Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember erinnert Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, an den universellen Charakter der Menschenrechte: „Die Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie die zahlreichen Rechte aus den nachfolgenden UN-Menschenrechtspakte gelten in Deutschland für alle Menschen umfassend und uneingeschränkt. Denn Menschenwürde ist nicht teilbar.“
Deutschland – und damit auch Thüringen als Bundesland – habe als Mitglied der Vereinten Nationen und Vertragsstaat der genannten Abkommen die Pflicht zur vollständigen und wirksamen Umsetzung aller menschenrechtlichen Verpflichtungen, betont die Abgeordnete und erklärt weiter: „Umso kritischer ist zu bewerten, dass Thüringen jüngst von der UN wegen des Umgangs mit Geflüchteten ausdrücklich gerügt wurde. Das dürfte einem UN-Mitglied Deutschland, das gegenüber anderen Staaten gern auf die Einhaltung der Menschenrechte verweist, eigentlich nicht passieren.“
Im konkreten Fall ging es um einen Geflüchteten aus dem Ilm-Kreis, dem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verweigert wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 klargestellt, dass der Regelsatz des Asylbewerberleistungsgesetzes das grund- und menschenrechtlich geschützte Existenzminimum darstellt. Dieses Existenzminimum darf nicht zu migrationspolitischen Abschreckungs- oder Repressionszwecken unterschritten oder entzogen werden. König-Preuss kritisiert: „Leider und erschreckenderweise ist der von der UN gerügte Fall jedoch kein Einzelfall in Thüringen. Nach Angaben der Landesregierung befanden sich zum Stichtag 30. September 144 Geflüchtete thüringenweit in teilweiser Leistungskürzung oder im völligen Leistungsentzug, darunter 29 Kinder und Jugendliche. Diese menschenrechts- und grundrechtswidrige Praxis muss schnellstens beendet werden. Was die UN am konkreten Fall im Ilm-Kreis rügt, trifft auch auf viele weitere Fälle in Thüringen zu.“
Besonders problematisch sei, laut der Abgeordneten, dass es offenbar vom Wohnort abhängt, ob Geflüchtete von Kürzungen betroffen sind. So gibt es im Ilm-Kreis 29 Fälle, in Gera 40 Fälle, im Saale-Orla-Kreis 20 Fälle, im Unstrut-Hainich-Kreis 17 Fälle und im Eichsfeld-Kreis 12 Fälle. Demgegenüber nutzen z. B. Erfurt, Jena, Saalfeld-Rudolstadt und Schmalkalden-Meiningen dieses Ermessensinstrument nicht. Dazu König-Preuss: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sollten bei Null liegen. Das wäre der menschen- und grundrechtlich korrekte Zustand. Menschenrechte und Grundrechte sind nur dann tatsächlich verwirklicht, wenn sie bei den Betroffenen auch im Alltag wirksam ankommen. Die Landesregierung tritt bislang mit einer Politik in Erscheinung, die nicht die Rechte von Geflüchteten beachtet und schützt, sondern vor allem mit einer migrationspolitischen Linie, die auf Repression, Abschreckung und Leistungsentzug setzt.“
