Am 14. Januar 2016 wurden in der Sitzung des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses ein Brandsachverständiger aus Baden-Württemberg und ein LKA-Beamter aus Baden-Württemberg befragt. Außerdem ein Spurensicherungsexperte und ein Entschlüsselungsexperte vom LKA Thüringen sowie ein Fotograf, der am 4.11. in Eisenach im Einsatz war. Der Brandsachverständige wurde nach Thüringen geholt, weil Thüringen keinen eigenen hatte. Er sollte sich das Wohnmobil „mal anschauen“ und hatte keinen Auftrag einen Bericht zu schreiben. Erst einen Monat später schrieb er den Bericht: die Brandausbruchsstelle sei zwischen Sitzecke und Wand gewesen, Brandbeschleuniger sei wohl keiner eingesetzt worden, ein unbekannter Gegenstand wie z.B. Anorak wäre mit kleiner Flamme wie Feuerzeug angezündet worden; das Ventil des Gasherdes war offen, zwei Schaltknöpfe auf „AN“; fehlende Rußpartikel in der Lunge könnten plausibel sein, da das Feuer zuerst eine Heißgasschicht an der Decke bildete, während tiefere Zonen noch rußfrei gewesen sein könnten; entgegen vieler Behauptungen haben Brandexperte und zwei LKA-Ermittler, die am 4.11. und 5.11. im Wohnmobil waren Gehirnmasse feststellen können, „deutlich und viel“, allerdings wurde wohl versäumt das Gehirn auf dem Boden sicherzustellen, es könnte mit rausgekehrt und in den Müll geworfen worden sein; [wie bei schwäbischen Kehrwochen] sei der Wohnwagen „besenrein“ gefegt worden (Zitat: „Brandschutt isch immer Sondermüll, ob da jetz Gehirn drin isch oder net!“); ein Beamter sprach von Wandtafeln und Bildern im Einsatzraum am 5.11., die das Umfeld des Trios schon gut aufhellten; Kriminaltechniker der SoKo Parkplatz (Mord an Polizistin in Heilbronn) schilderte Ermittlungen und Dilemma mit Wattenstäbchen-Phantom; Innenministerium Baden-Württemberg hat Aufpasser in Thüringer NSU-UA geschickt, der Zeugenaussage des Kollegen anhören sollte um ggf. pressemäßig darauf reagieren zu können, wenn der „Stuss erzählt“; Kriminaltechniker der Thüringer LKA Tatortgruppe, der „Leichensachbearbeitung“ durchführte, hat am 4.11. bereits darum gebeten, den Fall an das BKA abzugeben, das wurde allerdings verwehrt; er bestätigt, dass auf Wunsch des damaligen Gothaer Polizeidirektors Menzel das normale Spurensicherungskonzept über den Haufen geworfen wurde, weil die Identifizierung der Leichen Priorität hatte; Weiteres lief nicht optimal: der Polizeiführer soll mit einer Harke zwischen den Leichen rumstochert haben, der Müll rund um das Wohnmobil in Eisenach wurde weggefegt und konnte wohl nicht von der Spurensicherung angeschaut werden; IT- und Entschlüsselungsexperte des LKA Thüringen sollte Steuereinheit des Wohnmobils ausbauen, um zu prüfen, wie viele Schlüssel digital eingetragen sind, man hatte aber keine Bedienungsanleitungen und wenig Knowhow dazu, Grund: „Fiat Wohnmobile werden nicht so häufig gestohlen in Deutschland“, wurde später unausgewertet wieder zurückgebaut; als er Wochen nach dem Brand des Wohnmobils und mehreren gründlichen Durchsuchung durch Kripo, LKA und BKA einen Geschossmantel im Fahrerhaus fand, wurde er angewiesen, den wieder zurückzulegen [„nee ist nicht so wichtig, leg das mal wieder auf den Sitz“, wurde 10 Tage später eingesammelt, nach dem BKA-Beamter in Meckenheim über die Anekdote berichtet hatte], bei der Auswertung der beschlagnahmten Festplatten von Wohlleben gab es Kompetenzgerangel zwischen LKA und BKA, noch während eine Sicherung durchgeführt wurde, mussten die Kabel abgezogen und alles abgegeben werden, weil man das beim BKA angeblich besser könne, nach über 4 Jahren wurden die Truecrypt-Festplatte immer noch nicht geknackt; IT-Forensiker berichtet von Festplatten von Neonazis aus Kahla und Jena im Verfahren der BAO Feuerball [geplanter Brandanschlag in Saalfeld und Verdacht auf Sprengstoff nach Karl Heinz Hoffmann-Veranstaltung], u.a. große Menge wiederhergestellte Emails, die nicht über ein Emailprogramm sondern über den Browser abgerufen wurden und durch Caching unbemerkt auf die Festplatte geschrieben wurden; Macbook des Kahlaer Neonazis David Buresch, der später über die NPD-Liste in den Stadtrat einzog, wurde scheinbar von Ralf Wohlleben und dessen Ehefrau genutzt, seit 2009 soll bei Buresch 3x der Rechner beschlagnahmt worden sein, LKA-Mitarbeiter war genervt schon wieder „in diese Buresch-Kiste gucken“ zu müssen, nach Auffliegen des NSU hat man dessen Computer nochmal eine Woche lang untersucht; verschlüsselte Festplatten von Nazis FN Jena/Kahla konnten nicht geknackt werden, auch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik schickte Platten nach 6 Monaten zurück, BKA wollte die gar nicht erst haben; über das Tool XWays Forensik werden von der Kripo bei offenen Rechnern gelöschte Chatverläufe von Adium und anderen Programmen wiederhergestellt; ein bereits 15 Zeichen langes Truecrypt-Passwort sei laut dem Experten sicher, wenn man keine leicht erratbaren Wörter nimmt [statt dessen z.B. Sonderzeichen/Buchstaben/Zahlen-Mix; sinnvoll ist auch einen anderen als den Standard-Algorithmus]. Weiterlesen:
Zum Nachlesen, chronologisch von oben nach unten. Weil das Live-Bloggen aus dem Ausschuss seit einiger Zeit untersagt ist, wird es fortan bei der Protokollform bleiben. Namen teilweise abgekürzt.
3. Befragung: KHK Nordg., 49 Jahre alt, LKA Stuttgart, Kriminaltechniker Soko Parkplatz
4. Befragung: Der zweite Zeuge, Dr. Hal. wird nochmal in den Raum gebeten.
5. Befragung: KOK Hoffm., Kriminalbeamter des LKA, am 4.11. als Mitglied der Tatortgruppe im Einsatz
10 Uhr Erster Befragung: N. Meiß., 46 Jahre alt, Journalist. Er hat am 4. November 2011 Fotos in Eisenach-Stregda angefertigt.
Der Zeuge berichtet, dass er nur noch stark verblasste Erinnerungen habe, aber am 4. November 2011, am frühen Nachmittag hat er zufällig ein Polizeiauto gesehen mit Blaulicht, dem er hinterherfuhr bis nach Eisenach-Stregda. Vor Ort waren schon zwei Kollegen da, er hat dann auch nach einer Weile einen Platz gefunden, wo er das Wohnmobil fotografieren konnte. Es müsste zwischen 13 und 15 Uhr gewesen sein, ob die Sommerzeit in der Kamera richtig eingestellt war, weiß er nicht mehr genau.
Es werden mehrere Fotos des Zeugen an einer Leinwand zeigt. Das erste Bild zeigt einen Blick von einem Absperrband vor einem Polizeifahrzeug, „das war für mich als Journalist unzufrieden“. Er habe eine neue Position gesucht. Weitere Bilder zeigen das Wohnmobil von seiner rechten vorderen Seite etwa 40 Meter entfernt. Seiner Erinnerung nach hat es noch „ganz, ganz schwach geraucht, einen Brand habe ich nicht gesehen“. Mehrere Feuerwehrleute sind daneben zu sehen. Weitere Aufnahmen mit Zeitstempel 13.53 Uhr zeigen das Wohnmobil. Auf Bild-Nummer 0846 um 14 Uhr ist zu sehen: Eine geöffnete rechte Seitentür und drei Polizisten vor dem Wohnmobil sowie eine Person im Wohnmobil. „Das ist ja hoch interessant, da steht nämlich jemand drinne im Fahrzeug“ äußert die Vors. Abg. Marx, „Wir ahnen schon, wer es sein könnte…“. Der Abg. Dittes wirft ein, das gegen 14 Uhr der Wagen schon eingepackt gewesen sein müsste, wahrscheinlich sei der Zeitstempel dann noch Sommerzeit.
Es gibt mehrere Versuche bei den Fotos in das Wageninnere zu Zoomen, zu erkennen ist aber niemand. Der Zeuge kommt aus Eisenach, kennt auch einige Polizisten. „Rechts unten das müsste der Herr Mü. sein“, äußert er zu einer Person vor dem Wohnmobil. Weitere Fotos zeigen die gleiche Perspektive und mehrere Personen die sich vor dem Wagen bewegen, etwa 5-6. Eine Person mit gelb-beigefarbener Schutzweste steht vor dem Wagen, eine zweite mit einer solchen Weste steht halb im Wagen. Die Person trägt auch Handschuhe. Die Abg. König fragt den Zeugen, ob ihr Eindruck richtig sei, dass es Zivilpolizisten ohne Uniform sind, die diese Westen tragen. Der Zeuge meint, dass er darauf nicht geachtet habe. „Die Zahl der Leute vergrößert sich“ kommentiert die Abg. Marx zu dem etwa zehnten Foto in der Serie. Auf Nachfrage des Abg. Dittes, ob einer der Personen nicht nur in den Wagen reinschaute oder ob beide sich vollständig in dem Wohnmobil aufgehalten haben: „Daran kann ich mich nicht entsinnen“ antwortet der Zeuge.
Das nächste Bild zeigt vier Feuerwehrleute, die der Zeuge aber nicht kennt. Ein weiteres zeigt wieder 6 Polizisten vor der rechten Wohnmobilseite. Der Polizist mit Schutzweste bewegt sich weiter in das Wohnmobil. „Aha, die Person verschwindet also im Inneren. Sie verschwindet nicht, sie geht ins Fahrzeug“ kommentiert die Vors. Abg. Marx. Es folgen weitere Bilder aus der Perspektive ohne große Änderung. Bei Bild Nummer 0862 ist ein Mensch aus dem Wohnmobil rausgekommen, der wohl der Zivilpolizist mit Weste war und der im Inneren stand. Vors. Abg. Marx: „Mal schauen, ob er was in der Hand hält.. [weiteres ranzoomen] Es sieht aus wie ein Handy“. Der Zeuge meint, es könnte eine Digitalkamera sein, weil er eine Schleife um den Arm haben könnte. Auf weiteren Bildern schaut er mit gesenktem Kopf auf den Gegenstand, später hat er das Gerät am Ohr. „Okay, er telefoniert“, so die Vors. Abg. Marx. Zwischenzeitlich sind auf den Fotos bis zu 12 Personen im Umfeld des Wohnmobils zu sehen. Die beiden Personen mit Schutzweste erkennt er nicht. Ein weiteres Bild zeigt einen Thüringer Polizeihubschrauber, aus dem heraus fotografiert oder gefilmt wird. „Die Hubschrauberbersatzung werden wir uns auch bei einem der nächsten Termine mal anhören“ kommentiert die Vorsitzende. Weitere Bilder zeigen einen Teil des abgebrannten Dachs sowie eine weitere Person, die in die Tür reinschaut. Es könnte sich um Frau Mall handeln, die Chefin der Jenaer Gerichtsmedizin. Die Abg. König fügt hinzu, dass im Ausschuss ja zur Sprache kam, dass der Polizeichef Menzel im Eingangsbereich mit einer Gartenharke zugange gewesen sein soll, er bisher auf den Fotos jedoch noch nicht zu sehen war. „Ist der schon drinne, konnten sie das beobachten?“ fragt sie. Nein, er kenne zwar Herrn Menzel und hat ihn auch an dem Tag gesehen, aber ob er da reinging, kann er nicht mehr erinnern. Ein weiteres Bild zeigt einen Polizisten der durch das hintere kleine rechte Seitenfenster versucht zu schauen. Das letzte Foto auf der CD zeigt außerdem eine blonde Frau [in zivil] vor der Personengruppe vorm Wohnwagen [Zeitstempel 14.26?].
Auf die Frage der Vors. Abg. Marx, ob er noch mehr mitbekommen hat, wie etwa Leichen, äußert der Zeuge, dass er nur ca. eine Stunde vor Ort war, weil er noch viel anderes zu tun hatte an dem Tag und verneint. Er hatte sich mit einem Polizisten unterhalten, der Herr Ehrenreich [damaliger Pressesprecher Polizei] gewesen sein müsste. Er habe ihm gesagt, dass da Tote im Fahrzeug liegen, war jedoch kurz angebunden und wollte nicht viele Informationen rausgeben. An den Begriff Bankraub kann er sich nicht mehr erinnern. Im Laufe des Tages habe er aber den Zusammenhang dann mitbekommen. Weitere Beobachtungen hat er nicht gemacht. Polizeiautos und Feuerwehrfahrzeuge hat er gesehen. Zum Zeitpunkt als er weg ging, war kein Abschleppwagen da An einen Krankenwagen kann er sich nicht entsinnen. Die Abg. König möchte wissen, ob er im Nachgang des 4. November 2011 schonmal befragt wurde. Ja, von einer Produktionsfirma einer Fernsehanstalt, aber nicht durch die Polizei. Auf Nachfrage der Abg. Pelke, äußert er, sich nur mit einem anderen Polizisten als Herrn Ehrenreich unterhalten habe, was nur kurz dazu diente an den Pressesprecher ranzukommen. Der Abg. Henke möchte wissen, was der erste Eindruck des Zeugen war, als er ankam. Er ging von einem „Campingunfall“ aus, dachte an einen Unfall mit einer Gasflasche. Aber als er dann erfuhr, das Tote drin lagen, wurde sein Eindruck auch ein anderer. Von dem Bankraub habe er bis dahin jedoch wohl nichts gewusst, das kam erst später. Auf Nachfrage gibt er an, niemanden gesehen zu haben, der die Koordination übernahm, welche Personen dort reinschauen könnten. Es gibt keine weiteren Fragen, der Zeuge ist entlassen.
11 Uhr Zweite Befragung: Dr. Tilmann Hal. (abgekürzt), 66 Jahre, Diplomchemiker und als Sachverständiger für Brandursachen tätig.
Zunächst geht es um die beschränkte Aussagegenehmigung und Aussagen über eingestufte Akten. Weil ein eingestuftes Dokument zum Thema Brandursachenforschung zum Komplex 4. November 2011 Eisenach bereits im Internet geleakt wurde, sieht der Ausschuss kein Problem darüber hier in öffentlicher Sitzung auch zu sprechen. Der Zeuge war in der ganzen Sache als Sachverständiger tätig, nicht als Brandermittler, denn Befragungen und Vernehmungen liegen nicht in seinem Bereich. Er schildert, dass er am 4. November 2011 einen Anruf vom Kriminalhauptkommissar Nordg. (abgekürzt) erhielt mit der Bitte, er möge ihn am nächsten Tag nach Eisenach begleiten. Auf die Frage „Was haben wir in Eisenach zu suchen?“ hätte Nordg. geantwortet, dass dort offensichtlich die Waffen aus dem Heilbronner Mord aufgetaucht seien. Er habe sich seiner Erinnerung nach daher dann am nächsten Morgen gegen 5 Uhr mit dem Kollegen Nordg. Getroffen. Beide seien dann nach Thüringen zur Polizeidirektion Gotha gefahren, da sie in das dortige Lagezentrum gebeten wurden. Es wurde zunächst kurz der Sachverhalt dargestellt, dass es das Wohnmobil in Eisenach-Stregda gibt, in dem zwei tote Personen lagen. Daraufhin sind sie dann mit zwei Kollegen von der Polizeidirektion Gotha nach Eisenach gefahren und haben sich das Wohnmobil angeschaut. Er fügt noch hinzu, dass damals auch der Polizeidirektor Menzel in der Runde anwesend war und auch andere Polizisten. Ihm wurde gesagt, dass er mal rausschauen und sich das Wohnmobil anschauen solle.
Auf die Frage der Vors. Abg. Marx, was denn eigentlich seine Ermittlungsmaxime gewesen wäre, äußert der Zeuge: „Ich weiß es ehrlich gesagt nicht so genau“. Die zwei Beamten aus Gotha hätten gewusst, was sie machen sollen. Er habe sich dann gedacht, wenn er schonmal da ist, schaut er sich das Fahrzeug auch mal an. Die Vorsitzende fragt nochmal nach: „Brandursache[nforschung] war aber schon ihr Auftrag?“ Der Zeuge antwortet: „Wenn ich ganz ehrlich sein soll…“, er habe erwartet, dass ein Brand(ursachen)experte aus Thüringen auftritt und er selber bei der ganzen Sache nur dabei ist. Das war aber nicht so. Er sei dann gebeten worden, die Brandursachenforschung durchzuführen.
Der Zeuge Dr. Hal schildert, dass sie dann zur Halle der Abschleppfirma nach Eisenach gefahren sind, wohin das NSU-Wohnmobil gebracht wurde. Er habe dort dann zusammen mit dem KHK Nordg. gearbeitet. Zwei weitere regionale Kriminalpolizisten aus Thüringen seien auch am Wohnmobil im Einsatz gewesen, dass waren KHK Hard. und KOK Sop.. „Wir haben die Arbeiten von den 2 Polizeibeamten unterstützt“, so der Zeuge. Im Wohnmobil konnten jedoch maximal 2 Personen gleichzeitig arbeiten, deswegen habe man sich aufgeteilt, „Ich bin mit Herrn Sop. im Fahrzeug gewesen und habe mir das angeguckt“. Herr Hard. und Herr Nordg. haben zunächst außerhalb gearbeitet. Herr Sop. hat fotografiert, während der Zeuge manuell tätig war und gesehen hat, was aufzunehmen ist. Er hat versucht, das Brandspurenbild in dem Wohnwagen zu interpretieren und hat dann auch die Brandausbruchsstelle lokalisieren können. Dabei hat er auch versucht, die Brandschuttstelle etwas abzuräumen, um darunter liegende Schichten zu sehen und sich schließlich auch ein gesamtes Bild von dem Wohnmobil gemacht. Der Zeuge hat verschiedene Gegenstände gesehen, die später [von anderen] in Asservatenkomplexe aufgeteilt und eingesammelt wurden. Er zählt auch einige Waffen auf wie eine Maschinenpistole, eine Selbstladepistole und einen Trommelrevolver. „Dann haben wir die Schränke durchsucht, die Laden geöffnet und die Laden nach draußen gegeben“, so der Zeuge. In einem der [Schub-]Laden haben sie das Geld gefunden. „Wir haben es nicht gezählt, sondern zur Seite gelegt“. Das habe sich dann bis zum Abend hingezogen. Die Herren der PD Gotha hätten die Gegenstände dann verpackt und man habe diese nach Gotha geschafft. In der Lagezentrale in Gotha haben sie dann über ihre Erkenntnisse berichtet und danach sind sie nach Hause Richtung Baden-Württemberg gefahren.
Die Vors. Abg. Marx fragt weiter zum formalen Auftrag, wie er von Baden-Württemberg nach Thüringen geholt wurde. Der Zeuge berichtet, dass es ein Gespräch mit dem Vorgesetzten gab und der sein Einverständnis erteilte. Es war ein Antrag, der mündlich genehmigt wurde. Der Zeuge Dr. Hal war nicht Mitglied der Heilbronner SoKo Parkplatz. Ob der Beamte KHK Nordg. dies war, weiß er nicht. Ihm ist jedoch bekannt, dass dieser eng mit der Sonderkommission zusammenarbeitet habe. Die Vors. Marx Abg. meint, dass sich bisher auch der Eindruck ergeben habe, dass man ihn über die SoKo Parkplatz rangeholt habe, jetzt scheint es ja eher so zu sein, dass er als Brandermittler aus Baden-Württemberg geholt wurde. Der Zeuge erklärt, dass der Weg der Anfrage wohl von Thüringen über die SoKo Parkplatz, dann über KHK Nordgauer und dann an ihn verlief. Er fertige normalerweise einen „Untersuchungsbericht über Brandursachenermittlungen“, „unser Produkt ist dieser Untersuchungsbericht“. Von anderen würde das auch als Gutachten bezeichnet werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften erkennen die Berichte als Gutachten an, so der Zeuge. Die Vors. Abg. Marx fragt nach, ob denn so ein Bericht ausreicht, um die Brandursache eindeutig zu klären. „Für mich war die Sachlage soweit klar , man kann immer weiter untersuchen. Es kommt auf die Fragestellung an…“, so Dr. Hal. Er sei außerdem viel mehr eine „Hilfskraft des Polizeibeamten“, also ohne die polizeilichen Befugnisse.
Zur Ursache des Brandes gibt der Zeuge an, dass ein nicht näher identifizierter Gegenstand nahe einer Wand in Brand gesetzt wurde. Einen Brandbeschleuniger habe er am 5.11.2011 geruchlich nicht wahrgenommen. Normalerweise würde Brandbeschleuniger eingesetzt um etwas nachhaltig in Brand zu setzen, z.B. in dem man ein größeres Behältnis mit brennbarer Flüssigkeit ausgiesst. Es gab weder Anhaltspunkte dafür, dass so etwas ausgegossen wurde, noch wurde ein Behälter, wie ein Kanister, dafür gefunden. Da sich der Brand insgesamt noch im Anfangsstadium befand, hätte man eingesetzten Brandbeschleuniger auch riechen können. Da er die Brandausbruchsstelle auch nahe der Wand verortete, sei es zu dem schwierig gewesen, Brandbeschleuniger an der Wand anzubringen, das hätte abtropfen müssen, so der Zeuge. „Es war da nichts zu sehen, kein Behältnis irgendeiner Art, so dass ich davon ausgehen muss, dass der Brand mit einer kleinen Flamme, Feuerzeug, Streichholz oder ähnliches ausgelöst wurde“, berichtet Dr. Hal. „Es kommt drauf an, wie gut brennbar der Gegenstand ist, den ich da anzünde“ führt er weiter aus und berichtet, dass wenn dort ein Anorak aus Plastikmaterial hänge, eine kleine Flamme bereits ausreiche, damit dieser sehr gut abbrennt.
Laut dem in den Akten vorliegenden Bericht waren [2 von 3?] Schaltknöpfen am Gasherd nicht auf der Position „Aus“ gewesen. Das Ventil sei noch geöffnet gewesen. Beim Drücken der Schaltknöpfe strömte Gas aus. Auf dem Herd stand kein Kochgeschirr. Zum Ausströmen des Gases hätte auf die Schaltknöpfe ein Druck ausgeübt werden müssen. Ein schwerer Gegenstand wäre dazu nötig gewesen. Die Vors. Abg. Marx. äußert, dass auch eine schwere Waffe auf dem Herd gelegen haben soll und fragt, ob so eine Waffe in der Lage wäre, die Knöpfe am Gasherd derart zu beschweren, das Gas ausströmen kann. Der Zeuge hält es für möglich, dass das Gewicht ausreicht.
Der Zeuge berichtet weiter, dass am Tag bevor er am Wohnwagen war (5.11.) bereits das LKA anwesend war, um die Leichen zu sichern. Am Morgen des 5.11. war wohl auch ein Beamter des LKA nochmal da. Auf die Frage des Abg. Kellner, ob der konkrete Auftrag auch schriftlich erteilt wurde, verneint der Zeuge. Irgendwann sei der Zeuge, der nach der Besichtigung des Wohnmobils keinen Bericht angefertigt hatte, aufgefordert worden, einen solchen Bericht noch zu schreiben. Er habe den Bericht lange Zeit einfach deswegen nicht geschrieben, „weil ich keine Anforderung hatte“, so Dr. Hal. Der Abg. Kellner fragt weiter nach: „Sie haben sich das nur angeguckt, um eine grobe Übersicht zu gewinnen, richtige Brandermittlungen haben sie nicht gemacht?“ Der Zeuge entgegnet, dass er untersucht habe, wie sonst auch. Einen Tag lang war er ja dort gewesen. Er kam gegen 9 Uhr in Gotha an, dann fuhren sie nach Eisenach zur Halle vom Abschleppdienst und dann gegen 18-19 Uhr sind sie nach Gotha, ehe es gegen 20 Uhr zurück Richtung Baden-Württemberg ging. Demnach war er etwa 4-5 Stunden in der Halle. „Ich habe quasi die Brandursache ermittelt, es war ja nicht schwierig die zu ermitteln“, es sei nicht schwer gewesen zu erkennen, aus welcher Ecke der Brand ausbrach, so der Zeuge. Ein technischer Defekt sei aus seiner Sicht nicht gegeben gewesen, bei der Anwesenheit von zwei Personen käme für ihn nur eine vorsätzliche Brandstiftung in Betracht. Der Abg. Kellner fragt weiter, ob der Zeuge konkret mit einer „Brandursachenermittlung“ beauftragt wurde: das könne sein, warum ausgerechnet er nach Thüringen geschickt wurde? Weil es ein Brand sei, „ich bin Sachverständiger für Brandursachenermittlungen, aus welchem Grund sollte man mich sonst mitnehmen“, äußert der Zeuge.
Die Abg. König hält dem Zeugen vor, dass sein Untersuchungsbericht auf den 5. Dezember 2011 datiert. Am 5. November 2011 sei er auf Anforderung der Soko Parkplatz vor Ort gerufen worden, um bei der Klärung der Brandursache mitzuwirken. Ob er denn davon ausging, dass ein weiterer Brandursachenermittler vor Ort in Eisenach sei? „Ich habe es vermutet“, so der Zeuge. Ob ihm für seinen Bericht Bilder des brennenden Wohnmobils zur Verfügung gestellt wurden? Nein. Protokolle der Feuerwehr? Auch nicht. Aber sind solche Protokolle oder Bilder nicht notwendig, um abschließend ein Gutachten erstellen zu können, möchte die Abg. König wissen. „Nicht zwingend“ meint der Zeuge. Auf Nachfragen gibt er an, dass es sogar eher der Regelfall sei, das man keine solchen Bilder und Protokolle erhält.
Die Abg. König fragt weiter, ob er Untersuchungen durchgeführt habe, unter welchen Bedingungen das Gas hätte ausströmen können. Nein, er habe das nur von Hand probiert. Es sei ihm auch nur deswegen aufgefallen, weil einer der Polizisten im Wohnwagen etwas auf dem Herd abgestellt habe. „Dann habe ich es gluckern gehört“ erinnert sich Dr. Hal. Er habe zu dem Polizisten gesagt „tu das mal weg“ und dann gesehen, dass die Gasknöpfe auf der An-Position waren. Das „Gluckern“ erklärte er sich damit, dass beim Löschangriff der Feuerwehr Wasser in die Gasleitungen geraten sein könnte. Die Abg. König fragt, ob man nicht genau feststellen müsste, welchen Druck es tatsächlich braucht, um das Ausströmen des Gases zu veranlassen. Der Zeuge meint, dass er dazu keine Möglichkeit hatte oder auch hat. Und ob man nicht wegen der Besonderheit des 4.11. darüber hätte nachdenken müssen? Der Zeuge meint, es sei schwer, bisher gab es eine solche Anforderung noch nicht. Man müsste das Ganze dann rekonstruieren, so Dr. Hal.
Die Abg. König fragt, ob er davon ausging, dass ein weiterer Brandsachverständiger sich das Wohnmobil noch anschaut. Der Zeuge meint: „Ich bin sogar davon ausgegangen, dass noch Nachuntersuchungen stattfanden“, insbesondere weil ja auch „verbranntes Gerät“ auf dem Tisch des Wohnmobils lag. Er wusste am 5.11. nicht, ob weiteres Interesse besteht, das weiter zu analysieren. Deswegen sei er spurenschonend damit umgegangen. Ob er sich Notizen anfertigte? „Nein“. Die Abg. König fragt, ob er demnach den Bericht vier Wochen später aus dem Kopf hergeleitet habe. Nein, er hätte sich zu Hause dann schon noch Notizen gemacht. Er habe auch Bilder der Kriminalpolizisten [Sop. und Nordg.?] erhalten, die in seinen Bericht einbezogen wurden.
Die Abg. König hält dem Zeugen Fotos vor, die der Zeuge so auch bestätigt. Auf einem ist er selber zu sehen ohne Overall, auf einem anderen mit Overall. Das ohne Overall zeigt ihn nach der Arbeit, als diese abgeschlossen war. Die Abg. König hält ihm auch Fotos vom Wageninneren vor, an deren Perspektive er sich ebenso erinnert. Die Abgeordnete äußert dann zu einem nächsten Foto, dass an einer Stelle gepixelt wurde: „Das ist ungünstig, weil genau der gepixelte Bereich was ist, was ich sie fragen wollte“. Unter den Pixeln befand sich Gehirnmasse. Abg. König: Können sie sich erinnern, dass sie im Wohnmobil ein Gehirn wahrgenommen haben oder Gehirnmasse? „Ja“ bestätigt der Brandursachenermittler und fügt hinzu: „es war kein sehr leckeres Bild“. Der ganze Boden sei mit Blut benetzt gewesen, „es war überall Gewerbe vorhanden“. Die Abgeordnete zeigt ein weiteres Bild, auf dem das Gehirn etwas weniger gepixelt ist und fragt, ob das von der Größe und Masse ungefähr dem aus seiner Erinnerung entspricht. Der Zeuge bestätigt das.
Weiterhin gibt Dr. Hal auf Nachfrage an, dass er Teile Brandschuttes, der über der Leiche lag, bei der Leichenbergung wohl abgetragen wurde. „Ich denke schon, das bei der Leichenbergung Veränderungen vorgenommen werden mussten“, so der Zeuge. Auf Fotos identifiziert er eine weiße Masse, die heruntergebröckelt ist. Dies seien wohl Teile der Dachverkleidung. „Das Dach ist ein Blechdach, ich vermute aus Aluminium, weil es nämlich abgeschmolzen ist. Darunter ist eine Dämmschicht und eine Innenverkleidung. Die Innenverkleidung ist runtergefallen und lag dann auf dem Boden bzw. Tisch“ so der Zeuge. Auf weiteren Fotos sind Teile dieser weißen Masse zu sehen. Nach seinen Angaben war jedoch nur eine Leiche [die vordere] davon betroffen. Über der hinteren Leiche war das Dach noch erhalten.
Die Vors. Abg. Marx fragt: „Blubbern“ bedeutet, dass die Gasflasche auch die ganze Zeit angewesen ist? Ja, bestätigt der Zeuge, schiebt aber so gleich auch hinterher, dass sie auch ohne den Zufall schon noch von selber darauf gekommen wären. Was genau auf dem Herd abgelegt wurde, als das „Blubbern“ zu hören war, weiß er nicht mehr genau, vielleicht ein Fotoapparat.
Die Abg. Pelke fragt, ob es üblich sei, dass man von einem Bundesland in einem anderen Bundesland die Anforderung bekomme, eine Brandermittlung durchzuführen ohne Begleiter vor Ort. „Es kommt manchmal vor“, vor allem in solchen Bundesländern, in denen die Kriminaltechnik dünn ausgestattet ist, berichtet der Zeuge. Rheinland Pfalz greife da öfter auf die Brandermittler des BKA zurück, weil die räumlich näher liegen. Die Abg. Pelke meint, dass der Tatort ja faktisch schon verändert war und fragt, ob es das für ihn besonders schwierig mache. Er meint, dass es nicht schwierig sei, manchmal seien auch Leichen noch da, manchmal nicht. Er lege da keinen großen Wert drauf. Man könnte trotzdem den Brandausbruchsort noch sehr gut nachvollziehen, da man eigentlich kaum so viel ändern könne, um einen anderen Brandausbruchsort vorzugaukeln.
Auf Nachfrage der Abg. Pelke zur Verrußung gibt er an, das beim Verbrennen von Gegenständen Rauchgase, die Ruß enthalten können, entsprechend dann wenn ein Produkt mehr Kohlenstoff enthalte, bei Benzin sehe man das besonders deutlich. Wenn der Gegenstand im Wohnmobil entzündet wird, strömen heiße Brandgase nach oben. Die Brandgase sammeln sich in den höchsten Bereichen des Wagens an und bilden eine so genannte Heißgasschicht, erklärt der Zeuge. Diese Schicht führe dann dazu, dass der Kunststoff [der Innendeckenverkleidung] abschmelze oder rufen eine Entzündung hervor. Die tieferen Bereiche bleiben dabei durchaus verschont, weshalb die Feuerwehr manchmal auch am Boden entlang ohne Atemschutz gehen kann. Im Anfangsstadium nimmt die atembare Luft in der Höhe immer weiter ab, je weiter der Brand fortschreitet. Man kann also zumindest eine Zeit lang auch nicht-rußartige Luft einatmen [Rußfeststellungen bei Leichenobduktionen sind in der Regel ein Zeichen dafür, dass der Mensch noch gelebt hat beim Brand].
Auf Nachfrage der Abg. Pelke gibt der Zeuge an, dass er am Abend des 5.11. in Gotha im Lagezentrum berichtet habe, was seine Einschätzung zum Brand ist. Polizeidirektor Menzel und andere Beamte waren ebenfalls da. Dort hatte man sich gefreut, dass er zum gleichen Resultat gekommen sei, so der Zeuge. Wie es dazu kam, dass er erst Wochen später das verschriftlichte, fragt die Abgeordnete Pelke. Der Zeuge meint, das irgendwann der Auftrag von der SoKo Parkplatz bzw. auch aus Kreisen der BAO Trio kam, da einen Bericht zu schreiben. Danach hatte er mit dem Fall nicht mehr damit zu tun gehabt.
Die Vors. Abg. Marx legt dem Zeugen zwei weitere Bilder vor, eins zeigt den Herd im Wohnmobil. Wie der Gegenstand des Polizisten darauf gelegen habe, weiß er nicht mehr genau. Am Fenster des Wohnwagens sei eine Sekundärbrandstelle aufgetreten, so der Zeuge, „auf dem Tisch war auch eine […] es muss in der Folge auch an anderen stellen gebrannt haben als an der Brandausbruchsstelle“. Eine Verpuffung könne er nicht ausschließen. Es gebe aber keinerlei Anzeichen für Spuren von Druckwirkung als Folge der Verpuffung.
Der Abg. Henke fragt, ob man ihn informiert habe, wie das Fahrzeug in die Halle gekommen ist. Dass es dahin verbracht wurde ja, aber wie genau im Einzelnen nein. Er ging davon aus, dass es wohl aufgeladen und dort hingefahren wurde. Der Abg. Henke fragt, ob der Zeuge vor Ort festgestellt wurde, wie der Brand ausgelöst wurde und ob Brandbeschleuniger zum Einsatz kam. Der Zeuge verweist darauf, dass er das eben bereits erklärt habe und wiederholt nochmal, dass es in einer Ecke des Wohnmobils an der Wand eine kleine Feuerquelle gegeben haben muss.
Die Abg. Henfling fragt den Zeugen, ob er sich auch mal das Dach genauer angesehen hat. „Ja, ich war oben auf dem Dach mit einer Leiter“ antwortet er. Die Abgeordnete merkt an, dass es unterschiedliche Beschreibungen in den Akten gebe, wonach die Lochränder in der Wohnmobilverkleidung mal von außen nach innen, mal von innen nach außen aufgerissen waren. Es werden Fotos dazu gesucht aber auf Anhieb nicht gefunden. Der Punkt wird soll später nochmal aufgerufen werden. Die Abgeordnete möchte außerdem wissen, ob es eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, dass maß den Ruß bei einem solchen Brand einatme, wie beispielsweise bei einer brennenden Kunststoffjacke. „Es ist einfach eine Frage der Zeit und der Geometrie“ erklärt der Zeuge. Wenn man etwas entzünde, gehe man normalerweise auch instinktiv von dem Gegenstand zurück. Es entwickelt sich dann eine Brandhitze und Rauchgase steigen „im Anfangsstadium straigth nach oben“, so Dr. Hal. Das Dach ist dann zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nicht allzu spät aufgegangen. Bei Fahrzeugbränden gibt es immer eine begrenzte Menge an Sauerstoff im Inneren und in den seltensten Fällen gäbe es Ventilationsöffnung nach außen. Wenn dann also ein Fahrzeug innen angezündet wird und alle Fenster und Türen sind geschlossen, dann geht relativ bald das Feuer wieder aus, so der Zeuge. Mit Brandbeschleuniger trete der Effekt noch schneller ein, weil der Sauerstoff dann noch schneller aufgebraucht werde. Durch das offene Dach im Wohnmobil habe sei dann eine „Einflussöffnung für Frischluft und Abluftöffnung“ entstanden.
Der Zeuge gibt weiter an, dass die im Wohnmobil aufgefundene Gasflasche dort auch belassen wurde. Der Abg. Kellner fragt nochmal zum Brandhergang. Der Zeuge wiederholt, dass ein unbekannter Gegenstand in der Sitzecke durch ein Feuerzeug oder durch eine Kleinflamme vermutlich entzündet wurde. Der Abgeordnete möchte wissen, wie lange es dauert bis die Flammen von da aus bis aus dem Dach gelangen. „Schwierig“ findet der Zeuge, diese Zeit zu schätzen. Erst müsse es die Heißgasschicht geben, die den Durchbruch durch das Dach schaffe. Es dauere auf jeden Fall keine Stunden. „2, 5 oder 10 Minuten … irgendwas in dem Bereich“ äußert Dr. Hal. Der Abg. Kellner äußert etwas fragend mit Verweis auf Zeugenberichte, dass erst Schüsse fallen und relativ bald darauf schon die Flammen aus dem Dach schlagen!? „Das „braucht doch seine Zeit“ so der Abgeordnete. Der Zeuge meint, dass er keine Aussagen darüber kenne, es für ihn aber auch interessant gewesen wäre. Er könne den Zeitraum nicht eindeutig festlegen, 10 Minuten würde er jedoch als Obergrenze ansehen. Es sei letztlich auch eine Frage des Brandbeschleunigers, wenn eine signifikante Menge Brandbeschleuniger verwendet wäre und die Tür sei zu dann, dann wäre das Feuer drinnen ausgegangen, so der Zeuge. Auf Nachfrage zur Ausbruchsstelle äußert er nochmal: „Es war nicht die Sitzecke, sondern ein Gegenstand, der in der Sitzecke war, aber ich kann nicht sagen, was der Gegenstand war“. Der Zeuge kommt auch nochmal auf das brennbare Material zurück und meint ein Anorak zum Beispiel, „der hat einen ganz guten Heizwert“, man können einen Liter Benzin nehmen oder ein Kilogram Anorak, das sei vergleichbar.
Die Abg. König fragt, wer zuständig sei, zu ermitteln, wie lange der Brand möglicherweise gedauert hat. „Zuständig? Theoretisch könnte ich das oder hätte ich das gekonnt, wenn ich das ganze rekonstruiert hätte. Dann hätte ich so ein Wohnmobil gebraucht und hätte es vielleicht mal mit einem Anorak probiert und dann gesehen, wie es sich dann verhalten hätte“ erklärt der Zeuge. Es gebe viele Brandberechnungsmodelle, aber dafür sei so ein Wagen ungeeignet, da könne man dann nur rekonstruieren, dann sehe man das Resultat. Dr. Hal. weiter: „Wenn ich beliebig viele Versuche habe, beliebig viele Wohnmobile in Brandsetzen kann, dann kann ich mich vielleicht der Realität irgendwie annähern“.
Es geht auch nochmal um den Auftrag, sein Bericht enthalte die Angaben, die auch üblicherweise in solchen Berichten aufgeführt werden berichtet der Zeuge. Wenn in Baden-Württemberg ein Brandgeschehen stattfindet, ist es so dass die Polizei versucht, die Sache selber zu klären, wenn technische oder wissenschaftliche Unterstützung notwendig ist, dann kann ein Sachverständiger angefordert werden, der die Brandursache klärt. Es könne auch sein, dass für den Auftraggeber dann später wichtig werde, wie der Brandablauf im einzelnen sei und dass dann ein zusätzlicher Auftrag erteilt werde [z.B. über den Brandablauf bzw. Verlauf, der aber weit aufwendiger ist als eine Brandursachenforschung], so der Zeuge. Üblicherweise gehöre die Erforschung der zeitlichen Abfolge nicht zum Standard. Die Abg. König fragt, in welchem Zeitraum denn normalerweise der Bericht erfolgt. Der Zeuge gibt an, dass er seine Fälle chronologisch bearbeitet, da gäbe es die Vorgabe die Berichte in 3 bis 6 Wochen fertig zustellen. Allerdings: „Wenn besondere Dringlichkeiten vorliegen, ziehe ich solche Berichte vor und werde versuchen, die so zeitnah wie möglich abzugeben“, berichtet Dr. Hal.
Auf weitere Nachfragen bestätigt der Zeuge, dass er den Auftrag zur Erstellung des Brandursachengutachtens erst 3 Wochen nachdem er sich in Thüringen das Wohnmobil angeschaut hatte, erhalten habe. Normalerweise seien auch Polizisten [wegen der Brandursachenermittlung] dabei. Der Zeuge führt weiter aus, dass Brandorte normalerweise von der Polizei beschlagnahmt werden. In Eisenach waren die zwei Herren der PD Gotha und KHK Nordg. dabei. Wenn er etwas mitnehmen will, muss er das mit der Polizei absprechen. Dann wird eine Asservatenliste erstellt. Er nimmt das Asservat und der Polizist die Liste als Beleg. Die Abg. König fragt, wer denn am 5.11. in Eisenach Ansprechpartner im Sinne eines Brandursachenermittlers auf Seiten der Polizei war. Der Zeuge antwortet: „Alle“. Die Abg. König fragt zurück: „Das heißt keiner?“. Der Zeuge entgegnet: „Wenn sie es so wollen“ und hebt beide Hände fragend nach oben. Grundsätzlich könne Jeder Polizeibeamte bei der Klärung mithelfen, erzählt der Zeuge. Der Zeuge führt weiter aus, dass normalerweise an einem Brandort auch [seitens der Polizei] noch ein zusätzlicher Befundsbericht erstellt wird, in den alles reingeschrieben wird, was man über den Brand in Erfahrung bringen konnte. Ob er so einen bekommen hat? „Nein“. Er weiß auch nicht ob es einen solchen zum 4. November 2011 in Eisenach gibt, ebenso wenig ob es in Thüringen üblich sei, in Baden-Württemberg wäre es Standart. Die Abg. König meint, dass diese paar Seiten Brandbefundsbericht ja dann Teil einer Akte sein müssen, es kommt zu einer Diskussion mit dem Vertretern des Innenministeriums. Auf weitere Fragen gibt er an, manchmal eigene Bilder anzufertigen, das komme jedoch eher selten vor. Er nehme sich dazu lieber Hilfspersonen mit, dann kann eine Person Fotos machen und er müsse auch nicht die Handschuhe wechseln. Am 5. November 2011 in Eisenach hat der Beamte KOK Sop. Bilder angefertigt, ein Teil davon auf Bitten des Zeugens, aber nicht alle.
Die Abg. König zeigt dem Zeugen ein Bild mit der Dateinummer 5501, es ist ein Rucksack zusehen mit einer Spurensicherungstafel, welche die Nummer 21 trägt, ob er sich daran erinnern könne einen Rucksack oder DVDs gefunden zu haben, nein: „Ich erinnere mich weder an einen Rucksack noch an DVDs, die rausgeholt worden“, so der Zeuge. Er habe auch nur die Laden aus den Schränken aufgemacht und die an die anderen Kollegen draußen vor dem Wohnwagen gegeben, die sie in Empfang nahmen.
Auf Nachfrage der Abg. Pelke gibt der Zeuge an, das Zeiten, wann Schüsse und wann Flammen am 4.11.2011 in Eisenach-Stregda wahrgenommen wurden von außen, für ihn am 5.11. nicht relevant war. Die Fragen hätten sich dann erst im Nachgang ergeben. Der Abg. Henke fragt erneut, ob im Normalfall Brandursachenermittler der Polizei dazu kommen. Der Zeuge bestätigt, dass es üblich sei. Der Abg. Henke würde gerne nochmal ein Bild zeigen lassen mit Asservaten. Anders als die anderen Fraktionen, die sich entsprechend vorbereiten, fehlt ihm jedoch eine Bildnummer zu einem Foto das er gerne an der Leinwand sehen möchte. Es beginnt ein Rätseln über ein Foto, welches der Abg. Henke denn meinen könnte – fragende Blicke im Raum. Die Vors. Abg. Marx fragt die Abg. König, ob sie die Bildnummer denn wisse. „Für wen ist das jetzt? Ne, fällt mir nicht ein“ antwortet sie. Der Abg. Henke verwirft sein Anliegen. Weiter fragt die Abg. Henfling, wie sich ein Brandursachenermittler bei der Polizei definiert. Der Zeuge führt aus, dass ein Ermittler Vernehmungen usw. mache, einer der die Brandursachen erforscht kümmere sich ausschließlich um die Technik. In Baden-Württemberg gibt es dafür eine Kriminaltechnik, die das an den Brandorten macht. Da beschlagnahmt dann die Polizei bei Bränden im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Tatorte und führt die Untersuchungen durch. Die Abg. Henfling fragt nochmal: Das heißt man fordert nicht einen Sachverständigen sondern erstmal die Kriminaltechnik an? Ja, so sei es, berichtet der Zeuge. Bei der Kriminaltechnik seien Leute dabei, welche die Spurensicherung in weißen Overalls an den Tatorten mache. Kleinere Dienststellen oder Schutzpolizisten müssen das auch leisten können. Die machen dass dann oftmals in Personalunion, so der Zeuge. Wenn es allerdings Brandorte mit größerer Bedeutung gibt, dann gehe es an eine höhere Dienststelle über, die Spezialisten haben. Ob Feuerzeuge im Wohnwagen rumlagen, fragt die Abg. Henfling.Eer denkt ja, da lag viel Zeug rum, man müsste da nochmal die Bilder ansehen.
Die Abg. Henfling fragt, ob der Zeuge der Meinung ist, dass der Abtransport des Wohnwagens Auswirkungen auf sein Ergebnis gehabt habe. Nein, es sei ein normaler Hergang, das man einen mobilen Tatort irgendwo hinbringt, um ihn dann zu untersuchen. Die Abg. König fragt nochmal zu diversen Waffen, von denen der Zeuge sprach. Er habe die nicht rausgeholt, sondern nur gefunden, gibt er an. Sobald er im Wohnwagen auf eine Waffe stieß, hat er den Kollegen der Polizei den Waffenfund mitgeteilt, welche dann die Sicherung übernahmen. Die Waffe mit der Tatortnummer 19 hat er auch gefunden. Wenn er es richtig in Erinnerung hat, lag diese [Pistole] hinten auf einer Matratze bei den Leichen. Weitere Fotos werden dem Zeugen gezeigt: eine Maschinenpistole trägt die Asservatennummer 12, die wurde wohl auf der vorderen Sitzbank unter dem Brandschutt entdeckt, so der Zeuge. Er hatte zunächst erstmal versucht den Brandschutt zu entfernen und hat dann „unmittelbar schon den Finger am Abzug gehabt“, als er auf die Waffe stieß. Die Waffe hatte eine offensichtliche Ladehemmung, „ok, das war eine gefährliche Sache“ resümiert er. Zur Frage der genauen Position der Sitzbank ergänzt er noch: Wenn man drauf sitzt, hat man den Rücken zum Fahrer gewandt. Es folgen Fotos der Sitzbank mit Zeitstempel 13.10 Uhr sowie Waffenfotos mit Zeitstempel 14.06 Uhr. Die Abg. König bittet den Zeugen, die Position der Waffe nochmal zu präzisieren. Der kommt nach vorne gelaufen vor die Leinwand und sucht, meint es gebe noch ein besseres Bild, wo der Anschlagsbügel zu sehen ist, der ragte da auch ohne Abtragen des Schuttes heraus. Auf einem Bild ist der Umriss etwas zu erkennen. Die Abg. König fragt, ob er irritiert gewesen sei, dass am 5.11. noch Waffen im Wagen waren, obwohl das LKA schon am 4.11. im Wagen aktiv war. „Nö“ meint er, die hatten doch den primären Auftrag die Leichen zu bergen. Ob man denn nicht Waffen, Handgranaten usw. entfernen müsste, auch zu seiner Sicherheit als Brandexperte? „Wenn man es wüsste ja…“, aber in der Zeit wo das Wohnmobil in der Halle steht passiere eigentlich nichts. Es wird noch mal ein Foto mit dem Bügel einer Waffe gezeigt und der Zeuge wird gefragt, ob er mit der 3. Waffe neben dem Herd vielleicht nur ein Holster meinte. Nein sagt der Zeuge, da hätte eine Waffe gelegen. „Es ist ein richtiges Suchbild. Ich hab sie auch nicht sofort erkannt auf dem Bild, in Natura sieht das immer viel anschaulicher aus“, so Dr. Hal. Der Zeuge kommt wieder vor, schaut sich ein Bild mit Schutt beim Herd an, „in dem Bereich lag sie“ und zeigt auf die Leinwand, an die ein Beamer projiziert: zu sehen ist sie auf der vorliegenden Aufnahme allerdings nicht mehr.
Die Abg. König fragt weiter, für den Fall das durch Druck auf die Knöpfe Gas ausgeströmt ist, hätte die Polizei das Gas riechen müssen oder unter welchen Umständen er geruchlich nicht mehr wahrnehmbar ist. Der Zeuge bezweifelt, dass es wahrnehmbar war, „nach einem Brand haben sie so viele Gerüche, da riechen sie das nicht mehr so detailliert“. Zum Zeitpunkt als er dort war sei außerdem kein Gas mehr ausgeströmt. Der Gegenstand der dort lag sei dann auch wieder weggewesen. Wie voll die Gasflasche war, kann er nicht sagen, aber „es war noch was drin“, so Dr. Hal. Es gibt zunächst keine weiteren Fragen, der Zeuge wird jedoch noch nicht entlassen und zurück in den Warteraum gebeten.
13 Uhr Dritte Befragung: Zeuge KHK Nordg., 49 Jahre alt, LKA Stuttgart
Der stark schwäbelnde Zeuge ist seit 1994 bei der Kriminaltechnik des LKA Stuttgart tätig und gibt zunächst einen Überblick über die Arbeit der SoKo Parkplatz in Heilbronn. Er berichtet dass am 25.4.2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn zwei Kollegen mit je einem Kopfschuss niedergestreckt worden, als sie dort eine Pause auf dem Festplatz machten. Beide standen neben einem großen Pumpenhaus. Es war warm, etwa 25 Grad, sie standen im Schatten, als auf ihre Köpfe geschossen und anschließend Dienstwaffen und Ausrüstung geraubt wurden. Es gab damals keine Zeugen, die direkt die Tat beobachtet haben. Die Tatentdeckung fand ca. 10-12 Min nach der Tat statt. Zuvor hatten Ohrenzeugen zwei Schüsse gehört. Der Kollege Arnold hat damals überlebt. Ein Hubschrauber war im Einsatz und ist direkt neben dem Tatort gelandet und wieder abgehoben. Aus kriminaltechnischer Sicht war es „nicht förderlich, wenn da ein Hubschrauber startet“, so der Zeuge.
Die Ermittlungen hätte zunächst die Polizei Heilbronn und nicht bei LKA geführt. Es wurden Spuren, auch DNA gesichert, obwohl es schwierig war bei dem vielen Blut. Es gab auch DNA-Treffer, „die DNA ist ihnen bestimmt auch bekannt“ äußert KHK Nordg. etwas ernüchtert. „20 Monate lang haben wir einem Phantom nachgejagt“, so der Beamte, der auf die sogenannte „Wattestäbchen-Affäre“ zu sprechen kommt. Nach 20 Monaten – im Februar 2009 – wurden die Ermittlungen durch das LKA Baden-Württemberg übernommen, „damit komme auch ich in Spiel“ führt er fort. Der Zeuge war damals nicht vor Ort, kennt die Umstände nur von Nachuntersuchungen und hat sich auch mal den Tatort Theresienwiese angeschaut. Ende März 2009 war klar: „wir haben kontaminiertes Material“. Sie mussten einen Break machen und neu beginnen. Sie wussten, dass sieben mögliche Tatwaffen für die Tat in Frage kamen und vermutlich zwei Täter geschossen haben. Außerdem gab es die gestohlenen Dienstwaffen und Ausrüstungsgegenstände.
Kriminaltechnisch habe man auch versucht im Nachgang Asservate zu untersuchen, bei denen man normalerweise eher schwer DNA entnehmen oder auslesen kann. Es gab auch DNA-Spuren, die konnten aber keiner Person zugeordnet werden.
Dann kam der 4.11. in Eisenach und er erhielt einen Anruf, wonach die Waffe von Kiesewetter in Eisenach gefunden worden sei. Sein Abteilungsleiter hatte Kontakt mit dem Polizeidirektor Menzel aus Gotha gehabt. Der Zeuge wurde als damals verantwortlicher Kriminaltechniker in der SoKo Parkplatz angerufen und dann beauftragt nach Thüringen zu fahren. Im Puzzle fehlten auch noch weitere Ausrüstungsgegenstände, die man glaubte möglicherweise in Eisenach finden zu können. Ursprünglich sollte er erst am Montag nach Eisenach Fahren. Nach Rücksprache mit dem lokalen Polizisten Lo. brach er bereits am nächsten Morgen auf und nahm einen Brandsachverständigen aus Baden-Württemberg mit. Er hatte den Auftrag bekommen Herrn Hal. Anzurufen. Beide haben sich dann am 5. November 2011 gegen 4 Uhr getroffen und sind zur Polizeidirektion Gotha gefahren, erinnert sich der Zeuge.
Nach der Besprechung auf der Dienststelle der PD Gotha [am morgen des 5.11. ca. 9 Uhr] hat sich der Zeuge mit 2 Kriminaltechnikern der PD Gotha [und dem Brandsachverständigen Dr. Hal.] vor Ort zum Wohnmobil in der Halle der Abschleppfirma begeben. Dort haben sie dann die notwendigen kriminaltechnischen Maßnahmen übernommen und bei der Spurensicherung unterstützt. Der Tatort sei vom LKA übernommen worden, dass am Tag zuvor dort bereits den Auftrag zur Personenidentifizierung der Leichen hatte, so der Zeuge. Die PD Gotha sollte die weitere Spurensicherung machen. Es sei nicht ungewöhnlich, dass die „Leichensachbearbeitung“ von jemand anderem übernommen werde, ergänzt er. Insgesamt haben sie wohl 10-12 h gearbeitet, „bis das Fahrzeug besenrein war“. Bei Bränden befinde sich das meiste am Boden. Sie haben dann im Inneren des Wohnmobils alles ausgeräumt [wohl inkl. Möbel]. Der Brandschutt wurde gesiebt und die Gegenstände wurden asserviert. Er hatte Einblick in die Gegenstände, die sich im Wohnmobil befanden, außer jene, die am Tag zuvor bereits mitgenommen wurden und an das LKA bzw. BKA gingen [wie die Pumpgun]. Der Zeuge habe die Kollegen beim Rausräumen unterstützt. Dr. Hal. habe erstmal seine Spuren für sich angeschaut „und dann haben wir das Ding leer gemacht“.
Die Vors. Abg. Marx fragt, ob es im Telefonat am 4. November 2011 zu seinem Auftrag noch weitere Angaben gab. Der Zeuge erklärt ja, der Grundsachverhalt, dass zwei Täter mit/in einem Wohnmobil geflüchtet sind und nun die Leichen da drin noch liegen etc. Bei der Einweisung in der Polizeidirektion Gotha war Herr Menzel da und etwa ein Dutzend weitere Personen. Menzel sagte, dass Mundlos identifiziert worden war, bei Böhnhardt gab es Probleme, weil Daktymaterial nicht da war. Zschäpe fehlte. Auf Nachfrage, was er noch suchen sollte, meint er u.a. Tatwaffen, die möglicherweise zu den Waffensystemen passen, mit denen auf die beiden Polizisten in Heilbronn geschossen wurde. Er wiederholt, dass sie alles „besenrein“ gemacht haben und vergleicht es mit einem Immobilienwechsel. „Wie wenn sie eine Wohnung haben und mieten, sie müssen es nicht auswaschen, aber zumindest sollte es sauber sein“, so der Zeuge. Sie haben alles rausgeholt sowie gesiebt. Auch Verklumptes wurde nochmal nach Beweisgegenständen durchsucht und draußen klar getrennt.
Die Vors. Abg. Marx meint, dass einige Zeugen Hirnmassestücke am Boden sahen, andere nicht. Der Zeuge KHK Nordg. erinnert sich zwar an Hirnmasse, jedoch: „asserviert haben wir die nicht, sie war nicht mehr im Fahrzeug, sie war anschließen vor dem Fahrzeug“. Auf Nachfrage erneut: „Ich gehe davon aus, dass das nicht asserviert wurde“, da es nicht als relevant betrachtet wurde und die Leichensachbearbeitung nicht in ihre Zuständigkeit fiel. „Vielleicht hätte man das einpacken können mit den Leichen…mh ja schwierig, aber es war deutlich und viel Gehirnmasse da, aber sie war nicht mehr im Fahrzeug, weil das ausgekehrt und besenrein war“, so der Zeuge.
Außerdem äußert der Kriminalhauptkommissar Nordg.: „Brandschutt isch immer Sondermüll, ob da jetz Gehirn drin isch oder net!“
Der Zeuge betont, dass er sich alle Asservate angeschaut hat. Da war aber nichts mehr dabei, was für sie [SoKo Parkplatz] relevant war. Die Tatorthoheit/Tatörtlichkeit lag bei der PD Gotha, so Herr Nordg. Wie dann weiter damit verfahren wurde, weiß er nicht, da gab es dann kein Feedback mehr. Eine Abschlussbesprechung gab es nicht. Er denkt, dass sie gegen 22.30 Uhr auf der Dienststelle waren. Das einzige interessante an das er sich noch erinnert, war ein Laptop aus dem Wohnmobil, den ein ITB-Beamter gleich mal angeschaut habe [IT-Beweissicherung]. Er selber habe keine Erkenntnisse, was darauf gespeichert war, denkt aber, dass sie das Gerät von Eisenach mitgebracht haben nach Gotha.
Am Sonntagmittag, den 6. November 2011, hat der Zeuge dann einen Anruf bekommen, nach Zwickau zu fahren, weil Zwickau auch dazu gehöre. Dort ist er dann 5 Tage lang gewesen. Nach dem dann das BKA die Sachlage übernommen hat, war er noch zwei bis drei Mal beim BKA gewesen zu Asservatenkonferenzen, bei denen drüber geschaut wurde, was man mit den Asservaten macht bzw. welche weiteren Maßnahmen zu veranlassen sind.
Der Zeuge wird gefragt, ob er sich an eine Steuereinheit aus dem Fahrzeug erinnern kann. Er meint, er sei ausgewiesener KFZ-Fachmann aber frage sich, was denn genau mit „Steuergerät“ gemeint sei, das Motorsteuergerät oder ein anderes. Weiteres kann er da aber nicht beitragen. Er weiß noch, dass das BKA die Schränke wohl auch auseinandergenommen haben soll. Gegenüber dem Abg. Kellner gibt er außerdem an, dass man sich auch Gedanken gemacht habe, wie sind die Schüsse durch die Decke gekommen, warum brannte es dann und wie sind die beiden im Wohnmobil vorgegangen. Der Abg. Kellner fragt außerdem nach Hinweisen bzgl. Phantombildern, bei denen es „gewisse Übereinstimmungen“ gab. Der Zeuge entgegnet, dass das alles schon im Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg ausgiebig dran war und er sich bitte mit denen kurzschließen möge. Er könne dazu nichts beitragen, von ihm bekomme man da maximal einen „Abklatsch“ dessen, was im dortigen UA besprochen wurde. Der Abg. Kellner entgegnet: Aber das ist doch ihr Fall! Der Zeuge erwidert, dass er der Kriminaltechniker sei. Sie haben als Außenstelle der BAO Trio auch noch das BKA unterstützt, aber waren dann irgendwann auch außen vor und haben nichts mehr Schriftliches bekommen, erinnert sich der Zeuge.
Auf Nachfragen der Abg. König gibt der Zeuge an, dass er bei seiner Ankunft am 5. November 2011 in der Einsatzzentrale der PD Gotha Stellwände bzw. Fotos zum 4. November gesehen hat, die für ihn den Eindruck machten, das man schon „relativ stark“ das Umfeld der „drei gesuchten Personen“ auf dem Radar hatte. Gegen 9 Uhr war die Besprechung. Es seien Pfeile und Bilder an der Wand gewesen, „wie man es auch aus Strukturermittlungen kennt“ gibt er auf Nachfragen an. Ob alle drei vom Trio mit Bildern vertreten waren, weiß er nicht mehr, ebenso wenig wie viele Bilder insgesamt. Die Abg. König bittet ihn darum, zu erklären, wie viel Umfang das ganze einnahm. Da war „war schon recht viel da“. Auf die Bitte, das zu präzisieren, ob 5 oder 10 Personen gibt er an, dass er das nicht beziffern könne, aber „das Umfeld war gut dargestellt“. Es schien so, als gab es Bestrebungen aufzuklären, wer mit den Personen alles Kontakt hatte, „obwohl die Personen an sich noch nicht identifiziert waren“ fügt er gleich hinterher. Man hätte gewusst, dass die 3. Person wohl Zschäpe war, „man hat sich offensichtlich schon Gedanken gemacht über die Zusammenhänge“. Eine Frage sei wohl gewesen: „wo kriegen wir die jetzt noch aufgespürt“ [Zschäpe]. Details kann er aber nicht weiter ausführen, „ich bin kein Ermittler, ich bin Kriminaltechniker mit Leib und Seele“, so der Zeuge. Ob es zu den Abbildungen auf der Wand auch Erläuterungen gab, weiß er nicht mehr. Abg. König: Wie aufwendig ist das, so was darzustellen? Zeuge: Da müssen sie die Ermittler fragen. Ob es größenmäßig eher 3 x 1 Meter oder eher 3 x 10 Meter war? Der Zeuge empfiehlt der Abgeordneten, sich den Raum bei der Polizeidirektion Gotha einmal anzusehen, es sei der Einsatzraum unter dem Dach für Großlagen. Wahrscheinlich sei der so 12 bis 13 Meter lang, links an der Wand waren dann die Darstellungen. Über die komplette Wand? Sie hätten „relativ viel Raum eingenommen“, so der Zeuge. Er denkt, dass etwa 10 Personen im Raum anwesend waren. Die Abg. König fragt weiter, ob es in der Diskussion eine Art Stillschweigevereinbarung o.ä. gab. Da erinnert er sich nicht dran, aber er mache ohnehin eine Tätigkeit, bei der er nicht anschließend dem nächsten Reporter darüber Auskunft gebe. Fragen zur Anwesenheit von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes oder einer möglichen Protokollieren kann er nicht weiter beantworten, da ihm die Erinnerung dazu fehlt. Er weiß jedoch, dass sie zu viert oder fünft aus Baden-Württemberg dort waren. Vermutlich waren es noch zwei Kollegen, die als Ermittler da waren und getrennt von ihm fuhren.
Auf Nachfrage der Abg. König zum Telefonat am 4. November, als er über seinen anstehenden Einsatz für den nächsten Morgen informiert wurde, gibt er an, dass er um 19:15 Uhr einen Anruf erhielt und seiner Erinnerung nach war der Wortlaut: „Die Waffe Kiesewetter ist gefunden worden“. Auf die Frage der Abg. Pelke äußert er, dass ihm gegenüber zwar mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug in der Halle steht, aber nicht wie es dort hingekommen ist. Er äußert weiter, dass es schwieriger sei, so eine Untersuchung/Spurensicherung in einer Wohnung oder in einem Wohnhaus wie in Zwickau durchzuführen, da es möglicherweise über irgendeinen Liveticker komme, bevor es [ein Asservat] überhaupt eingeladen ist, so der Zeuge. Die Gegenstände im Wohnmobil seien „stark festgebacken“ gewesen, weswegen ein Abtransport aus seiner Sicht auch unproblematisch sei. „Alles war so festgebacken, da hat sich nicht viel bewegt durch den Transport“. Er war mal alleine, mal zu zweit und vielleicht auch mal zu dritt im Wohnmobil, äußert er auf Nachfrage. Ob er auch im Vorderhaus war? „Puh.. bestimmt“, aber das Fahrerhaus ist keine Örtlichkeit, wo man zu zweit agieren könne. Ob er dort Gegenstände entnommen oder rausgetragen habe, kann er nicht mehr sagen. „Das es nicht zu 100% fertig war, war ja klar“ äußert er weiter zum Ende seiner Arbeit am Wohnmobils am 5. November 2011. Bei einem solch schwerwiegenden Delikt „steht nachher nix mehr, das ist nachher komplett leer“.
Darauf angesprochen, dass Wochen später noch eine Teil eines Geschosses im Wohnmobil gefunden wurde, äußert der Zeuge Nordg.: „Hülsen oder Geschossteile verschwinden nun mal hinter irgendwelchen Sachen. Selten liegen die klar erkennbar und fähnchenschwingend in der Eingangstür und sagen nimm mich mit“.
Der Abg. Henke fragt den Zeugen, warum einige Waffen erst später gefunden wurden, wie ein Revolver im Bereich der Spüle oder eine Maschinenpistole. „Die haben sie nicht gesehen, die lag auf der rechten Sitzbank im Brandschutz eingebacken, so halb in das Polster“ berichtet der Zeuge. Die Waffe haben die Kollegen bei der Leichenbergung zunächst wohl auch nicht gesehen, „deswegen macht man das ja so ordentlich und besenrein“ erläutert Herr Nordg. nochmal. Die Abg. Henfling muss dabei schmunzeln, „Entschuldigung aber ich denke die ganze Zeit an die [schwäbische] Kehrwoche„.
Ob es nach dem Einsatz am 5. November am Wohnmobil noch Gespräche oder eine Auswertung gab? Vielleicht habe er noch kurz einen Kaffee getrunken, wahrscheinlich in den Räumen der Kriminaltechnik [bei der PD Gotha]. Man habe ein „Bedürfnis nach solchen Tatorten kurz die Hände zu waschen“ äußert er weiter, vermutlich habe er dort auch über seine Erkenntnisse berichtet. Über schriftliche Fixierungen an dem Tag weiß er nichts.
Die Abg. Henfling verweist auf den Lagefilm, in dem es einen Eintrag Nummer 34 gibt, der lautet: „Wechselkennzeichen für Kollegen aus Baden-Württemberg besorgt“. Sie möchte wissen, was es damit auf sich hat. Der Zeuge antwortet: Die können sie z.B. gebrauchen, wenn sie von irgendwoher kommen und irgendwo tätig werden und nicht erkannt werden wollen. Wenn er an sein Baden-Württemberger Auto ein EF-Kennzeichen montiert und in Eisenach an der Halle der Abschleppfirma parkt, dann wissen Dritte nicht, dass er aus Stuttgart angereist sei [um auch Gerüchten vorzubeugen].
Nach einer kurzen Unterbrechung wird die Befragung fortgesetzt. Der Abg. Kellner knüpft an die Fragen der Kollegin König an, die sich bereits nach Wandtafeln im Besprechungsraum der PD Gotha erkundigte, auf denen am 5.11.2011 um 9 Uhr morgens bereits das Verbindungen zum Jenaer Trio aufgehellt worden sein soll. Der Zeuge gibt an, dass die wohl im Gespräch dort keine Rolle gespielt haben, es habe sich eher aus dem Zusammenhang ergeben. Sie haben da nur eine kurze Einweisung in den Sachverhalt erhalten, um wen es sich möglicherweise handelt, nichts was das Technische betrifft. Der Austausch ging dort dann weiter, für ihn war das aber nicht mehr relevant. „Für die Techniker bringt das nix, wenn sie drei Stunden in Besprechungen sitzen“, so der Zeuge. Die Bezeichnung „NSU“ oder „NSU-Trio“ sei jedoch nicht gefallen. Es ging nur um drei Personen, die vor 13 Jahren in den Untergrund gingen. Die bei der Besprechung anwesenden Personen waren nicht alles Uniformträger, zumindest die aus Baden-Württemberg trugen keine Uniform, der überwiegende Rest dort schon. Die Abg. König zeigt dem Zeugen ein Fahndungsbild des untergetauchten Trios und fragt, ob die drei Bilder an der Tafel im Besprechungsraum der PD Gotha hingen, der Zeuge kann sich nicht erinnern.
Später sei im Wohnmobil noch eine Hülse gefunden worden: die Abgeordnete liest dem Zeugen noch aus einer Email vom TLKA vor, in der es hieß das beim „Durchsieben von Brandschutt“ eine Hülse aufgefunden wurde im Eingangsbereich des Wohnmobils in der rechten hinteren Sitzecke. Diese war eingeklemmt und von mehreren Ladungen Brandschutt bedeckt. Die Abg. König fragt, ob das denn nicht ein Widerspruch sei, weil er ja berichtete, dass sie den Wagen „besenrein“ hinterlassen haben. „Gar net!“ entgegnet der Zeuge. Er halte es für möglich, dass in dem Bereich [zum Boden/zur Wand] etwas „zwischegebacke“ sein könnte. Bei den weiteren Maßnahmen würde man dann ja sowieso noch alles ausbauen, man könne da auch die Sitze im Fahrerbereich aufschlitzen.
Die Abg. König fragt weiter zum rausgeschossenen Gehirn im Wohnmobil: Wo wird das entsorgt? In einem großen blauen Müllsack? Der Zeuge antwortet: „Da lag ein Müllsack auf dem Boden und da lagen auch diese Haufen, aber wer das dann entsorgt weis ich nicht.“ Er geht davon aus, dass man die Gehirnmasse dann in den Sondermüll werfen müsste.
Auf die Frage, wer die Waffe auf der Sitzbank mit Ladehemmung festgestellt hat, gibt er an: „Ja ich, das hat man gesehen dass die Patrone quer steckt“. Ob Herr Hal. ihn reingerufen hat, weil der die Waffe fand oder er sie direkt fand, weiß er nicht mehr genau, das war wechselseitig. Es handelte sich um die Maschinenpistole. Es gab dann auch noch einen Rucksack, wo ein Revolver drin gewesen sei und eine Waffe die er in einer Hüfttasche in Erinnerung hat, die lag wohl auf dem Bett. Auf dem Herd/Spühle lag seiner Erinnerung nach keine, da hätte ein ein Lederholster von einem Revolver gelegen, aber keine Waffe, so der Zeuge.
Auf weitere Nachfragen gibt er an, dass er den Auftrag an Herrn Halder gegeben hat, allerdings nicht für ein Brandursachengutachten. „Es hieß in Thüringen gibt es keinen Brandsachverständigen, weshalb mein Abteilungsleiter oder der Abt. Leiter 4 Herrn Menzel zugesichert habe, dass Baden-Württemberg einen mitbringt und ich konnte dann Herrn Halder dazu bewegen“ erklärt der Kriminalhauptkommissar Nordg. Es habe niemand gesagt, da müsse einer mit, weil man ein Brandgutachten haben wolle, Thüringen habe einfach keinen Brandsachverständigen. Ob in der Besprechung im Lagezentrum in Gotha nicht vielleicht ein solcher Auftrag erteilt wurde, ein Gutachten anzufertigen? „Herr Menzel hat irgendwas gesagt in der Besprechung…aber sicher kein irgendwas, dass er ein Gutachtern erstellen solle, sowas ist nicht gefallen“ erinnert sich der Zeuge. Auf die Frage, wer einen solchen Auftrag hätte erteilen können, meint er Thüringen in Amtshilfe, z.B. durch Herrn Menzel über das LKA Thüringen.
Der Zeuge wird gefragt, ob ihm sonst noch irgendwelche Irritationen aufgefallen sind bei dem Einsatz in Thüringen. Er überlegt und antwortet dann: „Gegesse ham ma auch was, Kaffe hamm ma auch bekomme“ und verneint. Dann äußert er noch, dass er auch mit dem Kollegen Schr. hier hergefahren sei. Dieser befinde sich im Zuschauerbereich des Untersuchungsausschusses. Auf die Frage nach dessen Funktion gibt er an, dass der Kollege Schr. aufpasse, „wenn ich irgendeinen Stuss erzähle“, so wäre Baden-Württemberg vorbereitet auf Dinge, die am nächsten Tag in irgendeiner „Gazette in Thüringen“ stehen. Es gibt also jemanden hier im Raum, der für Baden-Württemberg mithört? Der Zeuge beschwichtigt, die Person sei nur da, damit man dann pressemäßig ggf. reagieren könne, im Auftrag des Innenministeriums von Baden-Württemberg. Die Vors. Abg. Marx fragt dennoch, ob die Person im Zuschauerbereich dem Zeugen Inhalte aus der vorherigen Vernehmung übermittelt habe. Die Person im Zuschauerbereich schüttelt mit dem Kopf, der Zeuge verneint und meint, wann hätte man das auch machen sollen. Die Vors. Abg. Marx weist auf die 20-minütige Essenspause hin, die zwischenzeitlich stattfand. Nein, meint KHK Nordg., da habe man es sich schließlich in der Kantine „Munde lasse“.
Weiterhin geht es um Namen von Polizisten aus Baden-Württemberg, die möglicherweise Anfang November 2011 auch in Thüringen im Einsatz waren. Es wird eine Namensliste vorgelesen. Der Zeuge bestätigt, dass der Kollege Rin. dabei gewesen war, ein Kollege Kin. mit Phantombilder der SoKo zu tun hatte. Die Vors. Abg. Marx hält dem Zeugen ein weiteres Foto Nummer 5084 vor. Blick vermutlich aus Richtung der Tür in das Wohnmobil hinein. Brandschutt liegt auf dem Boden. Eine Hülse soll in der unteren rechten Ecke der Sitzbank zu sehen sein. Es folgen mehrere Versuche, hineinzuzoomen und alle im Raum befindlichen Personen suchen die Hülse auf der Leinwand, schließlich wird ein glänzender Gegenstand entdeckt, der es vielleicht sein könnte, oder auch nicht. Auf Nachfrage der Abg. Henfling bestätigt er, dass er nicht wegen Kenntnissen mit Brandermitttlungen aus Thüringen angefordert wurde, sondern als „KT-Verantwortlicher“ [Kriminaltechnik] der SoKo Parkplatz. In Zwickau sei der Brandsachverständige Dr. Hal anders als in Gotha/Eisenach nicht vor Ort gewesen. Grund: „Sachsen hat da nicht nach einem Brandermittler gerufen, den hatten sie selber“, so der Zeuge.
14.47 Uhr Vierte Befragung: Der zweite Zeuge, Dr. Hal. wird nochmal in den Raum gebeten.
Die Abg. König möchte vom Zeugen wissen, wie der Einsatzraum in Gotha am 5.11. bei seiner Ankunft aussah und fragt ihn u.a. nach einer Tafel. „An eine Tafel entsinne ich mich, da waren irgendwelche Sachen angeschrieben mit Kreide oder mit Stift, da waren einige Punkte angemalt“ so Dr. Hal. Abg. König: „Waren da Fotos, Portraitaufnahmen von Menschen dabei?“ Zeuge: Weiß es nicht, denkt aber eher nicht. Eher Personennamen. Auf die Frage nach der Größe gibt der Zeuge an, so breit wie die Beamer Leinwand im Untersuchungsausschuss [ca. 3-4m]. Mit den Informationen wurden er bzw. sie aus Baden-Württemberg eher weniger angesprochen. Für andere Beteiligte im Raum schienen die Informationen relevanter zu sein. Er meint sich an die Namen Mundlos, Zschäpe bei der Besprechung zu erinnern. Auf Nachfragen: „Gerlach?“, „Vielleicht auch“, „Und Eminger?“ „Sagt mir nichts“. „Mit dem Ganzen konnte ich nichts anfangen, deswegen ist das praktisch durchgegangen“ erklärt der Zeuge. Weiter geht es nochmal um die Waffen. Die erste war die Maschinenpistole, die zweite die in der Nasszelle und die dritte, soll eine neben dem Herd gewesen sein. Ob die verpackt oder unter Brandschutt war? Der Zeuge denkt, dass sie unter Brandschutt lag, man konnte sie kaum erkennen, vielleicht nur den Griff. Es wurden noch weitere Waffen gefunden, die hat er jedoch nicht gefunden, möglicherweise waren das ein Deko Trommelrevolver und eine Handgranate so der Zeuge. Die Vors. Abg. Marx weist daraufhin, dass Waffe [auf dem Herd] vielleicht schon am 4.11. asserviert wurde. Der Zeuge meint, es sei merkwürdig, weil er die ja eigentlich noch in Erinnerung habe, auf dem Foto vom 5.11. die aber nicht zu sehen sei. Vielleicht verwische sich da auch Erinnerung, böse Absicht sei es aber nicht. Es gibt keine weiteren Fragen.
15.00 Uhr Fünfte Befragung: KOK Hoffm., Kriminalbeamter des LKA, am 4.11. als Mitglied der Tatortgruppe im Einsatz
Der Zeuge bittet darum keine Aufnahmen von ihm zu machen. Er trägt eine Glatze, ein braunes Jackett, hat eine durchschnittlich große Statur und spricht mit ruhiger Stimme. Der Zeuge berichtet, dass er und Frau Mi. am 4.11. Bereitschaft bei der Tatortgruppe des LKA Thüringen hatten. Gegen Mittag gab es die Information, das etwas in Eisenach passiert sei und sie dort hinfahren mögen. Der Polizeiführer war Herr Menzel. Sie sind zu dritt, mit dem Praktikanten Herrn Schm., hingefahren. Bei der Ankunft in Eisenach-Stregda war das Wohnmobil bereits mit Plane abgedeckt. Herr Menzel habe sie in die Lage eingewiesen. Das Wohnmobil war von Außen abgedeckt, es wurde reingeschaut, 2 männliche Leichen lagen drinnen, zunächst war noch nicht bekannt wer das war. Auf dem Boden lagen 2 Pumpguns, allerdings ist er sich nicht sicher, ob er die auch gleich in Eisenach-Stregda schon gesehen hatte. Bei der Nasszelle lag eine P10-Pistole, die lag jedoch sehr unsicher und drohte beim Transport zu verrutschen, deswegen wurde die Ort in Stregda gesichert, so der Zeuge.
Dann wurde das Wohnmobil aufgeladen und in die Fahrzeughalle verbracht. Sie haben es begleitet. Ob Herr Menzel in der Halle nochmal war, weiß er nicht genau. Sie haben in der Halle dann mit der Tatortarbeit begonnen und auch relativ schnell mit Leichenidentifizierung begonnen. „Es war nicht unsere Entscheidung, dass es so schnell geschehen soll, es wurde von der Polizeiführung so verlangt“ erklärt der Zeuge Hoffm., „Ober sticht Unter“ fügt er noch hinzu. Gegen halb fünf fand die Waffenprüfung durch die Kollegin Knoblauch statt. Da kam dann raus, dass es die Waffe von einer erschossenen Kollegin aus Baden-Württemberg sei. „In dem Moment wusste ja keiner von der NSU (…) dann haben wir dort die Arbeiten unterbrochen und dem Führungsstab gemeldet“, so der Zeuge. Er selber hat das Gespräch mit dem Stab geführt, nicht mit Herrn Menzel sondern einem seiner Mitarbeiter. „Wir waren der Meinung, das jetzt der Moment ist, wo das BKA kommen muss“ äußert der Kriminaloberkommissar. Die Tatortgruppe bestehe aus 6 Personen, von denen 2 im Dienst waren. Das BKA hingegen sei für länderübergreifende Delikte zuständig und hätte problemlos seine Ausrüstung in der Halle aufbauen können. Es gab jedoch die Anweisung, dass die Thüringer Tatortgruppe weiterarbeiten solle – ohne BKA.
Der Zeuge schildert, dass man sich dann vorgearbeitet habe. Vorne lag Uwe Böhnhardt, „was wir zu dem Zeitpunkt noch nicht wussten. Den haben wir dann als erstes rausgeholt, über ihm das [Zeug] abgemacht“. Sie haben dann das übliche gemacht, was man machen konnte: Spurensicherung von den Händen, DNA, daktyloskopische Spuren, Schmauchspuren. Sie haben auch 2 Pumpguns gesichert und „zum Schluss dann den Herrn Mundlos rausgeholt, der am hinteren Ende des Wohnmobils gesessen hat“. Das sind zumindest die Arbeiten bis nachts, an die er sich erinnert. Über die Tatortgruppe wurde dann organisiert, dass am nächsten Tag die Sektion mit den 2 Leichen gemacht werden. Die daktyl. Spuren wurden dann ins LKA gebracht. Bei Böhnhardt gab es einen Treffer, der wurde nachts noch „namentlich gemacht“. Die Leichen wurden weggebracht, nach Jena denkt er. Dort haben andere Kollegen die Sektion mitgemacht. Am 5.11. seien Kollegen aus Gotha mit Kollegen aus Baden-Württemberg gekommen: er ist nach Eisenach in die Halle gefahren, hat dort an die Kollegen aus Gotha übergeben und seine Kollegin Mi. von der Tatortgruppe hat bereits die Schreibarbeit begonnen. Er hat dann mit Kollegen die Waffen fotografiert die sichergestellt wurden und die Waffen wurden so sicher gemacht, dass sie nachts zum BKA gebracht werden konnten. Die nächsten Tage hätte man weiter mit der Schreibarbeit bzw. Auswertung des Tatortes verbracht, vieles ist auch gleich ans BKA gekommen. Die Vors. Abg. Marx. äußert, dass ja bei der Leichensicherung von Uwe Böhnhardt dieser von Anhaftungen befreit wurde und fragt, ob die Lage des Leichnams [durch den Transport von Eisenach-Stregda] verändert wurden.
Auf Nachfragen der Vors. Abg. Marx gibt er an, dass die Pumpguns noch nicht in Eisenach-Stregda aus dem Wohnmobil rausgeholt wurden, nur die P10-Pistole, „die wäre verrutscht“. „Die Pumpguns, ich glaube die haben wir erst beim Abschleppdienst gesichert“, so der Zeuge. Er erinnert sich an eine Pumpgun bei Mundlos. Zum Transport von Eisenach Stregda zur Halle der Abschleppfirma gibt er an: „Die Abschleppsache kann man durchaus kritisch sehen, man kann aber auch die damalige Entscheidung des Polizeiführers auch durchaus verstehen“. Es habe einen großen Auflauf am Tatort gegeben, damals ging man zunächst nur von einem Bankraub aus. „Es war schon eine recht homogene Masse nicht mehr so viel Spielraum, dass da was verrutschen könnte“ erinnert er sich. Er habe auch schon an diversen Tatorten gearbeitet und seine DNA ist auch gespeichert, wird dann automatisch mit gegengeprüft. Sie sind vorsichtig vorgegangen, er hatte Handschuhe an, „eine Kontamination durch mich oder Frau Mi. halte ich für ausgeschlossen“, so der Zeuge.
Die Vors. Abg. Marx äußert, dass ja auch weitere Personen in Eisenach-Stregda im Wohnwagen drinnen gewesen sein sollen. „Ja vom Hören-Sagen war Herr Menzel drinne“ meint der Zeuge, soweit er weiß wurde auch seine DNA geprüft. Die Vorsitzende fragt, ob er etwas von Menzels „rumstochern“ mitbekommen habe, doch der Zeuge sei zu dem Zeitpunkt noch nicht vor Ort gewesen.
„Ich bin dann nochmal mit einem Feuerwehrmann angeeckt, der da Fotos gemacht hat“ erinnert er sich. In der Halle sei ein Feuerwehrmann ohne Uniform aufgetaucht, der fotografierte. „Ich weiß nicht, was der für eine Motivation hatte“ fügt er hinzu.
Die Vors. Abg. Marx kommt auf ein Foto zu sprechen, dass eine Gartenharke im Wohnmobil zeigt. Der Zeuge hat davon aber weder gehört noch etwas gesehen, „mit einer Harke an einem Tatort vorzugehen, [das geschehe] mit Sicherheit nicht durch ein Mitglied der Tatortgruppe“, so der Zeuge etwas distanzierend. Das Foto der Harke wird an der Leinwand im Ausschuss gezeigt: man sieht eine grüne Harke nahe an der Hand einer Leiche [Mundlos?] im Schutt, zu sehen sind auch Blutspuren an der Wand daneben [und möglicherweise an der Harke].
Die Vors. Abg. Marx. fragt weiter zur Einsatzbesprechung, ob dort schon Wandtafeln am Montag hingen, als er dort erschien. Er weiß es nicht. Wann die Blutspurenmusteranalysse statt fand, weiß er nicht mehr genau, glaubt aber erst später. Nach [360 Grad] Spheron-Aufnahmen befragt, gibt er an, dass diese in den Ermittlungsakten sein müssten. Spheronaufnahmen würden immer 2x auf einem Stick und 1x auf DVD an die Dienststelle geschickt werden. Grundsätzlich könne man damit sehr viele Aufnahmen machen, im Wohnwagen ging es jedoch nur beschränkt. Für vernünftige Aufnahmen bräuchte man einen Meter Abstand zu den Objekten. Im Wohnmobil hat der die Spheron-Kamera bedient, „Ich glaube es gibt drei Aufnahmen von dem Wohnmobil.Inneren“. Fahrräder seien von ihm nicht gesichert worden.
Der Abg. Kellner spricht an, dass seine Kollegin Mi. bereits äußerte, dass das Einpacken des Fahrzeuges nicht von Vorteil war und fragt nach weiteren spurensichernden Maßnahmen in Stregda. Der Zeuge äußert, dass dort nur die P10 Pistole gesichert wurde, die hat Frau Mi. fotografiert. Er glaube der Herr Menzel habe gesagt, das er dran war oder auch drin war. Wegen der Batterie bzw. einer Starterhilfe sei vermuteten worden, dass vielleicht eine Bombe in dem Wagen ist „und dann hat er halt geguckt, was natürlich eigentlich auch gar nicht geht, ist ja seine Entscheidung“, so der Zeuge. Der Abg. Kellner äußert daraufhin: „Der Herr Menzel, der Sprengmeister!“.
Beim Transport könne man nicht ausschließen, dass sich drin was von links nach rechts bewegt, aber das was im Fußraum liegt war zumindest relativ sicher. Als entgegen der üblichen Regeln auf Weisung des Polizeidirektors Menzels zuerst mit der Identifizierung der Leichen begonnen werden sollte, hatte der Zeuge seine Bedenken kundgetan. Er weiß nicht mehr genau, ob er gesagt hat „Ne das machen wir nicht“, dass es jedoch gegen die Regeln des 1. Angriffs bei der Spurensicherung sei, „dass weiß jeder“, so der Zeuge.
Der Zeuge weiß nicht, ob es um den Tatort herum auch eine Untersuchung gab. Von ihm jedenfalls wurde die nicht durchgeführt. Auf Nachfrage des Abg. Kellners, ob denn auch kein Spürhund zum Einsatz kam für die Umfeldabsuche, meint der Zeuge hoffnungsfroh: „Ich denke mal schon, das ist ja eigentlich eine grundlegende Sache!“. Dafür wäre der Stab verantwortlich. Es sei dann durchaus üblich, dass ein Hund mal angesetzt werden. Abg.Kellner: „Also ist der Einsatz dort nicht unbedingt optimal gelaufen?“ Der Zeuge bestätigt das. Der Abg. Kellner äußert weiter, dass seinen Äußerungen nach, Herr Menzel ja das BKA zunächst ablehnte und fragt, wann es dann zur Entscheidung kam, das BKA doch ranzuholen. Der Zeuge meint, dass Baden-Württemberg im Spiel war, die waren am nächsten Tag da, die Waffen gingen ja sowieso zum BKA, etwa 14 Tage später hätte es auch die Ermittlungen komplett übernommen.
Auf Nachfrage der Abg. König gibt der Zeuge an, dass er nur im Wohnmobil und nicht außerhalb tätig war. Zu den Spheron-Aufnahmen ergänzt er, dass es damals immer noch eine Sicherung [bei der Tatortgruppe] gab. Er arbeite jedoch seit einem Jahr nicht mehr dort und weiß das es nochmal einen Serverwechsel gab. Auf die Frage was es zum Betrachten der Aufnahmen braucht, gibt der Zeuge an: „nur einen normalen Windows Rechner, 32bit; nicht 64 bit“. Die Server habe er früher betreut, mache das aber inzwischen nicht mehr.
Die Abg. König hält dem Zeugen ein Bild vor. „Der verpixelte Bereich unten ist ein Stück Hirn. Als sie im Wohnmobil waren, haben sie das war genommen?“ Der Zeuge antwortet: „Das kann ich jetzt nicht sagen. Dass da Hirn lag, ja. Aber ob da genau dieses Stückchen lag…“. Das komplette Dach sei runtergekommen, Mundlos war hinten nicht so bedeckt, Böhnhardt aber schon, „ich glaub da hat nur ein Fuß rausgeschaut“. Die Abg. König zeigt ein weiteres Foto mit weniger Verpixelung. „Ich habe Hirn in dieser Form und in diesem Zustand dort gesehen, ob es genau dieses war kann ich nicht genau sagen“, so der Zeuge. Die Abg. König fragt: „Wer ist denn für dieses Hirn zuständig?“. Nach einem kleinen Lachanfall bei einer Vertreterin des Innenministeriums antwortet der Zeuge: „Grundsätzlich die, die das Wohnmobil bearbeiten, das waren in dem Fall wir“. Die Abg. König fragt weiter: Was müsste damit passieren, denn vor ihm sind Kollegen dagewesen die vom „besenreinen“ hinterlassen sprachen. „Also ich habe auch schon Leichen mit Hirn gehabt, das man das Hirn aufsammelt und zur Leiche zurück bringt ist unüblich“, so der Zeuge. Wenn es am Tatort keine Leiche, sondern nur Gehirn gebe, sei das was anderes, aber aus seiner Sicht sei der Tatort schlüssig, „es war schlüssig, wo es herkommt“. Daher bestand keine Notwendigkeit. Ob er wisse, was dann mit dem Hirn passiere? „Normalerweise geht das in den Sondermüll“.
Die Abg. König fragt weiter nach den „Hütchen mit Zahlen“ auf den Fotos. Der Zeuge entgegnet, „Sie meinen die Spurentafeln?“ und berichtet, dass er bei der Waffe in der Nasszelle selber eine Spurentafel hingestellt habe. Außerdem lässt sie weitere Fotos an die Leinwand werfen, die den Tatort in Stregda zeigen, als das Wohnmobil längst abgeschleppt war und Feuerwehrleute den Schutt wegfegen. Sie fragt, ob Dinge um das Wohnmobil nicht genauso ermittlungsrelevant seien. „Eigentlich schon“ meint der Zeuge. „Hätten wir den Tatort dort von Anfang bis Ende gemacht, dann hätten wir das auch nicht weggeschmissen“, so der Kriminaloberkommissar. „Grundsätzlich wäre dann eine Absuche schon vorgeschrieben gewesen“ ergänzt er. Auf Nachfrage, wer verantwortlich dafür ist, dass die Feuerwehr da kehrt, meint er, dass der Führungsstab das vorher sicherlich freigegeben hat.
Auf Nachfrage der Abg. Pelke berichtet der Zeuge nochmal zur Anweisung des Herrn Menzel, vom eigentlichen System der Spurensicherung abzuweichen [statt den Tatort von außen nach Innen nacheinander anzugehen sollten sie mit der Leichenidentifizierung beginnen]. „Das ist ja für eine Tatortgruppe nicht das Ziel, es ging ja nicht nur um Identifikation“ meint der Zeuge. Hätten sie den Tatort von Anfang an übernommen, ohne das darauf schon Einfluss genommen wäre, hätten sie das Prinzip von Außen nach Innen angewandt und zum Beispiel mit daktyloskopischen Spuren am Fahrzeugäußeren begonnen.
Die Abg. Pelke fragt, ob der Zeuge nochmal beteiligt war, nachdem der Wohnwagen besenrein übergeben worden ist und Wochen später im Fahrerbereich noch Hülsen aufgefunden wurden. Der Zeuge meint, dass er davon mitbekam. Das Wohnmobil kam dann nochmal zum LKA zurück. Sie haben da auch noch Untersuchungen vorgenommen. Er war u.a. mit dem Abschleppdienst nochmal in Hermsdorf beim Röntgen des Wohnmobils in einer Zoll-Anlage. Grundsätzlich gebe sich jeder von den beteiligten KT-Leuten Mühe. Es könne aber durchaus vorkommen, das man auch mal etwas übersehe.
Der Zeuge Hoffm. äußert außerdem Verständnis für die Entscheidung, dass die KPI Gotha die weiteren Untersuchungen am 5.11.2011 übernahm. Es waren ja nicht viele der LKA Tatortgruppe da und es musste viel gemacht werden, auch Schreibarbeit und die Sektion der Leichen, die auch mit von der Tatortgruppe vorgenommen/begleitet wurde. Er erinnert sich, dass auch noch ein paar mal zu den Leichen gefahren wurde. Unter anderem brauchte man Ohrenabdrücke. „Wir waren alle schon sehr beschäftigt“, insofern sei es keine schlechte Idee gewesen, die KPI Gotha ranzuholen, obwohl diese auch nur zwei Personen zur Verfügung hatten. In dem Moment, wo man merke dass es kein einfacher Banküberfall ist, hätte man den Fall an das Bundeskriminalamt abgeben müssen, so der Zeuge. Er erinnert sich auch, dass das BKA eine Ermittlungsgruppe in Thüringen eingerichtet hatte und dass er später nochmal in Stregda war, um mit der Bereitschaftspolizei eine Außensuche durchzuführen, um möglicherweise ein Projektil oder Einschusslöcher zu finden.
Der Abg. Henke fragt, wer noch alles vor Ort war in der Halle. Frau Kno., der Kollege aus Gotha und der Praktikant der Tatortgruppe, gibt der Zeuge an. Die Abg. Henfling fragt, warum Herr Menzel äußerte, dass man das Wohnmobil abschleppen sollte. Der Zeuge kann sich nicht mehr genau erinnern. Grundsätzlich könne man jedoch immer besser abgeschottet arbeiten, „absgeschottetes Arbeiten ist schon besser, da hat man einfach mehr Ruhe“. Die Abgeordnete möchte wissen, warum das Fahrzeug in die private Halle gefahren wurde und nicht zum LKA. Der Zeuge meint, dass es eigentlich nach Gotha sollte, das LKA halte solche Hallen nicht vorrätig. Im Nachhinein habe man dann auch Platz geschaffen. Aber die Begründung war, dass die KPI Gotha die Spurensicherung fortsetzen sollte. Auf weitere Nachfragen gibt er an, sich nicht zu erinnern, dass irgendwer im Außenbereich die Spuren gesichert hatte.
Die Abg. König hält dem Zeugen ein Bild vor mit der Nummer 5353, aufgenommen vom Beamten Sop. Es geht auch nochmal um das Gehirn. Die Abgeordnete fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, das Gehirn sicherzustellen, um es der Gerichtsmedizin zu Verfügung zustellen, damit auch nachvollzogen werden könne, ob dort ggf. noch eine Kugel im Gehirn stecke oder zu wem von beiden das Gehirn gehört? „Ja“ antwortet der Zeuge.
Die Befragung des Zeugen wird an der Stelle eingestellt. Er soll zu einem späteren Zeitpunkt an einem anderen Tag nochmal angehört werden.
16 Uhr Sechste Befragung Prof. Dr. Humm., 36 Jahre, Professor für IT-Sicherheit und Digitale Forensik, er sollte die Steuerungseinheit des Wohnmobils analysieren und beschlagnahmte Datenträger von Neonazis auslesen
Der Zeuge war bis 2015 für das Landeskriminalamt Thüringen tätig und ist inzwischen Professor an der Hochschule in Mittweida. Zunächst geht es um seine Aussagegenehmigung, weil sein aktueller Arbeitgeber ja nicht vertreten ist, aber das Thüringer Innenministerium. Er hat die übliche Aussagegenehmigung wie auch Beamte und kann entsprechend umfangreich zum Thema aussagen.
In einem Vermerk vom 7. Mai 2012 in den KT-Akten hat er Stellung genommen zu
Problemen bei der Zusammenarbeit mit der BAO TRIO. Die Ausschussvorsitzende lässt hierzu ein Dokument freigeben, dem das Innenministerium zustimmt. Daraus ergibt sich, dass der Zeuge im Februar 2012 gebeten wurde, beim Ausbau des Motorsteuergerätes des Wohnmobils aus Eisenach mitzuhelfen. Dabei wurde ein Geschossmantel auf dem Fahrersitz entdeckt. Trotz mehrfacher Untersuchungen durch das BKA und die LKA-Tatortgruppe in den Wochen zuvor wurde der Geschossmantel offenbar übersehen. Als sie das BKA daraufhin ansprachen, wurden sie von den BKA-Beamten angewiesen, das Ding wieder zurückzulegen in das Wohnmobil. Es handelte sich wohl um einen 9mm Teilmantel. Später mussten sie das Gerät wieder ohne Auswertung in den Wagen zurückbauen.
Der Zeuge berichtet, dass er damals beim LKA Thüringen für die Auswertung von verschlüsselten Datenträgern zuständig war. Irgendwann hatte das LKA auch eine eigene Stelle besetzen wollen für die Analyse von Motorsteuergeräten und ähnlicher Technik. Er hat dazu eine Ausbildung in Hamburg und beim BKA durchlaufen. Dort gebe es eine Gruppe die sich mit dem Auswerten von Fahrzeugen beschäftigt. Er sei dort mit einem Kollegen G. befreundet gewesen. Irgendwann rief ihn dieser an: „Du, Christian, ich komme morgen nach Thüringen und soll dieses Wohnmobil anschauen, es wäre nett, wenn du da dazukommst, da können wir uns mal sehen und wenn da mal Werkzeug oder Expertise gebraucht wird, wärst du auch dabei“ erinnert sich der Zeuge. Er hat daraufhin mit seinem Vorgesetzten gesprochen, der auch sein Okay gab. Es waren dann zwei vom BKA mit dabei.
Die Aufgabe war, herauszufinden wie viele Schlüssel es zum Wohnmobil gab, denn es war unklar, ob es zwei oder drei Schlüssel waren. „Uns lagen 2 Schlüssel vor und die Frage war ob es irgendwo noch einen 3. gibt, der durch die Republik geistert“ berichtet der Zeuge. Dazu sollte das Motorsteuergerät ausgebaut werden um zu gucken wie viel Schlüssel dort digital eingetragen sind.
Die Untersuchung gestaltete sich schwierig, denn „Fiat Wohnmobile werden nicht so häufig gestohlen in Deutschland“. Demnach gebe es auch kaum Informationen zu den Geräten und wenig Kontakt zum Hersteller. Seiner Erinnerung nach war auch die Tatortgruppe des LKA anwesend. Sie standen mit 3 Leuten vor der Tür, „nicht das wir irgendwelchen Unsinn machen“. Sie waren sich zunächst unsicher, ob sie in das Wohnmobil reindürften oder dann DNA hinterlassen könnten, haben deswegen gefragt. Die LKA-Beamten gaben ihr Okay, der Wagen sei schon untersucht worden. Sie mussten die vordere Abdeckung abnehmen, da wo der Tacho angebracht ist, schildert der Zeuge. Dazu wäre es hilfreich, sich auf den Fahrersitz zu setzen. Sie haben nochmal nachgefragt, es sei okay, sie könnten ihn auch von vorne nach hinten verschieben. Dort lagen jedoch große Mengen Glasstücke. Er hat dann nochmal nachgefragt, dann hieß es „Ja macht das halt weg“. Der Zeuge hat dann mit dem Arm die Glassplitter vom Sitz in den Fußraum geschoben, „dann lag da so ein Metalldings, das sagte mir gar nichts. So ein deformiertes Stück Metall lag mitten auf dem Sitz, das war wohl in dem Glashaufen verbogen“, so der Zeuge. Er habe das dem BKA-Beamten G. gezeigt, der sagte, „das ist Stück vom Projektil, das was vorne von der Patrone abfliegt“ und habe gleich gewusst, dass es 9mm Munition ist. Er habe das Ding dann an sich genommen, geäußert, dass es wichtig sei und zur Tatortgruppe gegeben. Dann sagten die: „nee ist nicht so wichtig, leg das mal wieder auf den Sitz“. Der Zeuge ist dann zurück und wollte es auf den Sitz legen, doch das „war aber hinderlich, weil wir wollten ja sitzen“. Schließlich haben sie vorne im Motorraum Platz geschaffen und das Gerät nach vorne ausgebaut. „Wir waren uns nicht 100% sicher, ob es das richtige Motorsteuergerät ist“, weil es ja von Fiat auch kaum Informationen gab, aber sie waren dann der Überzeugung dass es das schon sein wird. Er musste dann nochmal zu den Spezialeinheiten, um einen anderen Schraubenzieher zu holen.
Es dauerte 10 Tage, dann rief Herr G. vom BKA an: sie müssten das Gerät wieder reinschrauben. Es wird nicht ausgelesen, das mit dem Schlüssel habe sich geklärt. „Ich bin ich wieder hingefahren und haben das Steuergerät eingebaut“, so der Zeuge. „Da war auch ganz sicher der Ja. dabei, der zweite Mitarbeiter des BKA“ erinnert er sich. Es waren auch noch einige mehr vom BKA dabei, er nahm an eine BKA-Tatortgruppe. Diesmal wurde alles sehr gründlich durchsucht, sie suchten nach Projektilteilen. Das eine Projektilstück, was er dort hingelegt hat, lag immer noch dort. Es musste jedoch auch ein zweites Teil geben, dass zunächst nicht gefunden wurde. Sie wurden dann gebeten, vorne etwas von der Fahrzeuglüftung abzuschrauben und dann wurde eine Schwanenhalsendoskopiekamera eingeführt. Das Geschossteil konnte jedoch dort nicht gefunden werden. „Wir haben dann wirklich das Auto sehr gründlich auseinandergenommen und das 2. Teil dann doch gefunden“ berichtet Prof. Dr. Humm. Bei der Fahrertür an der Stelle, an der die Gummiabdeckung ist, da wo die Tür an der Fahrerseite zufällt, sei das Stück entdeckt worden. Es passte auch zur Schussrichtung, da „war man zufrieden mit dem Auffindeort“. Das Wohnmobil wurde weiter durchsucht, hinten war aber nichts mehr drin, „das war alles in blaue Müllsäcke verpackt“. Sie haben dann die Müllsäcke genommen und auf eine Decke ausgeschüttet, einen Haufen gebaut. „Und was mich wirklich nie losgelassen hat, das fand ich bemerkenswert, in diesem Wohnmobil waren Sachen (…) Kinderschuhe. Wie die da reingekommen sind?“ fragt sich der Zeuge. Die Tatortgruppe vom BKA hat weitergesucht. Er habe dann gehört, dass die Gruppe gekommen sei, weil der Kollege G. beim BKA davon berichtet hatte, dass sie einen Geschossmantel fanden, aber das LKA dazu aufforderte, es an seinen Auffindeplatz zurückzulegen.
Auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx gibt er an, dass der Kollege Herr G. zwei Schlüssel dabei hatte. Die haben sie an der Beifahrer getestet [und funktionierten]. In der Wegfahrsperre sind von jedem Schlüssel die elektronischen IDs hinterlegt, daran erkenne man wie viele Schlüssel es da gebe. Das werde jedoch „bei Fiat nicht häufig gemacht, weil es wenig [Diebstahl] Fälle gibt“, so der Zeuge. „Die Fahrzeuge die gestohlen werden in Deutschland sind halt wenig Fiats und schon gar nicht Wohnmobile (…) bei einem BMW wäre das in 5 Minuten fertig gewesen“ erklärt der Zeuge. Jeder Hersteller könne das anders handhaben und weitere Daten speichern, z.B. Abgaswerte. Vors. Abg. Marx: „Stimmt da erinnern wir uns an was…“. Es sei so, dass deutsche Hersteller tendenziell mehr speichern als asiatische Hersteller, berichtet er weiter, „Aus Toyota kriegen sie gar nichts aus, aus einem BMW sehr viel!“. Außerdem habe er „4 Jahre Autos in Thüringen untersucht, dieses Auto war tatsächlich der einzige Fiat, der mir unterkam“. Die Steuereinheit wurde unausgewertet wieder eingebaut.
Die Vors. Abg. Marx fragt nach dem Mehrwert der Information. Der Zeuge gibt an, dass es schon sinnvoll gewesen wäre, zu wissen, ob es noch einen Täter gibt, der so einen Schlüssel hat. Er habe gehört, dass wohl schließlich beim Vermieter oder bei Fiat nachgefragt wurde. Die Vorsitzende fragt, was dann dazu geführt habe, dass er diesen Vermerk angelegt habe. Der Zeuge äußert: „Ich finde es absurd“, da wird der wohl „wichtigste Fall in 10 Jahren“ vom LKA und BKA spurenmäßig untersucht und nach Wochen „kommen wir Hanseln und schieben die Scherben beiseite und dann finde ich da ein Projektilstück“, so der Zeuge. Die Zusammenarbeit mit dem regionalen Einsatzabschnitt der BAO Trio in Thüringen gestalte sich außerdem etwas schwierig, erinnert sich Prof. Dr. Humm. Er habe sich mit seinem Vorgesetzten unterhalten und der habe ihm gesagt: Pass mal auf, irgendwann wird das noch untersucht und dann sind wir die Blöden, schreib das lieber mal auf! Der Zeuge meint, dass sein Vorgesetzter an dem Punkt ja offenbar besonders weitsichtig war.
Am 16.4.2012 hat sein Vorgesetzter an den Abt. Leiter 4 im LKA eine Mail geschrieben mit den Problemen über Ermittlungen. Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, dass es sich um die Sicherung der Festplatten von Ralf Wohlleben im Jahr 2011 handelte. Es gab ein Kompetenzgerangel bzw. wusste niemand, welche Daten existieren: das betraf die beschlagnahmten Festplatten von Andre Kapke und Ralf Wohlleben. Am 24.11.2011 wurde wohl die Wohnung von Wohlleben durchsucht, meint der Zeuge. Er ist da aber nicht mit reingegangen, weil er zu der Zeit in Jena gewohnt hat, wie Wohlleben auch mal im Ortsteilrat war und auch noch in der selben Straße wie Wohlleben wohnte, im Burgweg. Es wäre „schlecht gewesen, wenn er mich da erkennt“, so Prof. Dr. Humm. Ein Kollege von ihm hat dann die Razzia gemacht. Er erinnert sich an einen großen schwarzen Computer mit roten Blenden von Wohlleben und einen „Haufen Handys“, insgesamt 2 Kisten Asservate. Das hat die BAO Trio regionaler Einsatzabschnitt geleitet, die Datenträger lagen dann in der Asservatenkammer, „dann dauert das 3-4 Tage“, so der Zeuge. Dann kam der Auftrag mit dem Ziel, die Datenträger auszuwerten. Er hat dann begonnen und 2-3 Tage später kamen eine Frau vom BKA und „zwei Hanseln, die die Kisten tragen“ und forderten ihn auf, die Festplatten abzuziehen, sie neben die Geräte abzustöpseln, damit sie die mitnehmen können. Er hatte erst am Freitag angefangen, die Datensicherung anzuwerfen. Die Spiegelung war noch nichtmal abgeschlossen, ärgert sich der Zeuge. „Ich weiß, der Rechner von Herrn Wohlleben war vollverschlüsselt und verschlüsselte Spuren habe ich immer selbst bearbeitet„, so der Zeuge. Weil er ein Familienmensch sei, fange er meistens um 6 Uhr morgens mit der Arbeit an und auch um 6 Uhr morgens kam der ganze „Schwaps Leute“ rein und äußerte, sie müssten alles mitnehmen. Es „muss sofort nach Meckenheim“ [BKA-Sitz]. Der Zeuge hat dann widersprochen, die Sicherung sei doch noch mitten am Laufen, er will da nicht die Festplatten abreissen von der Sicherung seines Kollegen. Doch das war den BKA-Beamten egal. Er hat es dann so gemacht. Es hieß, sie würden das dann in Meckenheim fortsetzen, „die könnten das viel besser machen“. Am nächsten Tag rief das BKA bei ihm an. Sie wollten die Sicherung der Wohlleben-Festplatte(n) haben. Da konnte er nur entgegnen, dass er die Sicherung ja nicht durchführen konnte, das sie ihm die Platte(n) im laufenden Vorgang quasi weggenommen hatten. So schickte er nur den Teil an das BKA, der bis dahin kopiert war, schildert der Zeuge. Es dauert nicht lange, bis sie sich wieder meldeten und Protokolle wollten, doch auch diese konnte er nicht senden, da ihm die Untersuchungsmaterialien ja nicht mehr vorlagen. Bei den beschlagnahmten Festplatten von Andre Kapke und einem Lemke [der Betreiber des Braunen Hauses in Jena ist wohl gemeint] sei es ähnlich verlaufen.
Prof. Dr. Humm. schildert, dass der Rechner von Wohlleben vollverschlüsselt war und zu dem Zeitpunkt das BKA noch keine eigene Einheit dazu hatte, andernfalls hätte er die Zuständigen gekannt. Er hatte deswegen dann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angerufen und die um Rat gefragt. Er erinnert sich auch, dass der Name „Nico Schneider“ [Neonazi aus Kahla/Jena] ihm im Kontext untergekommen sei, genauer gesagt beschlagnahmte Mobiltelefone von Schneider. Die Vors. Abg. Marx fragt, ob er vielleicht die Straftverteidigerin Nicole Schneiders meint. Der Zeuge entgegnet aber, dass Nico Schneider schon der korrekte Name sei. Es betreffe ein Verfahren der BAO Feuerball, doch er ist sich zunächst nicht ganz sicher, ob das von der Aussagegenehmigung gedeckt sei. Es kommt zu einer Diskussion im Ausschuss, mit dem Ergebni,s dass ja die Akten der BAO Feuerball auch bereits vom NSU-Untersuchungsausschuss beigezogen worden. Auch das Innenministerium hat keine Bedenken. Der Zeuge ist beruhigt, dann auch erzählen zu dürfen „ohne das sie mich wegen Geheimnisverrat einsperren“.
Prof. Dr. Humm berichtet, dass er nicht weiß, wie es genau zu dem Kompetenzgerangel gekommen ist. Vermutlich hatte das LKA auch die Anweisung, dass das Zeug in das BKA gehen soll. Die hätten ja auch fähige Mitarbeiter, aber ihn habe das Gerangel gestört, weswegen es dann auch zur Kritik kam.
Er berichtet über die BAO Feuerball, die seiner Erinnerung nach u.a. [2010] im Einsatz war wegen der Planung einer „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ [zunächst wurden Neonazis aus Kahla und Jena in Saalfeld nachts mit Brandbeschleuniger, Brandgel und Sturmhauben 2010 in Saalfeld in der Nähe eines Busses von der Polizei erwischt, der auch vom Haskala mehrfach genutzt wurde; die Polizei überwachte dann mehrere Telefone und hörte ein Telefonat aus einem Auto ab, dass sich auf dem Rückweg von einer Veranstaltung mit dem früheren Rechtsterroristen Karl-Heinz Hoffmann befand, im Gespräch ging es um C4-Sprengstoff]. Der Zeuge berichtet, dass es in dem Fall auch viele Durchsuchungen gab. Die Kriminalpolizei Saalfeld hätte die gemacht und ihm dann haufenweise Spuren gebracht. „Die hatten alle ihre Rechner verschlüsselt, das war auch wirklich bombensicher, das ist bis heute nicht offen“ erinnert sich der Entschlüsselungsexperte. „Einer von denen war der Herr [Nico] Schneider, da haben wir nicht nur die verschlüsselten Festplatten bekommen sondern auch die Mobiltelefone“, so der Zeuge. Hintergrund war, dass es in Saalfeld zu dem Zeitpunkt auch an geeigneter Technik zur Handy-Auswertung fehlte, „da haben sie das mitgeschickt und ich habe das ausgewertet“.
Der Zeuge berichtet, dass er dann später [2012] den Auftrag erhielt ,alle Fälle rechts, die im Zusammenhang mit dem Trio stehen oder stehen könnten, nochmal anzugucken, damit nichts verloren geht. Er hat sich dann die Datensicherung des Handys angeschaut und ist im Mobiltelefon auf Fundstellen über eine Videoproduktion gestoßen. In einer Nachricht hatte Schneider geäußert: „was ist denn wegen der Videoproduktion da müssen wir uns nochmal treffen“. Beim Zeugen schrillten dann zunächst erstmal die Alarmglocken, es „könnte ja auch das Paulchen Panther Video sein“, so der Zeuge. Er hat dann die Akte ausgedruckt und sie dem Chef des regionalen Ermittlungsabschnitts der BAO Trio gegeben, Er hatte an die relevanten Stellen extra rote Klebezettel geheftet. Allerdings wurde 2 Wochen später ein neuer Chef des regionalen Abschnittes eingesetzt. Herr Sche., er fragte ihn, was aus der Schneider-Akte wurde, Der sagte, er weiß davon nichts. Dann fand wieder ein Wechsel statt, eine Frau En. (phon) war dort, die dann relativ bald auch wieder durch einen Herrn Kl. ersetzt wurde und „der wusste nicht was Frau En. mit uns vereinbart hatte“. Es dauerte einen Monat bis Frau Kl. durch Herrn Bi. ersetzt wurde. „Es hätte dem regionalen Einsatzabschnitt gut getan, wann es etwas mehr Kontinuität gehabt hätte“ kritisiert der Zeuge. Es waren 4 Leute, denen er viermal dasselbe erzählen musste.
Der Abg. Kellner fragt den Zeugen, ob inzwischen geklärt wurde, was mit Akten/Festplatte passiert ist. Der Zeuge antwortet, dass es bei den Wohlleben und Kapke-Spuren nie eine Rückmeldung gab. Die wollte man ja in Meckenheim beim BKA auswerten. Die Feuerball-Sachen wurden dann nochmal gründlich angeschaut. Der Zeuge erinnert sich, da „gabs so ein Apple Macbook, das wurde aufgefunden bei David Buresch“ [2014 über die NPD-Liste in den Stadtrat von Kahla eingezogen]. Bei der Sichtung fiel ihm auf, „dass die Emails, die auf dem Laptop waren, an eine Frau Wohlleben gingen“, obwohl der Laptop bei Buresch beschlagnahmt wurde. Er hat dann die BAO Trio informiert, die den Laptop dann noch ausgewertet hat. „Dann hatte ich noch die anderen Feuerballdaten, die waren verschlüsselt“, so der Zeuge. Er dachte sich, dass er die auch mal an das BSI gibt, die haben mehr Möglichkeiten, „die konnten die im BSI aber auch nicht entschlüsseln“.
Die Abg. König bestätigt, dass aus den vorliegenden Akten hervorgeht, dass der Rechner über längeren Zeitraum Jaqcueline Wohlleben gehört haben muss. Die Emails wurden wohl über Webmail abgerufen. Einige der Mailadressen werden vorgelesen: wolle2@hotmail.com, 5wolle2@hotmail.com, wolfszeit@hotmail.com, jacqueline@…, kontakt@ralf-wohlleben… und rwohleben@aol.com. Die Abg. König fragt, ob es denn möglich ist, dass auch Ralf Wohlleben den Rechner verwendet hat aufgrund der eingehenden Mails. Das „wird wohl so sein“. Er könne jedoch heute nicht spekulieren, da er die auch nicht komplett eingesehen hat, er hat auf dem Macbook mit einer Liste bestimmter Schlagworte rund 70.000 Treffer erhalten. Er habe für eine solche Auswertung selber keine Zeit, da müssen dann Sachbearbeiter ran, die können die Emails einsehen. Gab es mal jemanden der darum gebeten hat? Ja, das müsst auch im Vermerk stehen, so der Zeuge. Auch Frau En. sei dagewesen, „die haben sich sehr gründlich den Laptop angeguckt und als dann Frau En. weg war kam schon wieder jemand…“, er wurde also gründlich angeschaut, „bei mir im Büro saß eine ganze Woche zwei Kollegen und haben da die Emails [auf dem Computer von David Buresch] durchgeguckt“, so der Zeuge.
Außerdem heißt es, dass die von der BAO beschlagnahmten Asservate u.a. aus den „Objekten Buresch, Metze und Reinke“ geholt wurden. Die Abg. König fragt nach, ob die weiteren Asservate die er dem BKA anbot, abgelehnt wurde. Der Zeuge meint, dass die Datenträger alle verschlüsselt waren und er habe sich „irgendwann gedacht, ach mann, das ist aber ärgerlich, das wäre doch gut wenn wir die aufkriegen würden“ und hat sich an das BKA gewendet, doch „die wollten sie nicht haben!“ ärgerte er sich. Die Abg. König fragt, ob also Daten die möglicherweise den NSU Komplex betreffen nicht beim BKA gelandet sind. Der Zeuge äußert, dass er irgendwann nochmal mit dem Staatsanwalt Ba. von der Staatsanwaltschaft Gera gesprochen hat, der dort der zuständige Anwalt für PMK-Delikte war. „Der hat angeordnet die Daten ans BKA und BSI zu schicken“. Das BSI habe angefangen, die zu bearbeiten und nach 6 Monaten geschrieben „wir kriegen die nicht auf, die sind verschlüsselt“ und das BKA hat die nach 2 Tagen unbearbeitet zurückgeschickt mit der Begründung, sie wollen die nicht haben.
Der Zeuge berichtet, dass die Daten damals in Kopie bei ihnen im LKA gespeichert waren. Von jedem Datenträger fertige man eine Datensicherung an und bewahre diese in der Asservatenkammer auf. Sie werden dann gelöscht, wenn schriftlicher Auftrag kommt, dass die zu löschen sind. Als er das LKA [2015] verlassen hatte, hätten die dort noch gelegen [es ist fraglich, ob die NSU-Nebenkläger am Münchener OLG über diese Daten verfügen, wahrscheinlich nicht]. Der Zeuge berichtet, dass er 2009 beim LKA Thüringen angestellt wurde und im Juli 2015 an die Hochschule Mittweida wechselte.
Auf Nachfrage der Abg. Pelke berichtet er nochmal zum Fund des zweiten Geschossmantel-Stückes im Wohnmobil: „wir waren lange dort“, man musste die „kompletten Dichtungen aus der Tür rausziehen“. Der Abg. Henke fragt nach, was nötig sei für so eine Verschlüsselung. Der Zeuge meint, dass es sichere Verfahren gibt, die sich nicht öffnen lassen [stärkere Algorithmen]. Wichtig sei dann keine kurzen und einfachen Passwörter zu verwenden. Der Zeuge führt weiter aus, dass ihm bekannt sei, dass Herr Wohlleben auch Schulungen in der Neonazi-Szene gegeben hat, wie man seine Daten vor der Polizei sicher macht. „Das haben die auch alle so gemacht, die waren bombensicher“ so der Zeuge. Er berichtet weiter das [der spätere Kahlaer NPD-Stadtrat] David Buresch bei ihm „Dauergast“ gewesen sei bzw. dessen Rechner. 2009 hatte er den das erste mal zum Auslesen vorliegen gehabt.
Nach einer kurzen Pause geht es weiter. Der Zeuge berichtet nochmal zum Einsatz im Wohnmobil und wiederholt nochmal, dass große blaue Müllsäcke im Wohnmobil standen. Sie hatten die auf einer Decke ausgekippt und dann sortiert. Da waren Kinderschuhe drinne, „an die Schuhe erinnere ich mich noch ganz deutlich“. Die Abg. König fragt weiter zur Mitnutzung des Rechners von Buresch durch Jaqueline Wohlleben, die Frau von Ralf Wohlleben. Der Zeuge berichtet, dass es Fragmente von Webmails waren; durch das Dezernat [43?] sei es nicht zu leisten gewesen, diese alle wieder herzustellen. Die Sachbearbeiter konnten die aber einzeln einsehen. Die Suchbegriffe mit denen die 70.000 Treffer ermittelt wurden, waren eine Liste mit Wörtern auf einer A4 Seite. Dabei müssen es nicht 70.000 Einzeldokumente gewesen sein, sondern darunter fallen möglicherweise auch durchaus mehrere Treffer in einem Dokument. „Meiner Erinnerung nach waren das nicht besonders geschickte Suchbegriffe“ äußert der Zeuge. Er habe dabei mit der Software XWays Forensic verwendet und die Daten aufbereitet, denn 70.000 Treffer könne er nicht mal eben ausdrucken. Zum Auswerteaufwand gibt er an: „Wenn man sich ein Woche davor setzt, hat man so einen Rechner durchgeschaut“. Er selber habe jedoch die Aufgabe gehabt nicht inhaltlich zu prüfen, sondern die Emails wiederherzustellen. Sie seien keine Polizeibeamten sondern nur Angestellte. Auf der Dienststelle gibt es dann einen extra Auswerteraum. Dort könne man sich dann hinsetzen und die Treffer sichten: die wichtigsten 5 hake man dann rot an und die druckt man sich dann aus. Es gab damals jedoch keinen BKA-Mitarbeiter der mit der Software bei ihm klarkam, deswegen hatte er sich daneben gesetzt um bei Problemen zu helfen. Am nächsten Tag musste er dann nur noch einen halben Tag lang daneben sitzen, „weil sie es dann konnten“. Drei Wochen später kam schon wieder jemand anderes, um sich die Daten anzugucken, erinnert sich der Zeuge, alles wurde 2x durchgeschaut.
Zur Herkunft der Datenfragmente gibt der Zeuge an, dass wenn man sich Emails runterlade auf seinem Rechner, dann sei es für die Forensik ein leichtes, die Daten sicherzustellen. Wenn man die Emails in einem Browser abruft, zum Beispiel bei Webmail, dann geht man zwar nur online rein und die Daten werden nicht offensichtlich auf der Festplatte abgespeichert, allerdings gibt es ein Caching-Verhalten der Browser, was die Daten vom Nutzer unbemerkt dennoch auf die Festplatte schreibt. Allerdings erfolgt die Speicherung nicht so geordnet, was dazu führt, das man auf der Festplatte hier mal ein Viertel, da mal eine Hälfte hat, so der Zeuge, dass sei dann „ein Riesen-Puzzle“. Das in Gänze zusammenzusetzen kann er nicht leisten. Deswegen hat er empfohlen, die Fragmente zu sichten und wenn sie bei Bedarf die ganzen Daten brauchen, würde er jeweils die ganzen Mails wiederherstellen.
Der Zeuge berichtet weiter, das man beim Programm XWays Forensik den ganzen [beschlagnahmten] Rechner angezeigt bekommt: das betrifft dann auch die Emails oder z.B. Chatprotokolle aus Adium, alles was mal gelöscht war, was wiederhergestellt werden konnte wird angezeigt. Er hat damals die Mitschnitte [Chatprotokolle] in einer CSV-Tabellenkalkulation aufbereitet und den Ermittlern auf CD gebrannt mitgegeben. Auf Nachfrage der Abg. König bestätigt der Zeuge nochmal, dass das Macbook von David Buresch nicht verschlüsselt war.
Beim Verfahren der BAO Feuerball waren es 4 oder 5 Beschuldigte und X Rechner- Sein komplettes Büro war mit Rechnern vollgestellt, erinnert er sich. Sie haben dann um Herr der Lage zu bleiben, den Fall in 4 Vorgänge aufgesplittet, da ein Fall mit 100 einzelnen Spuren sonst sehr unangenehm zum Bearbeiten wäre. Außerdem äußert er „Apple machten sie in der Zeit in Saalfeld nicht“ und „Den Buresch hatte ich schon das 3. Mal am Wickel gehabt“, die Polizei hätte ihm mehrfach dessen Rechner vorbeigebracht. Sein Enthusiasmus hielt in Grenzen, weil er davon ausging, dass er zum dritten mal den Buresch-Rechner nicht aufkriegt. Als dann noch die Meldung kam, dass man bitte nochmal wegen Verbindungen zu NSU einige Sicherungen rechts prüfen möge, war er auch schon etwas genervt „in diese Buresch-Kiste gucken“ zu müssen. [Doch das Macbook war nicht verschlüsselt] „Als ich mir die Emails anguckte, waren die gar nicht an ihn adressiert, sondern die meisten an Frau Wohlleben“ äußert er weiter. Die Ausgabe der Spuren war auch ein Dilemma, „der Buresch wollte unbedingt sein Krempel wiederhaben, das hat der mehrfach beantragt in Saalfeld oder bei der Staatsanwaltschaft“ so der Zeuge. Bei verschlüsselten Spuren war man immer etwas zögerlicher, da man ja auch nie wusste, was man rausgibt. „Es könnte ja sein, dass der Rechner voller Kinderpornografie ist und dann haben wir ihn rausgegeben“, erklärt der Zeuge. Er wurde dann irgendwann doch rausgegeben und die verschlüsselten Originaldatenträger ebenso. Einer seiner letzten Akte war dann die Kisten zurückzuschicken, „aber die Datensicherung ist da, im LKA“.
Die Abg. König fragt den Zeugen, wie lange dauert denn die Entschlüsselung eines 12 stelligen Truecrypt-Passwortes bei einem verschlüsselten Rechner dauern würde. Der Zeuge meint das würde ewig dauern, kriege man nicht auf. Dann fügt er hinzu, „nein es stimmt nicht, ich hab in meiner Geschichte ein 15 stelliges [Truecrypt] Passwort aufgemacht“, das beinhaltet wohl den Namen einer Freundin mit Nachnamen. „Es geht dann nicht [auf], wenn sie ein gutes 15-stelliges Passwort haben“, so der Zeuge. Auch „ein gutes 12-stelliges kriegen sie nie auf“ [Sonderzeichen, Buchstaben, Ziffern, keine Wörter die Im Duden stehen].
Die Abg. Henfling fragt nochmal zum Wohnmobil, dass stand zum Zeitpunkt als er es nochmal betreten hat beim LKA in einer Untersuchungsgarage.Sein Eindruck war, dass es dort sicher stand. Die Halle war verschlossen. Es gibt keine weiteren Fragen. Der Zeuge ist entlassen.
Hier geht es zum letzten Protokoll: UA 6/1 Protokoll 03.12.2015 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (OB, Rettungssanitäter, Notarzt, Kripo) Unsere rund 50 anderen Protokolle zu Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss-Sitzungen seit 2012 haben wir Ende 2015 vorübergehend offline genommen. Nicht, wie ein paar durchgeknallte rechte Verschwörungsspinner im Internet mutmaßen, um irgendwas zu vertuschen oder Aufklärung zu verhindern, sondern wie bereits geschrieben, weil wir zum Persönlichkeitsschutz von Zeugen und Dritten, die keine Führungsfunktion haben, die Namen abkürzen. Exakt so wie auch in diesem Protokoll geschehen. In einigen Wochen sind die Originale mit lediglich gekürzten Namen wieder online.
[Anmerkung: Angaben original aus dem Ausschuss. Da gleichzeitig mitgeschrieben werden muss, um möglichst viele Inhalte zu verschriftlichen sind kleinere Abweichungen durch Hörfehler nicht völlig ausgeschlossen]