UA 6/1 Protokoll 26.02.2016 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (Rundumermittlungen und Polizei-Hubschraubereinsatz)

UA2016-02-26-fuenfterAm 26. Februar 2016 fand eine weitere Sitzung des Thüringer -Untersuchungsausschusses statt. Thematisch ging es weiter um die Ereignisse am 4. November 2011 und dem brennenden Wohnmobil in -Stregda. Befragt wurden zwei weitere Polizisten, die am 4.11. mit Umfeldermittlungen betraut waren, sowie eine Hubschrauberbesatzung eines Thüringer Polizeihubschraubers, der am 4.11. über dem Wohnmobil flog und aus dem heraus Aufnahmen gefertigt wurden. Eine mögliche dritte Person wurde nicht gefunden, es könnte sich um eine Verwechslung mit einem Geologen gehandelt haben, der Untersuchungen auf einem Feld durchführte, so ein Polizist. Auch wurde erneut bestätigt, dass eine frühzeitige Einbindung des BKA vorgeschlagen, durch die Einsatzführung aber abgelehnt wurde. Ein Beamter bestätigte, dass der Gothaer Polizeidirektor nach dem Brand mit einem Stock [wohl Harke] im NSU-Wohnwagen samt Leichen stand und für Tatorte unübliche „Bewegungen nach vorne und hinten“ machte. Ein Beamter hat Suizidhandlungen festgestellt, es handelte sich um „Nah- oder aufgesetzte Schüsse“, keine weiteren Verletzungen bei den toten Uwes. Die Zeugen im Ausschuss berichteten über die Vernehmung bei Urlaubsbekanntschaften des Kerntrios in Niedersachsen, die drei hätten nie geäußert, „was sie nun richtig machen, was sie arbeiten, wo sie wohnen“ (Zschäpe = Deckname „Liesel“) sowie beim Wohnmobilverleiher, der Holger Gerlach mit hoher Wahrscheinlichkeit wiedererkannte, Böhnhardt und Zschäpe wurden von Zeugen identifiziert. Die Arbeitsweise des Polizeihubschraubers und Kameraoperators spielte eine Rolle, am 4.11. hat der Heli den gesamten Weg von der überfallenen Bank bis nach Stregda fotografiert, Fahrzeuge wurden erfasst und bis nach Gera Kennzeichenabgleiche durchgeführt, unterwegs wurden Parkplätze und Raststätten geprüft. Das Satellitentelefon im Polizeihubschrauber müsse „sehr sparsam“ genutzt werden, weil das „immens teuer“ sei. Das Gerücht der vermeintlich fehlenden Hirnmasse widerlegte ein Polizeihauptmeister. Auf die Frage, ob er das schildern könnte antwortete er: Überall hätten einzelne Knochen-, Gewebe- und Hirnteile herumgelegen. „Haben Sie schon einmal gesehen, wie eine Melone auf den Boden gefallen ist?“ – „Ja.“ – „Ungefähr so sah das aus.“ Weiterlesen:

Zum Nachlesen, chronologisch von oben nach unten. Weil das Live-Bloggen aus dem Ausschuss seit einiger Zeit untersagt ist, wird es fortan bei der Protokollform bleiben. Namen teilweise abgekürzt.

1. Befragung: Polizeihauptmeister Ifl., 49 Jahre, bei Bergung von Mundlos und Böhnhardt beteiligt, Zeuge bei ihrer Obduktion am 5.11. sowie bei Arbeit der Tatortgruppe am 4.11. anwesend

2. Befragung: Kriminalhauptmeister Mö., 51 Jahre, war am 4.11.2011 an Rundumermittlungen beteiligt, danach SoKo Capron und BAO TRIO

3. Befragung: Polizeihauptkommissar Schm., 50 Jahre, Polizeihubschrauberführer und am 4.11. bei zwei Einsätzen beteiligt

4. Befragung: Polizeihauptkommissar Fau., 44 Jahre, Flugtechniker im Polizeihubschrauberund am 4.11. bei zwei Einsätzen beteiligt

5. Fünfte Befragung: Polizeihauptmeister Metz. 43 Jahre, am 4.11. Telefondienst bei der Hubschrauber-Einheitund am 4.11. bei zwei Einsätzen beteiligt

6. Befragung: Polizeiobermeisterin Sey, 50 Jahre alt, Kameraoperatorin im Polizeihubschrauberund am 4.11. bei zwei Einsätzen beteiligt

Die Vorsitzende Abgeordnete (Abg.) Marx (SPD) ist, nach Vertretung durch den Abg. Malsch (CDU) beim vergangenen Termin, wieder anwesend und leitet die Ausschuss-Sitzung.

10 Uhr Erster Zeuge: Polizeihauptmeister Ifl., 49 Jahre

UA2016-02-26-ersterDer Zeuge ist Polizeibeamter der Polizeiinspektion Bad Salzungen. 2011 war er allerdings noch in der Abteilung K1 (Kommissariat 1) in Eisenach tätig. Am 4.11. war er ganz normal im Dienst und hat vom Banküberfall in Eisenach zunächst nichts mitbekommen. Von 9:00 bis zirka 11:45 Uhr war Ifl. im Klinikum in Eisenach bei einer Sektion anwesend. Auf der Rückfahrt zur Dienstelle wurde er vom Leiter der Kriminalpolizeistation (KPS), Herrn [Kriminalhauptkommissar (KHK)] May., angerufen. Dieser teilte Ifl. mit, dass es in der Ortslage Stregda zu einem Schusswechsel gekommen sei und auch Polizeibeamte vor Ort seien. Herr May. wollte wissen, ob Ifl. noch vor Ort bei der Gerichtsmedizin war, was dieser verneinen musste. Der Zeuge fuhr dann zurück zum Krankenhaus und ist dort auf drei Fachkräfte getroffen, denen er von dem Vorfall in Eisenach-Stregda erzählte. Weil „Schussverletzungen oder Schlimmeres“ nicht ausgeschlossen wurde, sind Ifl. und die drei Menschen der Gerichtsmedizin gemeinsam in verschiedenen Autos nach Eisenach-Stregda gefahren. Die „Profis der Gerichtsmedizin“ hätten bei möglichen Verletzungen gebraucht werden können, erklärt der Zeuge, nicht nur wegen des Schusswechsels, sondern wegen der „Gesamtumstände“. Er wisse nicht mehr ganz genau, ob es Herr May. war, der ihn wegen des Vorfalls in Stregda kontaktiert habe. Der Zeuge erklärt auf Nachfrage der Abg. Marx (SPD): „Meines Erachtens wurde mir gesagt, dass es nicht auszuschließen ist, dass es Verletze oder Tote geben könnte.“ Von einem Wohnmobil wusste der Zeuge zu dem Zeitpunkt noch nichts, nur der genaue Ort ist ihm mitgeteilt worden. Sein Auftrag war nur, die Gerichtsmedizin zum angegebenen Ort zu bringen.

In Stregda sind die Menschen der Gerichtsmedizin und er gemeinsam eine Straße abwärts zum dort aufgefundenen Wohnmobil gegangen. Der Zeuge selbst stand zirka 10 Meter vom Wohnmobil entfernt. Die drei Menschen der Gerichtsmedizin unterhielten sich unter anderem mit dem Polizeibeamten Lo. von der KPS Eisenach. Was sie besprochen haben, weiß der Zeuge nicht. Die Menschen haben am Wohnmobil gestanden und dort hineingeschaut.

Er selbst hat die Streifenpolizisten [Polizeioberkommissar (POK)] May. und See. einige Tage später vernommen. Auch andere Zeugen habe er noch vernommen, wisse aber das Datum nicht mehr.

Nachdem die Gerichtsmedizin wieder nach Jena zurückgefahren ist, wurde das Wohnmobil abgeschleppt. Dafür hat der Zeuge den Auftrag bekommen, zusammen mit Herrn Bra. zu dem Abschleppunternehmen „Tautz“ zu fahren und dort die Spurensicherung am Wohnmobil zu überwachen. Die beiden halfen der Tatortgruppe vom Thüringer Landeskriminalamt dabei, die noch nicht identifizierten Leichname möglichst spurenschonend aus dem Wohnmobil zu tragen und in Leichensäcke zu legen. Ifl. denkt, gegen 22 Uhr ausgelöst worden zu sein. Am nächsten Tag sind Kollege Bra. und er nach Jena zur Sektion der Leichen gefahren. Dort waren sie als polizeiliche Beobachter vor Ort, deren Aufgabe als zuständige Kriminalstelle sich auf die Anwesenheit als Zeuge erstreckt. Dazu wird normalerweise ein Protokoll angefertigt und unterschrieben.

Aufgrund der Begehungsweise des Banküberfalls, von der Ifl. erst im weiteren Tagesablauf erfuhr, kam der Verdacht auf, es mit gesuchten Tätern zu tun zu haben. Die Kriminalpolizei hat sich eingeschaltet und Abgleiche mit anderen Banküberfällen und Taten vorgenommen. Von den Namen Mundlos und Böhnhardt erfuhr er erst später, nachdem sie die Waffe der getöteten Polizeikollegin gefunden hatten.

Die Vorsitzende Abg. Marx (SPD) trägt vor, dass der Notarzt nicht in die Nähe des Wohnmobils gehen sollte, unter anderem wegen vermeintlicher Explosionsgefahr, und fragt, wie Ifl. und die Menschen der Gerichtsmedizin dies gehandhabt hätten. Die Gerichtsmediziner sind ganz normal an das Wohnmobil heran gegangen, wo von den Kollegen zuerst Herr Menzel oder Herr Lo. mit ihnen sprach. Ifl. selbst teilte vor Ort lediglich mit, dass die Gerichtsmedizin nun da ist und wartete dann einige Meter vor dem Wohnmobil. Die Abg. Marx (SPD) fragt nach dem Banküberfall, dessen Details Ifl. erst die Woche darauf am Montag erfahren hat. Von Fahrrädern der Täter nach dem Überfall hat er nichts gehört. Bei der Leichenbergung sind Kollege Bra. und Ifl. auf Anweisung der Tatortgruppe tätig geworden. Die konkrete Weisung lautete, dass sie die Tatortarbeit begleiten sollten. Sie hätten die Leichname in Plastiksäcke – „was üblich ist“ – gelegt. Das haben sie möglichst spurenschonend gemacht. Die Spurensicherung wurde durch die Tatortgruppe vorgenommen. Als Zeugen haben Bra. und Ifl. das Vorgehen beobachtet. Gegen 22 Uhr sind die ausgelöst worden. Die Vorsitzende Abg. erklärt, dass sie auf die Vorlage der Bilder, „die nicht schön sind“, verzichtet, fragt aber, ob der Zeuge etwas zu dem Vorfinden der Leichen sagen könne. Ifl. erklärt, dass sie die Körper, wie sie da lagen aus dem Wohnmobil herausgehoben haben und sie, ohne weiteren Schaden zu verursachen, in die Leichensäcke legten. Ob Leichenteile herausgenommen oder hinzugelegt wurden, kann Ifl. nicht sagen. Er weiß nur, was passiert ist, solange sie in der waren. Der Zeuge hat vor der heutigen Befragung zwar Teile der Akte eingesehen, das Ablaufprotokoll gehört jedoch nicht dazu. Deshalb kann Ifl. die genaue Uhrzeit der nicht benennen. Am nächsten Tag hat er sich wieder mit Herrn Bra. um sechs Uhr morgens getroffen um gemeinsam nach Jena zu fahren. Er war also an dem Samstag noch mit Teilen der Angelegenheit betraut und danach nicht weiter.

Auf Nachfrage des Abg. Kellner (CDU) betont der Zeuge, am eigentlichen Abschleppvorgang nicht beteiligt gewesen zu sein. Irgendwann ist ein Gerücht aufgekommen, dass es eine dritte Person gibt, die war „angeblich irgendwo im Bereich hinter Eisenach… was kommt denn da nochmal?… auf jeden Fall im Nahbereich.“ Dort haben Hubschrauber nach einer Person Ausschau gehalten und auch Bra. und der Zeuge bekamen den Auftrag, in die Richtung zu fahren. Über Funk bekamen sie dann aber die Weisung, abzubrechen, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hat. Wie das Gerücht von einer dritten Person aufgekommen ist, versteht Ifl. bis heute nicht. Schon in der nächsten Ortslage hatten sie die Suche abgebrochen, weil es offensichtlich keinerlei Bestätigung für diese dritte Person gab. Vom Hörensagen meint der Zeuge, dass eine Person im Umkreis wohl ein Geologe gewesen sein soll, der irgendwelche Untersuchungen [auf einem Feld] gemacht hat. Die ganze Sache entstand ad hoc und plötzlich. Ifl. weiß nicht mehr, wer dieses Thema aufgebracht hat. Der Hubschrauber kreiste suchend um die Gegend, fand jedoch nichts. Als sie wieder zurückfuhren, wurde von der Polizeiführung und der Tatortgruppe festgelegt, dass das Wohnmobil nach der Sicherung der Örtlichkeit abzuschleppen ist. Deshalb seien sie als nächstes zur Firma „Tautz“ gefahren um den Abtransport zu organisieren.

Diskussionen zum Abschleppen und zur Abdeckung des Wohnmobils bekam der Zeuge nicht mit. Beim Waffenfund im Wohnmobil war er allerdings dabei, „ich stand zwangsläufig daneben“. Ob es eine kritische Bemerkung von der Tatortgruppe gegenüber der Führung gegeben habe? Ifl. meint, Herr Hoffm. von der Tatortgruppe habe vorgeschlagen, das Bundeskriminalamt einzuschalten. Dann kam die Weisung, dass die Tatortgruppe weitermachen solle. Es kamen noch weitere Leute dazu, die der Zeuge nicht benennen kann. Ifl. weiß nicht mehr, ob sie noch zur Dienststelle gefahren sind oder direkt nach dem Abtransport hinterher gefahren sind. Auf jeden Fall war kein größerer Zeitraum dazwischen und schließlich waren sie in der Halle der Firma, in der das Wohnmobil stand.

Die Abg. König (LINKE) fährt mit der Befragung fort. Ifl. erklärt, dass die Sektion der Leichen am 4.11. gegen zirka 11.45 Uhr beendet war. Auf dem Rückweg zur Dienststelle Eisenach holte er sich noch im Rewe-Supermarkt ein Mittagessen. Dann kam der Anruf und die Information über den Schusswechsel, also um kurz nach 12 Uhr. Der Fahrweg vom Krankenhaus zum Tatort dauert fünf, maximal zehn Minuten. Also war Ifl. definitiv nicht erst am Nachmittag am Tatort. Das Wohnmobil ist noch nicht verpackt gewesen. Ifl. beschreibt das Bild, das er bei seiner Ankunft sah: Polizeidirektor (PD) Menzel stand in der Eingangstür, also praktisch im Wohnmobil drin, daneben und drumherum standen Lo., Bra. und andere, beispielsweise Praktikanten. PD Menzel hatte eine Stange in der Hand, eine Art Gartenharke. Ifl. selbst sah nur den Stock. Was genau an dem Stock dran war? So genau habe er das nicht gesehen. Er hat keine Ahnung, ob es eine Harke, eine Hacke oder eine Schaufel war. Zumindest machte Menzel mit dem Stock Bewegungen nach vorne und hinten. Als Ifl. das auf dem Weg von seinem Auto zum Wohnmobil sah, ist er erst einmal stehen geblieben, weil das für ihn unüblich aussah. Dann ist er mit der Gerichtsmedizin am Wohnmobil angekommen und stand selbst zirka fünf Meter daneben. Die Menschen der Gerichtsmedizin sprachen mit Lo. oder Menzel. Die Leute standen vor dem Wohnmobil, nur Herr Menzel stand noch erhöht im Wohnmobil. Ifl. weiß nicht mehr, ob er registriert hat, wie die Gerichtsmedizin in das Wohnmobil gegangen ist und wie lange sie dort drin war. Die Tatortgruppe war zu dem Zeitpunkt seines Erachtens auf dem Weg nach Stregda gewesen. Vor Ort hat er selbst keine Aufgaben zugewiesen bekommen, sondern nur andere Beamte wie z.B. Herr Krau.. Dann kam Herr Bra. wegen der Suche nach der vermeintlichen dritten Person zu ihm und sagte: „Pass auf, wir müssen mal losfahren.“ Im weiteren Verlauf haben sie das Abschleppunternehmen aufgesucht und die weiteren Maßnahmen begleitet.

Auf Nachfrage der Abg. König (LINKE) bekräftigt Ifl., dass er im Rahmen der Tatortarbeiten in der Halle der Firma „Tautz“ beim Fund der Tatwaffe Kiesewetter vor Ort war. In der Halle seien im Laufe der Maßnahmen drei Beamte der Tatortgruppe gewesen, sowie die Kollegen Köll. und Kno. vom Kommissariat der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Gotha. Die Schusswaffen im Wohnmobil waren da noch sichtbar. Ifl., der die ganze Zeit in der Halle verbrachte, hat Herrn Menzel selbst nicht in der Halle gesehen. Es gab telefonischen Kontakt zwischen der Tatortgruppe und Herrn Menzel.

Die Abg. Pelke (SPD) fragt nach, was genau für Ifl. komisch gewesen sei, dass er auf dem Weg zum Wohnmobil [mit Blick auf Polizeidirektor Menzel in dessen Eingangsbereich] stehen blieb. Ifl. überlegt, dass in aller Regel die Kriminaltechnik in solchen Fällen dabei ist. Entweder gehen Kriminaltechniker allein oder zusammen mit dem Sachbearbeiter hinein. Zumindest geschieht dies niemals ohne die Kriminaltechniker, weil die den Tatortbericht schreiben. Andere Polizeibeamten halten sich eigentlich zurück und verschaffen sich zwar einen Überblick, aber der Rest ist Sache der Kriminaltechniker oder der Tatortgruppe. Da schnell die Kriminalpolizei als zustände Behörde in Betracht kam, wunderte sich Ifl. über die Anwesenheit von Herrn Menzel im Wohnmobil. Die Abg. Pelke (SPD) hält ein Foto vor, in dem mutmaßlich Prof.‘in Mall von der Gerichtsmedizin auf der Schwelle zum Wohnmobil steht. Laut Ifl. haben die Gerichtsmediziner womöglich den Tod feststellen sollen. Vor der Tür erkennt der Zeuge auch Dr. Heiderstedt von der Gerichtsmedizin, Herrn Kümpel von der Kriminaltechnik und den Kollegen Bra.. Weitere Kollegen, die auf dem Bild erkennbar sind, kann Ifl. nicht namentlich benennen. Die Abg. Pelke (SPD) fragt, ob das Wohnmobil in der Nacht bewacht worden sei. Die Tatortgruppe und Kollegen der Kriminalpolizei seien noch vor Ort gewesen, als Ifl. die Halle verließ. Was sie gemacht haben, kann der Zeuge nicht sagen. Er spekuliert: „Ich sag mal so: Mit dem Hintergrund, was da auf uns zugekommen ist… ich würde mich wundern, wenn es nicht bewacht worden wäre.“ Ferner wiederholt Ifl., dass es das Gerücht um eine dritte Person bis heute noch gebe. Er weiß nicht, wo das Gerücht herkommt. In der polizeilichen Arbeit ist man ab dem Banküberfall von zwei Tätern ausgegangen. Auch die Kollegen [POK] May. und See., erste Beamte am Wohnmobil und später von Ifl. vernommen, haben das so gesehen.

Auf Nachfrage des Abg. Henke () erklärt Ifl. erneut, dass der Anruf zwecks Order, nach Stregda zu fahren, wohl von KPS-Leiter May. gekommen sei. Ob neben Polizisten auch andere Zivilpersonen am Wohnmobil gewesen seien? Das weiß Ifl. nicht. Es könne sein, dass der ein oder andere Anwohner aus dem Fenster herausgeschaut habe, das sei aber nicht seine Aufgabe gewesen. Ansprechpartner vor Ort waren primär Herr Menzel und noch Herr Lo. als unmittelbarer Beamter der Kriminalpolizei. Anweisungen haben sein Kollege Bra. oder er direkt von Herrn Lo. erhalten. Das Wohnmobil wurde in Stregda abgedeckt und war auch in der Halle der Firma „Tautz“ noch abgedeckt. Ifl. selbst hat nicht mitbekommen, ob beziehungsweise dass das Wohnmobil in Stregda noch einmal aufgemacht wurde.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) erklärt Ifl., dass er nicht im Bewusstsein habe, sich mit Frau Mall noch einmal über den 4.11. und die Situation am Wohnmobil unterhalten zu haben. Wie die Suche nach der mutmaßlichen dritten Person abgelaufen sei? Ifl. und Bra. sind die direkte Stecke über die Bundesstraße nach Mühlhausen gefahren und dabei nicht ausgestiegen. Sie haben über die Felder geschaut. Mit ihrem Auto konnten sie kein Gelände fahren. In der Örtlichkeit haben sie gedreht und sind dann zurück gefahren. Die Suche haben sie von sich aus abgebrochen. Sie hatten Herrn Lo. telefonisch mitgeteilt, dass sie niemanden finden, woraufhin dieser angewiesen hat: „Dann kommt zurück.“

Am 08.11., so die Abg. Henfling (GRÜNE), hat Ifl. eine Zeugenbefragung der Polizeibeamten [POK] May. und See. durchgeführt. Die Vernehmung hat laut Ifl. keine Ungewöhnlichkeiten aufgewiesen. Die beiden haben das gleiche ausgesagt. Sie waren am 4.11. im Dienst der KPI Gotha und haben auf einem Rückweg vom Banküberfall gehört und ihre Unterstützung angeboren. In Stregda haben sie dann das Wohnmobil gesehen. Ifl. bezeichnet den Vorgang als „ganz normales polizeiliches Verhalten“.

Der Abg. Kellner (CDU) möchte wissen, ob die Aktivitäten der Spurensicherung durch das Gerücht einer dritten Person beeinflusst worden wären, ob beispielsweise „Spürhunde oder so“ eingesetzt wurden. Ifl. weist darauf hin, dass diese Frage der Tatortgruppe gestellt werden muss. Er denkt, dass es „eher weniger eine Rolle gespielt“ hat. Das Gerücht halte sich bis heute, dass da eine Person herausgesprungen sei. Worauf das gegründet ist, kann der Zeuge nicht sagen.

Die Abg. König (LINKE) möchte wissen, ob der Zeuge zwecks spurenschonender Bergung der Leichen im Wohnmobil gewesen sei, was dieser verneint. Ausschließlich die Tatortgruppe stand im Wohnmobil. Er stand vor der Tür und hat hineingeschaut. Dann wurden die Leichen dem Kollegen Bra. und ihm überreicht. Ifl. beschreibt ferner, wie die Tatortgruppe Fotos komplett rundherum um das Wohnmobil und auch innen drin anfertigte (Sphärenbilder). Das dazu benutzte Gerät hatte Ifl. an dem Tag erstmals gesehen. Er denkt, die Anfertigung der Bilder habe ein, zwei Stunden gedauert. Diese Übersichtsaufnahmen kennt er selbst nicht. Die Waffen seien nach den Leichen aus dem Wohnmobil herausgeholt wurden. Warum er dann noch ein, zwei Stunden am Wohnmobil gewesen sei? Das, so Ifl., habe etwas mit Tatortarbeit zu tun, als Kriminalbeamter ist man weiter vor Ort. Auf nochmalige Nachfrage sagt der Zeuge, dass „die einzelnen Komponenten“ erst nach der Anfertigung der Sphärenbilder aus dem Wohnmobil herausgeholt wurden. Später wurden weitere Waffen gefunden. Köll. und Kno. waren erst später anwesend. Ob er einen Waffenfund in Stregda mitbekommen habe oder eine Information über einen solchen Fund gehabt habe? Ifl. meint, dass in Stregda Waffen auf der Ablage oberhalb der Sitzgruppe gesehen worden seien, dort, wo auch die Dienstwaffe gefunden worden ist. Vor der Aufnahme der Sphärenbilder sei zumindest klar gewesen, dass im Wohnmobil Waffen sind.

Tags darauf in Jena, am 5.11.2011 waren Kollege Bra. und Kollegen der Tatortgruppe anwesend. Letztere waren aber nicht die am Abend zuvor Eingesetzten. Der nach der Sektion angefertigte Aktenvermerk schildert die Eindrücke der Beamten, die in der Sektion gewonnen wurden. Ifl. hat den Aktenvermerk wegen des Hintergrunds einer angeblich dritten Person angefertigt. Laut dem Zeugen ist suizidales Vorgehen nicht ausgeschlossen gewesen. Es sei aber auch nicht auszuschließen, dass einer den anderen getötet habe, seines Erachtens ist das unerheblich. Einer der beiden Toten war linkshändig und ein Schusskanal ging von links nach rechts und bei der anderen Person nach oben. Der Schusskanal ist bei der Sektion festgestellt worden mittels Betrachtung von Ein- und Ausschusswunde. Suizidhandlungen konnten in der Sektion nicht ausgeschlossen werden. Das waren der Eindruck des Zeugen und auch die Position der Obduzenten. Die Sektion am 5.11. begann laut Ifl. um 09.00 Uhr im Universitätsklinikum, wo zunächst ein MRT gemacht wurde, in den beide Leichen hereingeschoben wurden. Danach ging es direkt ins Gerichtsmedizinische Institut zur Obduktion. Aufgrund von daktyloskopischen Untersuchungen, die schon in der Nacht zuvor eingeleitet wurden, wusste man schnell, dass es sich bei einem der beiden Toten um Uwe Mundlos handelt. Ifl. sagt, dass wusste er auf jeden Fall im Laufe des Vormittags des 5.11.2011.

Die Abg. Pelke (SPD) fragt nach fehlenden Rauchablagerungen in der Lunge der Toten. Ifl. sagt, dass man bei einer frischen Sektion Rauchablagerungen und Rußablagerungen generell feststellen kann. Der Zeuge überlegt, ob im Moment des Entstehungsbrands schon Rußablagerungen gebildet werden konnten. Ausschließen kann er weder das eine noch das andere. Die Abg. Marx (SPD) hält dem Zeugen vor, dass dieser im Vermerk „Suizidhandlungen (jeder an sich selbst)“ festgestellt hat. Ifl. erinnert sich, dass keine weiteren Verletzungen an den Leichen gefunden wurden. Bei beiden Schussverletzungen handelte es sich um Nah- oder aufgesetzte Schüsse. Auch deshalb vermutet er suizidale Handlungen: „Man lässt sich ja sonst nicht freiwillig erschießen.“

Auf Nachfrage von Herrn Henke (AfD) führt der Zeuge aus, dass in der Halle Bra. und er selbst, zwischendurch Herr Lo., die drei Beamten der Tatortgruppe und später dann noch Herr Köll. und Frau Kno. von der KPI Gotha waren. Zwischenzeitlich war auch noch ein „Nachrichtenbeamter“ da, dem – so meint der Zeuge – Fingerabdrücke gegeben wurden. Der sei jedoch kein Nachrichtendienstler gewesen sondern eine Art Verbindungsbote zur KPI Gotha, die in Gotha ein Lagezentrum eingerichtet hatten.

Der Abg. Henfling (GRÜNE) sagt Ifl., dass die Vernehmung der beiden Polizeibeamten sein letzter Einsatz in der Angelegenheit war. Die Abg. Henfling (GRÜNE) weist noch auf einen weiteren Aktenvermerk hin und fragt, ob die darin erwähnten Zeugen von Ifl. vernommen wurden oder er nur den Vermerkt anfertigte. Ifl. meint daraufhin, an jenem 07.11. noch Zeugen angerufen zu haben, die sich telefonisch gemeldet hatten. Die Zeugen hatten das Wohnmobil bereits am 03.11. in Stregda gesehen. Das habe er dann noch am 07.11. gemacht und sollte dann das letzte gewesen sein, was er zu dem Kontext gemacht habe.

Die Abg. König (LINKE) fragt nach der Waffe Kiesewetters, die nach Aktenlage um 23.11 Uhr gefunden wurde, bei deren Fund Ifl. aber dabei gewesen sei. Der Zeuge sagt, dass sie dann vielleicht erst gegen 23 Uhr weg gefahren sind. Die Waffe Kiesewetters ist in ihrem Beisein gefunden worden, die genaue Uhrzeit weiß Ifl. nicht mehr. Sein Dienstzeitende habe er auch im Vorfeld der Befragung nicht nachvollzogen. Die Abg. König (LINKE) fragt, wie man sich die Situation der Bergung der Leiche Böhnhardts vorstellen kann, die vorne im Wohnmobil lag und unter der sich noch eine Pumpgun befand. Wie birgt man so etwas, ohne weitere Personen zu verletzen? Ifl. erläutert, das Risiko müsse man eingehen. Bei der Bergung der Leiche wurden „größtmögliche Sicherheitsmaßnahmen“ ergriffen: „Alle Menschen, die nicht an der Bergung teilnehmen, gehen in Deckung. Wenn es gebummst hätte, hätten wir das hinnehmen müssen.“ Die Bergung war nicht einfach, die Leiche teilweise noch mit Brandschutt bedeckt. Außerdem war noch ein Problem, dass wegen der Hitzeentwicklung im Wohnmobil „die Leiche nach unten leicht angepappt“ war.“ Wie man vorginge? „Auf geht’s, möglichst ohne, dass etwas passiert.“ Das Problem war, spurenschonend mit der Situation umzugehen.

Das Ungewöhnlichste, was der Zeuge am Vormittag des 5.11. mitbekommen hatte, war, dass es „in gerummst“ hatte. Das Wissen um die Explosion hatten sie schon morgens, der Zusammenhang wurde im Laufe des Vormittags hergestellt. Nach der Sektion sind Bra. und Ifl. zur KPI Gotha gefahren, wo sie das Ergebnis mitgeteilt oder verlesen haben. In dem Lagesaal waren an einer Wand Bilder und handschriftliche Aufzeichnungen, „was auch ziemlich normal ist“. Die Abg. König (LINKE) hält dem Zeugen ein Bild aus dem Lagesaal vor, in dem an einer Wand ein Whiteboard zu sehen ist, an dem Bilder von Mundlos und Böhnhardt und weitere Phantombilder, darunter auch eines von Holger Gerlach zu sehen sind. Das Bild von Holger Gerlach ist größer als das von Mundlos. Ifl. erinnert sich an das Whiteboard, kann sich aber an keine Details erinnern: „Wir waren vielleicht 20 Minuten in dem Lagesaal, mehr war das nicht.“ Er weiß deshalb auch nichts über die Schwerpunktsetzung der polizeilichen Arbeit zu dem Zeitpunkt der Ermittlungen.

Die Abg. Pelke (SPD) fragt, ob über Größenordnung und Ausmaß der Dinge, die passiert sind, gesprochen wurde. Ifl. sagt, es sei nicht direkt darüber gesprochen worden, die Gesamtsituation war ihnen aber schon bewusst, also dass es um das „Töterpaar“ geht, was eine Mordserie begangen habe. Mit dem Bekanntwerden des ersten Unbekannten war ihnen das klar.

Gegenüber der Vorsitzenden Abg. Marx (SPD) gibt Ifl. an, die Lichtbildmappe der Sphärenbilder nicht gesehen zu haben. Das Landeskriminalamt, von dem die Tatortgruppe kam, sei allgemein eine Servicedienststelle der . Die Unterlagen gehen dann zu den Sachbearbeitern zurück. Die Ermittlungsakten müssten dann normalerweise in Gotha sein. Der Zeuge weiß jedoch nicht, wer die Hauptakte geführt hat oder wann das Bundeskriminalamt (BKA) übernommen hat. Die Abg. Marx (SPD) weist darauf hin, dass die Übernahme durch das BKA am 11.11. erfolgte. Als der Zeuge gefragt wird, wie lange die Erstellung eines Tatortfundberichts normalerweise dauert, lacht er und sagt dann: „Zwei Jahre.“ Er schiebt hinterher, dass in diesem Fall die Dringlichkeit wohl erkannt und möglichst schnell gearbeitet wurde. Über die Arbeitsweise des LKA kann Ifl. allerdings keine Informationen geben.

Der Zeuge erklärt gegenüber dem Abg. Henke (AfD), dass die Information über den Vorfall in Zwickau wohl telefonisch von Herrn May. aus dem Lagezentrum erfolgte. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt nach vermeintlich fehlender Hirnmasse im Wohnmobil und ob der Zeuge einen groben Eindruck der Szene im Wohnmobil schildern kann. Der Zeuge fragt: „Haben Sie schon einmal gesehen, wie eine Melone auf den Boden gefallen ist?“ – „Ja.“ – „Ungefähr so sah das aus.“ Überall hätten einzelne Knochen-, Gewebe- und Hirnteile herumgelegen. Der Zeuge erklärt ferner, dass er sich im Vorfeld der Befragung nicht mehr mit anderen Kollegen über den Vorfall unterhalten hat. Er verfolgt die Medien, Fernsehsendungen und Zeitungsberichte. Das große Interesse an dem Fall hält er für „nachvollziehbar und berechtigt“.

Auf die Frage des Abg. Kellner (CDU), ob Befehle ausschließlich aus Gotha gekommen seien oder er auch Aufträge vom BKA erhalten habe, erklärt der Zeuge, dass ihm der Erhalt von Weisungen vom BKA nicht bekannt ist. Keine weiteren Fragen, der Zeuge wird entlassen.

Zweiter Zeuge: Kriminalhauptmeister Mö.

UA2016-02-26-zweiterMö. Hat im Vorfeld des Termins beim keine Akteneinsicht genommen. Er ist Polizeibeamter im Kommissariat 2 (K2) in Eisenach, das zuständig für Eigentumsdelikte ist. Am 04.01. ist er mit anderen Kollegen zur Bank gefahren und hat dort Vernehmungen mit Geschädigten des Banküberfalls durchgeführt. Dort hat er keine Weisungen erteilt, sondern Weisungen erhalten, die er ausgeführt hat. Er bekam dann die Anweisung zu einem Zeugen zu fahren, der zur Tatzeit in der Bank gewesen ist. Dieser war schon wieder zu Hause und wohnte in Stedtfeld. Dort hat er mit einem Kollegen die Zeugenvernehmung durchgeführt. Danach ist er zum eigentlichen Ort des Geschehens um das Wohnmobil gekommen und hat an Umfeldermittlungen teilgenommen. Alles was er gemacht habe, habe er protokolliert.

Gegenüber der Vorsitzenden Abg. Marx (SPD) erklärt Mö., von KPS-Leiter May. in die Bank geschickt worden zu sein. Am Wohnmobil hat Kollege Lo. vom Kommissariat 1 für Leben und Gesundheit die Anweisungen erteilt. Mö. weiß nicht mehr die Uhrzeit seines Eintreffens in Stregda. Die Feuerwehr war wohl schon vor Ort, sowie andere Polizeibeame. Am Wohnmobil selbst war Mö. nie, sondern nur mit Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich beschäftigt. An einem höheren Punkt eines Berges hat er mal nach unten zum Wohnmobil geschaut. Aber das fiel nicht in seinen Bereich und seine Zuständigkeit. Dort war die Kriminaltechnik zuständig. An die Arbeit anderer Kollegen hängt er sich nicht. Nach der Zeugenvernehmung in Stedtfeld hatte sich Mö. telefonisch gemeldet und dann wurde im der Auftrag zu Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich des Wohnmobils in Stregda erteilt. Der Kollege, mit dem er unterwegs war, ist der Polizeibeamte Bau. In Stregda wurden Gruppen und Abschnitte gebildet, um möglichst viel in Erfahrung zu bringen. Teilweise befanden sich Anwohner vor ihren Wohnblocks, teilweise im Haus. Alle in Erfahrung gebrachten Dinge zum Sachverhalt hat er protokolliert. Wenn einer zum Beispiel erzählt, einen Schuss gehört zu haben, dann fragt er genauer nach, wann und wie viele Schüsse gehört wurden. Insgesamt hat er vielleicht zwanzig, dreißig Anwohner vernommen, vielleicht mehr. Alle wurden schriftlich festgehalten. Von einer mutmaßlich dritten Person wusste Mö. nichts. Ihm war nur bekannt, dass Schüsse gefallen sein sollen. Er denkt, es gab Anwohner, die Geräusche gehört haben und Qualm aus dem Dach des Wohnmobils haben heraufsteigen sehen. Nach über vier Jahren sei es nun „sicherlich schwierig“, sich genauer an die Aussagen zu erinnern, erklärt Mö.: „Wir machen jedes Jahr erheblich viele Vernehmungen.“ Der Zeuge weiß noch, dass ein Anwohner sehr verschnupft war, weil einer den Platz, auf dem das Wohnmobil stand, als seinen Parkplatz bezeichnet hat. Hinter dem Wohnmobil wurde ein Auto aus dem Kyffhäuser-Kreis festgestellt, das wohl jemandem gehörte, der seinen Arbeitskollegen aus Stregda abholt hat.

An den darauffolgenden Tagen wurde Mö. der Sonderkommission (SOKO) Capron zugeteilt. Zwecks Zeugenvernehmungen war er unter anderem in Hameln und Peine. Die Zeugen waren mit den Tätern im Urlaub. Weiterhin war er in Schreiersgrün, wo der Wohnmobil-Verleih des Fahrzeugs ist, das die Täter hatten. Später wurde er der dem regionalen Abschnitt in von der „BAO TRIO“, besonderen Aufbauorganisation, zugeteilt. Zu einer Vernehmung nach Bad Nenndorf [von Holger Gerlach] kam er nicht, dort müsste der Kollege Lo. gewesen sein. Der Dienststellenkollege May. entschied, dass Hill. und Mö. nach Schreiersgrün fahren sollten, weil sie schon in Zwickau waren. Von Zwickau ist Schreiersgrün rund 30 Minuten entfernt. Mit Kollege Hill. führte er in Zwickau Vernehmungen durch, ein Profiler war vor Ort mit dabei. Sie wollten ein Bild der Zeugen gewinnen und hatten zu diesem Zweck auch Lichtbilder vorgelegt. So wollte man mithilfe des derzeitigen Wissensstands der Ermittlungen gegebenenfalls nähere Angaben erhalten, wer vor Ort gewesen sein könnte. Die Lichtbilder waren Folge anderer Ermittlungen von Kollegen, die gesagt haben, wer als Täter in Betracht kommen könnte. Das erste Mal von der Identität der Täter erfuhr Mö. nach den kriminaltechnischen Untersuchungen, vielleicht in den Abendstunden des gleichen Tages oder am nächsten Tag. Dienstbeginn hatte er am kommenden Tag ganz normal in Eisenach, wo er die Beorderung nach Zwickau bekam. Als er aus Zwickau zurückkam, war er im Lagezentrum in Gotha, wo er insgesamt vielleicht zwei Mal war um zum Beispiel Kassetten oder andere Unterlagen abzugeben. An Besprechungen war er nicht beteiligt. An den Besprechungen waren vielleicht Frau Schill. und Herr May. beteiligt. Am 21.12.2011 müsste die letzte Beteiligung von Mö. in der BAO TRIO erfolgt sein.

In Zwickau sollte Mö. zusammen mit Kollege Wöt. Frau Zschäpe vernehmen, was sich letztlich jedoch zerschlagen hatte. Warum er ausgewählt wurde? Im Allgemeinen traut sich Mö. solche Ermittlungen zu. Die Brisanz sei damals noch nicht erkennbar gewesen. Bekannt war ihm, dass Zschäpe der Nachbarin ein Tier in die Hand gedrückt habe und es dann zur Explosion in der Wohnung kam. Der Kollege Wöt. wusste von dem Banküberfall in Arnstadt und war diesbezüglich am Tatort gewesen. Der Auftrag zur Vernehmung kam dann über May. an Wöt.. Man wusste zu der Zeit wohl nur wenig. Mö. kam es so vor, als hätten sie den Auftrag, sich mit Stregda und Arnstadt zu befassen. Die Sphärenbilder aus dem Wohnmobil sind Mö. nicht bekannt geworden. Bei der BAO TRIO gab es Bilder, die in der Akte vorhanden seien. Andere Bilder kennt er nur aus den Nachrichten. Wegen der Tode am 4.11. war er an keinen weiteren Anhörungen beteiligt.

Dem Abg. Malsch (CDU) erklärt Mö., in zivil nach Stregda gefahren zu sein. Wie viele Gruppen vor Ort gebildet wurden? Das weiß er nicht. Er bekommt seine Aufgaben und erfüllt diese. Er denkt, es waren mehrere Gruppen. Er weiß noch, dass der Kollege Langlo. ebenfalls Ermittlungen gemacht hat. Vom BKA hatte er keine Aufträge bekommen, die die hatten die Sache ja noch gar nicht übernommen. Die Einsatzzentrale bestand aus PD Menzel und Kollege May., der ihm von der Dienststelle gut bekannt ist. Sie kamen aus Zwickau, als sie einen Anruf bekamen, dass sie nach Hameln und Peine sollten. Sie waren den ganzen Tag unterwegs und fertig gewesen, weshalb sie erst am nächsten Tag um 07 Uhr dorthin aufgebrochen sind. Weitere Ermittlungen wurden vom BKA durchgeführt und an Kollegen vom LKA oder der KPI oder an eigene Kollegen weitergereicht.

Die Abg. König (LINKE) möchte wissen, welche Lichtbilder bei der Vernehmung am 5.11.2011 vorgelegt wurden. Mö. erklärt, im Rahmen der Ermittlungen sollte geprüft werden, welche Leute beim Wohnmobil-Verleih waren. Die Lichtbilder bekamen sie aus der Einsatzzentrale, es waren Bilder von Personen. Ob die Personen männlich oder weiblich waren, weiß Mö. nicht mehr. Wie viele Bilder hatten sie? „Vielleicht vier, jedenfalls gibt es dafür eine Lichtbildvorlage und ein Protokoll, in dem explizit aufgeführt ist, was wem vorgelegt wurde.“ Die Abg. König (LINKE) fragt, ob eine gezielte Vorlage einzelner Bilder vorgenommen wurde oder eine Vorlage mit mehreren Bildern verwendet wurde. Mö. vermutet, einzelne Bilder in der Tasche gehabt zu haben, die er nacheinander vorlegte. Zumindest gebe es einen Vermerk, welche Bilder vorgelegt wurden. Er würde im Vermerk die Namen der vorgelegten Personen abkürzen und in einem Extra-Protokoll gesondert benennen. Er vermutet, die Bilder vom Einsatzleiter, Herrn May., erhalten zu haben, „weil dort war ja die Schnittstelle“. Weiter gibt es Irritationen, weil Mö. häufig als Sachbearbeiter eingetragen ist, auch bei Maßnahmen, bei denen er selbst nicht aktiv gewesen ist. Alle gewonnen Erkenntnisse seien aber an die SoKo Capron gegangen. Mö. mit seinen 29 Jahren Polizeierfahrung wurden dabei besondere Vernehmungen zugetraut. Es gab direkt verwertete Erkenntnisse, die zu den Lichtbildern geführt hätten. Mö. erinnert sich, dass in Zwickau in einem separaten Raum Phantombilder angefertigt wurden, die sich auf Zeugenaussagen stützen. Die Abg. König (LINKE) legt dem Zeugen ein Dokument vom 4.11. im Zusammenhang mit dem räuberischen Überfall vor, in dem er als Sachbearbeiter eingetragen, das aber von Herrn Lo. unterzeichnet ist. Die Aufnahmezeit, in dem Dokument 09.20 Uhr, bezeichnet entweder die Zeit, wo die Sache polizeibekannt wird oder die Zeit, in der man vor Ort ist und die entsprechende Maßnahme, in diesem Fall eine Zeugenvernehmung, beginnt. Um genaueres zu wissen, müsse man in diesem Fall Herrn Lo. selbst fragen. Nach diesem Dokument wird, je nachdem, wie man es versteht, Holger Gerlach um 09.20 Uhr als Beschuldigter in die Akte eingeführt. Mö. mutmaßt, dass die Erkenntnisse womöglich um diese Uhrzeit bekannt wurden.

Die Abg. Pelke (SPD) fragt nach der Vernehmung des Verleihers des Wohnmobils. Mö. berichtet, zwei erwachsene Personen und ein Kind sollen beim Verleiher gewesen sein. Er hat sich das Kind beschreiben lassen und dies in die Zeugenvernehmung aufgenommen. Die Vernehmung wurde wohl mit Tonband aufgezeichnet. Mö. kann nicht sagen, ob es eine endgültige Klärung bezüglich des Kindes gibt, daran hatte er keinen Anteil. Er geht aber von einer irgendwie gearteten Klärung aus. Bei der BAO TRIO gab es täglich Zusammenkünfte und es wurde dermaßen durchgearbeitet. „Ich will mich nicht beschweren, aber es gab keinen Feierabend.“ Die Maßnahmen wurden strikt durchgeführt. Der Profiler war bei den Vernehmungen nicht anwesend, sondern auf ihn traf er in einem hinteren Raum in Zwickau. Im Lagezentrum Gotha war zu nächtlicher Zeit niemand mehr. Es gab einen Schichtführer in der Polizeiinspektion, die eingehenden Anrufe werden mittlerweile von der Landespolizeidirektion durchgeführt. Damals war noch ein Kollege neben dem Schichtführer da, sonst niemand. Zu den Lichtbildern befragt erklärt Mö. abermals, dass alle bekannten Informationen in die laufende Ermittlungsarbeit einfließen. Erkenntnisse oder ein Verdacht wurden bei ihnen unter anderem bei den Lichtbildvorlagen einbezogen. Eigene derartig personenbezogene Ermittlungen konnte er selbst nicht machen.

Die Abg. Marx (SPD) weist darauf hin, dass die dem Zeugen vorgelegte Lichtbildmappe nicht in der Akte abgelegt wurde. Mö. kann das nicht erklären, ist sich aber sicher, dass Lichtbilder vorgelegt wurden. Der Fahrzeugvermieter Knu. hatte auch zwei Personen wieder erkannt, unter anderem anhand der Kopfform. In der Belehrung zu dieser Vernehmung erklärte der Zeuge, mit Holger Gerlach und Uwe Mundlos nicht verwandt oder verschwägert zu sein. In der Vernehmung am Abend des 5.11. war Mundlos bereits identifiziert. Die Frage bleibt: Wann hat Mö. die Lichtbildvorlage erhalten? Der Zeuge meint, dass sie einzelne Bilder von Personen hatten, die sie getrennt vorgelegt hatten. Sie hätten keine klassische Lichtbildmappe, sondern einzelne Bilder in der Tasche gehabt. Nach einigem Überlegen fällt ihm ein, dass der Profiler eine Lichtbildmappe erstellt hat, wo er die Bilder, die Mö. hatte, noch mit anderen Bildern zusammen gefügt hat. Die Bilder hatte der Zeuge aus Eisenach mitgebracht, wo er morgens losgefahren ist, „da werde ich die Bilder schon gehabt haben.“ Es seien einzelne Bilder und keine Reihe Wer die Bilder ausgehändigt hat, weiß Mö. nicht. Er meint, dass vielleicht sein Kollege Wöt. die Bilder in Gotha entgegen genommen hat. Eine klare Erinnerung hat Mö. aber nicht.

Der Abg. Henke (AfD) fragt nach Bildern und Fotoaufnahmen der Anwohner in Stregda. Mö. denkt, dass, sollten solche Bilder angefertigt worden sein, sie das in Erfahrung gebracht hätten. Direkt gefragt hätten sie jeden einzelnen aber nicht. Der Profiler sei wohl von der Polizei in Zwickau zugeteilt worden, „weil die haben ja zusammen gearbeitet“. Der Profiler war schon da, als Mö.. in der Polizeidienststelle in Zwickau eintraf. Dort wurde die Lichtbildvorlage gemacht. Zur Zusammenarbeit von Einsatzzentralen in Thüringen und Zwickau führt Mö. aus, dass Sachsen Beamte aus Thüringen nicht bei der Vernehmung von Zschäpe dabei haben wollte. Der Zeuge wollte das aber machen, weil das sein Auftrag war.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) bemängelt die fehlende Chronologie der Darstellung des Zeugen und bittet um Wiederholung der zentralen Aussagen inklusive der Nennung von Daten. Zusammengefasst hat Mö. am 4.11. die Sparkassenmitarbeiterin Frau Ta. vernommen und danach zusammen mit dem Kollegen Bau. den Zeugen Herrn Nie. in Stedtfeld befragt. Danach fuhren die beiden Polizeibeamten nach Stregda mit dem Auftrag, im Wahrnehmbarkeitsbereich Ermittlungen aufzunehmen. Herr Lo. legt dazu eine Akte zum Raubüberfall an, in die Mö. als Sachbearbeiter eingetragen wird. Einen Tag später – zeitlich kann der Zeuge das so genau nicht bestätigen – wird Mö. der SoKo Capron zugeteilt und vernimmt unter anderem Herrn Knu., der Holger Gerlach zu 70/80 % wieder erkennt, die Lichtbildvorlage zu Frauen verläuft negativ. Wann ihm gesagt wurde, er solle Zschäpe vernehmen, weiß Mö. nicht mehr. Den Tag kann er nicht nennen. Die Vernehmung wurde nach ihrer Festnahme angeordnet. Er wurde zu der Vernehmung nicht hinzugezogen. Warum er Zschäpe überhaupt in Zwickau vernehmen sollte? „Na, ich sollte sie da vernehmen, wo sie festgenommen wurde. Ist sie nicht in Zwickau festgenommen wurden?“. Die Abg. Henfling (GRÜNE) verneint und weist darauf hin, dass dies in Jena geschah. Mö. glaubt, dass sie dann wohl nach Zwickau gebracht wurde. Warum er letztlich doch nicht an der Vernehmung von Zschäpe teilnehmen sollte? „Die Sachsen wollten da erst einmal eigenständig durchführen.“ Der ursprüngliche Auftrag an ihn sei wohl über Herrn Menzel und Herrn May. an ihn gekommen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) hält dem Zeugen vor, dass er diverse Anfragen zu Verkehrsverstößen in Thüringen zu Autos mit bestimmten Kennzeichen in einem bestimmten Zeitraum durchgeführt hat. Die Liste umfasst bestimmt 50 Kennzeichen, unter anderem aus Chemnitz und Zwickau. Kennzeichen aus Chemnitz und Zwickau notiert wurden. Am Ende stehen auf der Liste bestimmt 50 Kennzeichen. Mö. kann zu dieser Recherche nichts sagen, außer, dass er die Kennzeichen bestimmt nicht umsonst abfrage. Vielleicht handelte es sich dabei um Autos, die Böhnhardt und Mundlos schon mal gemietet hatten.

Gegenüber der Abg. König (LINKE) äußert er, dass die Akte in Eisenach wahrscheinlich vom Kollege Lo. geführt wurden, „weil der den großen Überblick gehabt hat.“ Die Akte der SoKo Cabron wurden in Gotha geführt. BAO TRIO wurde vom BKA geführt. Seine Ermittlungsergebnisse der Vernehmungen bezüglich des Banküberfalls gingen an Herrn Lo.. Wer was wie geheftet hat, kann Mö. allerdings nicht sagen, entweder war Lo. oder KPS-Leiter May. dafür zuständig, der das dann mit nach Gotha genommen hätte. Mö. betont, zwei Mal in Gotha gewesen zu sein, die Daten (05. Und 08.11.?) kann Mö. nicht bestätigen. Andere Kollegen aus Thüringen waren in Schreiersgrün der Kollege Hill.. Am gleichen Tag, also den 5.11., seien wohl noch Herr Wund. mit einem Kollegen und Herr Po. [?] vom Staatsschutz in Sachsen gewesen. Ein Treffen der Thüringer Beamten gab es dort jedoch nicht. Nach den Zeugenvernehmungen ist Mö. nach Thüringen gefahren und hat die Einsatzzentrale informiert, jedoch weiß er nicht mehr, ob er sie noch am gleichen Abend aufgesucht hat. Da die Lichtbildvorlage der vom Zeugen identifizieren Person fehlt, fragt die Abg. König (LINKE), ob Namen erwähnt wurden, was Mö. allerdings nicht glaubt.

Gegenüber der Abg. Pelke (SPD) bedauert Mö. erneut, dass es irgendwann hieß, Zschäpe mache keine Aussage, „also wurden wir [die Thüringer Beamten] außen vor gehalten“. Hinsichtlich der mangelnden Abstimmung mit Sachsen weiß Mö. nicht, ob die Beamten in Sachsen „das ganze Wissen für die Vernehmung“ von Beate Zschäpe hatten. Zu der Zeit war wohl noch ein Kollege von der KPI Gotha in Zwickau, dessen Auftrag er nicht kennt. „Das war glaube ich der Kollege Rit. [?].“

Dem Abg. Henke (AfD) erläutert Mö., den Profiler an dem Tag getroffen zu haben, an dem er auch nach Schreiersgrün fuhr. Sie waren in einem Büro eines Dezernatsleiter, wo sie eine Einsatz- und Lagebesprechung hatten. Von einem Lagezentrum in Zwickau hat der Zeuge keine Kenntnis. Der Profiler sei wohl sogar eingeflogen worden.

Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE) berichtet Mö. von seinen Zeugenvernehmungen in Peine am 09.11. Dort hat Mö. Zeugen vernommen, die mit Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Urlaub waren. Daraus hat sich ergeben, dass Zschäpe sich den Namen Liesel gegeben hatte. Die drei hätten außerdem nie geäußert, „was sie nun richtig machen, was sie arbeiten, wo sie wohnen“. Auf die Zeugen hätte das Trio einen guten Eindruck gemacht. Die Ermittlungen zu den Kennzeichen müssten im vom BKA, namentlich nennt der Zeuge eine Frau Bü., geführten Untersuchungsabschnitt erfolgt sein.

Die Abg. Marx (SPD) trägt aus der Akte vor, dass es einen Lagebericht vom 12.11.2011 [?] mit der Unterschrift von Herrn Menzel gibt. Nach diesem hat sich bei der Unterzeichnung des Mietvertrags des Wohnmobils der Mietnehmer als Holger Gerlach ausgegeben. Er war in Begleitung einer Frau und eines Kindes im Vorschulalter. Böhnhardt und Zschäpe wurden von Zeugen identifiziert. Die Ermittlungen zum Kind dauerten noch an.

14:05 Uhr Dritter Zeuge: PHK Jörg Schm., Polizeihubschrauberführer, 50 Jahre

UA2016-02-26-dritterDer Zeuge Schm. ist Hubschrauberführer und Polizeihauptkommissar. Er räumt zu Beginn ein, dass es ziemlich schwierig sei, sich an einen Tag zu erinnern, der „vier und ein Viertel Jahr“ zurückliegt. Deshalb hat der sich Unterlagen über die Flüge angeschaut, um sich zu erinnern. Dazu gehören das Bordbuch, der Einsatzbericht und die Daten im Dienstbuch. Seine Aussagen beziehen sich im Wesentlich daraus. Der Zeuge holt Notizen heraus um genaue Uhrzeiten nennen zu können.

An dem Tag hatte Schm. die Frühschicht von 06 – 14 Uhr inne, zusammen mit dem Flugtechniker Fau., der Operatorin Sey. und am Telefondienst Herrn Metz. [die weiteren Zeug*innen]. Um 10.05 Uhr kam vom Lagezentrum des Innenministeriums der Hinweis, sie sollten mit der Polizei in Eisenach Verbindung aufnehmen. Dies wurde um 10.08 Uhr gemacht. Es gab die Information über einen Banküberfall, flüchtige Täter und ein Wohnmobil mit dem Kennzeichen „V“ für Vogtlandkreis, das sich auf der A4 Richtung Osten auf der Flucht befinden könnte. Auf Weisung des Polizeiführers ist der Hubschrauber um 10.17 Uhr gestartet. Der Flug ging über die A4 in Richtung Osten. Den Hubschrauber lenkt der Zeuge dabei rechts von der Autobahn, so dass Fahrzeuge von hinten vom Kameraoperator erfasst werden können. Es wurde ein weißer Kleintransporter oder ein Wohnmobil gesucht. Da weiß für Kleintransporter die gebräuchlichste Farbe ist, wurden einige Fahrzeuge mit der Kamera aufgefasst. Die Kameraoperatorin versucht dann, die Kennzeichen abzugleichen. Dieses Vorgehen wurde bis nach Gera durchgeführt. Der Zeuge weiß nicht, ob sie in Eisenach oder östlich davon mit der Suche begannen. Der Banküberfall soll um 09.20 Uhr gewesen sein, also war der Hubschrauber fast eine Stunde nach der Tat losgeflogen. Ihre Suche hatten sie auch ausgeweitet auf Parkplätze und Raststätten wie z.B. die Raststätte Teufelstal. Also wurden sowohl fließender als auch ruhender Verkehr kontrolliert, was ein standardmäßiges Verfahren sei. Danach landete der Hubschrauber wieder in um 11.37 Uhr. Um 10.45 Uhr war die Ringalarmfahndung aufgehoben worden. So lange hatten sie also noch versucht, das Fahrzeug irgendwo zu finden. Der Zeuge fährt mit dem zweiten Flug fort und erläutert, dass es nur einen Flugbericht gibt, weil es ein Einsatz war, der aus zwei Flügen bestand. Nach der Landung um 11.37 Uhr wurde der Hubschrauber getankt und die Bücher beschrieben. Um 12.40 Uhr startete der Hubschrauber wieder wegen einer erneuten Anforderung, ein brennendes Wohnmobil zu fotografieren. Sie flogen nicht direkt zum Tatort, sondern zunächst auf den Flugplatz Eisenach-Kindel, wo sie sich in Bereitschaft halten sollten. Um 12.55 Uhr landeten sie in Eisenach, um 13.10 Uhr erhielten sie den Auftrag, sich vor Ort zu begeben und Aufnahmen zu tätigen. Am Auffindeort des Wohnmobils und am Tatort des Banküberfalls wurden Fotodokumentationen durchgeführt. An die genaue Reihenfolge erinnert sich der Zeuge nicht. Um 13.50 Uhr landeten sie wieder in Erfurt und übergaben die Maschine an die Spätschicht. Verhältnismäßig kurze Zeit danach, um 14.10 Uhr startete die Maschine erneut, [zum dritten mal].

Die Abg. Marx (SPD) fragt, wann der Auftrag hieß, das brennende Wohnmobil zu dokumentieren. Der Zeuge führt aus, dass nach der Landung in Erfurt um 12.30 Uhr ein weiterer Anruf erfolgt, dass die Einsatzzentrale Gotha „Habicht“, den Hubschrauber, „zwecks Prüfung Täterhinweis“ anforderte. Der konkrete Auftrag, das Wohnmobil zu dokumentieren, erfolgte also erst in Eisenach. Wer genau die Aufträge erteilte, kann Schm. nicht sagen. Er erklärt, die Hubschrauberstaffel sei sozusagen ein Serviceunternehmen, das einen Teil zur Bearbeitung von Ermittlungen beitrage. Es werde aber nicht notiert, wer genau anruft. Der Diensthabende des Tages trägt das Telefon. Jede Maschine hat ein solches Telefon, über das der Besatzungskommandant oder der Flugtechniker erreichbar ist, der für den taktischen Bereich des Fluges verantwortlich ist. In der laufenden Maschine ist die Kontaktaufnahme dagegen sehr begrenzt möglich. „Auf dem Handy wird normalerweise angerufen und gesagt: Jetzt starten wir mit folgendem Auftrag…“ Im Flug wird dann „ganz normal“ im Polizeifunk gesprochen, der Flugtechniker hält den Kontakt zu den Bodenkräften.

Bei der erneuten Wohnmobil-Anweisung, erinnert sich Schm., dass sich die Mannschaft angeguckt habe: „Oh, jetzt doch wieder eine Reise dahin.“ Bilder des Flugs kann der Ausschuss nicht vorhalten, da er keine vorlegen kann. Schm. selbst hat die Bilder nie wieder gesehen, „weil ich als Pilot damit nichts zu tun habe.“ Der Zeuge ist sich nicht sicher, ob er noch Flammen am Wohnmobil sah, „auf jeden Fall“ erinnert er sich noch an Qualm und Gestank. Ob es einen Auftrag gab, nach verdächtigen Personen Ausschau zu halten? „Daran kann ich mich absolut nicht erinnern. Wenn wir einen solchen Auftrag bekommen hätten, hätte der Flug wesentlich länger gedauert.“ Die Gebietsabsuche nach einer Person sei nicht in fünf Minuten getan, denn dafür müsse strukturiert und sehr gründlich vorgegangen werden. Gemeinsam mit der Abg. Marx (SPD) wird noch gemutmaßt, warum der Auftrag die Absuche der A4 nur Richtung Osten umfasste. Schm. vermutet das Kennzeichen des östlich gelegenen Vogtlandkreises als Grund. Dann aber, so Marx (SPD), könnten Bankräuber anhand des verwendeten Kennzeichens des Autos sehr einfach falsche Fährten legen. Letztlich bezeichnet sich der Zeuge als falschen Ansprechpartner, da sich die Hubschrauberstaffel auf den konkreten Auftrag konzentriert und darauf, wie das Ziel des Auftrags erfüllt werden kann. Deshalb wurde auf der A4 auch nach links und rechts geschaut.

Der Abg. Malsch (CDU) wünscht dem Piloten weiterhin guten Flug.

Gegenüber der Abg. König (LINKE) erklärt der Zeuge, die Originaldokumente in Kopie dabei zu haben und dem Ausschuss zur Verfügung stellen können. Er denkt, dass sich der Ausschuss die Dokumente vom Staffelleiter geholt haben müsste. Ein Vertreter des Innenministeriums weist darauf hin, dass die Dokumente vorliegen, es allerdings noch keine digitale Vorlage gibt. Zudem sagt er, dass die Zeugen normalerweise keine Dokumente weiterreichen. Der Zeuge behält deshalb seine Dokumente bei sich. Auf weitere Nachfrage, wie Einsatzleiter der Hubschrauberstaffel Aufträge erteilen können, gibt der Zeuge an, dass es im Hubschrauber ein Satellitentelefon gibt. Weil das „immens teuer“ ist, sind die Hubschrauberstaffeln angehalten, das Telefon „sehr sparsam“ zu nutzen. Die Handys werden ausschließlich genutzt, wenn das Flugzeug nicht genutzt wird. Die Abg. König (LINKE) weist darauf hin, dass der Zeuge Ifl. von einer Kontaktaufnahme des Flugzeugs sprach. Wie gehe das? Schm. erklärt, dass nach dem Ausschalten der Maschine sofort die Handys angemacht werden und andersherum nach einem Anruf die Maschine sehr schnell gestartet werden kann. Um 13.08 Uhr kam der Auftrag, danach folgte unmittelbar der Start. Im Zweifel könnten Einzelverbindungsnachweise helfen. Die Abg. König (LINKE) bemängelt, dass die Verbindungsdaten der Diensthandys fristgerecht ein halbes Jahr nach dem 4.11.2011 gelöscht wurden. Der Zeuge zuckt mit den Schultern: „Mm…“ Der Abg. Malsch (CDU) kritisiert die Abg. König (LINKE), dass sie einerseits den hochhalte, andererseits nun die Löschung der Verbindungsdaten schlecht heißt. Die Abg. König (LINKE) sagt, dass der Abg. Malsch (CDU) offenbar verkenne, dass man sich hier in einem laufenden Verfahren befindet. Die Vorsitzende Abg. Marx (SPD) verweist auf das Thema des Untersuchungsausschusses. Die Abg. König (LINKE) fragt, ob die Bilddateien, nach der Übergabe der CD-Rom mit den Dateien an die LPI Gotha, vernichtet wurden. „Das ist nicht meine Baustelle“, sagt Schm. und verweist auf die Flugtechnikerin. Der Pilot ist für die ordnungsgemäße Flugführung zuständig, der Operator für die Fotografie. Der Zeuge weiß auch nicht, was wie lange gespeichert und wie weitergegeben wird. Manchmal bekommt er „einen Silberling [eine CD-Rom] und darf den irgendwo übergeben.“

Die Abg. Pelke (SPD) fragt, ob nur bis Gera oder möglicherweise auch bis Dresden geflogen wurde. Daran würde sich der Zeuge freudig erinnern. „In Thüringen fühle ich mich manchmal wie ein Hamster im Laufrad. Also, wenn ich bis nach Dresden geflogen wäre, hätte ich das gewusst.“

Die Vorsitzende Abg. weist auf den Flugbericht 897 hin und darauf, dass die Dokumente beschreiben, was Früh- und Spätschicht gemacht haben. Zudem gibt es ein Übergabeprotokoll der CD-Rom mit den Bilddateien.

Der Abg. Henke (AfD) bedankt sich wie der Abg. Malsch (CDU) für die gute Flugsicherung und wünscht weiterhin einen guten Flug. Zuletzt geht der Zeuge auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE) noch einmal auf Uhrzeiten ein. Um 12.56 Uhr ist ganz konkret angefragt worden, Übersichtsbilder des Wohnmobils zu erstellen. Die Telefonnummer des Anrufers ist im Lagefilm für die Besatzung vermerkt, der Name nicht. Die Ringfahndung wurde um 10.45 Uhr aufgelöst. Die beiden Flüge sind alles, was der Zeuge in der Angelegenheit des Untersuchungsausschuss gemacht hat. Um 14.40 Uhr wird der Zeuge entlassen.

14:43 Uhr Vierter Zeuge: PHK Kai Fau., 44 Jahre, Flugtechniker im Polizeihubschrauber

UA2016-02-26-vierterDer Zeuge ist Flugtechniker. Am 4.11. sollte die Besatzung wegen eines Banküberfalls in einer Sparkasse in Eisenach nach einem weißen Wohnmobil schauen. Bis Gera wurde „alles“ überprüft, womit der Zeuge neben der A4 auch die entsprechenden Parkplätze und Rastanlagen und weitere Versteckmöglichkeiten meint. Bei den Flügen gilt das „Sechs-Augen-Prinzip.“ Der Operator hat das Bild „wunderbar“ halten können. Aber sie fanden keinen Wagen mit dem Kennzeichen „V“. Dann flogen sie zurück und erhielten den nächsten Auftrag zirka eine Stunde später um 12.40 Uhr. In Eisenach sollte die Besatzung warten. Dann erfolgte die Nachricht über das Wohnmobil, das in Stregda gebrannt hat und von dem Übersichtsaufnahmen gemacht werden sollten. Der Zeuge war für den Funkverkehr zuständig. Damals war das noch kein Digital-, sondern Analogfunk. Damals sei die Überwachung des Polizeifunks („Vier Meter“) noch möglich gewesen, „jetzt beim Digitalfunk ist das schwieriger.“ Der Analogfunk dient als „Rückfallebene, wenn der digitale Funk ausfällt.“

Zum zweiten Einsatzbefehl fallen dem Zeugen keine Details mehr zur „Prüfung Täterhinweis“ ein. Die Übersichtsaufnahmen machte die Kollegin, er selbst fragte nach den vorhandenen Hinweisen. Der Zeuge ist sich sicher, dass das Wohnmobil noch brannte, als sie die Bilder machten. Der Abg. Malsch (CDU) interessiert sich für die Kommunikation im Hubschrauber. Diese war über den Funk in Gotha möglich. Kommunikation über Handy funktioniere im Hubschrauber prinzipiell nicht. Nach der Landung besteht dann über ein Festnetztelefon Kontaktmöglichkeit für die Landeseinsatzzentrale, früher noch Thüringer Innenministerium.

Die Abg. König (LINKE) fragt, wer mit „mit Ihnen kommuniziert [hat] im Hubschrauber“. Einerseits spricht die Besatzung untereinander. Dann gab es Kontakt zu Leina [PD Gotha], wo mehrere Beamte in der Landeszentrale sitzen. Auf Hinweis, dass der Zeuge Ifl. von einem Handykontakt sprach, erklärt der Zeuge, dass er davon nichts wisse. Pro Flugzeug gibt es ein Handy. Ob er da einen Anruf bekommen hat, weiß er nicht und das wird auch nicht dokumentiert. Daraufhin wird der Zeuge um 14.55 Uhr entlassen.

15:07 Fünfter Zeuge: PHM Björn Metz., am 4.11. Telefondienst bei der Hubschrauber-Einheit

UA2016-02-26-fuenfterEntgegen der bisherigen Zeugen heute bevorzugt der Zeuge, ohne eigene allgemeine Ausführungen direkt auf spezielle Fragen des Ausschusses zu reagieren. Metz. hatte am 4.11.2011 den Telefondienst inne. Auf die erste Frage der Vorsitzenden Abg. Marx (SPD) führt der Zeuge aus, dass sich aus dem Diensttagebuch ergibt, dass um 10.05 Uhr ein Anruf des damaligen Lagezentrums im Thüringer Innenministeriums einging. Um 10.08 hat die PI Eisenach angerufen, die von einem Banküberfall und zwei mit einem weißen Wohnmobil, Kennzeichenfragment „V“, flüchtigen Tätern, die wahrscheinlich über die A4 Richtung Osten fahren sollten. Die Männer sind dunkel gekleidet und bewaffnet, „so wurde uns das mitgeteilt“. Gemäß Flugbefehl startete der Habicht 1 um 10.17 Uhr in Erfurt. Mit dem Einsatzbefehl geht die Kommunikation in den Polizeifunk über. Was die Besatzung untereinander spricht, ist intern. Einen Anruf per Telefon erhielt der Zeuge dann nicht mehr, „das hätte ich notiert“. Besonderheiten fallen dem Zeugen nicht ein.

Den nächsten Auftrag hat der Zeuge um 12.30 entgegen genommen. Die Einsatzzentrale Gotha hat den „Habicht“ noch einmal angefordert, um sich auf dem Flugplatz Eisenach-Kindel „zwecks Prüfung Täterhinweis“ bereit zu halten. Woher der Täterhinweis kam, wurde wahrscheinlich nicht über das Telefon übermittelt, „sonst hätte ich das wohl aufgeschrieben.“ In Kindel kam die weitere Einsatzorder, mutmaßlich direkt über Funk. Das ist Flugbefehl 897, die fliegende Person füllt dann den weiteren Bericht aus. Der Zeuge selbst nimmt letztlich, so formuliert es die Abg. Marx (SPD)., „zur Kenntnis“, wenn die Maschine wieder da ist. Um 13.30 Uhr kommt dann schon die Nachfolgeschicht. Der Zeuge erinnert sich nicht an Besonderheiten während des Wohnmobil-Flugs. Von möglichen weiteren Täterhinweisen weiß er nicht.

Die Abg. König (LINKE) möchte wissen, wer in Person um 10.05 Uhr angerufen hat. Das hat der Zeuge sich genauso wenig notiert wie den Namen der Person, die um 12.30 Uhr aus Gotha anrief. Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE) antwortet der Zeuge, keine weitere Einsetzung in dem Fall gehabt zu haben. Die Entlassung des Zeugen erfolgt um 15.15 Uhr.

15:17 Uhr Sechste Zeugin: POM’in Sabine Sey, Kameraoperatorin im Polizeihubschrauber

UA2016-02-26-sechsteDie Polizeibeamten und Operatorin Sey. ist zuständig für Technik, Bilderfassung und –bearbeitung und die Verwaltung der Kamera. Auf Frage der Vorsitzenden Abg. Marx (SPD), was mit dem Bildmaterial passiert, erklärt die Zeugin, Fotos und alle Daten werden von der Karte heruntergenommen und als Dateien auf eine CD gebrannt. Dann wird die CD weitergereicht und nach einer Bestätigung der entsprechenden Dienststelle, dass die Bilder eingetroffen sind, werden die Bilder vom internen Rechner der Hubschrauberstaffel gelöscht. „Manchmal fragen wir auch nach, wenn keine Antwort kommt, und löschen die Dateien dann meist nach zwei, drei Wochen.“

Beim zweiten Einsatz der Hubschrauberstaffel am 4.11. wurden Fotos gefertigt und dann an die KPI Eisenach verschickt. „Damit war die Sache für mich erledigt.“ Von der überfallenen Sparkasse hat die Zeugin den gesamten Weg bis nach Stregda fotografiert, „weil es ja auch hieß, die seien mit Fahrrädern unterwegs gewesen.“ Beim Wohnmobil wurden weitere Übersichtsaufnahmen gemacht. Das Wohnmobil habe noch ein bisschen gequalmt. Ob es noch brannte, kann die Zeugin nicht 100%-ig sagen. Der Zeitraum der Übersichtsaufnahmen betrug zirka 5 Minuten, „das war nicht unwahrscheinlich lange“. Die Zeugin konzentriert sich mehr auf die Bilder „als auf das, was da unten los ist“. Am 4.11. sei es aber schon „etwas anderes“ gewesen und es hat – soweit die Zeugin sich erinnert noch aus der Luke des Wohnmobils gequalmt. Über die Berichterstattung erfuhr Sey. erst später, was sie an dem Tag fotografierte, „bis dahin war es für mich eine ganz normale Sache. Wir haben hunderte von Einsätzen.“ Über Funkverkehr bestand Kontakt zu Einsatzleitung. Einer sagte, „da liegen noch zwei Leute drin“. Die Zeugin dazu: „Das war schon ein bisschen komisch.“ Solche Dinge erfahren sie im Hubschrauber maximal über den Funk, ansonsten nur noch aus der Presse. „Das ist, wie wenn man an einem Verkehrsunfall vorbeifährt.“ Die Entlassung der Zeugin erfolgt um 15.27 Uhr.

Die kommende Sitzung des Untersuchungsausschuss findet bereits am 03.03.2016 statt. Dann werden die Obduzenten und Toxikologen vernommen, „das wird bestimmt ganz interessant, hoffen wir jedenfalls“, so die Vorsitzende Abg. Marx (SPD).

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Hier geht es zum letzten Protokoll: UA 6/1 Protokoll 11.02.2016 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (Polizei, Rundumermittlungen Wohnmobil und Sparkasse). Die Protokolle von 2012 bis November 2015 haben wir vorübergehend offline genommen. Nicht, wie ein paar durchgeknallte rechte Verschwörungsspinner im Internet mutmaßen, um irgendwas zu vertuschen oder Aufklärung zu verhindern, sondern wie hier an anderer Stelle geschrieben, weil wir zum Persönlichkeitsschutz von Zeugen und Dritten, die keine Führungsfunktion haben, die Namen nachträglich (wie in diesem Protokoll) abkürzen. In einigen Wochen sind die Originale mit lediglich gekürzten Namen wieder online.

[Anmerkung: Angaben original aus dem Ausschuss. Da gleichzeitig mitgeschrieben werden muss, um möglichst viele Inhalte zu verschriftlichen sind kleinere Abweichungen durch Hörfehler nicht völlig ausgeschlossen]

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