Mit dem heute erstmals behandelten Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten“ hat der Landtag den Grundstein für das neue „Amt für Migration und Integration“ als obere Landesbehörde in Thüringen gelegt.
Kern des heute in den Fachausschuss überwiesenen Gesetzentwurfes ist die Zusammenführung der Dienst- und Fachaufsicht im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Zusätzlich wird das Amt um eine zentrale Ausländerbehörde für den Bereich Fachkräftegewinnung erweitert. Damit kommt die Landesregierung einem Auftrag des Bundesgesetzgebers in § 71 Abs. 1 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes nach.
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt dazu: „Endlich wird der längst notwendige Schritt gegangen und die bisher in unterschiedlichen Ministerien angesiedelten Zuständigkeiten im Bereich Migration und Integration in einer Behörde gebündelt. Damit wird es künftig für alle im Bereich Migration und Integration engagierten Personen nur noch eine Ansprechstelle und eine zuständige Behörde geben.“
König-Preuss mahnt jedoch, dass die nun stattfindende personelle und technische Regelung allein nicht ausreiche, sondern es darüber hinaus konkrete Maßnahmen und Konzepte benötige, um die Situation von in Thüringen lebenden Geflüchteten zu verbessern. „Es benötigt dringend eine Verbesserung der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, sowohl hinsichtlich der humanitären Aufnahme als auch angemessener Versorgung oder bei der Erfassung besonders schutzbedürftiger Personengruppen. Darauf wies auch der Thüringer Flüchtlingsrat in seiner Stellungnahme hin. Mit dem Gesetz werden richtige Grundlagen gelegt, die wir in den kommenden Beratungen und anstehenden Verhandlungen im Sinne einer humanitären Flüchtlingspolitik weiter ausgestalten und konkretisieren wollen.“