen Informationsstand.“ Menzel ist überzeugt: „Ich kann fast ausschließen, dass der Verfassungsschutz Kenntnis hatte von Maßnahmen am Wochenende.“ Erst die Woche darauf habe er schriftlich ein Amtshilfeersuchen gestellt, „das ist die gängige Form“. Die Abg. König (LINKE) kritisiert, dass Menzel einen Anruf bei Herrn Wie. [vom TLfV] am 05.11. also offenbar nicht als Kontaktierung des Verfassungsschutzes bezeichne. Es besteht Uneinigkeit über das Datum des Anrufs. Auf die Frage der Abg. König (LINKE), ob die Rechner in Gotha vom polizeiinternen Netz genommen seien, damit Informationen bei der SoKo Kapron verblieben, sagt Menzel aus, dass es sich im Polizeirechner handeln würde, die alle ihre Informationen in einem festen System bündeln würden. Die einzige Ausnahme könnten Damoko-Unterlagen sein, weil das ein Fallbearbeitungssystem sei, das Fachwissen brauche, das sie in seiner Dienststelle glücklicherweise gehabt hätten. Vom (internen) Netz seien die Rechner aber nicht genommen worden. Die Abg. König (LINKE) fragt den Zeugen, ob er an dem Wochenende Kontakt zu Herrn Ryczko gehabt habe. Menzel gibt an, ihn im unmittelbaren Zusammenhang mit der „Identifizierung der Waffe von Heilbronn“ am 04.11. um 16.28 Uhr telefonisch informiert zu haben. Ansonsten gebe es keinen Grund, den Abteilungsleiter 4 des Innenministeriums zu informieren. Die Abg. König (LINKE) hakt nach und fragt nach dem „Alarmierungsstatus“, mit dem Ryczko informiert worden sei. Menzel erklärt, dies sei eine Information auf dem Pieper, damit man sich gegebenenfalls mit der Einsatzzentrale in Verbindung setze. Die Abg. König (LINKE) möchte noch einmal „zurückspringen“ und erinnert Menzel daran, im letzten UA ausgesagt zu haben, seit dem Überfall in Arnstadt Kräfte vorgehalten zu haben, die eher gegen Wochenende, das heißt Donnerstag/Freitag, in Reserve gehalten wurden. Die Abg. König (LINKE) fragt, wie man von einem Überfall in Arnstadt auf einen weiteren Banküberfall habe schließen können. Zudem sei der Überfall in Arnstadt am 10.09. an einem Mittwoch erfolgt. Menzel sagt, dass es „kriminaltaktisch vielleicht unklug“ sein könne, das zu erklären. Die Vors. Abg. Marx (SPD) erkennt allerdings keine entsprechende Einschränkung der Aussagegenehmigung. Menzel verweist auf „Erfahrungswerte“. Die Abg. König (LINKE) findet das „alles andere als logisch“ und führt aus: „Aufgrund des Banküberfalls an einem Mittwoch entscheiden Sie, donnerstags und freitags zusätzliche Kräfte frei zu halten, weil Sie davon ausgehen, dass möglicherweise ein weiterer Banküberfall bevorsteht.“ Menzel meint, man müsse sich „für irgendwas entscheiden“ und außerdem „die gesamte Serie angucken“. Zudem sei es allgemeiner polizeilicher Erfahrungswert, dass am Wochenende in der Regel stärkeres Aufkommen benötigt werde als an anderen Wochentagen. Dieser Umstand, zusammen mit dem Wissen um den Überfall in Arnstadt im Hinterkopf, habe bei der Entscheidung, Menzel spricht auch von einer „Eingabe“, eine Rolle gespielt. Woche für Woche würden die vorhanden Kräfte für die polizeiliche Einsatzbewältigung neu verplant. Über die Kräfte disponiere im Übrigen nicht er, sondern ein Stabsbereich, der über Schwerpunkte entscheide.

Die Abg. Pelke (SPD) fährt an dem Punkt fort und bezeichnet die Maßnahme von Menzel „fast wie eine Vorsehung oder Erwartungshaltung“. Menzel erläutert, die Fahndung sei ein Bestandteil von polizeilicher Arbeit. Wenn Kräfte vorhanden seien, versuche man die nach polizeilichen Schwerpunkten einzusetzen. Der Stabsbereich 1 entscheide über die Einsetzung der Kräfte, während Menzel „nur eine Leitlinie“ vorgebe, etwas nicht aus den Augen zu verlieren. Er schlage vor, dass man so und so viele Kräfte brauche, wenn man ein bestimmtes Delikt aufklären wolle. In der besagten Woche sei die Schwerpunktsetzung eben auf Donnerstag/Freitag gefallen. Bei ihm selbst laufe grundsätzlich keine Fallbearbeitung. Er sei nur für die Kräfte, die ihm unterstellt seien, verantwortlich. Wenn ein Sachbearbeiter mit Vorschlägen zu ihm käme, könne er Vorgaben über den Stab umsetzen. Es könnten dann zusätzliche Kräfte freigestellt werden. Den Schwerpunkt setze dann der Stab um, „wenn das passt“.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) schildert, dass das Wohnmobil bereits am Samstag „besenrein“ übergeben worden sei. Danach habe es mehr oder weniger „in der Ecke gestanden“. Bei Tautz habe es keine gesonderte Überwachung gegeben, 15 Mitarbeiter hätten einen Schlüssel für die Halle gehabt. Ob es nach dem Zeitpunkt am Samstag, als die Kartons abgepackt gewesen seien, nicht angemessen gewesen wäre, das Wohnmobil woanders abzustellen. Menzel sagt, das sei nicht seine Entscheidung gewesen, sondern die des Einsatzabschnittsleiters „Tatort“ gewesen. Zudem habe er Kenntnis, dass die Tatortgruppe auch am 07./08.11 im Wohnmobil gearbeitet habe. Er habe nach den Tatsachen vom 04.11. entscheiden müssen. Zu „hohem Besuch aus Sachsen“ mit einer Dienstlimousine hat Menzel keine Erkenntnisse. Vielleicht seien Absprachen zwischen den SoKo-Leitern aus Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringen der Hintergrund gewesen. Die SoKo-Mitglieder hätten das Tatobjekt in Augenschein genommen.

Der Abg. Henke (AfD) hat eine Nachfrage zu Arnstadt. Im Lagefilm vom 07.09. würde einer der beiden Täter als „dunkelhäutig“ beschrieben, das BKA beschreibe ihn als „gemischtrassig, afrikanischer Phänotyp, Mulatte“. Wie man darauf komme, dass diese Täter etwas „mit den beiden Uwes“ zu tun habe. Menzel kennt den entsprechenden Eintrag nicht. Die Frage kann er nicht beantworten.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, was mit der Trainingshose an der Tankstelle passiert sei. Menzel kann nur sagen, was mit ihr passiert sein müsste. Es sei wohl erfolglos versucht worden, mittels der Hose einen Fährtenhund anzusetzen. Dann müsste die Hose sichergestellt und untersucht werden und dann entschieden werden, wie weiter vorgegangen werde. Die Abg. Henfling (GRÜNE) hat eine weitere Frage zu einem Schreiben, das eine Beschwerde über Wunderlich enthalte in der Form, dass er aus Sicht der Schreiberin seinen Auftrag überschritten habe. Menzel kann sich daran erinnern. Die Abg. Henfling (GRÜNE) erklärt weiter, dass es ganz konkret um eine Sabine Lo. gehe, von der im Wohnmobil eine Handynummer gefunden worden sei. Wunderlich habe dann persönlichen Kontakt zu den Eltern der Person und E-Mail-Kontakt zu Frau Lorenz aufgenommen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, wie schwierig das für die weiteren Ermittlungen gewesen sei. Menzel sieht in dem Vorfall „keine Probleme“. Es sei ein Ermittlungsansatz verfolgt worden, so wie er selbst Bad Nenndorf vorgeschlagen habe. Man hätte über alternative Maßnahmen nachdenken können. Die Abg. Henfling (GRÜNE) unterstreicht, dass der Vorfall laut Frau Esch. die weiteren Maßnahmen wesentlich erschwert habe. Menzel unterstreicht, dass dies wohl die Einschätzung von Frau Esch. sei, die das geschrieben habe. Die Abg. Henfling (GRÜNE) weist auf eine Zeugenaussage von Nadine Leh. vom 10.11.2011 hin, in der die Zeugin berichtet, dass ihr Onkel Mess. am 21.06.1996 leblos am Senftenberger See gefunden wurde und die daraufhin erstellten Phantombilder sehr ähnlich zu denen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mondlos seien. Zudem sei damals auch von einer unbekannten Frau die Rede gewesen. Menzel bemerkt, dass man nach der Veröffentlichung von Phantombildern mit solchen Hinweisen „geflutet“ werde. Viele Menschen sähen dann irgendeinen Zusammenhang zu ihnen nahen Vorfällen. Es müsste dann über die Relevanz der Hinweise entschieden werden. Menzel vermag es nicht zu bewerten, dass die Aussage in den Akten stehe, dann aber keine Entscheidung vermerkt sei.

Der Abg. Kellner (CDU) fragt, ob es „normal“ sei, dass die am 04.11. um 09.19 Uhr ausgelöste Ringalarmfahndung bereits rund eineinhalb Stunden später um 10.46 Uhr aufgehoben worden sei. Menzel erklärt, dass Ring 30 bedeute, dass 30 km im Umkreis von Eisenach Punkte besetzt würden. Dieser Ring berühre dann die Zuständigkeitsbereiche von Eichsfeld, Hessen, Gotha bis südlich nach Suhl. Die Aufhebung der Ringalarmfahndung hänge maßgeblich von den Erkenntnissen zu dem jeweiligen Zeitpunkt ab. Wenn der Täter festgenommen werde, könne die Fahndung nach 10 Minuten aufgelöst werden, in anderen Fällen dauere sie eine Stunde an. Ziel sei es, den Täter an Kontrollstellen zu erfassen, an denen Kennzeichen notiert würden. Eineinhalb Stunden sei eher ein langer als ein kurzer Zeitraum für eine solche Fahndungsmaßnahme. Der Abg. Kellner (CDU) fragt, was Anlass für die Aufhebung gewesen sei. Laut Menzel sind für die Auslösezeiten die Wegzeit-Berechnungen die Grundlage. Bei einer Stunde Zeitablauf gehe man bei einem motorisierten Täter in einer Stunde von mindestens 30 Kilometern der Fortbewegung aus. Den Zeitablauf im konkreten Fall hält Menzel für „vollkommen in Ordnung“.

Die Abg. König (LINKE) zitiert die Banküberfallserie, die dem NSU zugeschrieben wird. Die Wochentage sind in der Reihenfolge der Überfälle vom 18.12.1998 bis zum 07.09.2011: Freitag, Mittwoch, Mittwoch, Donnerstag, Donnerstag, Mittwoch, Montag, Freitag, Dienstag, Dienstag, Donnerstag, Dienstag, Donnerstag, Mittwoch. Die Abg. König (LINKE) findet Menzels Erklärung für die Schwerpunktsetzung der Polizeikräfte am Wochenende in Erwartung eines Überfalls anhand der bisherigen Serie „alles andere als logisch“. Menzel betont, die Planung werde durch den Stab gemacht, der eine Entscheidung treffen müsse und wiederholt: „Mein Schwerpunkt war auf die zweite Wochenhälfte gelegt.“ Er gebe eine Richtlinie an den Stab vor. Die Kräfte seien im Übrigen nicht nur für den Banküberfall vorgehalten. Die Abg. König (LINKE) fragt sich, ob es zuvor eine „Schutzbehauptung“ gewesen sei, dass eine Aussage über die Polizeitaktik zukünftige Festnahmen gefährde, weil Menzel nun ja nichts verraten habe. Menzel stellt laut fest, dass es so gewesen sei, „weil ich so entschieden habe“. Es sei eine „taktische Maßnahme“ gewesen, die Kräfte für die zweite Wochenhälfte vorzuhalten. Diese taktische Maßnahme habe er anfangs nicht offenlegen wollen. Seine Entscheidung sei auch aufgrund anderer Serien „durchaus nachvollziehbar“.

Die Abg. König (LINKE) weist auf eine E-Mail hin, in der es um ein Gespräch in der KPI Gotha vom 15.11. und um Erkenntnisse zu den Örtlichkeiten in Stregda gehe. Laut Zeugenaussagen bewegte sich das Wohnmobil am 04.11. bis zur Feststellung um 12 Uhr durch verschiedene umliegende Ortschaften. Zehn bis 15 Minuten vor der Feststellung des Wohnmobils durch die Streifenpolizei sei die Örtlichkeit von einer Zivilstreife passiert, die das Wohnmobil nicht festgestellt habe. Menzel kann dazu nichts sagen. Die Zivilstreife sei „garantiert“ für die Fahndungsmaßnahmen von der PI Eisenach eingesetzt worden. Konkrete Belege dafür, dass Mundlos und Böhnhardt den Polizeifunk tatsächlich abgehört haben, hat Menzel nicht. Im Wohnmobil seien aber ein Funkgerät und die Funkrufnamen der an dem Tag eingesetzten Polizeiwagen gefunden worden. Die Abg. König (LINKE) fragt, ob sich Menzel am 05.11. vor der Ankunft im Einsatzzentrum bereits telefonisch einen Überblick über den aktuellen Stand habe geben lassen. Menzel will nicht ausschließen, vorher mit dem PI-Leiter Eisenach telefoniert zu haben, aber der eigentliche Informationsaustausch finde in der Lagebesprechung statt, damit alle den gleichen Informationsstand hätten. Die Abg. König (LINKE) erkundigt sich nach Finanzermittlungen gegen die Tatverdächtigen plus die damals bekannten möglichen Unterstützer ab dem 07.11. Es seien auch Maßnahmen gegen die Eltern der Tatverdächtigen eingeleitet worden. Auf einer Liste von Personen, deren Konten abgefragt werden sollen, fehlt Brigitte Böhnhardt. Menzel weiß nicht, ob gegen sie Ermittlungen durchgeführt worden seien. Der Abschnitt sei wohl durch eine Kollegin durchgeführt worden. Menzel sind keine Finanzermittlungen gegen Brigitte Böhnhardt im Bewusstsein. Auf den Hinweis der Abg. König (LINKE), dass der Vater von Herrn Böhnhardt kein Konto gehabt haben solle und ob dann nicht hätte auffallen müssen, dass Frau Böhnhardt nicht abgefragt wurde, verweist Menzel auf seine Kollegin.

Die Abg. Pelke (SPD) hat noch eine Frage zum Einsatz des BKA. Hoffm. von der Tatortgruppe habe ausgesagt, bemerkt zu haben, dass der Vorfall „etwas Größeres“ ist und sie gemeldet hätten, dass das BKA habe aufschlagen müssen, weil die Tatortgruppe die Arbeit nicht mehr habe leisten können. Menzel führt aus, dass der „Großteil der Entscheidungen“ nicht von dem Polizeiführer getroffen würde, sondern er für wesentliche Grundentscheidungen verantwortlich sei. Es sei „vollkommen normal“, dass jemand um Unterstützung bitte. Diese sei dem Kollegen Hoffm. auch gewährt worden. Weitere Kräfte seien also mit der Tatortarbeit beschäftigt gewesen. Die Einbindung des BKA sei zunächst über die klassische Amtshilfe erfolgt. Menzel betont noch einmal, dass das BKA keine eigene Zuständigkeit gehabt habe. Im Stab sei über den Wunsch nach Unterstützung diskutiert worden. Dieser sei umgesetzt worden, indem die fachnäheren Kollegen aus Baden-Württemberg in die Arbeit integriert worden seien. Der Hinweis von Hoffm. auf das BKA sei falsch gewesen, habe aber im Stab zu der Entscheidung geführt, die Kollegen aus Baden-Württemberg mit einzubeziehen.

Gegenüber der Abg. Henfling (GRÜNE) spricht Menzel von „fünf oder sechs“ Kollegen aus Baden-Württemberg, die dazu stießen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, ob eine Blutspurenanalyse im Wohnmobil durchgeführt worden sei. Menzel sagt, die Tatortgruppe habe die Möglichkeit zum Spheron-Verfahren. Einen entsprechenden Auftrag habe sie auch erhalten. Menzel weiß allerdings nicht, ob eine weitere Blutspurenanalyse beispielsweise von Blutspritzern durchgeführt worden sei. Dies sei möglich.

Für einen nicht-öffentlichen Teil findet eine Unterbrechung des öffentlichen Teils des UA von 15.55 Uhr bis 16.15 Uhr statt.

Die Abg. König (LINKE) fragt Menzel, ob er vor dem 04.11. Hinweise auf einen zukünftigen größeren Vorfall in Thüringen gehabt habe. Menzel: „Nein, nicht dass ich wüsste.“ Im Vorfeld habe er keine Hinweise durch VP’s oder den Verfassungsschutz erhalten. Weder am 04. noch am 05.11. sei Personal vom Verfassungsschutz, BND oder MAD vor Ort gewesen. Die Abg. König (LINKE) spricht als nächstes über die Fahndung nach einer dritten Person. An der Abfahrt Eisenach Ost soll nach einer dritten Person gesucht worden sein. Menzel weiß nicht mehr aus dem Kopf, wo die Suche erfolgte, er sei wegen der Ortskenntnisse mit dem Kollegen Dör. mitgefahren. Die Abg. König (LINKE) erklärt, dass laut Aktenlage an der [von der Abg. König (LINKE) auf google maps dargestellten] Abfahrt Eisenach Ost die Fahndungsmaßnahme durchgeführt worden sei. Hintergrund sei ein Anruf eines Zeugen gewesen, der sagte, jemanden aus dem Wald habe fliehen sehen, der dann an der Autobahn in Richtung Mühlhausen gewesen sei. Das Problem laut der Abg. König (LINKE), wenn man sich den Bereich anschaue: „Da gibt’s keinen Wald. Und das sah 2011 auch schon so aus.“ An der alten Abfahrt Ost gebe es im Gegensatz dazu einen Wald. Ob es sein könne, dass an der falschen Abfahrt gesucht worden sei? Menzel kennt die Information des Zeugen. Es seien Kräfte, darunter der Hubschrauber, frei gewesen, die dem Hinweis nachgegangen seien. Aber wer die Maßnahmen in dem Fall koordiniert habe, könne er nicht nachvollziehen. Als Einsatzleiter sei er da nicht involviert gewesen, sondern das sei ein Fall für die Ortskundigen gewesen. Menzel habe für die Fahndungsmaßnahmen lediglich das Grobe im Kopf. Wenn Namen genannt würden und es darum gehen, wer wo wohne, seien klassischerweise die lokalen Kräfte verantwortlich. Auf weitere Nachfrage der Abg. König (LINKE) erklärt Menzel, dass Finanzermittlungen ein „spezieller Bereich“ seien, weshalb er als Polizeiführer „mit dem Auftrag dabei“ sei, um z.B. BaFin-Angaben zu erfragen. Am 05.11. seien Maßnahmen initiiert worden, die erst am 07.11. gegriffen haben, als die notwendigen Behörden wieder gearbeitet hätten. Ob er irgendwann Kenntnis über die Konten von Brigitte Böhnhardt hatte, weiß Menzel nicht mehr. Die Abg. König (LINKE) hält den Notruf des Zeugen, der für den Hinweis auf den aus dem Wald kommenden Menschen verantwortlich ist, im Wortlaut vor. Menzel kann zu der Bewertung des Anrufs durch die Polizei nichts sagen. Er habe die Folgemaßnahmen nicht eingeleitet. Dör. und er seien bloß frei gewesen und hätten die Kräfte im Nahbereich bei der Fahndungsmaßnahme unterstützt.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) weist noch einmal auf die fehlende Erwähnung der Harke von Menzel im letzten UA hin. Menzel räumt ein, nicht gewusst zu haben, dass die Harke so viele Fragen aufwerfen könne. Er habe den Einsatz der Harke deshalb nun verdeutlicht. Menzel: „Man hat nicht immer jedes Detail noch präsent.“

Anschließend an eine Nachfrage der Abg. König (LINKE) zu den vorhandenen Akten, die Menzel kenne, wird die Vernehmung des Zeugen Michael Menzel um 16.37 Uhr abgeschlossen.

16.50 Uhr Zweiter Zeuge: Kriminaloberkommissar Hoffm., Kriminalbeamter des LKA, am 4.11. als Mitglied der Tatortgruppe im Einsatz

2016_04_28-hoffmannDie Vors. Abg. Marx (SPD) erläutert, dass sie noch ergänzende Fragen zur Untersuchungshandlung am Wohnmobil hat und fragt den Zeugen, wie die Überwachung des Wohnmobils als Beweismittel ablief, da es ja 18 Tage lang in der Halle stand. Hoffm. sagt, dass er nur für die Tatortgruppe sprechen könne. Am 05.11. sei das Wohnmobil in der Halle der Firma Tautz von der Tatortgruppe übergeben worden. Den Abtransport zum LKA habe er überwacht. Bevor es dort in eine Einzelgarage kam, wurde das Fahrzeug für das Röntgen zum Zoll gebracht, da war Hoffm. dabei. Das Wohnmobil wäre noch verpackt gewesen. Es habe in der Einzelgarage gestanden bis es zum BKA ging. Weiter wisse er nichts zur Bewachung des Wohnmobils – die Tatortgruppe sei am 5.11. auch nicht mehr zuständig dafür gewesen. Er räumt ein, dass es durchaus sein könne, dass ein Reporter Fotos vom eingepackten Wohnmobil in[bei?] der Halle gemacht hat, welches in der Zeitung erschien. Auf Rückfrage, ob es auch 24 Stunden bewacht wurde: das wäre die „übliche Verfahrensweise“. Aber genau könne er das nicht sagen, man könne zwar davon ausgehen, aber sicher sei er sich nicht. Nach vier Jahren wisse er auch nicht mehr, ob in seiner Gegenwart alles abgeschlossen wurde und dort Funkwagen standen. Am nächsten Tag, den 5.11. übergab er das Wohnmobil ja auch „an die Kollegen aus Gotha“.

Der Abg. Kellner (CDU) führt aus, dass Menzel am 4.11. die Federführung hatte und der Zeuge Hoffm. als Teil der Tatortgruppe als Berater anwesend war. Letztlich wurde aber anders entschieden als es die Tatortgruppe vorschlug. Er fragt, ob es dem Zeugen nochmal so ergangen sei, dass er zu einem Tatort kommt und nur „zugucken“ durfte. Hoffm. antwortet, er vermittele die Tatortgruppe und diese plus ein Praktikant waren vor Ort und haben Tatortarbeit gemacht. Der Polizeidirektor Menzel war auch vor Ort und ging dann zum Führungsstab zurück, ab dann lief die Kommunikation telefonisch ab – zwischen ihm und dem Polizeidirektor Menzel gab es Meinungsverschiedenheiten. Menzel könne als Polizeiführer anderer Meinung sein. Die Tatortgruppe wurde gegen 12 Uhr alarmiert und da war schon alles passiert, z.B. das Wohnmobil verpackt, als sie dann ankamen. Auf die Frage des Abg. Kellner (CDU) hin, ob es generell der Fall sei, dass der größte Teil bereits erledigt würde, bevor die Tatortgruppe eintrifft, gibt der Zeuge an, es sei „nicht der Idealfall, aber auch „nicht unüblich“, dass die örtliche Polizei und der KDD wegen der Witterung schon Spuren sichere und auch dass die Tatortgruppe erst nach ein, zwei Stunden kommt und „Maßnahmen schon gelaufen sind“.

Die Abg. König (LINKE) fragt, ob es zutreffend sei, dass der Polizeidirektor Menzel der Tatortgruppe den Auftrag gab, „den Sicherungsangriff zu lokalisieren und den Auswertungsangriff zu starten“. Hoffm. kommentiert, dass Menzel „sich schön formuliert“ habe und schildert, dass Menzel – in Anbetracht des Banküberfalls – wissen wollte, wer tot im Wohnmobil läge. Der Auswertungsangriff läge nicht im Auftragsbereich der Tatortgruppe, sondern die Spurensicherung. Alles müsse so schnell wie möglich zum LKA gebracht werden. Die Daktyloskopie (Analyse von Fingerabdrücken) wurde bereits am Freitag eingeholt und dies wurde von der Tatortgruppe verfügt. Die Weisung von Menzel über das Anfertigen von Spheron-Aufnahmen in Stregda ist dem Zeugen Hoffm. nicht bekannt. Die Tatortgruppe würde diese Aufnahmen immer machen, wenn sie am Tatort sei und „wir haben die in der Garage gemacht“. Die Abg. König (LINKE) führt aus, dass in Stregda keine solchen Aufnahmen gemacht wurden, wie auch Frau Mi. angab und möchte wissen, welche Spurensicherungen in der Halle stattfanden. Hoffm. gibt an, dass die gesamte Spurensicherung in der Halle stattfand, wovon er aber die Nasszelle ausschließt. Bei dieser haben sie die Pistole noch in Stregda aus der Nasszelle geholt, da diese sonst verrutscht wäre. Auf die Frage hin, ob Bildaufnahmen ein geeignetes Mittel seien um zu dokumentieren, wie es vor dem Abtransport des Wohnmobils aussah und um Veränderungen des Tatorts nachvollziehbar zu machen, antwortet der Zeuge Hoffm.: wenn die Fotos abschließend sind, dann seien sie dazu sicher geeignet. Es hänge aber von der Qualität der Fotos ab. Er habe die Bilder nicht gemacht, aber ihm wurde mitgeteilt, dass es eine Dokumentation durch Fotos von Außen gäbe und Frau Mi. habe wohl extra noch welche gemacht. Die Abg. König (LINKE) hält ein Foto der Einsatzzentrale, auf dem Hoffm. zu sehen ist, vor. Er meint, er sei definitiv Montag früh da gewesen und dann noch ein, zwei Mal. Die Abg. König (LINKE) ergänzt, das Bild sei vom 8.11., also vom Dienstag und fragt, ob er in die Arbeit dort einbezogen worden sei. Der Zeuge Hoffm. erläutert, dass er in Beraterfunktion war und sie sich absprechen wollten. Die Leichen seien auch noch bearbeitet worden. Und es sei üblich, dass einer von der Tatortgruppe mit berät und dann auch auf dem aktuellen Stand kommt. Er selbst sei Führungsstab der Tatortgruppe und sei früh zur Dienstbesprechung dabei gewesen. Er wisse allerdings nicht mehr 100%-ig, ob er Samstag früh bei der Besprechung mit Leuten aus Ba-Wü dabei war. Er würde sagen „nein“. Er wisse auch nicht mehr, ob er über Gotha gefahren sei für die Übergabe des Tatorts. Die Abg. König (LINKE) erkundigt sich, ob die Übergabe in Stregda oder in der Halle stattfand. Hoffm.: „Nicht in Gotha“, das wisse er noch genau – das war in der Halle. Nach dem Stand der Leichen und dem Zeitpunkt der Aktualisierung befragt, antwortet Hoffm., dass sie seines Erachtens schon nachts wussten, wer die Leichen sind, aber alles wisse er nicht mehr nach den Jahren. Die Abg. König (LINKE) erklärt, dass eine Leiche nachts 3 Uhr identifiziert wurde und die zweite Leiche im Laufe des 05./06.11. Sie fragt nach, ob er wisse, „wie die Personen zustande gekommen sind, über die weiter ermittelt wird“ und verweist auf ein Bild des Lageraums, dass ein Whiteboard mit den Namen Zschäpe, Wohlleben und Rachhausen zeigt. Hoffm. entgegnet, die Ermittlungsansätze haben mit Tatortarbeit nichts zu tun, da sei er nicht eingebunden gewesen. Die Abg. König (LINKE) möchte wissen, ob es zutrifft, dass der Einsatzleiter allein die Entscheidungen fällt, denn Menzel meine, die Tatortgruppe sei nur Dienstleister bei solchen Maßnahmen. Hoffm. meint dazu, die Tatortgruppe arbeite üblicherweise im Einvernehmen und in Abstimmung mit dem Einsatzleiter, der die Entscheidungen trifft.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) erkundigt sich, warum keine Bilder in Stregda gemacht wurden. Hoffm. erläutert, dass erst abtransportiert werden sollte und dann die Spheron-Aufnahmen gemacht werden sollten, da dies schon ein, zwei Stunden dauere. Die Anweisung dies später zu machen kam, wie alles, von Herrn Menzel.

Die Abg. Pelke (SPD) will wissen, inwiefern das Verbringen des Wohnmobils in die Garage im Einvernehmen mit ihm getroffen wurde. Er kenne den genauen Wortlaut nicht mehr, so Hoffm.. Er erinnere sich nur noch an Frau Mi., die Leiterin, die darüber nicht wirklich erfreut war. Er könne die Gespräche nicht mehr 1:1 wiedergeben. Aber „wir haben unseren Missmut darüber zum Ausdruck gebracht“. Auf Nachfrage, ob die Entscheidungsvariante, das Wohnmobil nach Erfurt zu bringen, mit ihm besprochen worden sei, würde er grob sagen „nein, eher nicht“. Denn die hätten keine Garage gehabt, aber hätten sicherlich auch eine Möglichkeit gefunden. Allerdings hätte Gotha sicherlich weitermachen sollen, da es näher liege.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, ob seiner Meinung nach das Verpacken des Wohnmobils als geeignete Schutzmaßnahme gilt. Hoffm. bejaht. Die Abg. Henfling (GRÜNE) führt an, dass Menzel eine eindimensionale Auswertung verhindern wollte und fragt, ob er die Deutungen über den Hintergrund, dass es mehr als nur Bankraub war, mit dem Zeugen diskutiert habe. Der Zeuge Hoffm. entgegnet, er könne es nicht mehr sagen, da er sich nicht so gut erinnern könne. Es gab die Nachricht von Menzel, die Leichen so schnell wie möglich aus dem Wohnmobil zu holen um festzustellen, wer das war. Es liefe so, dass man eine Taktik bekomme, seine Meinung dazu sage und man dann arbeiten müsse. Auf die Nachfrage, welchen Inhalt die Beratung am Montag, den 7.11. hatte, antwortet Hoffm., er wisse es nicht mehr genau, aber normalerweise sage er den Stand der Ermittlungen und vom Polizeiführer komme dann irgendein Auftrag. Es ging wohl um den Auftrag, den Ort der Toten zu dokumentieren. Ob Menzel explizit um eine Blutspurenanalyse gebeten habe, wisse er nicht mehr, er könne sich nicht erinnern, dies täte ihm leid. Bei unbekannten Tätern würde man das versuchen, aber für ihn als Tatortbeamten war die Situation eigentlich klar. Mit den Spheron-Aufnahmen kann man nicht 100%-ig Blutspuren aufnehmen. Für doppelte Aufnahmen reiche der Platz im Wohnmobil nicht, deshalb seien dies keine optimalen Aufnahmen.

Der Abg. Kellner (CDU) führt an, dass Menzel meinte, man könne das BKA nicht ohne Weiteres einschalten und diesem den Einsatz einfach übergeben. Hoffm. äußert dazu, dass es schon gehe, die BKA-Tatortgruppe anzufordern. Das hätte zwar einen ganzen Tag gedauert und nicht nur wenige Stunden, aber „das wäre die bessere Variante gewesen – dazu stehe ich“. Und die Waffen wurden zwecks Untersuchung schnellstmöglich zum BKA gebracht und das hat das LKA entlastet, „uns vor Ort allerdings nicht“, weshalb die Unterstützung durch das BKA gewünscht war. Auf die Nachfrage, ob sich der Zeuge mehr Beteiligung gewünscht hätte, antwortet er, dass es jedem Spezialisten so gehen würde. Im Allgemeinen hat der Polizeiführer mehr Informationen als man selber, aber normalerweise hängen sich Polizeiführer nicht so rein. „Der ganze Fall ist ein Ausnahmefall und Menzel ist schon ein sehr stringenter Polizeiführer, der seine Wünsche äußert“.

Die Abg. König (LINKE) fragt, ob der Zeuge Hoffm. das Wohnmobil lieber unverpackt gehabt hätte. Er müsse etwas weiter ausholen, so Hoffm. Im ersten Moment war das ein Banküberfall. Es sei nicht unüblich, Täterfahrzeuge abzuschleppen in eine Garage und sie dann näher zu bearbeiten. Natürlich sei es schöner, als Tatortgruppe von außen nach innen anzufangen. Um die Frage zu beantworten: ja, lieber unverpackt. Die Abg. König (LINKE) erkundigt sich danach, was ab dem Moment, in dem die Tatortgruppe gerufen wird bis zu deren Eintreffen passiere. Sei dann Stillstand oder würden Maßnahmen getroffen? Hoffm. führt an, dies sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn ein Delikt festgestellt würde, wäre der Optimalfall, dass sich jeder Mensch da rauszieht, abgesperrt werden würde und die Tatortgruppe komplett den Tatort übernehmen könne. Nach der Frage, welcher Moment gemeint sei: ab dem, wo die Tatortgruppe gerufen wird oder wenn sie vor Ort ist, erläutert Hoffm., dass es der optimale Fall sei, dass alles ruht, bis die Tatortgruppe eintrifft. Aber manchmal dauere es lang, mehrere Stunden, bis die Tatortgruppe angereist ist und dann machen Kollegen, die im Prinzip das Gleiche können, schon ein paar Dinge. Spuren vor der Witterung zu schützen würde auch Sinn machen. Die Abg. König (LINKE) möchte wissen, wie oft es den Optimalfall gab. Hoffm. erklärt, er sei seit eineinhalb Jahren nicht mehr dabei, aber der Optimalfall treffe wohl immer öfter ein. Die Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin wollen ebenfalls den Tatort sehen und sind oft eher da, aber mittlerweile warten alle immer häufiger bis die Tatortgruppe kommt und Spheron-Bilder macht, ehe sie was machen. Er spreche hier vom Zeitraum zwischen 2006 und 2015. Die Abg. König (LINKE) fragt, ob es prozentual definitiv mehr als 50% seien. Hoffm. sagte, das wisse er nicht, aber es sei „immer öfter“. Sie möchte weiter wissen, was der Zeuge als Tatortgruppe in Stregda gemacht hätte, wenn er keinen Zeitdruck gehabt hätte und welche Maßnahmen das gewesen wären. Hoffm. entgegnet, dass es diesen Optimalfall nicht gäbe. Er hätte die Absperrung erweitert oder auch nicht. Einer würde alles aufschreiben, wer anwesend sei. Danach die Tatortbegehung – sich einen Überblick verschaffen, dann Spheron-Aufnahmen machen und dann die Begehung mit der Rechtsmedizin, die den Tod feststellen müsse. Im Falle des Wohnmobils wäre es besser gewesen erst die Außendokumentation zu machen und das Wohnmobil und den Fahrzeugstandort abzumessen. Dann würde man die Tür im Eingangsbereich auf Aktivspuren, DNA und daktyloskopische Spuren prüfen und diese sichern sowie den Außenbereich ebenso prüfen und sich dann reinarbeiten, wie sie das ja auch gemacht haben: innen Spheron-Aufnahmen machen, dann die Leichen raus und diese spurentechnisch abarbeiten. Das dauere ein paar Tage, diese Spuren zu sichern und die Waffen zu dokumentieren und zu messen. Das sei „ein ganz schön langer Prozess“. Dies wäre ein optimaler Fall gewesen. Die komplette Spurensicherung hätte mehrere Tage gedauert. Auf Nachfrage bestätigt Hoffm. nochmal, dass mehrere Tage für die komplette Spurensicherung benötigt werden. Man hätte „keine Chance“ gehabt, dass alles an einem Tag und innerhalb von 3 Stunden Tageslicht zu prüfen und bis zu den Spheron-Aufnahmen von Innen zu kommen. Und nicht zu vergessen, dass die Daktyloskopie wegen dem Löschwasser nicht möglich war. Auf die Frage der Abg. König (LINKE) hin, inwiefern die Absperrung am 4.11. überprüft wurde, sagt Hoffm., es habe keinen Grund gegeben die Absperrung zu erweitern, diese wäre okay gewesen und Frau Mi. hätte die anwesenden Beamten im Groben festgestellt, was die Kollegen von der KPI Gotha und Eisenach auch getan hätten. Auf Nachfrage, ob die Rechtsmedizin, also Frau Prof. Mall, schon weg war, als er ankam, sagt Hoffm, dass er sich an sie zumindest nicht erinnern könne. Die Abg. König (LINKE) will wissen, ob eine „Trampelpfadbegehung“ beim Rausholen der Waffen stattgefunden hat. Hoffm. meint, das hätte es draußen in dem Sinne nicht gegeben und er habe versucht sich spurenschonend zu bewegen. Auf die Nachfrage, wer die Außenbegehung und -aufnahmen gemacht habe, antwortet Hoffm., dass dies die KPI Eisenach gemacht habe. Die Türen wurden aber vor Ort nicht auf DNA und Aktivspuren überprüft, weil man im Außenbereich am Fahrzeug wegen des Löschwassers keine Spuren findet, so habe er das in Erinnerung, vor allem in Bezug auf das, was alles aus dem Wohnmobil herausgespült wurde.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt, ob eine zwischenzeitliche Unterbrechung der Spurensicherung wegen des Abschleppens schlecht gewesen wäre. Der Zeuge Hoffm. bestätigt, dass das wirklich schlecht sei. Insoweit sei Menzels Anweisung sinnvoll gewesen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt nach dem Vorhandensein eines 10 x 15m großen Tatortzelts beim THW vor 2011. Davon gehe Hoffm. aus, da er Kollegen kenne, die das eingesetzt hätten. Er meine, so ein Zelt habe es vor 2011 gegeben.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) möchte vom Zeugen wissen: „Haben sie unter der Leiche von Böhnhardt eine Waffe gesehen?“ Eine Pumpgun hätte er zu dem Zeitpunkt teilweise gesehen und eine nicht. Erstere war wahrscheinlich die weiter hinten, unter Herrn Mundlos, ergänze die Vors. Abg. Marx (SPD). Hoffm. ergänzt, die andere Pumpgun hätten sie erst bei der Leichenbergung gesehen.

Die Abg. König (LINKE) fragt, ob Herr Lo. Aufträge an die Tatortgruppe erteilt hätte? Hoffm. könne sich nicht mehr erinnern. Sie fragt weiter, wer alles außer dem Polizeiführer als Einsatzleiter Aufträge erteilen könne. Der Zeuge Hoffm. führt an, dass dies sein Führungsstab könne. Herr Lo. ist Ermittler aus der KPS Eisenach, der den Fall auch als ermittelnder Beamter hatte und er könne „sich da schon einbringen“. Grundsätzlich sei der Polizeiführer, der Aufträge erteilte, Menzel gewesen. Auf die Frage hin, inwiefern es etwas gäbe, was er gern noch vor dem Abtransport gemacht hätte, antwortet er, dass Frau Mi. noch Fotos von innen und außen machen wollte, aber wisse nicht mehr, ob er sein Veto eingelegt habe. Sie wollten sich einen Überblick verschaffen, als sie auch die Waffen rausgeholt haben. Darüber hätten sie nicht mit Menzel gesprochen. Dieser hätte ihnen bestimmt eine Chance gegeben, aber der Zeitdruck war erhöht. Es war Verhandlungssache. Er könne sich aber nicht erinnern, ob sie diskutiert hätten. Es gab ja die Weisungslage gleich nach weiteren Tätern zu suchen, deswegen gab es Zeitdruck – der Polizeiführer wollte weitere Informationen. Die Abg. König (LINKE) erkundigt sich, ob die Polizei von großen Zelten im Besitz der Tatortgruppe wisse. Der Zeuge Hoffm. meint, die Tatortgruppe hat Zelte für das Abdecken der Leichen, die aber nicht groß genug für das Wohnmobil sind. Er wisse nicht, welche Ausrüstung genau das THW habe. Die Abg. König (LINKE) erinnert ihn daran, dass er gegenüber der Abg. Henfling (GRÜNE) sagte, dass er davon ausginge, dass die Thüringer Polizei von einem Zelt beim THW wisse. Hoffm. erwidert darauf, dass er noch nie richtig mit dem THW im Rahmen der Tatortgruppe zusammengearbeitet hätte, nur mit der Feuerwehr, die normalerweise auch die Zelte stelle. Er könne die Aussage von Menzel, dass es solche großen Zelte nicht gäbe, weder bestätigen, noch verneinen. Und er wisse auch nicht, ob die Feuerwehr solche großen Zelte habe.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt, ob der Zeuge Hoffm. die Pumpgun nicht gesehen hätte und zeigt ein Bild, auf dem Mundlos und Böhnhardt vor dem Einsatz der Harke zu sehen sind und eines, wo Herr Menzel bereits mit der Harke aktiv gewesen war und führt an, dass Herr Menzel sagte, er habe eine Pumpgun gesehen. Daraufhin meint Hoffm., er sehe das nun auch, dass da eine liege, weil er wisse, dass dort eine liege. Damals habe er sie nicht gesehen, aber Menzel habe ihm berichtet, dass es im Wohnmobil Waffen gebe. Er wisse aber nicht mehr, ob Menzel ihm die Waffen speziell beschrieben habe. Er könne sich nicht an jeden Wortlaut erinnern.

Die Abg. König (LINKE) hält ein Bild aus dem Wohnmobil vor. Hoffm. sagt, in dem verpackten Wohnmobil sei alles schwarz und dunkel gewesen, die Vors. Abg. Marx (SPD) ergänzt und spricht von einem „Darkroom“. Hoffm. bestätigt die Wortwahl und kommentiert, dass man mit Blitzlicht habe fotografieren müssen. Auf dem von der Abg. König (LINKE) vorgelegten Bild kann Hoffm. die Pumpgun nicht ohne Weiteres erkennen.

Die Befragung des Zeugen Hoffm. endet um 17:41Uhr.

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Hier geht es zum letzten Protokoll: UA 6/1 Protokoll 07.04.2016 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (4.11.2011, Spurensicherung, Wohnmobil)

[Anmerkung: Angaben original aus dem Ausschuss. Da gleichzeitig mitgeschrieben werden muss, um möglichst viele Inhalte zu verschriftlichen sind kleinere Abweichungen durch Hörfehler nicht völlig ausgeschlossen]

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