Durchsuchung bei Jens B. / Quelle: Simon-Rau-Zentrum
Seit 25 Jahren thematisiert die Fraktion DIE LINKE das Treiben der neonazistischen „Artgemeinschaft“ im Thüringer Landtag. Die Verbotsgrundlage für die Organisation besteht bereits seit Jahrzehnten, dies hätte viel früher untersetzt und umgesetzt werden können. „Dennoch besser spät als nie: Dass heute das Bundesinnenministerium die Artgemeinschaft verboten hat, ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Bundesweit finden 39 Durchsuchungsmaßnahmen statt, auch in Thüringen“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
„Die ‚Artgemeinschaft-Germanische-Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.‘ ist ein antisemitischer Verein, der insbesondere in Ilfeld, im Norden Thüringens, über einen bundesweit bedeutsamen Rückzugsort verfügt“, so König-Preuss zum heute umgesetzten Verbot der extrem rechten Struktur.
„Seit 1999 kam es hier mehrmals im Jahr im sogenannten ‚Hufhaus‘, das heute im Zuge des Verbotes durchsucht wurde, zu Treffen von mehreren Hundert Teilnehmenden der ‚Artgemeinschaft‘, darunter auch Mitglieder militanter Neonazi-Strukturen, die meist völlig unbehelligt von den Sicherheitsbehörden stattfinden konnten.“ So antwortete das Innenministerium im Jahr 2020 auf eine Kleine Anfrage zur Artgemeinschaft bspw: „Die Veranstaltungen wurden nicht mit polizeilichen Maßnahmen begleitet. Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der Artgemeinschaft wurden polizeilich nicht bekannt.“
Auch der zuletzt veröffentlichte Verfassungsschutzbericht 2021 für Thüringen enthält keine einzige Erwähnung der Artgemeinschaft, obwohl es auch 2021 mehrere Treffen der Artgemeinschaft gegeben hatte.
„In Thüringen gab es nicht nur über Jahre hinweg die Treffen der Artgemeinschaft. Hier leben mehrere Mitglieder und Anhänger der völkisch-neonazistischen Vereinigung, die auch als eine Art Vernetzungsstruktur der rechten und extrem rechten Szene fungierte. Das Verbot ist konsequent, da sich die heutigen Maßnahmen bspw. auch auf das Grundstück der Familie des aus Essen stammenden Arztes Gerhard H. in Döhlen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, erstreckten. Die Familie hat Zugang zu Waffen, es existieren Bilder, auf denen sie wohl auf dem Grundstück in Döhlen mit Waffen posieren.“
König-Preuss verweist auf die antifaschistische Rechercheplattform EXIF, der Bilder von Treffen der Artgemeinschaft vorliegen, auf denen u.a. Martin Langner, Kopf des rechtsextremen Kampfsportvereins „Barbaria Sportgemeinschaft e.V.“ in Schmölln, zu sehen ist.
König-Preuss weiter: „Der vorherige Anführer der Artgemeinschaft, Jens Bauer, ehemals Magdeburger NPD-Chef, gewährte nicht nur dem verurteilten NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben nach dessen Haftentlassung Unterschlupf, sondern ist ebenso mit Frank Haußner verbandelt, ein Reichsbürger von der Gruppierung ‚Freies Thüringen‘, welcher aktuell eine Scharnierfunktion zwischen AfD und extrem rechter Szene ausübt und bereits mit Höcke gemeinsam in der 1. Reihe demonstrierte.
AfD und Artgemeinschaft eint nicht nur der völkisch-ideologische Unterbau, es gibt mehrere personelle Verbindungen. Auch der Mörder von Walter Lübcke, der mit Spenden die AfD Thüringen unterstützte, soll rund 10 Jahre Mitglied der Artgemeinschaft gewesen sein.“
Die Linksfraktion im Thüringer Landtag hatte erst im August eine Vortragstour „Gegen jede Normalisierung“ durchgeführt und dabei auf das Treiben der „Artgemeinschaft“ gemeinsam mit der Journalistin Andrea Röpke aufmerksam gemacht.
König-Preuss, die auch 2022 an die Sicherheitsbehörden appellierte, endlich ein Verbotsverfahren zu prüfen und anzustoßen, erinnert daran, dass die „Artgemeinschaft“ unverblümt bei ihren Treffen auch den Habitus von Hitlerjugend und Bund deutscher Mädel imitierte: „Hier fanden letztendlich Kindeswohlgefährdungen am laufenden Band durch fortlaufende völkische Indoktrination statt, ganze Generationen wurden so in die den Nationalsozialismus verherrlichende und den Rassenkrieg propagierende Szene nachgezogen. Die ‚Artgemeinschaft‘ existierte seit 1951, mehr als 72 Jahre dauerte es bis zum Verbot. Eine Lehre aus diesem Dilemma muss sein: Eine demokratische Gesellschaft kann sich ein so langes Wegschauen und fehlendes Einschreiten nicht erneut leisten. Es braucht eine höhere Sensibilität und endlich konsequenteres Vorgehen gegen aktuelle völkische rechte, rassistische und neonazistische Aktivitäten – egal unter welchem Namen, Label oder Parteinamen diese daherkommen.“