Zur nun endlich erfolgten Veröffentlichung des Gutachtens der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Moses-Mendelssohn-Zentrum für europäisch-jüdische Studien zur „Überprüfung von Todesfällen mutmaßlicher rechter Gewalt in Thüringen“ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:
„Die Veröffentlichung des Gutachtens ist grundsätzlich zu begrüßen, sie kommt spät, aber schafft erstmals eine wissenschaftliche Grundlage für die längst überfällige staatliche Anerkennung weiterer Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen. Dass jedoch Namen der Opfer, Fallzuordnungen und zentrale Details weitgehend geschwärzt sind, erschwert nicht nur die öffentliche Nachvollziehbarkeit, sondern auch die notwendige Erinnerung an die Betroffenen. Erinnerungskultur lebt davon, dass Menschen sichtbar gemacht werden, ihre Geschichten erzählt werden können und die politischen Hintergründe der Taten offengelegt werden. Wenn Opfer unsichtbar gemacht werden, droht erneut ihr Verschwinden aus dem öffentlichen Bewusstsein.“
Die Abgeordnete mahnt: „Eine ernsthafte Aufarbeitung rechter Gewalt, die zum Tod mehrerer Menschen geführt hat, braucht Transparenz, Verantwortung und ein würdiges Erinnern an die Menschen, die wegen rechter Gewalt ihr Leben verloren. Voraussetzung dafür ist, ihre Namen, die Tatkontexte und die Empfehlungen des Gutachtens öffentlich nachvollziehbar bleiben. Natürlich gilt es datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, aber das darf keinesfalls dazu führen, dass die politische und gesellschaftliche Aufklärung entkernt wird. Das Innenministerium hat den Auftrag, der ihm 2018 vom Landtag erteilt wurde, mit dieser Form damit in meinen Augen nicht erfüllt.“
Vor dem Hintergrund, dass eines der nun wissenschaftlich anerkannten Todesopfer rechter Gewalt aufgrund der Gewalt, die unter anderem von einem Täter, der dem NSU-Komplex zuzuordnen ist, verstorben ist, kritisiert König-Preuss die Schwärzungen massiv: „Der Staat hat eine umfassende und transparente Aufarbeitung des NSU-Komplexes zugesagt. Durch die nun erfolgten Schwärzungen des Gutachtens ist für niemanden in der Öffentlichkeit ohne zusätzliches Hintergrundwissen mehr nachvollziehbar und nachprüfbar, dass mit Rolf Baginski von einem elften Todesopfer im NSU-Komplex zu sprechen ist, umso dringlicher muss sein Fall auch anerkannt und aufgearbeitet werden.“
Zu dem Fall führt die Abgeordnete aus: „Rolf Baginski und sein Sohn wurden im November 1991 von einer Gruppe Neonazis angegriffen und mit Schlägen und Tritten gegen den Körper und den Kopf so lange traktiert, bis die eingetroffene Polizei einen Warnschuss abgibt. Einer der Täter – Michael See – gibt bei seiner Vernehmung an, die beiden Opfer seien ‚Assies‚ gewesen, später sagt er, es habe sich ‚lediglich um zwei Slawen‘ gehandelt. Die politische Motivation der Tat wird weder in den Ermittlungen noch im Gerichtsverfahren thematisiert. 1997 verstirbt Rolf Baginski an den Spätfolgen der Tat. Der Täter wird nach seiner frühzeitigen Haftentlassung als V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz geführt, erhält in den kommenden Jahren V-Mann-Honorare in mindestens sechsstelliger Höhe und wird zu einer der führenden Figuren der extremen Rechten in Thüringen. Das Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 50.000 DM an Rolf Baginski und seinen Sohn muss er trotzdem nie zahlen – weil er offiziell zu geringe Einkünfte hat. Nachdem sich Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe 1998 einer Festnahme entziehen, wird Michael See nach eigenen Angaben gefragt, ob er sie verstecken könne. Nach Rücksprache mit seinem V-Mann-Führer habe er dies abgelehnt. Unmittelbar nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 werden die Akten über Michael See beim Bundesamt für Verfassungsschutz vernichtet und konnten bis heute größtenteils nicht rekonstruiert werden.“
Die Abgeordnete ordnet den Fall Baginski in einen größeren Kontext ein: „Es handelt sich hier um einen Todesfall rechter Gewalt, ausgeübt von einem Täter, der im NSU-Komplex, in den Netzwerken des NSU und für die Entstehung des NSU eine zentrale Rolle gespielt hat. Es zeigt sich auch an diesem Fall, dass im NSU-Komplex typisches Versagen beim Erkennen rechter Gewalt, bei der angemessenen Reaktion auf sie und die Begünstigung der Täter*innen durch den so genannten ‚Verfassungsschutz‘ vorliegt. Der Fall ist damit insgesamt dem NSU-Komplex zuzurechnen und Rolf Baginski kann als elftes Todesopfer im NSU-Komplex gelten.“
Die Veröffentlichung des Gutachtens schafft nach Auffassung von König-Preuss immerhin eine belastbare Grundlage dafür, dass nun über die bisher verweigerte staatliche Anerkennung der Todesfälle entschieden werden kann. „Heinz Mädel (Erfurt, 1990), Ireneusz Szyderski (Erfurt-Stotternheim, 1992), Karl Sidon (Arnstadt, 1993), Rolf Baginski (Nordhausen, 1997), Jana G. (Saalfeld, 1998), Axel Urbanietz (Bad Blankenburg, 2001), Hartmut Balzke (Erfurt, 2003), Oleg Valger (Gera, 2004), Klaus-Peter Kühn (Suhl, 2012) und Mario K. (Altenburg, 2020) sind Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen. Zehn Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 in Thüringen, von denen bisher nur Karl Sidon staatlich anerkannt ist. Die Entscheidung über die staatliche Anerkennung sollte nun schnellstmöglich erfolgen. Sie ist nicht nur fachlich geboten, sondern bedeutet für die Angehörigen auch die Rückgewinnung eines Teils jener Deutungshoheit, die ihnen staatlicherseits über Jahre verwehrt wurde. Das Gutachten und die notwendige zu erfolgende staatliche Anerkennung schaffen ein Stück symbolischer Gerechtigkeit und vereinfachen zudem, dass Hinterbliebene Härteleistungen beim Bundesamt für Justiz beantragen können,“ erklärt König-Preuss weiter.
Hinweise:
2018 wurde durch den Thüringer Landtag mit den Stimmen der damaligen Rot-Rot-Grünen Koalition die Erstellung des Gutachtens beschlossen. Das vom Innenministerium geschwärzte Gutachten wird voraussichtlich zeitnah im Parlamentsdokumentationssystem des Thüringer Landtages unter der Drucksachennummer 8/3505 oder unter folgendem Link https://parldok.thltcloud.de/ParlDok/dokumentvorgang/Dr/8/3505 öffentlich zur Verfügung stehen.
