UA 6/1 Protokoll 07.04.2016 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (4.11.2011, Spurensicherung, Wohnmobil)

Amua_akten Donnerstag, den 7. April 2016 kam der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss 6/1  zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Thema war weiterhin der Komplex 4. November 2011 in Eisenach. Der damalige Leiter der Eisenacher Polizeiinspektion (PI) sowie der Leiter des Kommissariats 1 der Kriminalpolizeistation (KPS) Eisenach sind geladen gewesen. Beide haben die damaligen Ermittlungsschritte gegen Kritik durch frühere Zeugenbefragungen im Ausschuss verteidigt. Feuerwehrbeamte seien zu keinem Zeitpunkt einer Gefahr ausgesetzt gewesen, der Löschangriff auf das Wohnmobil hätte erst stattgefunden, als im Inneren „keiner mehr handlungsfähig“ war, der K1-Leiter hat die Entscheidung getroffen, den Notarzt nicht in den Wagen zu lassen, da die Feststellung des Todes augenscheinlich nicht notwendig gewesen sei. Auch Uwe Böhnhardts Kopf hätte ausgesehen wie ein Fussball, der  nach innen gefallen war, ein „total unförmiger, total kaputter Kopf“. Man hatte frühzeitig eine Parallele zu einem früheren Banküberfall gezogen, auch weil die Täter eine „eigenartige Bekleidung“ wie Strümpfe über dem Hosenbein trugen. Themen waren außerdem der Umgang und Methodik bei der Spurensicherung, Probleme bei der Dokumentation und die so genannte „Blutharke“, mit der der Gothaer Polizeidirektor noch am Tatort im Schutt rumstocherte. Ein Zeuge sagte aus, es sei klar gewesen, dass die Verwendung der Harke nur dem Verschieben von Brandschutt gedient habe. Auch vom üblichen Vorgehen bei der Spurensicherung abzuweichen und zuerst die Identität der Leichen zu klären wurde damit gerechtfertigt, dass diese für die weiteren Ermittlungsschritte erforderlich war und man sonst auch nicht frühzeitig den Zusammenhang nach Zwickau gehabt hätte: „Stellen Sie sich vor, das wäre erst Montag oder Dienstag gekommen, dann hätte dort niemand die Česká gefunden, sondern vielleicht schon den Schutt weggeräumt.“ Dass die Bitte eines Thüringer LKA-Tatortspezialisten, doch bessser frühzeitig das BKA hinzuziehen, abgeblockt wurde, bestätigte sich in der Sitzung. Weiterlesen:

Zum Nachlesen, chronologisch von oben nach unten. Weil das Live-Bloggen aus dem Ausschuss seit einiger Zeit untersagt ist, wird es fortan bei der Protokollform bleiben. Namen teilweise abgekürzt.

1. Befragung: Polizeirat Thomas Gu., 48 Jahre

2. Befragung: Kriminalhauptmeister Michael Lo., 44 Jahre


10.02 Uhr Erster Zeuge: Polizeirat Thomas Gu.

ua-200Der Polizeivollzugsbeamte Thomas Gu. hat im Vorfeld des Termins am 17.03.2016 Akteneinsicht genommen. Er benutzt den Lagefilm zur Unterstützung seines Gedächtnisses. Thomas Gu. war 2011 Leiter der Polizeiinspektion (PI) Eisenach. Er schildert, dass sie am Freitag, den 04.11. den Überfallalarm für den Raub in der Sparkasse Eisenach-Nord erhielten und daraufhin Funkstreifenwagen entsendeten und eine Ringalarmfahndung auslösten. Fahndungspunkte seien besetzt worden und eine Nahbereichsfahndung durchgeführt worden. Die Kriminalpolizeistation (KPS) sei ebenfalls in Kenntnis gesetzt und involviert worden, da sie im gleichen Gebäude sitzt. In der Nahbereichfahndung seien dann sowohl PI als auch KPS eingesetzt worden. Der Fahndungssektor sei standardisiert, es sei „Ring 30“ ausgelöst, also Fahndungspunkte eingesetzt worden.

Recht schnell sei der Informationsstand gewesen, dass zwei Täter in das Objekt eingedrungen und mit zwei Fahrrädern geflüchtet seien. Eisenach befinde sich im Zuständigkeitsbereich der gleichen Polizeidirektion, weshalb schnell ein Zusammenhang zu einem Überfall in Arnstädt hergestellt wurde, bei dem der „Modus Operandi“ ähnlich gewesen sei. Es seien also zwei Täter mit Fahrrad gesucht. Zur Unterstützung aus der Luft wurden Hubschrauber angefordert, ebenfalls wurden Fährtenhundeführer eingesetzt, was eine Standardmaßnahme sei. Bürger seien befragt worden. In dem Zusammenhang seien Kollegen auf einen Zeugen gestoßen, der auf dem Parkplatz einer Großdiskothek nördlich vom Tatobjekt zwei Personen gesehen habe, die recht zügig habe angekommen seien, die Fahrräder in ein Wohnmobil geladen hätten und gehetzt losgefahren seien. Er habe sich das Kennzeichenfragment „V“ für Vogtlandkreis merken können. Das sei ein wichtiger, wenn nicht entscheidender Hinweis gewesen. Fahndungsmaßnamen würden nach gewisser Zeit modifiziert. Er habe entschlossen, mit dem Wissen um das Autokennzeichen als Fahndungssektor den Bereich um Eisenach herum abfahren zu lassen. Sein „polizeiliches Gefühl“ sei gewesen, dass die Täter unter Umständen noch in der Nähe waren.

See. habe zur Funkstreifenbesatzung gehört, die „gegen Mittag“ das Wohnmobil mit dem Kennzeichen „V“ in Stregda in der Einmündung/Straßenecke stehend festgestellt hätten. Die Weisung sei gewesen, das Auto abzuprüfen. Dann kam über Funk die Nachricht, dass wahrscheinlich Schüsse gefallen wären. Die Beamten hatten schon Deckung bezogen. Er habe die Anweisung zur Deckung und keiner weiteren Näherung an das Wohnmobil gegeben, die Beamten warteten auf Verstärkung. Er habe gesagt, dass er sich zum Ort begeben werde. Vor Ort ist Gu. im dritten Funkstreifenwagen angekommen. Die Feuerwehr sei seines Erachtens schon vor Ort gewesen. Den Löscheinsatz habe er wegen der Eigensicherung noch nicht freigegeben. Der Kenntnisstand war, dass Personen im Wohnmobil waren und mehrere Schüsse gefallen seien. Eigensicherung habe oberste Priorität. Der Zeuge habe sich mit Lo. und dem Wehrleiter kurzgeschlossen. Als es geheißen habe, dass „da drin“ keiner mehr handlungsfähig sei, sei der Löscheinsatz freigegeben worden. Von der Feuerwehr (Hebeeinsatz) sei mitgeteilt worden, dass sich Leichen im Wohnmobil befänden. Der Tatort wurde abgesperrt, damit niemand den Bereich betreten konnte. Spezialeinheiten wurden angefordert, kamen aber nicht zum Einsatz. Der Leiter der Polizeidirektion (PD), Menzel, sei gegen 12.40 Uhr eingetroffen. Für die „Phase 2“ wurde der Tatort durch den Zeugen in Zusammenarbeit mit Lo. an Herrn Menzel übergeben. Im Bereich der PD wurde der Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei (Kripo) eröffnet. Auch bei Vernehmungen und der Spurensicherung in der Sparkasse sei durch die Kriminalpolizei ermittelt worden. Am späten Nachmittag seien die Leute aus seiner PI aus dem Einsatz herausgenommen worden.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält dem Zeugen ein Bild vor, auf dem das Wohnmobil von der Seite der Seitentür und im Vordergrund ein Polizeiwagen in der Querstraße „An der Leite“ zu sehen ist. Gu. erkennt sich ganz rechts auf dem Bild am Wohnmobil stehend. Er schaue in die Richtung der Fotokamera. Herr Müller, Führungsgehilfe, stehe neben ihm. Die nächsten beiden Personen kann er nicht erkennen. Bei einer Gruppe von drei Herren handele es sich vermutlich um die Hundeführer. Wer sich ganz links außen befindet, weiß der Zeuge nicht. Ein zu erkennender Herr mit Brille und wenigen Haaren sei wohl von der Kripo, ein Mann mit Basecap wohl ein Hundeführer. Die Person links daneben sei von der Anzugsordnung her von der Einsatzunterstützung, wohl aus Gotha. An der Seitentür des Wohnmobils stünde See. mit dem Rücken zur Fotokamera. Die Person an der Beifahrertür sei wohl Herr Mo. Die Vors. Abg. Marx (SPD) erklärt, dass das Bild laut Verzeichnis um 14.03 Uhr aufgenommen worden sei. Der Zeuge hält die Uhrzeit für realistisch. Die Vors. Abg. Marx (SPD) weist darauf hin, dass der Bericht des Zeugen erst am 18.12.2011 abgefasst worden sei und fragt, wie es zu dem großen Zeitabstand gekommen sei. Gu. schildert, dass es wegen des Einsatzprotokollsystems nicht immer zwingend notwendig sei, dass die Berichte geschrieben würden. Er denke, der Bericht wurde von den Ermittlungsführenden nachgefordert, die jetzige LPI sei der Ansprechpartner gewesen. Die zeitliche Differenz bis zur Anforderung des Einsatzverlaufsberichts ergebe sich wohl daraus, „dass wir unser Einsatzsystem schlüssig mit Informationen ausgefüllt haben“. Die Vors. Abg. Marx (SPD) schildert, dass die Freiwillige Feuerwehr ausgesagt habe, dass keine Belehrung über die Gefahren erfolgte, sondern es erst im Verlauf des Löschens eine entsprechende Erwähnung gegeben hätte. Dass der Zeuge nun aussage, er habe sofort die Knallgeräusche benannt und gesagt, dass man aufpassen müsse, widerspreche den Aussagen der Feuerwehr und dem damaligen Protokoll. Gu. legt dar, dass sie den Löschangriff aus dem Aspekt der Eigensicherung unterbunden hätten. Sie hätten aber nicht jeden einzelnen Feuerwehr-Beamten über die Knallgeräusche belehrt. Der Zeuge ist sich sicher: „Wir haben Beamte zu keiner Zeit einer Gefahr ausgesetzt, die wir nicht einschätzen konnten.“ Zum Zeitpunkt des Löschbefehls seien sie sicher gewesen, dass im Wohnmobil niemand mehr handlungsfähig ist. Mit Herrn Schä. vom Brand- und Katastrophenschutz sei die Einsatzmaßnahme besprochen worden. Ein Löschangriff  könne erst erfolgen, wenn sicher sei, dass keine Gefahr mehr vorhanden sei.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) berichtet von dem Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr, Nenn., der im Untersuchungsausschuss auf ihre Frage hin bekannt gegeben habe, dass die Polizei ihn nur bezüglich des Standorts des Wohnmobils eingewiesen habe und dann der Löscheinsatz begonnen worden sei. Nach dem Beginn sei einer der Polizeibeamten gekommen und habe gesagt, dass sie vorsichtig sein sollen, woraufhin er angewiesen habe, dass sich seine Leute zurückziehen sollten. Als jedoch gesehen worden sei, dass aus dem Wohnmobil wohl keine Gefahr mehr drohe, habe er mit dem Löscheinsatz fortgesetzt. Die Abg. Marx (SPD) fragt, wie der Zeuge sich den Widerspruch erklärt. Im Einsatzbericht stehe ebenfalls, dass die Warnung durch Polizeibeamte während des Einsatzes erfolgt sei. Gu. antwortet, dass die Feuerwehr „vor uns“, also vor den Kollegen Mü, Mo. und ihm vor Ort gewesen sei. Den Löschangriff hätten sie jedoch erst freigegeben, als definitiv festgelegt worden sei, dass im Wohnmobil keiner mehr handlungsfähig sein könne. Ob davor Maßnahmen ergriffen worden seien, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Vors. Abg. Marx (SPD) stellt fest, dass er die Feuerwehr nicht aufgehalten haben könnte, wenn sie schon vorher am Ort war. Gu. beteuert, dass er nicht mehr wisse, ob die Feuerwehr mit dem Brandangriff schon angefangen hatte, als sie ankamen.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) wechselt das Thema und gibt an, dass die Aktenlage erst seit dem 08.11. von drei Schüssen im Wohnmobil ausgehe. Der Zeuge erklärt, dass sein Kenntnisstand zwei Schüsse waren, diese Zahl sei auch von Kollegen zuerst genannt worden. Die Diskussion um einen dritten Schuss sei erst nach dem Einsatz aufgekommen. Er  habe in seinem Bericht daher zwei Schüsse notiert. Die Vors. Abg. Marx (SPD) führt aus, dass See., May. und Anwohner von 3 Schüssen gesprochen hätten. Der Zeuge wiederholt, dass er zunächst von zwei Schüssen gehört habe. In die Arbeit der SoKo und weiteren Ermittlungen seien „wir von der Polizeidirektion“ nicht weiter eingebunden gewesen. Seine Kenntnis zu Beginn der Aufsuche des Wohnmobils habe sich auf zwei Schüsse erstreckt, weshalb er dies auch so aufgezeichnet habe

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält ein Bild vor, das auf der Straße „Am Schafrain“ gefertigt wurde und auf dem das Wohnmobil von hinten zu sehen ist. Man sieht die Feuerwehr am Wohnmobil, es qualmt stark. Der Zeuge erinnert sich, da gewesen zu sein, als die Feuerwehr die Position wie im Bild hatte. Ob das Bild vor oder nach dem Löschangriff gemacht wurde, erschließt sich dem Zeugen allerdings nicht. Das Wohnmobil habe auch nach dem Einsatz stark geraucht. Als Aufnahmezeit ist 13.19 Uhr vermerkt. „Dann dürfte es nach dem Löscheinsatz gewesen ein“, so Gu. Der Abg. Dittes (LINKE) verweist darauf, dass laut dem Bericht des Zeugen der Löscheinsatz um 12.32 Uhr abgeschlossen wurde. Es handele sich bei der vermerkten Aufnahmezeit wohl eher um die Sommerzeit sein, also sei das Foto eher um 12.19 Uhr entstanden. Das Eintreffdatum der Polizei sei nach dem Einsatzbericht drei Minuten vor der Feuerwehr gewesen. Die Feuerwehr sei dann ohne Warnung zum Wohnmobil gegangen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) beschreibt ein Bild mit notierter Aufnahmezeit von 13.20 Uhr [?], auf dem die Feuerwehr am Auto und die Tür des Wohnmobils offen seien und sich niemand in Deckung befinde. Gu. sei unmittelbar vorher gekommen, „nach aufhalten sieht das auch nach den Fotos nicht aus“, so die Vors. Abg. Marx (SPD), die weiter fragt, wann der Zeuge den Ort verlassen habe. Gu. denkt, dass sei gegen 14.00/14.30 Uhr gewesen.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält ein Bild von „so eine[r] Art Lagebesprechung“ vor, die „ein bisschen“ entfernt von dem Wohnmobil stattgefunden habe. Gu. erkennt sich selbst auf dem Bild, stark verdeckt durch den Rücken eines Polizeikollegen mit einer Mütze, dahinter stehe er. Er sei die fünfte Person von links. Die Person ganz links außen kenne er nicht, dann sehe man die Kollegen Mo., dann Herrn Mü., über dessen Kopf Herrn Menzel, der damit der dritte oder vierte von links sei. Die vierte Peron von rechts sei Frau Mi, die Leiterin der Tatortgruppe. Die anderen drei könne er nicht namentlich benennen, das seien möglicherweise Mitarbeiter der Tatortgruppe. Der Gegenstand der Besprechung dürfte die Übergabe des Tatortes nach den ersten Maßnahmen an die LPI und die Tatortgruppe gewesen sein, meint Gu. Es dürfte eine kurze Tatorteinweisung an die Tatortgruppe erfolgt sein, außerdem eine Berichterstattung über die bereits stattgefundenen Maßnahmen. Das sei wichtig für die weitere Spurensuche und -auswertung. Ferner erklärt der Zeuge auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD), dass das innerhalb von drei Minuten bestellte und wieder abbestellte Tatortzelt generell dazu hätte dienen können, weitere Einflüsse von außen auf das Wohnmobil zu verhindern. Das Zelt sei sicherlich wieder abbestellt worden, um das Wohnmobil zwecks Spurensicherung in eine Halle zu transportierten. Der Gedanke des Zeltes sei sicher ad hoc aufgekommen, die Spurensicherung sollte allerdings eher in einem Gebäude stattfinden. Die Gründe dafür seien „bei den Spezialisten“ zu erfragen. Das Wohnmobil habe für eine intensive Tatortarbeit „sehr öffentlichkeitswirksam“ gestanden und hätte „erhebliche Aufmerksamkeit“ erzeugt. Das könnte in der Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt haben. Die Vors. Abg. Marx (SPD) möchte wissen, wer wann das Wohnmobil betreten habe. Gu. meint, dass die Türöffnung wohl durch die Feuerwehr geschehen sei. Er habe sich dem Wohnmobil strikt nicht genähert, auch Mü. und Mo. und generell niemand von seiner Dienststelle hätten es betreten. Er erklärt, das die Feuerwehr zwei Leichen gesehen habe, weshalb für seine Dienststelle ein Tatobjekt vorlag, das nicht zu begehen war, „um die Spuren nicht zu verändern“. Nach seinem Kenntnisstand sind Menzel, der Gerichtsmediziner Herr Heid. und eine Staatsanwältin – letztere seien von einer Sektion vor Ort gekommen – am Wohnmobil gewesen und haben es auch betreten. Dass Lo. das Wohnmobil betreten habe, liege „im Bereich der Möglichkeit“, er sei sich nicht sicher. Aber bei den drei anderen Personen sei er sich sicher.

Des Weiteren gibt der Zeuge zu Protokoll, nicht im Lagezentrum in Gotha gewesen zu sein. Er habe noch Protokolle ausgefüllt, dann seien sie nach einer offiziellen Freigabe jedoch aus dem Sachverhalt „raus“ gewesen. Am nächsten Morgen seien sie schon nicht mehr bei der Lagebesprechung gewesen. An seiner Dienststelle beziehungsweise vor Ort habe es zu dem Zeitpunkt noch keine Vermutungen zu der Identität der Leichen gegeben. Ein Kontaktversuch aus Zwickau am 04.11. gegen 22/23 Uhr durch den Sächsischen Dauerdienst an Thüringer Beamte, weil jemand das brennende Wohnmobil in Sachsen gesehen habe, ist dem Zeugen nicht bekannt.

Bei der Übergabe des Tatorts habe er lediglich dabei gestanden. Der Abg. Kellner (CDU) gib an, dass Kollegen ausgesagt hätten, dass die vielen sich um das Wohnmobil herum bewegenden Kollegen die Spurensicherung nicht erleichterten. Da habe es Verwunderung gegeben. Er stellt fest, dass das unter der Verantwortung des Zeugen passiert sein müsse. Gu. meint, dass es aus polizeilicher Sicht „optimaler“ gewesen wäre, wenn sich nicht so viele Personen drum herum bewegt hätten, in so einer Situation könne man allerdings nicht alles dezidiert kontrollieren. Das „sukzessive Wegbringen der Kollegen“ sei dann wichtig. Auch das Einsatzteam werde sukzessive aufgebaut. In seinem Verantwortungszeitraum sei kein Kollege unter seiner Verantwortung im Innenraum des Tatobjekts gewesen. Die hohe Anzahl an Personen im Außenbereich sollte nicht sein, käme „in so einer chaotischen Phase“ aber eben vor. Die Frage des Abg. Kellner (CDU) nach erfassten DNA-Vergleichsproben beantwortet Gu. damit, dass alle Kollegen im Einsatz am Tatobjekt namentlich erfasst worden seien. Er gehe davon aus, dass das BKA im Zuge der Ermittlungen Spuren dieser Personen genommen habe, von ihm seien auf jeden Fall welche genommen worden, von Mo. und Mü. auch. Der Zeuge gibt an, zum Abtransport des Wohnmobils nicht mehr direkt am Tatort gewesen zu sein. Er erinnert sich nicht mehr, ob er beim Aufladen des Wohnmobils noch dabei gewesen war. In die Besprechung über den Abtransport sei er nicht eingebunden gewesen.

Die Abg. König (LINKE) fragt Gu., wer die „Spezialisten“ seien, von denen er im Zusammenhang mit der Spurensicherung gesprochen habe. In dem Fall, so der Zeuge, seien das die Tatortgruppe oder die Polizeiführer. Die Abg. König (LINKE) hält vor, dass das Tatortzelt um 12.56 Uhr abbestellt worden sei, während die Tatortgruppe erst um 13.59 Uhr gekommen sei. Gu. erklärt, der Polizeiführer könne alleine entscheiden, in dem Fall habe es sicher eine Abstimmung mit der KPI oder der KPS gegeben. Gu. erklärt, mitbekommen zu haben, dass Menzel und Lo. über die Beschlagnahme von Bildern der Feuerwehr gesprochen haben. Nach seiner Erinnerung habe die Feuerwehr für sich Bilder gemacht, Menzel habe das mitbekommen und die SD-Karte sichergestellt, weil es sich um einen Tatort handele. Ob das ein normales Vorgehen sei? Die Sicherstellung bezeichnet Gu. „rein rechtlich“ als „unbestritten“. Ob ein Amtshilfeersuchen zur Erlangung einer Kopie der Bilder möglich gewesen wäre? Das weiß der Zeuge nicht, es wäre „sicherlich möglich gewesen“. Seines Erachtens erfolgte die Sicherstellung spontan. Er habe im unmittelbaren Bereich gestanden, als die Kameraden der Feuerwehr die Kamera-Karte herausgeben mussten. Sie hätten sich gewundert und seien überrascht gewesen.

Die Abg. König (LINKE) geht auf den Bericht des Zeugen vom 18.12. ein, in dem stünde, dass die PI Eisenach zu keinem Zeitpunkt nicht von der Gefährlichkeit der Täter ausgehen konnten. Aufgrund der doppelten Verneinung fragt die Abg. König (LINKE) sicherheitshalber noch einmal nach der Bedeutung des Satzes. Der Zeuge erklärt, dass sie von der Gefährlichkeit der Täter ausgegangen seien. Aufgrund des „Modus Operandi“ sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch gewesen, dass es sich bei den Tätern der Überfälle in Arnstadt und Eisenach-Nord um die gleichen Täter handelte. Die Bewaffnung und die mutmaßliche Schussabgabe aus dem Wohnmobil hätte sie zu der Annahme einer Gefährlichkeit der Täter geführt. Auf Nachfrage meint der Zeuge, dass eine Gefahr durch explodierende Munitionsteile im Wohnmobil „im Nachgang“ durchaus möglich erscheine. Er sei jedoch kein Experte, ob Munition durch Hitzeeinwirkung zur Explosion gebracht werden könne. Die Abg. König (LINKE) schildert, dass es öffentliche Debatten zum Vorgehen am 04.11. und zu den Erstmaßnahmen gegeben hätte. Darauf gehe der Zeuge in seinem Bericht ein, wenn er schildert, dass es Hinweise auf die Gefährlichkeit an die Feuerwehr gegeben habe. Sie fragt dann, ob es sein könne, dass er in seinem Bericht deshalb so explizit darauf eingehe, weil der den Bericht bestellende Herr Löth. das so anfordere. Gu. verneint. Er habe sich auch weder mit Lo. noch mit anderen Kollegen wegen des Berichts verständigt. Die Abg. König (LINKE) hält eine Aussage des Polizeidirektors Schum vor, der gesagt habe, dass in Stregda dem Schutz von Leben und Gesundheit eine höhere Priorität gegenüber der Spurensicherung eingeordnet worden sei. Der Zeuge bestätigt diese Einschätzung als „zutreffend“ und erklärt, dass dies bedeute, dass die Annäherung an das Tatobjekt durch Feuerwehr und Polizei erst erfolgt sei, als keine Gefahr mehr vorgelegen habe. Im Sinne der Spurensicherung wäre das sofortige Löschen optimal gewesen, aber der Schutz von Leben und Gesundheit der eingesetzten Leute sei wichtiger als die Strafverfolgung. Ein Restrisiko gebe es freilich immer. Die Abg. König (LINKE) betont, dass dies vollkommen richtig sei und jeder dem Zeugen zustimme. Nur, schränkt sie ein, würden die Feuerwehrleute aussagen, dass es die Hinweise auf die Eigensicherung nicht gegeben habe. Deshalb stelle sich die Frage, ob die einen Monat später erfolgten Berichte bezüglich der Ereignisschilderung „so nicht zutreffen“. Gu. stellt klar: „Mein Bericht ist nach meiner Ansicht zutreffend.“ In einer gemeinsamen Besprechung am 01.12. hätten sie den Einsatz ausgewertet. Es sei ein Warnhinweis an die Feuerwehr ergangen, entweder sei dieser Hinweis zu Beginn erfolgt oder habe zu einem Abbruch der ersten Maßnahmen geführt.

Der Abg. Henke (AfD) erkundigt sich nach der Lage am Anfang, wie sie sich dem Zeugen dargestellt habe. Gu. berichtet, er sei aufgrund der Funknachrichten gemeinsam mit Mo. und Mü. aus nördlicher Richtung gekommen. Sie hätten das Wohnmobil gesehen, seien wegen der möglichen Gefahr zügig daran vorbei gefahren und hätten dann Stellung bezogen. Von dort hätten sie das Wohnmobil ebenso einsehen können wie die Kollegen, die verteilt Stellung genommen hatten. Eine Besprechung war nicht möglich. Nach gefühlt einstelliger Minutenzahl nach der Ausbreitung von Feuer und Qualm sei der Entschluss gekommen, dass im Wohnmobil niemand mehr handlungsfähig sei, weshalb er den Löschbefehl gegeben habe. Wer den Pathologen informiert habe, wisse er nicht, das sei wohl über die Einsatzzentrale Gotha erfolgt. Der Zeuge erinnert sich an die Hupe, die während des Löscheinsatzes angegangen sei. Die Feuerwehr habe die Batterie abgeklemmt, also die Motorhaube geöffnet. Wer wen wann informiert habe? Jeder Kollege, so Gu., sei mit dem Funk ausgerüstet. Entweder gingen Funknachrichten an alle Empfänger, was die Einsatzzentrale in Gotha und/oder die Stelle in Eisenach protokolliere. Von außen würde der Kontakt über den Führungsstab koordiniert. Die Erstinfo zu den Toten im Wohnmobil sei von der Feuerwehr gekommen, die das von oben gesehen habe, Kollegen der Kripo hätten sie auch gesehen.

Gegenüber der Abg. Henfling (GRÜNE) räumt Gu. ein, dass die gefundenen Parallelen der Überfalle von Eisenach und Arnstadt auch „Kommissar Zufall“ zu verdanken seien. Arnstadt und Eisenach befänden sich im gleichen LPI-Bereich, ein internes Fahndungsplakat sei im internen Computersystem abrufbar gewesen, sodass jeder Vollzugsbeame auf dem Informationsstand gewesen sein sollte. Die Parallelen, darunter die zwei Täter und die gesehenen Fahrräder, seien „aus unserer Sicht zu deutlich“ gewesen. Nach kurzer Zeit habe ein Sachbearbeiter der KPI Gotha telefonisch einen entsprechenden Hinweis nach Eisenach gegeben. Die Abg. Henfling (GRÜNE) erkundigt sich nach dem Grund der Aufhebung des Fahndungs-„Ring 30“ um 10.46 Uhr. Der Zeuge meint, dass sie zu dem Zeitpunkt „noch nichts“ hatten. Aufgrund des üblichen Fluchtverhaltens hätten sie zu dem Zeitpunkt an den Fahndungspunkten bereits etwas feststellen müssen. Wenn das nicht passiere, löse man die Fahndungspunkte auf und führe andere Fahndungsmaßnahmen durch. Man teile den Bereich in Sektoren ein und der normale Streifendienst achte auf verdächtige Bewegungen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) möchte wissen, wie man angesichts der Erwartung zweier Flüchtiger auf Fahrrädern vorgehe. Der Zeuge erklärt, dass das Verfahren zum größten Teil standardisiert sei. Ein oder zwei Stunden nach dem auslösenden Vorfall nehme man an, dass sich die Täter vom Tatobjekt entfernt haben. Bei Flüchtigen zu Fuß oder zu Fahrrad verstärke man gegebenenfalls die Suche im Nahbereich. Es seien Erfahrungswerte, auf die man das Vorgehen in der konkreten Situation stütze. Die Aufhebung der Fahndungsringe sei Sache der sie auslösenden Behörde, in diesem Fall der Einsatzzentrale in Gotha bzw. der heutigen Landeseinsatzzentrale. Davon würden sie benachrichtigt. Das polizeiliche Gefühl, sich aus Erfahrungswerten speisend, habe gesagt, dass die Täter unter Umständen noch in „unserem Bereich“ waren. Sternenförmige Fahndungssektoren seien an die Streifenwagen verteilt. An der Sparkasse war Gu. nicht vor Ort. Er war für die Erstmaßnahmen, die Anfahrt, verantwortlich. Die Entsendung der Funkstreifenwagen erfolge ebenfalls standardisiert. Mit Eintreffen der Kriminalpolizei vor Ort waren sie nicht mehr verantwortlich. Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE) zu den durch die KPS Eisenach entnommenen Geruchsproben legt Gu. dar, dass diese dort genommen würden, wo die Täter agiert und etwas angefasst hätten. Mittels Tüchern würden Geruchsproben erstellt und in Gläser verschlossen. Dies sei insbesondere für einen Einsatz der Fährtenhunde wichtig. Die Anforderung der Hundeführer sei ebenfalls eine Standardmaßnahme. Von der Landeseinsatzzentrale sei die in Gotha ansässige Staffel geholt worden. Ob ein Hundeeinsatz sinnvoll sei, entscheide der Hundeführer in Absprache mit dem Polizeiführer. Zu der entsprechenden Entscheidung an der Sparkasse kann Gu. nichts sagen. Am Wohnmobil seien die Hundeführer von ihnen nicht eingesetzt worden. Auch die Bestellung des danach von ihnen wieder abbestellten SEK sei eine Standardmaßnahme gewesen. Sie hätten ebenfalls Entschärfer für eine USBV [Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung] angefordert, an die Abbestellung kann sich der Zeuge nicht erinnern. Das SEK sei abbestellt worden, nachdem klar gewesen sei, dass im Wohnmobil niemand mehr handlungsfähig war. Die Abg. Henfling (GRÜNE) kann die tatsächlich festgestellte Abbestellung bezüglich der USBV nicht nachvollziehen, aus ihrer Sicht war die Notwendigkeit noch unklar. Die Anforderung ist laut Aktenvorhalt um 12.45 Uhr erfolgt, die Abbestellung um 13.09 Uhr. Der Zeuge kann dazu keine Angaben machen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt nach einer Erklärung zu der Entscheidung, dass kein Notarzt in das Wohnmobil geschickt wurde, ob wohl ein Todesfall von einem/r solchen festgestellt werden müsse. Gu. denkt, dass „aufgrund der Augenscheinsituation“ von dem Tod ausgegangen werden konnte. An das Wegschicken des Notarztes kann Gu. sich nicht erinnern. Er bestätigt allerdings: „Rein formell muss ein Arzt den Tod feststellen.“

Gegenüber dem Abg. Kellner (CDU) führt Gu. aus, dass sie von einer Bewaffnung im Wohnmobil ausgegangen sei, von Sprengfallen wisse er nichts. Die Entscheidung, den Notarzt nicht ins Wohnmobil zu lassen, sei durch Lo. nach der Löschung erfolgt. Lo. habe den Augenschein vom Löschfahrzeug aus wahrgenommen. Ob Gu. die Entscheidung getroffen habe, den Notarzt zu Anfang wegen der möglichen Gefahr nicht hereinzulassen, weiß er selbst nicht mehr. Die Feststellung des Todes sei augenscheinlich nicht notwendig gewesen. Die Absperrung sei aufgrund des Vorhandenseins von Schusswaffen bei dem Sparkassen-Überfall Standard gewesen. Der Abg. Kellner (CDU) fragt, ob sich die Spurensicherung geändert habe, als Menzel kam. Der Zeuge erklärt, dann nicht mehr „für das Objekt“ zuständig gewesen zu sein, sondern sich um die äußere Absperrung gekümmert zu haben. Dem Polizeiführer obliege die Koordination vor Ort. Bevor man innerhalb der ersten 15/30 Minuten einen geordneten Ablauf habe, sei die Bewegung vieler Berechtigter am Tatort möglich. In der ersten chaotischen Phase gingen die Leute direkt zum Polizeiführer um Befehle entgegen zu nehmen. Wenn der Polizeiführer am Wohnmobil sei, dann müssten die Leute halt auch da hin. Ob es „üblich“ (Abg. Kellner [CDU]) sei, sich vor dem Eintreffen der Tatortgruppe im Tatort aufzuhalten, obliege dem Polizeiführer. Als Polizeiführer sei das jedoch „nicht ungewöhnlich“. Er selbst sei im chaotischen Zeitraum verantwortlich gewesen. Die Entscheidungen über die weiteren Maßnahmen treffe der Polizeiführer für sich und in fachlicher Beratung. In die Beratungen zwischen Tatortgruppe und Menzel war der Zeuge nicht involviert. Bei der Lagebesprechung werde gemeinsam überlegt, was passiere. Ob zu dem Zeitpunkt der Lagebesprechung mehr als die bereits genannten drei Personen das Wohnmobil betreten hatten, wäre aus Sicht des Zeugen bloße „Mutmaßung“. Die Tatortgruppe sehe das Betreten des Tatorts durch andere Personen natürlich nicht gerne. Sie komme ja aber auch nicht bei jedem Sachverhalt zum Einsatz.

Auf Nachfrage der Abg. König (LINKE) sagt Gu. aus, dass nach dem Löscheinsatz durch Lo. oder durch Kameraden der Feuerwehr, „ich meine, es war durch Lo.“, bekannt gegeben worden sei, „dass die aller Wahrscheinlichkeit nach tot sind.“ Man habe vom Löschfahrzeug durch das Dach schauen können. Auch von einer seitlichen Position habe man die vordere Leiche erkennen können. Dass sich vermutlich zwei Leichen im Wohnmobil befänden, gab Gu. an die Einsatzzentrale weiter. Auf Nachfrage gesteht der Zeuge ein, dass bei einer bestehenden Chance auf Lebensrettung entsprechende Maßnahmen auch zu Lasten von Spuren ergriffen werden müssten. Die Abg. König (LINKE) meint, von der Feuerwehrleiter könne man nur eine Leiche sehen und dass der Tod bezüglich der zweiten Person nicht sicher hätte festgestellt werden können. Gu. meint dagegen, dass der Übermittler der Todesnachricht wohl zwei Personen habe sehen können. In dem Sichtbereich habe man wohl zumindest „die Füße oder so“ sehen können. Die Abg. König (LINKE) führt aus, dass die Füße keine Rückschlüsse auf den Tod zuließen und fragt, ob man um 12.33 Uhr nicht weitere Maßnahmen zur definitiven Feststellung des (Nicht-)Todes hätte treffen müssen. Gu. antwortet, dass das zu machen gewesen wäre und sicher auch passiert sei. Wenn sie Überlebenschancen festgestellt hätten, hätten sie definitiv Maßnahmen getroffen. Wenn entsprechende Maßnahmen nicht im Protokoll stünden, sei das wohl ein Fehler der Dokumentation. Zumindest werde beim Wegschicken des Notarztes sicher gewesen sein, dass keine Lebensrettung mehr möglich ist. Die Abg. König (LINKE) betont, dass es ihr wichtig sei, wie die zweite Person gesichtet wurde. Im Ablaufkalender sei dies nicht ersichtlich. Der Zeuge meint, er würde sich wiederholen und verweist auf Lo. Der Untersuchungsausschuss schaut sich ein Bild eines am Wohnmobil stehenden Feuerwehrfahrzeugs an. Der Zeuge erklärt, dass die Leiter des Fahrzeugs begehbar war und man von dort ins Wohnmobil hineinschauen konnte. Die Abg. König (LINKE) fragt, ob es Irritationen hinsichtlich der Tatortarbeit gegeben habe. Gu. antwortet, dass die Tatortarbeit, bis sie aus Stregda weggefahren seien, im Allgemeinen nicht ungewöhnlich gewesen sei. Dass der Tatort vor dem Eintreffen des LKA betreten werden, sei nicht ungewöhnlich. Er selbst habe für sich die Entscheidung getroffen, dem Wohnmobil fernzubleiben, denn er sei ausgebildeter Schutzpolizist. Das Betreten des Tatorts durch Menzel sei keine Standardmaßnahme gewesen, im Rahmen der Verschaffung eines ersten Überblicks allerdings nicht ungewöhnlich. Menzel habe eine kriminalpolizeiliche Vita. Anschließend war der Zeuge am Sachverhalt nicht mehr beteiligt. Es habe nur einmal eine Veranstaltung gegeben, auf der Dank an die Kollegen gerichtet wurde „für die sehr gute Arbeit vor Ort“.

Auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD) korrigiert Gu., dass die vermeintliche Staatsanwältin am und im Wohnmobil auch eine zweite Pathologin gewesen sein könnte. Es sei jedenfalls eine junge Frau gewesen. Dies könnte auch  Frau Mall von der Gerichtsmedizin gewesen sein. Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält ein Bild von dem abgedeckten Wohnmobil vor. Der Zeuge erkennt ganz links Lo. und an der zweiten Position sich selbst. Wer der junge Mann mit Mütze und wer die Person mit Blickrichtung zum Fotografen sind, weiß der Zeuge nicht. Er erkennt allerdings noch Herrn Dör., welcher der Führungsgehilfe von Menzel gewesen sei, sowie Mo., See. und ganz außen wohl Leute von der KPS Eisenach. Wie Besitz und Verfügungsgewalt über die von Menzel verwendete Gartenharke zustande kam, entzieht sich der Kenntnis des Zeugen.

Der Abg. Henke (AfD) bittet um eine Schilderung der Ereignisse nach dem Löscheinsatz. Der Zeuge meint, nicht die erste Person an der Tür gewesen zu sein, er wisse nicht, ob das Lo. gewesen sei. Danach sei die Aufgabe des Polizeiführers nicht die Sicherung des Tatobjekts, sondern die Koordinierung aller Maßnahmen gewesen. Dazu haben die innere und äußere Absperrung und die Koordinierung des eintreffenden Personals gezählt. Er wisse nicht, wer was direkt vor Ort gemacht habe. Sie von der PI hatten für die äußere Sicherheit zu sorgen, gerade in der chaotischen Phase, wo alle drei, vier Minuten jemand eingetroffen sei. Die fachlich ausgebildeteren Kollegen der Kripo hätten die Tatortarbeit übernommen. Seine Aufgabe wäre auch gewesen, das öffentliche Interesse zu befriedigen. Während des Löscheinsatzes habe er an der Seite des Löschfahrzeugs gestanden und auch den Löschstrahl gesehen.

Gegenüber der Abg. König (LINKE) gibt Gu. an, keine Kenntnis weiterer Ermittlungsmaßnahmen der Einsatzstelle zu haben. Außer der Zur-Verfügung-Stellung von Räumlichkeiten und Computertechnik sei seine Dienststelle nicht weiter in den Sachverhalt eingebunden gewesen. Sie hätten lediglich die Auszahlung einer ausgelobten Belohnung für Hinweise übernommen. Der Zeuge fasst auf Nachfrage noch einmal zusammen, wer alles in Stregda gewesen war, dazu gehören Kräfte der KPI Eisenach, der LPI Gotha, der ESU [Einsatzunterstützung], vom LKA die Tatortgruppe und die Gerichtsmedizin. Der amtierende Bürgermeister Doht sei vor Ort gewesen, allerdings von Gu. nicht ans Tatobjekt gelassen worden. Die beiden hätten sich in der Straße rückwärtig vom Wohnmobil unterhalten. In seiner Funktion habe er vom Einsatz mitbekommen und sei deswegen vor Ort gewesen. Inhaltlich, so Gu., habe er Herrn Doht keine Auskunft erteilt, sondern ihm nur einen kurzes Abriss der Geschehnisse geliefert.

Gegenüber der Abg. Henfling (GRÜNE) erinnert sich Gu. nicht mehr an den genauen Wortlaut bei der Übergabe von Phase 1 (Erstmaßnahmen) zu Phase 2 (Übernahme durch Vorgesetzten) an Menzel. Gu. habe geschildert, welche Maßnahmen abgelaufen seien und stattfänden. Für die kriminalpolizeiliche Tatortarbeit sei weiter Lo. zuständig gewesen. Als Dienststelle sollten sie noch die Pressebetreuung machen. Es habe keine Absprachen zu einzelnen Spuren oder wie etwas Bestimmtes zu handhaben sei, gegeben. Die Übergabe an den Polizeiführer sei um 12.53 Uhr gewesen. Bei dem bereits vorgelegten Bild der Besprechung mit der Tatortgruppe ist Gu. nach eigener Angabe „stiller Zuhörer“. An eine Diskussion über den Abtransport des Wohnmobils kann er sich nicht erinnern. Die Abg. Henfling (GRÜNE) schildert, dass jemand von der Tatortgruppe gesagt habe, dass seine Empfehlung nicht wahrgenommen worden sei. Der Zeuge weiß davon nichts und mutmaßt, eine Entscheidung sei wohl gefallen, als der Abtransport angefordert wurde. Es sei nicht ungewöhnlich, diesen Weg zu gehen. Ein anderer Weg wäre aber auch nicht ungewöhnlich gewesen. Im Nachgang könne man trefflich darüber diskutieren. Die Tatortabsuche/Spurensicherung habe ja Tage gedauert, vielleicht habe das in den Erwägungen eine Rolle gespielt. Für eine Wertigkeit, welche Methode besser ist, sei er nicht der richtige Ansprechpartner. Ob das Wetter und die baldige Dunkelheit eine Rolle gespielt hätten, weiß der Zeuge nicht. Die Abg. Henfling (GRÜNE) hält ein Bild aus dem Wohnmobil vor, auf dem die Leiche von Böhnhardt unter Schutt liegt und Füße und Hände von der Leiche von Mundlos im Hintergrund zu sehen sind. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt: „Ich kann nur eine Leiche sehen. Und Sie?“ Der Zeuge denkt, dass sie beide die gleiche Leiche hinten sähen. Man könne mutmaßen, dass vorne die erste Leiche liege, er sei „nicht der kriminalistische Sachverstand“. Ob er in das Wohnmobil hereingeschaut habe? „Nur von außen, soweit möglich.“ Wegen der Fachkommission vor Ort sei ein Betreten des Wohnmobils für ihn nicht erforderlich gewesen. Er verlasse sich auf seine fachlich kompetenten Mitarbeiter. Der Zeuge merkt noch an, dass, wenn das im Gang die zweite Person sein solle, sie unstrittig tot sei. Die Abg. Henfling (GRÜNE) hält dies für schwierig erkennbar.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält ein Bild vor, auf dem ein Abschlepper zu sehen ist. Auf dem Bild ist Gu. im Gespräch mit Menzel zu sehen. Die Kamera gebe als Aufnahmezeit 15.42 Uhr, tatsächlich sei es 14.42 Uhr gewesen (Zeitumstellung), was eine Dreiviertelstunde vor dem Abschleppvorgang sei. Um 14.42 Uhr war Gu. also noch vor Ort.

Der Abg. Henke (AfD) fragt, ob bekannt sei, wer das Wohnmobil betreten habe und Fotos gemacht habe. Der Zeuge gibt an, dass unter seiner Verantwortung keiner das Wohnmobil betreten habe, bezüglich eines Eintretens von Lo. lege er „nicht die Hand ins Feuer“. Bis zur Übergabe um 12.52 Uhr habe es also niemand betreten. Unbestritten habe die Feuerwehr Fotos gemacht. Ob Kollegen von ihm auch welche gemacht hätten, weiß Gu. genauso wenig wie, ob Lo. Bilder gemacht habe. Angesichts seiner fachlichen Zuständigkeit wäre das jedoch nicht unüblich. Zuletzt stellt Gu. klar: „Ich habe null Fotos gemacht.“

Die Abg. König (LINKE) schildert, dass Herr Doht im UA am 03.12.2015 gesagt habe, dass ihm gesagt worden sei, dass es zwei Tote gebe und in alle Richtungen ermittelt werden würden, also die Beteiligung einer möglichen dritten Person genauso wahrscheinlich sei wie alles andere. Der Zeuge räumt ein, dass „diese Floskel“ – „wir ermitteln in alle Richtungen“ – ihnen immer wieder passiere. Von den beiden Leichen habe er Herrn Doht berichtet. Der Zeuge verwehrt sich jedoch ausdrücklich dagegen, Herrn Doht gesagt zu haben, dass eine dritte Person beteiligt gewesen sein könne. An die Unterhaltung mit Menzel vor dem Abschleppwagen hat der Zeuge keine Erinnerung. Er sei nach der Übergabe nicht komplett ohne Aufgabe gewesen, sondern hätte sich an weiteren Maßnahmen wie der Pressebetreuung und der Absperrung mitbeteiligt. Deswegen habe er sich zwischendurch auch mit Menzel unterhalten. Debatten bezüglich der Ermittlungsarbeit habe er mit Menzel nicht geführt.

Anschließend wird der Zeuge Thomas Gu. um 12.10 Uhr entlassen.

13.04 Uhr Zweiter Zeuge: Kriminalhauptkommissar Michael Lo., 44 Jahre

UA61-ZeugenschildDer Kriminalbeamte Michael Lo. hat wie auch der erste Zeuge im Vorfeld des Termins Akteneinsicht genommen. Er war zum fraglichen Zeitpunkt in 2011 Kriminaloberkommissar (KOK) und Leiter des Kommissariats 1 (K1) der KPS Eisenach. Er beginnt mit seiner Schilderung gegenüber dem Thüringer Untersuchungsausschuss am 04.11.2011 um 09.20 Uhr, als er sich im Dienstzimmer befunden und sich mit dem Kollegen Bra. und dem Praktikant Hill. wegen einer Durchsuchung in einer anderen Sache fertig gemacht habe. Der damalige KPS-Leiter S. May. sei zu ihnen gekommen und habe gefragt, ob sie einen Überfall auf eine Sparkasse übernehmen könnten. Deshalb sind sie nicht zur Durchsuchung gefahren, sondern haben sich stattdessen zum Ort des Raubüberfalls begeben. Zirka 15 – 20 Minuten später hätten sie sich in der Sparkasse in Eisenach-Nord befunden. Beamte der PI seien schon vor Ort gewesen; es sei üblich, dass zunächst Schutzpolizei mit Blaulicht ausrücke.

An der Sparkasse hat der Zeuge die Kollegen Wag. und Web. getroffen. Letzterer erklärte ihm, was passiert sei. Michael Lo. ließ sich die Zeugen nennen und sprach mit dem Filialleiter Chro., der verletzt worden war, sowie mit Frau Wen. und Frau Tam.. Den Kollege Mö. mit dem Praktikanten Bau. habe er zur Zeugenvernehmung eingeteilt. Zudem hatte er die Polizeibeamten Ingo K. und Volker H. dabei. Ingo K. sei Kriminaltechniker und Volker H. im Ermittlungsdienst tätig. Die beiden habe er zur Spurensicherung angewiesen. Spurensicherung erfolgte unter anderem in dem Raum, in dem der Filialleiter Chro. verletzt worden sei. Chro. habe berichtet, mit einer Waffe, die er für eine Spielzeugwaffe hielt, bedroht und geschlagen worden zu sein. Er blutete am Kopf. Einer der zwei Angreifer sei mit zwei Mitarbeiterinnen im Tresorraum gewesen um sich weiteres Geld geben zu lassen, wo er etwas angefasst haben soll. Diese Nachricht war für den Zeugen Michael Lo. das Signal, dass dort eventuell eine Geruchsprobe genommen werden sollte. Als Leiter des Kommissariats 1 wurde seinen Anweisungen Folge geleistet.

Die Zeug*innen Herr Nieb. und Frau Mön. waren zum Zeitpunkt des Überfall zugegen. Frau Mön. kam für eine Zeugenvernehmung zurück zur Filiale. Herr Nieb. wurde zu Hause aufgesucht. Erkenntnisse wurden an den KPS-Leiter May. telefonisch weitergeleitet. Alarmfahndung und Nahbereichsfahndung seien eingeleitet worden. Es habe eine „ganz gute Beschreibung der beiden Täter“ gegeben, einer habe eine auffallende Maskierung, an Totenkopf erinnernd, und die Strümpfe über das Hosenbein herübergezogen getragen. Es habe einen Anruf von Herrn Wöt. von der KPI Gotha gegeben. Wöt. sei für einen Raubüberfall ungefähr einen Monat zuvor in Arnstadt zuständig gewesen. Er habe verschiedene Dinge zu Übereinstimmungen der Täterbeschreibungen abgefragt. In Arnstadt sei die Maskierung ebenso wahrgenommen worden wie die „eigenartige Bekleidung“, Strümpfe über dem Hosenbein und die Bewaffnung, ein silber aussehender Revolver und wohl eine Pistole. Wöt. vermutete „höchstwahrscheinlich scharfe Waffen“. Die Quintessenz ihres Gesprächs sei gewesen, dass die Täter in Arnstadt und Eisenach mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit die gleichen waren. Dafür hätten auch die vermuteten scharfen Waffen gesprochen, denn die hätten „nicht so schrecklich viele“ Räuber. Häufig würden nur Schreckschusswaffen bei sich geführt. Namentlich erinnert sich Michael Lo. noch an Herrn Jah., Herrn Bre. und Herrn Key., letzterer Praktikant, die er vom Kriminaldauerdienst angefordert habe.

Eine Zeugin sah zur Tatzeit im Außenbereich der Bank zwei Männer, die ihre Fahrräder am „Café Costa“ abstellten, kurz in der Bank waren und dann wieder wegfuhren. Lo.: „Wir dachten: Das müssten wohl die Täter gewesen sein.“ Das habe er auch dem Ermittlungsleiter in der Dienststelle in der KPS Eisenach, Herrn May., mitgeteilt. Es sei ein Vorteil gewesen, dass der gesamte Dienst zur Suche nach den Personen mit den Fahrrädern losgeschickt werden konnte. Der Zeuge habe noch aufgegeben, dass man aktiv fragen, dass man Passant*innen nach zwei Personen mit Fahrrädern ansprechen solle. Das sei entscheidend bei der Suche gewesen. Ein Zeuge habe ausgesagt, nachdem er miterlebte, wie eine Passantin nach Fahrrädern gefragt worden sei. Dieser hat gesehen, wie zwei Menschen ihre Fahrräder in ein weißes Wohnmobil verstaut hätten und weggefahren seien. Er hatte sich zudem das Kennzeichenfragment „V“ für Vogtlandkreis gemerkt. Dieses Wohnmobil sei daraufhin gesucht worden. Die Fahndungsmaßnahmen fanden unabhängig von Michael Lo. statt, „ich war ja noch in der Bank.“ Der Kriminaldauerdienst habe die notwendige Spurensicherung und eine entsprechende Dokumentation durchgeführt. Die Zeugin, die die Fahrräder erstmals erwähnte, wurde von den Beamten Bra. und Hill. vernommen. Zwischenzeitlich hat Michael Lo. nach eigener Angabe die Anweisung getroffen, die Kennzeichen im Bereich um die Sparkasse herum zu erfassen. Es war kurz vor 12 Uhr, als Braun und die Spurensicherung fertig waren und die Beteiligten die Koffer in der Sparkasse zusammen packten. Der Zeuge erinnert sich genau daran, dass er aus dem Kellerraum nach oben gekommen sei und auf dem Treppenabsatz auf die Kollegen gewartet habe. Unmittelbar bei ihm sei ein Schutzpolizist gewesen, der über Funk die Meldung erhielt, dass ein Wohnmobil mit V-Kennzeichen gesichtet worden sei. Dann habe es geheißen, dass es „drinne geknallt“ habe, dass wahrscheinlich geschossen worden sei. Danach habe es geheißen, „da kommt Rauch raus oder da brennt’s so ungefähr“. Er habe sich dann entschlossen, dort mit den Kollegen Bra. und Hill. hinzufahren. Wegen der beschriebenen Geräusche hatten sie sich Schutzwesten angezogen und den Plan, sich dem Wohnmobil vorsichtig anzunähern.

Die Polizeibeamten fuhren von südlicher Seite in einen Bereich von Stregda, „so ein Neubaugebiet aus den 90’er Jahren“ und kamen „vom Berg oben runter.“ Auf dem Weg dorthin sei ein Streifenwagen plötzlich vor ihnen gewesen, dem sie zunächst gefolgt seien, weil sie selbst nicht genau wussten, wo das Wohnmobil war. Der Streifenwagen habe dann gehalten und sie seien vorbei gefahren und dann langsamer geworden, weil sie unten Blaulicht und Polizei gesehen hätten. Sie hätten angehalten und er gesagt: „Ich guck mal.“ Er sei dann auf der Straße langsam nach unten gelaufen. Er habe das brennende Wohnmobil gesehen und Sondersignale, von Polizei oder Feuerwehr, gehört. Der Innenraum des Wohnmobils sei voll mit Rauch gewesen, sodass man nicht mehr durch die Scheiben habe blicken können. Es dürften zirka 10 Minuten vergangen sei. Michael Lo. führt aus: „Ich bin Kriminalist, ich habe mich immer mit Leichen und ähnlichem befasst. Ich habe meine Abschlussarbeit über Brandleichen geschrieben. Mir war daher klar, dass es nahezu keine Chance gibt, dass dort im Wohnmobil nach der Zeit noch jemand am Leben ist.“ Er habe sich daher dem Wohnmobil genähert. Im Nachgang möge man das „vielleicht etwas gewagt“ nennen, auf jeden Fall habe es noch einmal „einen Schlag getan“ und dann seien sofort Flammen aus dem Dach herausgeschlagen. Das Dachfenster war nach innen gestürzt. Von unten sah der Zeuge die Feuerwehr, „die hielten aber unten nochmal an, so kam mir das vor. Die sind gleich da, dachte ich.“ Die Feuerwehr sei dann gekommen und ausgestiegen. Er habe sich ihnen als von der Kriminalpolizei zu erkennen gegeben. Er habe der Feuerwehr von der vermeintlichen Schussabgabe berichtet und gesagt, dass Tote im Wohnmobil sein könnten und dass man wegen möglichen Spuren so vorsichtig wie möglich löschen solle, „so duschhaubenmäßig und kein harter Strahl.“ Ihm sei das zugesagt worden, aber der Wasserstrahl der Feuerwehr sei dann doch „ziemlich massiv“ gewesen, „vielleicht hatten die keine andere technische Möglichkeit.“ Er habe dann den Löschvorgang verfolgt, der ein, zwei, drei Minuten gedauert habe, bis das Feuer aus war. Danach sei es darum gegangen, dass die Feuerwehr in das Wohnmobil hinein und nach Brandnestern schauen müsse. Er habe gesagt: „Okay, wir machen das Wohnmobil auf, aber keiner geht rein.“

Die Feuerwehr zerrte an der Wohnmobiltür. Einer wollte bereits eine Brechstange holen oder war sogar schon mit einer da. Aber dann hat es „richtig einen Rupfer“ getan, „so ein Geräusch“, und dann war die Tür auf. Er habe als erster in das Wohnmobil hereingeschaut. Innen sei es total schwarz und nass gewesen. Im ersten Moment, aus dem Tageslicht kommend, sei es gewesen, als schaue man „in ein schwarzes Loch“. Nach zwei, drei Sekunden hätten sich die Augen dann an die Dunkelheit gewöhnt, da habe er Schuhe liegen sehen. Dann habe er festgestellt, dass in den Schuhen Beine lagen. Er habe auch einen anderen Schuh ohne Beine gesehen. Wegen der Schussgeräusche habe er bereits erwartet, dass jemand im Wohnmobil drin ist. Er habe einen langen Hals um die Ecke herum, vielleicht auch einen Schritt in das Wohnmobil gemacht. Er habe dann nach links um die Ecke schauen können. Dort hätte er hinten zusammengesackt den ersten Toten gesehen, von dem er später erfuhr, dass es sich dabei um Uwe Mundlos handelte. Die Beine im Schuh befanden sich in dem Bereich, in dem das Dachfenster eingefallen war. Er hatte sich bereits Handschuhe angezogen und sich auch irgendwo abgestützt. Er habe dann gesehen, dass eine Person halb unter ihm war. Dabei handelte es sich um – wie er später erfuhr – Uwe Böhnhardt. Er habe den Kopf Böhnhardts gesehen, der wie ein Fußball aussah, der nach innen gefallen war. Es war ein „total unförmiger, total kaputter Kopf“. Bei Mundlos sei das auch so gewesen. Das seien Kopfverletzungen gewesen, „wo ich wusste: Das ist mit dem Leben nicht vereinbar.“ Er sei dann wieder aus dem Wohnmobil heraus gegangen. Nach Waffen habe er in dem Moment nicht geschaut. Er sei erst einmal raus gegangen und habe gesagt: „Wir gehen da jetzt nicht rein.“ Dem Rettungsdienst habe er das auch so beschrieben, dass dort niemand mehr am Leben sein könne. Eine formale Totschreibung durch den Notarzt sei ihm nicht in Betracht gekommen, stattdessen sollte die Leichenschau ermöglicht werden. Er habe gesagt, dass die Rechtsmedizin kommen solle.

Im Wohnmobil habe Michael Lo. weiter eine brennende rote Leuchtdiode unter dem Tisch gesehen. Auf den Fotos sehe der Bereich ganz heil aus. Ohne Blitz sei das jedoch so dunkel gewesen, dass er nicht habe differenzieren können, was das für ein Gerät ist. Er habe sich an der Tür stehend unmittelbar nach links umgeschaut, da habe er einen silberfarbenen, mittlerer bis dunklerer Farbton, Revolver liegen sehen. Daneben habe sich ein Holster befunden, in dem die Waffe wohl mal drin gesteckt habe. Das erste, was er gesehen habe, seien messingfarbene Patronen gewesen. Sein erster Gedanke sei gewesen, dass das passe, es sei ja die Rede von einem Revolver gewesen. Er hatte auch wieder das Bein vor Augen, das sei genauso mit Strümpfen über die Hose angezogen gewesen. Er hatte noch die Brandeinheit gerufen, weil es eine Sprengfalle geben könnte. Er habe gewollt, dass weitere Kräfte vom K1 hinzugezogen werden und die Tatortgruppe den Tatort mache. Es habe sich um einen umfangreichen Tatort gehandelt, „da braucht man viele Kriminaltechniker.“ Er habe den Tatort an die Tatortgruppe abgeben wollen, weil sie die beste Ausstattung hätten und dies „deren tägliches Geschäft“ sei. Das heiße allerdings nicht, dass ein Kriminaltechniker die Arbeit nicht möglicherweise genauso machen könnte.

Michael Lo. wusste von einer Sektion am 04.11.2011 wegen eines Todesfalls von Ende Oktober, zu der er Ifl. hingeschickt hatte. Die Gerichtsmedizin um Dr. Heid. und Prof’in Mall ist dann auf seine Anweisung mit Ifl. nach Stregda gekommen. 40/45 Minuten nach seinem Eintreffen sei dann auch Herr PD Menzel gekommen. Menzel sei wohl bereits über den Zusammenhang mit dem Arnstädter Banküberfall informiert und sehr verärgert gewesen, nach dem Motto „da fahren uns die Täter mit Fahrrädern weg“. Dass es sich hier um die gleichen Täter handele, habe seinen Ehrgeiz befördert. In dem Zusammenhang hätten sie darüber gesprochen, dass man sich genauer anschauen müsse, wie der Tatort geartet sei und ob hier eine „fünfte oder sechste Hand“ eine Rolle spielen oder man die Version weglegen könne. Lo. gab Menzel Gummihandschuhe aus seiner Tasche. Menzel fragte zudem nach einer Fußmatte. Sie holten eine aus einem Ford. Um die Spurenlage nicht zu beeinträchtigen, legten sie die Fußmatte in das Wohnmobil. Es habe jedoch einen Brand und das Löschwasser gegeben, „da muss man schon mehr als einen 6’er im Lotto haben, um darunter noch brauchbare Spuren zu finden.“ Menzel ging in das Wohnmobil und Lo. stand unmittelbar neben ihm. Der Zeuge weiß nicht, ob die Feuerwehr da schon Bilder machte. Menzel stieg jedenfalls ein und sie guckten gemeinsam. Auf dem Tisch hätten tatsächlich eine Pistole und eine wohl geschmolzene Magazindose aus Plastik gelegen. Zudem lagen dort zwei Patronen und darunter die Magazinfeder. Nach eigener Angabe hat sich Lo. in diesem Moment gedacht, dass das Polizeimunition sei, die man nicht im Laden kaufen könne.

Die ersten Fotos im Wohnmobil hat Lo. mit einer Kleinbildkamera gemacht. Er fotografierte nach hinten, den Tisch, die Waffe neben der Spüle, eine Patrone unterhalb des Tisches – das war eine Brenneke -, die unbenutzt, also voll aussah. Lo. ergründete dann auch für sich, wo der Brand ausgebrochen sein könnte. Sein Eindruck war, dass die Brandursache möglicherweise in der Sitzecke gelegt wurde, das sei seine subjektive Wertung. Er habe nicht viele Bilder gemacht. Es habe sich extrem schlecht fotografieren lassen in dem kleinen, engen Wohnmobil. Draußen vor dem Wohnmobil sahen sie anschließend einen fotografierenden Feuerwehrmann. Wie aus einem Munde hätten Menzel und Lo. gefragt, was er denn da mache, so der Zeuge. Der Feuerwehrmann sagte, er müsse fotografieren, aber Lo. dachte an den Leichenfund und daran, dass dies ein Tatort der Staatsanwaltschaft und nicht der Feuerwehr sei, weshalb sie gesagt hätten: „Geben Sie uns die Kamera.“ Der Feuerwehrmann wollte die Kamera nicht abgeben und schlug stattdessen vor, den Kamerachip abzugeben. Daraufhin habe er sich den Kamerchip der Polizei eingesteckt, ein Übergabeprotokoll sollte noch gemacht werden. Lo. habe neben diesem Chip von der Feuerwehr auch den Chip von seinen eigenen Bildern behalten und auch noch einen von einer anderen Funkstreifenbesatzung erhalten. „Ich hatte also drei Chips.“

Chronologisch davor sei Gu. nach dem Zeugen eingetroffen. Er habe ihn kommen sehen und sei mit ihm ins Gespräch gekommen. Gu. habe gesagt, dass das SEK bestellt worden sei. Lo. habe geantwortet, er könne ganz beruhigt sein, hier schieße keiner mehr. Nach seiner Lesart sei die Gefahr sehr gering gewesen, da die Menschen alleine schon wegen der Brandeinwirkung verstorben sein müssten. Als Menzel da war, hätten sie sich im Wohnmobil umgesehen und nach dem rot leuchtenden Gerät am Boden unter dem Tisch geschaut. Sie hätten verfolgt, was da für Kabel angeschlossen waren. Für sie beide stellte sich das als Handyaufladekabel heraus. Er selbst habe nebenbei auch Elektrotechnik studiert. Sie hätten dann das Kabel abgemacht. Der Zeuge erinnert sich „nochmal an den Punkt, als das Wohnmobil geöffnet wurde“. Die Hupe ging plötzlich durchgängig. Es könne sein, dass dies mit irgendwelchen Kabeln und der Brandbeeinflussung zusammen gehangen habe. Die Feuerwehr habe deshalb auf der Fahrertür die Scheibe eingeschlagen um an den Zug zu kommen um die Motorhaube aufzumachen. Letztlich habe man die Batterie auf der Fahrerseite gefunden und abgeklemmt. Dann hatte das Hupen aufgehört.

Der Zeuge hatte auch noch mit May. und See. gesprochen, den ersten Beamten am Wohnmobil. Er habe See. gefragt, wo er gestanden und was er gesehen und gehört habe. Als See. von zwei Schüssen sprach, habe er noch einmal nachgefragt, weil man sich bei zwei oder drei verhören könne. See. habe auch mit der Hand angezeigt: „Zwei Schüsse.“ Für den Zeugen habe das Bild gestimmt. Ein Schuss für Mundlos, einer für Böhnhardt. Er hatte von keiner Seite Hinweis auf einen dritten Schuss. Irgendwann kam über Funk – Menzel war schon da -, dass sich eine verdächtige Person mit komischer Kleidung, einer Turnhose und einer Frauentasche, auf der Autobahnabfahrt Ost in Richtung Mühlhausen befinde. Für Lo., der auch die Pumpgun in der Nähe des einen Toten gesehen hatte, war alles schlüssig und er habe gedacht, dass eine weitere Person mit der Sache nichts zu tun habe. Aber von seiner Seite aus habe man ruhig gucken und die Person befragen und damit einen Zusammenhang ausschließen können, „umso besser“. Er habe zu Bra. gesagt, dass er ein Auto nehmen und halt hinfahren solle. Wobei, ergänzt Lo., die Information ohnehin ein bisschen verworren sei, weil an der Autobahnabfahrt Ost gehe nichts Richtung Mühlhausen. Ihm sei gesagt worden, dass die Person nicht angetroffen worden sei. Auch ein Polizeihubschrauber war da und machte irgendwann Lichtbilder. Lo. kann nicht sagen, was der machte. Viel später habe er mal einen Umschlag mit den Bildern aus dem Polizeihubschrauber gesehen, die habe er sich jedoch nicht angeschaut.

Lo. führt aus, dass er mit Menzel immer wieder im Dialog gewesen sei. Die Zusammenarbeit mit dem Polizeidirektor sei „ungewohnt kooperativ“ gewesen. Menzel habe eine Auffassung gehabt und gefragt, ob er oder andere das auch so sehen würden und dann eine Entscheidung getroffen. Bei der Frage nach dem weiteren Vorgehen seien verschiedene Möglichkeiten geprüft worden, aber nicht persönlich durch den Zeugen. Nach und nach seien die angeforderten Kräfte gekommen. Der Zeuge weiß jedoch nicht, ob er zunächst der Tatortgruppe oder die Beamten Köl. und Kno. den gegenwärtigen Sachstand erklärt habe. Er habe die Aufgabe formuliert, Menzel habe ihm dabei nicht hereingeredet. Er habe gesagt, dass Kno. und Köl. gerne die Arbeit der Tatortgruppe begleiten können. Köl. sei sachkundig bezüglich Waffen. Er habe Informationsverlust für den Fall befürchtet, dass niemand bei der Spurensicherung dabei sei, den er kenne. Er wollte deshalb K1’er bei jeder Sache dabei haben. Das gilt für die Tatortgruppe genauso wie für die Sektion. Die Verletzungen, die er sah, waren für ihn auch die Todesursache. Man müsse wissen, dass die Brandleichen starken Temperaturdifferenzen, Abgasen und Niederschlägen durch das Löschwasser ausgeliefert waren. Da entstünden Verbindungen, Säuren, die die Abtragung von Hautschichten und die Fäulnis der Leichen stark vorantreibe. Für die Obduktion der Brandleiche sei ihm daher klar gewesen, dass die Rechtsmedizin sich den Umstand des Fundorts der Leiche zum besseren Verständnis anschauen sollte. Mit der Zeit zeichnete sich ab, wie mit dem Wohnmobil verfahren werden sollte. Er habe für den Abtransport plädiert, bestenfalls zur Polizei und möglichst waagerecht, notfalls per Aufladung mit einem Kran. Es habe jedoch geheißen, dass die Polizeigaragen belegt waren. Wegen der Inflexibilität gefiel es ihm nicht, aber es hieß, dass das Wohnmobil ja nicht bei der Polizei stehen müsse. Ein Abschleppen nach Gotha war für Lo. dagegen „unakzeptabel“. Es hieß dann, dass das Unternehmen Tautz abschleppen und auch eine Halle zur Verfügung stellen könnte. Lo. kenne die Halle, die Entscheidung sei nicht von ihm getroffen worden, er habe mit der Entscheidung jedoch leben können. Zur Vorbereitung wurde eine Plane über das Wohnmobil gelegt und die Tatortgruppe nahm eine Waffe aus dem Wohnmobil heraus. Lo. habe gesagt, dass die Tatortgruppe den Ist-Zustand vor Ort dokumentieren sollte. Er habe wegen des Transports den Verlust von Spuren befürchtet, weshalb davor schon dokumentiert werden sollte. Dann sei der Abtransport erfolgt, Lo. könne nicht sagen, wie gut oder nicht gut der gemacht worden sei. Hoffm. von der Tatortgruppe sei mit der Kamera im Wohnmobil gewesen, Ingo K. und Volker H. waren auch wieder dazu gekommen, was wohl eine Entscheidung der Dienststelle gewesen sei. Ingo K. habe einmal Fotos gemacht, bei denen Lo. nicht unmittelbar dabei gewesen sei. Er war auf der anderen Straßenseite, als Prof’in Mall und Dr. Heid. am Wohnmobil waren. Prof’in Mall war mal drin und machte die erforderlichen Maßnahmen. Nach der Waffe im hinteren Bereich des Wohnmobils hatte er selbst nicht geschaut. Die Waffe sei sicherlich schon in Stregda dokumentiert worden, weil sie hätte verrutschen können. So wurden vor dem Transport Bilder gemacht, was sinnvoll sei. Das Wohnmobil wurde schräg auf den Abschleppwagen gestellt. Kno. und  Bra. seien zu Tautz in die Halle hinterhergefahren. Lo. fuhr in die Dienststelle, „sicher deutlich nach 16 Uhr“. Er habe sich im Führungsraum der PI befunden, als Frau Kno. angerufen und mitgeteilt habe, dass die Waffe fahndungstechnisch überprüft wurde und bei einem Polizistenmord in Heilbronn einem der Beamten entwendet worden sei. Da bekam die Angelegenheit für Lo. eine „andere Dimension“. Es sei ohnehin erstaunlich, dass die Bankräuber so viele Waffen gehabt hätten: neben dem Tisch, neben dem Fester, die eine Pumpgun, „dann war ja noch eine weitere Pumpgun gefunden worden“.

Lo. erklärt, „das mit der Harke“ mitbekommen zu haben. Die Harke habe „Sinn und Zweck“ und stamme von der Feuerwehr. Die habe Menzel bekommen, als er sich schon im Wohnmobil befand. Im Bereich oberhalb vom Führerhaus – wo wohl Schlafstätten waren – entstand noch einmal Qualm und Feuer. Deshalb ließ sich Menzel die Harke geben, er zog die qualmenden Sachen auseinander und jemand von der Feuerwehr sprühte Wasser dorthin. Danach ist Lo. eine weitere Verwendung der Harke nicht aufgefallen. Er habe später ein Foto von Ingo K. gesehen, auf dem Böhnhardt unter Brandschutt liegt und die Harke zu sehen ist. Lo. erklärt sich die Harke auf dem Bild damit, dass bei der Harke der Griff von einer Pumpgun zu sehen sei. Er habe sich auch andere Bilder angeschaut. Wahrscheinlich habe Menzel den geriffelten Griff der Pumpgun gesehen und an der entsprechenden Stelle den Brandschutt beiseite gezogen. Nachts war Lo. noch in der Halle der Firma Tautz und gab eine Runde Bockwürste „mit Tee und so“ zur Erwärmung aus. Er sei dabei mit Hoffm. darüber ins Gespräch gekommen, dass dort vorne im Wohnmobil auch noch eine Pumpgun gelegen hätte. Das sei eben die Pumpgun, auf die Menzel wohl mit der Harke habe hinweisen wollen. Da Lo. zum wiederholten Male um Vorhalt der Bilder bittet, erklärt die Vors. Abg. Marx (SPD), dass die Bilder erst nach dem Erstbericht des Zeugen gezeigt werden. Lo. fährt daraufhin fort und betont, dass, als Menzel das zweite Mal mit der Harke hantiert habe, er nicht dabei war.

Lo. möchte auch etwas zu der „Thematik mit den Bildern“ sagen. Es sei beklagt worden, dass man die Bilder nicht findet. Der Zeuge erklärt: „Der böse Beamte mit den Bildern war ich.“ Aber: „Kein Bild war eine einzige Sekunde weg.“ Er hatte die Kamerachips der Polizei und der Feuerwehr. Sie hätten in der KPS Eisenach einen Rechner, der in keinem Netz stehe, einen normalen windows-Rechner für Bild- und Videoschnitt. Lo. habe „eine Arbeitskopie, Eins zu Eins“, von jedem Chip und Ordner mit der Bezeichnung des jeweiligen Chips angelegt. Bei der Polizei habe jeder Chip eine Nummer und die Bezeichnung der Dienststelle. Mit dem Feuerwehr-Chip sei er genauso verfahren. Der sei aber „nicht viel wert, mit Ausnahme von einem Foto.“ Angesichts der vielen Zweifler im Internet und „was da so verlautbart wird“ könne er mit dem Foto beweisen, dass nicht nur die Polizei, sondern auch die Feuerwehrleute Waffen gesehen habe, „das wissen die wohl nur nicht“. Der Zeuge erklärt, es gebe Administratoren für das Polizeinetz. Denen müsse man die Bildübernahmeprotokolle geben. Die habe er angefertigt. Die Bildübernahmeprotokolle zeigten unter anderem den Fotograf, die Anzahl der Bilder und den Zeitpunkt der Entstehung an. Zusammen mit dem Chip gebe man das dem Administrator. Lo. habe alles vom Chip auf den Urkopieserver in voller Auflösung gespeichert. Der Sachbearbeiter bekomme eine Kopie auf seinen Dienstrechner. Lo. habe sich eine Arbeitskopie angefertigt. Es sei ihm dabei um die Zuordnung der Leichen gegangen. Am frühen Samstag waren Bra. und Ifl. zur Teilnahme an der Sektion bestimmt. Die Sterbefälle habe Lo. noch nachts angelegt. Es gab Leiche 1 und Leiche 2 beziehungsweise vordere und hintere Leiche. Er habe Braun und Ifl. morgens genau angewiesen, welche Leiche er wie bezeichne, damit nichts durcheinander komme. Die beiden seien dann zur Sektion gefahren. Die Bilder waren dann auf dem Urkopieserver bei der KPS, er habe sie nicht gelöscht. Lo meint, „auf dem Server waren die Bilder goldrichtig.“ Jeder Beamte wisse, wo die Bilder seien, zumindest, wenn man nachdenke.

Lo. fährt an dem Punkt fort, nach dem das Wohnmobil abtransportiert war und Frau Kno. Hinweis ihnen die größere Dimension aufgezeigt habe. Bis dahin habe es kein Indiz auf eine größere Dimension als die von zwei Bankräubern mit mehrmaligen Überfallen und höchstwahrscheinlich illegalem Waffenbesitz gegeben. Zudem habe einer höchstwahrscheinlich den Brand gelegt. Erst später kam der rechtsextremistische Bezug heraus. Lo. selbst habe, als er im Wohnmobil war, kein Indiz gefunden, dass das Personen bestimmter politischer Richtung gewesen seien. In der Halle, in der die Leichen geborgen wurden, war Lo. mindestens einmal wegen der besagten Bockwürste und um sich zu informieren. Die Leichenidentifikation sei „das Wichtigste überhaupt, das muss man gleich machen“. Mit der Identität der Leichen ergäben sich Hinweise zum Umfeld und zum Wohnort, vielleicht könnte eine Durchsuchung weitere Informationen und weitere Ermittlungspunkte bringen. Polizeikräfte hätten bereits ermittelt, dass das Wohnmobil einem Vermieter aus Schreiersgrün gehörte. Per Ersuchen habe man von der sächsischen Polizei erfahren, dass der Mieter des Autos Holger Gerlach sei. Lo. habe gedacht: „Okay, das kann sein. Aber wer ist der andere [Tote]?“ Er habe zwei Sterbefälle angezeigt und war nachts in der Erwartung, dass einer von ihnen Gerlach hieße. Nach Mitternacht habe er die Maßnahme beendet. Zwischen 8 und 09.30 Uhr habe ihn jemand vom LKA, ein Herr Uh., angerufen und mitgeteilt, dass eine Leiche identifiziert sei und es sich dabei um Uwe Mundlos handele. Er habe den Namen in den Datensatz übernommen und noch gesagt, dass der andere dann wohl „der Gerlach“ sei. Auf dem Rechner habe er nach polizeilichen Erkenntnissen geschaut und tatsächlich einen Inpol-Eintrag gefunden, nach dem Mundlos wegen einer Vermisstenanzeige gesucht sei. Seines Erachtens war auch „politisch rechtsmotiviert“ eingetragen. Sinngemäß habe es den Eintrag gegeben: „Könnte zusammen unterwegs sein mit: Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.“ Die Personen habe er nicht gekannt. Bei Mundlos sei es ihm so vorgekommen, als habe er mit ihm bereits zu tun gehabt, das sei ja ein markanter Name. Es könne sein, dass er ihn in den 90’ern auf einem Fahndungsplakat gesehen habe. Die Information sei „uralt“ gewesen. Zu Böhnhardt und Zschäpe habe er gleichlautende Einträge gefunden, dass sie mit den jeweils anderen unterwegs sein könnten. Irgendwann hieß es dann: „Pack deine Sachen, fahre nach Kindle. Du fliegst nach Bad Nenndorf. Da ist Gerlach aufgefunden worden.“ Dass Gerlach doch noch lebte, habe ihn überrascht. Er habe dann zwei Tage in Bad Nenndorf verbracht und „alles Mögliche gemacht“. In der Folgezeit seien die SoKo Capron, SoKo Trio, der KPS-Leiter May., Mö. und er in den Sachverhalt involviert gewesen. Er sei nicht unmittelbar in die Ermittlungen eingebunden worden, aber überall als Sachbearbeiter eingetragen. Den normalen Banküberfall hätte Mö. zugewiesen bekommen, also war dieser noch die ersten Tage nach dem 04.11. als Sachbearbeiter eingetragen gewesen.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt zuerst, wer das Abschleppen des Wohnmobils angeordnet habe. Der Zeuge antwortet, bei der Anordnung nicht dabei gewesen zu sein. Sie hätten es besprochen. Bei der letztlichen Entscheidung sei er nicht dabei gewesen. Bei der Entscheidungsfindung sei er dabei gewesen, „in der ersten Runde zumindest.“ Die Vors. Abg. Marx (SPD) äußert, dass der Zeuge erklärt habe, dass die Polizei es mit den Identifikationsmerkmalen eilig gehabt habe. Sie fragt, warum es diese Eile gegeben habe, obwohl doch keine Bande vermutet worden sei. Zwei Täter sollen es gewesen sein, zwei Täter sind gefunden worden. Warum habe man nicht die „normale Methode der Spurensicherung von außen nach innen“ angewandt, für die „ja auch andere Polizisten Sympathien“ gehabt hätten? Lo. antwortet, dass er ja gesagt habe, dass die Identität zu mehr Mittel der Erkenntnisgewinnung verhelfe. Vor Ort am Wohnmobil habe es keinen vernünftigen Hinweis auf eine Identität gegeben. Ob eine „Spurensicherung von außen nach innen“ hätte erfolgen können, stehe doch auch in Zweifel. Vor Ort müsse eine Entscheidung getroffen werden: „Sie schauen sich das an und bewerten die Fakten.“ Das sei die kriminalistische Beweisanalyse. Alle Spuren „da drinne“ liefen ja nicht weg. Personen, die noch lebten, könnten aber schon weglaufen. Angesichts eines Polizistenmordes, wenn einer davon wisse, bestünde Verdunkelungsgefahr. Das sei ja auch gemacht worden, als in der Frühlingsstr. 26 in Zwickau ein Brand gelegt wurde. Lo. ergänzt: „Ich will nur erklären: Warum stellen Sie in Abrede, dass man das Logische so auch entsprechend angeht. Wenn man sich mit den Spuren beschäftigen möchte, muss man ja auch Realist sein. Man kann das nicht schulbuchmäßig machen, wenn das der Sachlage nicht gerecht wird.“ Die Spurensicherung von außen nach innen gehe genauso wie andere Methoden. So könne die Spurensicherung auch entlang des Modus Operandi oder systematisch flächendeckend erfolgen. Sie seien systematisch flächendeckend vorgegangen. Lo. fragt zurück: „Was erwarten Sie, was gefunden wird?“ – „Das kann ich nicht sagen, wenn etwas weg ist“, sagt die Vors. Abg. Marx (SPD) und fährt mit einem Vorhalt aus einem Polizeibericht von dem Zeugen selbst fort. Demnach ist PD Menzel gegen 12.45 Uhr zum Wohnmobil gekommen, in das er zwecks Spurenschonung eine Gummimatte über den Boden legte. Die Augenscheinnahme wurde mit dem Bedürfnis nach Überblick, auch wegen der Beteiligung einer möglichen dritten Person, begründet. Die Harke dagegen kommt in dem Bericht nicht vor, sagt die Vors. Abg. Marx (SPD) und fragt, warum die Harke keine Erwähnung in dem Bericht finde. Lo. antwortet, er könne im Bericht „nicht jedes unscheinbare und unwesentliche Detail“ festhalten. Die Harke habe man ja auf den Bildern gesehen. Der Einsatz der Harke, damit meine er die Verwendung oberhalb des Führerhauses, sei für ihn „nicht so wesentlich“ gewesen. Die Vors. Abg. Marx (SPD) erwidert, die Erwähnung der Harke sei für sie wichtig, um festzuhalten, wo nicht spurenschonend vorgegangen worden sei. Weiter fragt sie, warum nicht bereits in Stregda [sondern erst in der Garage der Firma Tautz] Spheron-Bilder angefertigt worden seien. Ob es vor Ort nicht die Möglichkeit der fotografischen Sicherung von Spuren gegeben habe. Aussagen der Tatortgruppe zufolge wäre das kein großer Aufwand, „30 Minuten vielleicht“, gewesen. Der Zeuge Lo. antwortet zunächst mit der Beschreibung von Spheron-Aufnahmen, welche die Betrachtung des Tatorts am Computer mit Hineinzoomen und aus verschiedenen Winkeln erlaube. Die Spheron-Bilder seien aber nicht mit makroskopischen Aufnahmen von Kriminaltechnikern vergleichbar. Sie dienten nur der virtuellen Begehbarkeit des Tatorts, stellten aber keine wirklichen Detailaufnahmen dar. Der Zeuge bevorzugt die Detailaufnahmen anstelle der Spheron-Aufnahmen. Von der Existenz von Spheron-Bildern habe er erst später erfahren, als mal jemand gefragt hätte: „Wo sind denn die Spheron-Bilder?“

Auf Nachfrage der Vors. Abg. Marx (SPD) erklärt der Zeuge, dass man nach 16 Uhr von den Zusammenhängen zum Polizistenmord gewusst habe. So lange das Wohnmobil in Stregda war, war der Zusammenhang unbekannt, weshalb dieser „logischerweise“ nicht in die Beurteilung zum Verbringen des Wohnmobils eingeflossen sein könne.  Die Vors. Abg. Marx (SPD) ergänzt, dass das Wohnmobil um 15.30 Uhr aus Stregda verbracht worden sei. Sie fährt fort, dass „zwei Kollegen aus Stuttgart“ bereits im Untersuchungsausschuss waren und berichteten, am Morgen des 05.11.2011 im Lagezentrum in Gotha Whiteboards mit Hinweisen zu, unter anderem, Zschäpe wahrgenommen zu haben. Auf Nachfrage, wo er am 05.11. mittags gewesen sei, gibt Lo. an, dass er in seinem Dienstzimmer gewesen sei. Er sei nur an seinem letzten Tag in Gotha gewesen, um Akten zu übergeben. Die Flipcharts kenne er nicht. Die Vors. Abg. Marx (SPD) hält ein Bild vor, in dem die besagte Harke mit ihrem grünen Schaft rechts neben dem Kopf der Leiche Böhnhardts zu sehen ist. Auf diesem sieht man Blut und Schutt. Im Hintergrund ist die Leiche Mundlos zu erkennen. Der Zeuge berichtet, sich die Bilder von Ingo K. angeschaut zu haben. Er beschreibt das Bild, auf dem zwei Zinken an der Harke zu sehen sind, mutmaßlich werde der dritte Zinken unter dem Brandschutt verdeckt. Ob die Harke den Kopf berührt, kann Lo. anhand des Bildes „nicht eindeutig erkennen“. Quer über den Kopf von Böhnhardt siehe man den Verlauf eines Armes (der linke Arm von Böhnhardt). Der Zeuge gibt an, dass im oberen Verlauf dieses Armes fragmentarisch eine Hand erkennbar sei. In dem Bereich zwischen Hand und Harke/Kopf meint der Zeuge eine „riffelige Struktur“ erkannt zu haben. Abg. Dittes (LINKE) meint, dies bedeute, dass mit der Harke entweder eine riffelige Struktur, die vorher nicht zu sehen war, offen gelegt wurde oder dass die riffelige Struktur durch die Harke verdeckt wurde. Lo. sagt, für ihn sei klar, dass die Verwendung der Harke nur dem Verschieben von Brandschutt gedient habe. Man müsse wissen, dass die Fotobilder mit Blitz erzeugt worden seien und deshalb die Wahrnehmung auf dem Bild eine andere sein könne, als sie vor Ort war.

Der Abg. Henke (AfD) möchte wissen, wie man im Wohnmobil etwas habe erkennen können, wenn Lo. doch gesagt habe, dass es im Wohnmobil dunkel war. Der Zeuge stellt klar, gesagt zu haben, dass sich die Augen daran gewöhnen mussten, was zwei, drei Sekunden gebraucht habe. Er präzisiert: „Wenn Sie länger schauen, dann gewöhnen sich die Augen daran, auch wenn es dunkel ist.“ Auf Nachfrage des Abg. Kellner (CDU) betont Lo., dass Menzel nicht ursächlich wegen des Brands in das Wohnmobil ging, sondern dies den ersten Einsatz der Harke im Führerhaus begründete, dort habe es geraucht und gebrannt. Die Feuerwehr habe ihre Harke benutzen wollen, Menzel habe die Harke dann für sich beansprucht. Die Abg. König (LINKE) möchte wissen, wie der Zeuge das Rot am zweiten Zinken der Harke interpretiere. Ob das Blut sei? Lo. antwortet, dass das „bluttypische Anhaftungen“ seien. Böhnhardt habe ja auch viel Blut verloren. Die Anhaftung habe er allerdings nicht untersucht. Die Abg. König (LINKE) führt aus, dass laut dem Zeugen auf dem Bild Rillen zu sehen seien. Der Zeuge sei selbst bei dem Einsatz der Harke nicht dabei gewesen und außer ihm sehe niemand die Rillen auf dem vorgehaltenen Foto. Woher er von den Rillen wisse? Lo. antwortet, dass er die Bilder bis gestern/vorgestern Abend nicht gekannt habe. Dann habe er sie sich angeschaut. Zwischen dem nicht sichtbaren und dem mittleren Zinken habe er die Rillen erkannt. Der Abg. Dittes (LINKE) bittet um eine Erklärung dessen, was der Zeuge sehe. Er erklärt, den grünen Schaft von der Harke zu sehen und dort befinde sich ein Gegenstand. Dort verliefen parallel zwei Striche. Anhand weiterer Bilder habe er erkannt, was das ist.

Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt, ob es in der Halle Gespräche über die möglichen Toten gegeben habe. Der Zeuge verneint mit dem Hinweis darauf, dass die Toten nicht bekannt waren. Aufgrund der Abfrage bei der Wohnmobil-Vermietung durch die Zwickauer Polizei sei „wohl ein gewisser Gerlach“ unter ihnen vermutet worden. Die Vors. Abg. Marx (SPD) gibt an, dass ein Zeuge nach dem Brand des Wohnmobils angegeben hatte, das Wohnmobil in Zwickau erkannt zu haben. Sie fragt, wer den Hinweis erhalten habe. Der Zeuge meint, der Anruf sei für ihn neu. Am Samstagmorgen des 05.11. habe nach dem Hinweis auf die Identität von Mundlos ein Kriminalbeamter aus Sachsen angerufen, der sinngemäß gefragt habe, ob Lo. meine, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Wohnmobil und dem in die Luft geflogenen Haus gebe. Lo. habe gedacht „was will der von mir?“ und ob er mehr habe, als nur die Verbindung durch das „V“-Kennzeichen. Das sei für ihn eine überraschende Information gewesen.

Der Abg. Kellner (CDU) erinnert daran, dass Lo. ausgesagt hatte, die Bilder von der Feuerwehr bekommen und ausgewertet zu haben. Er habe gesagt, nur ein Bild sei verwendbar, und zwar zur „Aufklärung gegen das, was im Netz kursiert“, so Kellner: „Was meinen Sie damit?“ – „Ich würde es Ihnen gerne sagen.“, meint der Zeuge und schlägt vor, dass man ihm zunächst seine eigene Bilder vorhalte, denn dort sehe man etwas, womit man das Bild der Feuerwehr erklären könne.

Nach kurzer Unterbrechung zur Suche nach dem erwünschten Bild hält der Abg. Kellner (CDU) ein Bild vor: „Sie sagten, da kursieren Bilder, die sich nicht so erklären. Vielleicht können Sie das erklären.“ Der Zeuge Lo. erklärt das Bild, auf der man eine Hand mit Handschuh von Herrn Menzel sehe. Die Hand zeigt auf einen Tisch, eine Sitzgruppe des Wohnmobils. Dort sehe man messingfarben zwei Patronen, nicht nur Hülsen, und einen aus Kunststoff hergestellten Griff einer Pistole. Der Magazinboden sei durch die Erwärmung aufgeschmolzen. Da liege auch noch eine Feder des Magazinbodens. Die beiden Patronen könne man auch aus einer anderen Perspektive sehen auf einem Bild, das die Feuerwehr durch das Fenster gemacht habe. Manche würden glauben, dort sei durch die Polizei eine Pistole hingelegt worden. Nun gebe es auch von einem nicht-Polizeiangehörigen, nämlich von einem Feuerwehr-Angehörigen, ein Bild dieser Situation. Es wird ein Bild der Feuerwehr gezeigt, auf dem die Sitzgruppe des Wohnmobils aus einer anderen Perspektive zu sehen ist. Beim Heranzoomen sieht man zwei Patronen, so Lo.

Der Abg. Kellner (CDU) fragt, wie der Zeuge zu der Aussage gekommen sei, dass es nur zwei Schüsse gegeben habe. Der Zeuge erklärt, Herrn See. gefragt zu haben, der „zwei“ gesagt habe. Er fragte noch einmal nach, weil man sich leicht verhören könne, See. zeigte dann mit zwei Fingern die „Zwei“ an. Lo. denkt, sich nicht verguckt zu haben. Im Einsatzprotokollsystem seien ebenfalls zwei Schüsse gemeldet worden. Man hätte sich ja auch überlegen müssen, wo der dritte Schuss war bzw. hinging. Die beiden Beamten sollten vernommen werden durch Volker H. und Ifl., was der Zeuge organisiert habe. Jeweils ein Beamter sollte sich jeweils einzeln das Geschehen vor Ort beschreiben lassen, um unvoreingenommen zu sein. Das sei so leider nicht gemacht worden, stattdessen habe Ifl. beide Personen vernommen. See. hatte dort ausgesagt, drei Schüsse vernommen zu haben. Das erste Geräusch habe anders geklungen als die anderen beiden Schüsse. Möglicherweise habe See. deshalb zunächst nur von zwei Schüssen gesprochen. Aufgrund des Schusses hätte zudem eine Stresssituation ausgelöst sein können. Der Abg. Kellner (CDU) weist darauf hin, dass die Spurensicherung eine Patronenhülse in der Fahrertür gefunden hat und fragt, ob diese womöglich mit einem Schuss in Verbindung steht. Lo. erklärt, der „schöne Schuhabdruck“ werde im nassen Brandschutt wohl nicht mehr gefunden werden, eine Patronenhülse dagegen vielleicht schon. Dass sie wohl auf dem Fahrersitz gefunden worden sei, habe er erst viel später in der öffentlichen Diskussion vernommen. Da habe sich wohl jemand ziemlich unvorteilhaft geäußert, nach dem Motto, dass die Patronenhülse „damit nichts zu tun“ habe. Der Zeuge erläutert, dass eine Patrone noch nicht abgefeuert sei, eine Hülse dagegen schon. Dann eröffne sich die Möglichkeit, dass die Patrone an dem Tag in Stregda verschossen wurde. Wenn ihm gesagt würde, dass ein Projektil irgendwo steckte, dann eröffneten sich neue Möglichkeiten. Lo. weiß noch zu berichten, dass in der Halle nachts eine Maschinenpistole gesichtet wurde, die wohl auf der ersten Bank gelegen haben solle. Die habe er damals nicht gesehen. Ihm sei gesagt, worden, dass eine Munition „da irgendwie schief“ klemme. Er habe nachgedacht, was das sein könne, jetzt erkläre sich ihm das.

Der Abg. Kellner (CDU) hakt nach, wie der Zeuge das gemeint habe, dass gute Kriminaltechniker auch die Arbeit der Tatortgruppe machen könnten und wie die Zusammenarbeit zwischen Menzel und der Tatortgruppe verlaufen sei. Laut Lo. liegt ein Missverständnis vor. Wenn man von Spurensicherung spreche und diese bewerten möchte, müsse man eine Vorstellung davon haben, was man für Spuren erwarte. Das seien alles Kriminaltechniker, die auch die Arbeit machen könnten; die Tatortgruppe sei jedoch gut ausgestattet. Er habe gemeint, dass die Leute gut qualifiziert seien und das Equipment hätten. Als die Tatortgruppe angekommen sei, habe er auch Kontakt mit ihnen gehabt und gesagt, was er erwarte. Dazu hätte eine gute fotografische Erfassung des Tatorts gehört, „da rede ich nicht von Spheron-Bildern“, diese verschafften einen guten Überblick, gingen aber nicht ins Detail. Menzel kam danach dazu. Er habe im Wesentlichen das wiederholt, was Lo. gesagt habe. Lo. habe sich dann nicht weiter eingebracht, weil Menzel vor Ort der Polizeiführer gewesen ist. Zur Zusammenarbeit sagt Lo., dass beide Seiten ihre Vorstellungen eingebracht hätten. Menzels Agieren empfand Lo. als „sehr kooperativ“, weil er sich die Argumente angehört und er dann eine Entscheidung getroffen habe. Herr Hoffm. habe ins Gespräch gebracht, das BKA zu rufen, „wo ich sagte ‚was soll das?‘, man müsse an keiner Stelle das BKA rufen. Es ging um Bankraub und illegalen Waffenbesitz.“ Erst nach 16 Uhr habe man mehr gewusst. Die KPS, also er, könne auch Raub- und Waffendelikte bearbeiten. Es habe an der Stelle keinen Grund für die Einschaltung einer übergeordneten Dienststelle gegeben. Die Tatortgruppe schalteten sie aus Zweckmäßigkeitsgründen ein. Auf Nachfrage zu möglichen „Spannungen“ gibt Lo. an, es habe „unterschiedliche Auffassungen“ gegeben. Der Zeuge erklärt: „Wie gesagt, der Hoffm. hatte das BKA ins Spiel gebracht, weil die vielleicht noch günstiger ausgestattet sind, das vermag ich nicht zu beurteilen, ich hatte noch keine Tatortgruppe vom BKA.“ Zudem sei von der Tatortgruppe artikuliert worden, dass man den Transport des Wohnmobils für keine gute Idee halte. „Aber irgendwann muss halt entschieden werden. Das Für und Wider muss abgewogen werden.“ Hoffm. habe auch eine andere Auffassung gehabt und langsam von vorne anfangen wollen. Man müsse „es aber priorisieren: Was hat den höheren Mehrwert?“ Wesentliche Ermittlungsschritte könnte man auf die Identität zurückführen. Sonst hätte man in diesem Fall den Zusammenhang zu der Frühlingsstraße nicht gehabt. Der Zeuge mahnt: „Stellen Sie sich vor, das wäre erst Montag oder Dienstag gekommen, dann hätte dort niemand die Česká gefunden, sondern vielleicht schon den Schutt weggeräumt.“ Der Zeuge betont, dass der schnelle Abtransport „damals eine goldrichtige Entscheidung [war], weil sie uns in die Lage gebracht hat, gleich weiter zu ermitteln. Sonst hätte es einen wesentlichen Informationsverlust bedeutet und die Chance für andere, wesentliche Dinge noch beiseite zu schaffen.“ Die Abwägung war: „Was erwarte ich für Spuren und was bringt mir die Identitätsfeststellung?“ Lo. meint zudem: „Wenn ich Böhnhardts Leiche heraustrage, habe ich so viele Spuren nicht vernichtet.“ Menzel und Hoffm. hätten zu späterer Stunde telefoniert und Hoffm. habe ein Problem damit gehabt, dass Menzel gesagt habe: „Wir bergen Leichen und machen die Obduktionsschritte so schnell wie möglich.“ Hoffm. habe sich der Anweisung fügen müssen. Lo. stellt klar: „Für mich ist Menzels Entscheidung sehr gut nachvollziehbar.“

Gegenüber dem Abg. Dittes (LINKE) erklärt der Zeuge, sich im K1 der KPS Eisenach über den in Frage stehenden Sachverhalt ausgetauscht zu haben, wer sich noch wie erinnere. Dies sei unabhängig vom Untersuchungsausschuss erfolgt. In der Vorbereitung auf seine Zeugenvernehmung habe er im Vorfeld „gestern und vorgestern“ mit den Leuten in der LPD „ganz kurz nur“ gesprochen. Er brauche niemanden zur Auffrischung seines Gedächtnisses. Er habe sich auch mit niemandem abgesprochen, er wisse, dass man das nicht zu tun habe. „Sie müssen, wenn Sie mich laden, davon ausgehen, dass ich mich ohne Absprachen an den Sachverhalt erinnern kann.“ Die konkrete Frage des Abg. Dittes (LINKE), ob er sich also mit niemandem „von damals“ abgesprochen oder verständigt habe, verneint Lo. Der Abg. Dittes (LINKE) meint, dass der Zeuge von einem „einfache[n] Sachverhalt“ ausgegangen sei und dass laut Hoffm. der Vorschlag, das BKA zu beteiligen, von der Tatortgruppe nach 16.20 Uhr kam, nämlich nach dem Hinweis auf den Zusammenhang einer Waffe mit dem Mordfall Heilbronn. Der Abg. Dittes (LINKE) möchte wissen, ob der Zeuge diesen Sachverhalt näher beleuchten könne und wann sich „Ihr Vorgehen“ verändert habe. Der Zeuge beginnt mit dem Hinweis, dass Mord und Totschlag keine einfach gelagerten Sachverhalte seien. Die Aussagen von Hoffm. kenne er nicht. Schon vor dem Zusammenhang Waffe/Heilbronn sei der Vorschlag von Hoffm. gewesen, das BKA einzuschalten. Der Zeuge berichtet, er habe sich vom Wohnmobil entfernt und sei zur Dienststelle gefahren. Die Tatortgruppe sei mit Hoffm. in der Garage gewesen. Was dort gesprochen worden sei, könne er nicht sagen. Der Abg. Dittes (LINKE) fragt, ob der Zeuge nach dem Bekanntwerden des Zusammenhangs der Waffe die Entscheidung bezüglich der Einschaltung des BKA korrigiert habe, was der Zeuge mit dem Hinweis darauf verneint, dann keine Entscheidung dazu mehr getroffen zu haben. Herr Menzel habe letzten Endes die Entscheidung getroffen, als er die BAO organisiert habe. Nach dem Gespräch mit Hoffm., der das BKA holen wollte, hätten sie darüber nicht mehr gesprochen, das habe in der Entscheidungsgewalt von Menzel gelegen. Der Zeuge betont nochmals, dass Menzel für ihn kooperativ geführt habe, also nicht ohne Beteiligung der anderen.

Der Abg. Dittes (LINKE) fragt, ob angesichts des Wissens um das kooperative Verhalten von Menzel von seiner Seite aus noch eine Kontaktaufnahme dahingehend erfolgt sei, ob sich das polizeiliche Verhalten ändern sollte. Lo. bekräftigt, dass sich „die Sache“ nach der Zuordnung der Waffe zu einem Polizistenmord anders dargestellt, er Menzel jedoch nicht kontaktiert habe. Die Nachfrage des Abg. Dittes (LINKE), mit wem der Zeuge am Wohnmobil diskutiert habe,  beantwortet der Zeuge mit der Tatrotgruppe. Die sei nämlich eingetroffen um Spurensicherungsbilder zu machen. Der Vorschlag, das Wohnmobil abzuschleppen, sei nicht nur von ihm, sondern von unterschiedlichen Seiten angesprochen worden. Der Abg. Dittes (LINKE) hält dem Zeugen des Zeitablauf vor: Um 12.48 Uhr sei von der Polizei das Tatortzelt zur Sicherung der Spuren angefordert worden. Dieses sei 5 Minuten später um 12.53 Uhr wieder abbestellt worden. Der Abschleppdienst sei um 13.22 Uhr bestellt worden und erst danach sei die Tatortgruppe um 13.59 Uhr vor Ort eingetroffen. Die Entscheidungen seien also vor dem Eintreffen der Tatortgruppe gefallen. Der Zeuge führt aus, dass das „Ihre Schlussfolgerung“ sei. Wann die Entscheidung Menzels gefallen sei, sei ihm nicht dargelegt worden. Während der Abg. Dittes (Linke) einräumt, dass es eine Schlussfolgerung sei, in der Bestellung des Abschleppdienstes eine richtungsweisende Entscheidung zu sehen, gibt Lo. zu Protokoll, dass es ihm neu ist, dass zunächst ein erster Abschleppwagen zu klein gewesen und dann ein anderes Fahrzeug nachgeschickt worden sein soll. Dass das Wohnmobil dann nicht waagerecht abgeschleppt worden sei, sei anders gewesen, als er sich das vorstellte. Er dachte, dass wohl alle alternativen Möglichkeiten angedacht worden seien, eine Anhebung des Fahrzeugs technisch vielleicht gar nicht funktioniert hätte. Das Abschleppunternehmen sei vertraglich an die Polizei gebunden. Er geht davon aus, dass Menzel die Entscheidungen traf.

Die Abg. Pelke (SPD) erkundigt sich nach den Argumenten im Gespräch mit der Tatortgruppe um den Abtransport. Laut Lo. ist das Gegenargument die Befürchtung gewesen, dass sich Dinge im Wohnmobil örtlich verändern, was Lo. mit den Worten kommentiert: „Das ist uns ja allen klar gewesen, aber so viele Alternativen gab es dazu nicht.“ Die Abg. Pelke (SPD) stellt die stattgefundene Tatortveränderung fest und fragt, ob diese der Spurensicherung abträglich sei oder nicht. Lo. beschreibt, dass deswegen ja außen und innen vom Wohnmobil Bilder gemacht werden sollten. Alle möglichen Spurenverluste sollten im Vorhinein beachtet und gesichert werden. Spurenschaden sollte vorgebeugt werden. In diesem Fall sei die relevante Spurenlage die genaue Lage der Leichen und der Waffen gewesen, das müsse man vorher erfassen um die Todesmöglichkeiten zu eruieren. Seines Erachtens sei das ein eher unkomplizierter Sachverhalt gewesen, man habe da schon viel schwierigere Dinge vorgefunden und gelöst. Das kunststoffartige Dach fiel auf Böhnhardt, weshalb seine Leiche sich nicht hätte bewegen können. Die Leiche von Mundlos hätte vielleicht verrutschen können. Im Sommer 2015 sei er durch das BKA vernommen und gefragt worden, ob eine Verschiebung von Böhnhardts Leiche stattfand. Ihm seien Bilder vorgehalten worden, nach denen Böhnhardt später ein Stück weiter vorne (!) gelegen hätte. Lo. stellt fest: „Das ist keine Transportfolge!“ Zudem betont er, dass man „ja nicht nur nur Spuren schützen“ könne. Wenn man etwas mache, verändere man auch immer etwas. Deshalb sei die Dokumentation des Ist-Zustands vor Ort wichtig gewesen. Die Abg. Pelke (SPD) fragt nach einem möglichen Gefahrenpotential durch den Abtransport. Lo. meint, man könne ja nur bewerten, was man wisse oder sehe. In dem Fall seien das der Revolver auf der Spüle und die Pistole auf dem Tisch gewesen, die wegen der Schmelzung relativ fest gewesen sei. Zudem seien es die Pumpgun auf dem Boden und die zweite Pumpgun dort gewesen, über die sie vorhin im Zusammenhang mit der Harke gesprochen hätten. Des Weiteren sei im hinteren Bereich die Waffe gewesen, die gleich von Hoffm. gesichert und in eine Kiste gelegt worden sei, weil die dort hätte verrutschen können. Der Zeuge mutmaßt, dass es von den Waffen her unwahrscheinlich sei, dass sich da unbeabsichtigt ein Schuss hätte lösen können. Die Maschinenpistole mit eingeklemmter Patrone, die später gefunden worden sei, halte er dagegen für ziemlich gefährlich. Die habe zunächst aber niemand gesehen. Die Abg. Pelke (SPD) fragt, wer Lo. zwischen 08.00 und 09.30 Uhr morgens angerufen und über die Identifizierung von Mundlos unterrichtet habe. Lo. meint sich daran zu erinnern, dass dies Herr Uh. gewesen sei. Ob er zuvor auch jemand anderes angerufen habe, weiß der Zeuge nicht. Die Abg. Pelke (SPD) weist auf die Lagemeldung hin, die am 04.11.2011 um 23.45 erstellt wurde und in der Mundlos handschriftlich eingetragen wurde. Ob das nachträglich vermerkt worden sei? Der Zeuge meint, dass da zunächst sicherlich „unbekannt“ eingetragen gewesen sei, was die Abg. Pelke (SPD) bejaht und vorhält, dass als Todesursache Suizid aus Angst vor Strafe wegen eines Banküberfall aufgeführt worden seien. Lo. gibt an, den Sterbefall für die beiden Personen im Wohnmobil angelegt zu haben. Er habe zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, „wer die waren“. Er habe das Dokument zwei Mal ausgedruckt, eines in den Mülleimer geworfen und „das andere haben Sie jetzt.“  Er habe das Dokument für Ifl. ausgedruckt, damit die Aktenzeichen der Identitäten (vordere/hintere Leiche) nicht durcheinander kämen. Der Eintrag „Mundlos“ müsse also später erfolgt sein, vielleicht durch ihn oder durch Ifl.

Der Abg. Henke (AfD) möchte das „Bild“ des Zeugen beim Eintreffen in Stregda beschrieben haben. Lo. führt aus, sie seien hingefahren und in der Parallelstraße der Straße „An der Leite“ gewesen. Ein Polizeifahrzeug sei vor ihnen gewesen. Sie seien den Berg wieder herunter gekommen, hätten den „Schafrain“ gesehen und das Auto hingestellt. Der Streifenwagen habe dort wohl auch angehalten. An dem Wohnmobil sei niemand gewesen. Das Wohnmobil habe gebrannt. Ganz unten, die Straße herunter, habe er Blaulicht gesehen. Er habe permanent das Martinshorn gehört. Er sei zum Wohnmobil hingegangen, über die Längsachse des „Schafrains“ hinweg über die Einmündung, wo er die Straßenseite gewechselt habe. Dann sei die Feuerwehr gekommen. Der Lärm, das Einfallen des Daches und das Eintreffen der Feuerwehr seien innerhalb von ein, zwei Minuten „fast zeitgleich“ erfolgt. Der Abg. Henke (AfD) hält vor, dass es um 12.06 Uhr eine Warnung gegeben und erst während der Brandbekämpfung um 12.19 Uhr die Information eines Polizeibeamten gegeben habe, dass es „eben erst“ geknallt habe und die Feuerwehr vorsichtig sein solle. Lo. erklärt, dass sie keine Uniform getragen hätten. Er hätte sofort mit der Feuerwehr gesprochen, „als Ziviler“, und vorsichtiges Löschen angemahnt, so der Zeuge. Der Abg. Henke (AfD) fragt, wie man sich den „extrem schnellen und heißen“ Brand im Wohnmobil erklären könne. – Lo. glaubt, dass bei Kunststoff sicherlich keine 1000°C benötigt werden. Fakt sei, dass sich bei einem Entstehungsbrand die Wärme oben staue. Unten habe es keinen Brandschaden gegeben und sei nichts geschmolzen, während es oben so heiß geworden sei, dass die Außenhaut des Wohnmobils, die aus Leichtmetall bestehe, durchgeschmolzen sei. Lo. zufolge schmelze Aluminium bei ungefähr 750°C. Die werde man unter dem Dach gehabt haben. Für einen Brand sei da „nicht so viel“. Der Brand sei aber auch „sauerstoffhungrig“. Der Anteil des Sauerstoffs werde geringer, der der Abgase höher. Der Brand limitiere sich letztlich durch die Sauerstoffminimierung. Als das Fenster heruntergefallen, habe der Brand sofort wieder Fahrt aufgenommen. Lo. denkt, dass „keine extrem hohen Temperaturen im Wohnmobil“ gewesen seien. Das passt aus seiner Sicht mit der Lage vor Ort zusammen. Er habe gehört, es solle Papier oder so gewesen sein, was den Brand auslöste. Er halte das für möglich, wisse es aber nicht. Auf Nachfrage des Abg. Henke (AfD) gibt Lo. zu Protokoll, mit einer Kriminaltechnikerin aus Gotha, Frau Wal., nach Bad Nenndorf geflogen zu sein. Ob er dort einem Herrn Nordg. begegnet sei? Ihm sei nur der Name bekannt. Aus Baden-Württemberg seien Beamte da gewesen.

Auf Nachfrage der Abg. Rothe-Beinlich (GRÜNE), wann Lo. die Bilder weitergegeben und ob er an deren Auswertung beteiligt gewesen sei, erklärt der Zeuge, nur die Kopie der Bilder auf die Festplatte gespielt zu haben. Es gebe ein Fachkonzept „digitale Fotografie“. Der Fotograf unterschreibe das Übergabeprotokoll, in diesem Fall also er, die Übernehmerin der Bilder sei Frau Reutsch gewesen. Wann die Übergabe erfolgt sei, könne dem Protokoll entnommen werden. Das sei nicht mehr an dem Wochenende gegangen, sondern „war irgendwie am Anfang der Woche“. Lo. führt aus, dass er sonst nie „so ewig lang“ auf der Dienststelle war wie in der Zeit. Er habe die KPS und sein eigenes Kommissariat leiten müssen, die SoKo Capron erteilte Aufträge und die Bereitschaftspolizei machte Ermittlungen in Stregda. Lo. erklärt, in Bad Nenndorf neben Gerlach auch weitere Vernehmungen durchgeführt zu haben. Gerlach sei in der Nacht noch vorläufig verhaftet worden, „der war verhaftet, als ich eintraf.“ Auch Manuel B. sei vorläufig festgenommen worden, was ihm komisch vorgekommen sei. Er habe mit der SoKo Capron und mit Manuel B. gesprochen, bei dem er keinen Tatverdacht gesehen habe. Er habe ihn nur gefragt, woher er Gerlach kenne und was er gewusst habe. Danach habe er gehen können. Gerlach habe er wegen des Banküberfalls nur „abtasten“ können. Er habe Papiere besessen, die von Böhnhardt und Zschäpe benutzt worden seien. Ihm sei ein Mietvertrag mit einer Unterschrift „Gerlach“ zugeschickt worden. Gerlach habe gelacht und gesagt, dass das nicht seine Unterschrift sei. Es sei klar gewesen, dass man seine Identität verwendet hatte, ein Zusammenhang zu Mundlos sei vermutet worden. Die Freundschaften aus Jena habe er noch gehabt: Mundlos, Böhnhardt, Wohlleben. Diese Namen habe er in der Vernehmung aufgeschrieben. Er habe versucht, Verbindungen herauszubekommen. Demnach hätten Mundlos und Böhnhardt das Sagen gehabt, dahinter sei Zschäpe gewesen, dann irgendwann Wohlleben und er, Gerlach, sei ganz hinten gewesen. Das habe Gerlach in späteren, nicht in der ersten Vernehmung geschildert. Die Abg. Rothe-Beinlich (GRÜNE) fragt, ob dem Zeugen ein Telefonat mit Vater Prof. Mundlos erinnerlich sei. Lo. sagt, er habe persönlich mit Prof. Mundlos gesprochen, das Protokoll sei „eine gute Seite lang“. Er habe wohl vorher ein Telefonat gegeben, um das Treffen zu vereinbaren. Prof. Mundlos sei mit seiner Frau nach Eisenach gekommen. Mundlos sei sehr dominant aufgetreten. Lo. wollte das Bestattungsinstitut wissen, aber Prof. Mundlos hatte erst Fragen formuliert. Lo. erklärte, dass er das nicht beantworten könne. Prof. Mundlos wollte wissen, „was da ist und ‚ist das wirklich mein Sohn?‘ und ‚zeigen Sie mir den Leichnam!‘“ Lo. habe auf einen vorhandenen Fingerabdruck-Vergleich verwiesen und gesagt: „Entschuldigung, Sie sind doch Naturwissenschaftler!“ Fingerabdrücke seien individuell. Prof. Mundlos habe das nicht akzeptieren wollen und gemeint, nur er erkenne seinen Sohn. Da gebe es ein bestimmtes Merkmal, das wolle er sehen. Prof. Mundlos habe eine „einnehmende Art“ gehabt. Die Abg. Rothe-Beinlich (GRÜNE) fragt, ob die Tätowierung damals eine Rolle gespielt habe, was Lo. verneint, von einer Tätowierung wisse er grad nicht. Für ihn habe es keinen Grund gegeben, sich mit Prof. Mundlos darüber auseinander zu setzen, ob der Fingerabdruck eine geeignete Methode zur Identifizierung sei.

Gegenüber dem Abg. Kellner (CDU) berichtet Lo., bis zum 14.11. eine Postkiste „bei mir im Dienstzimmer“ gehabt und alles chronologisch in Leitz-Ordner angeordnet zu haben. Er hatte „zwei gut gefüllte Ordner“ Aktenmaterial. Parallel habe die SoKo Capron aus Gotha Beamte losgeschickt, die entsprechende Aktenvermerke geschrieben hätten. Am Vormittag des 15.11. sei er nach Gotha gefahren, „da kam ich in diesen Lagesaal, wo die SoKo Capron saß.“ Flipcharts habe er nicht beachtet. Er habe kurze Gespräche mit Wö. gehabt. Sie haben die vorhandenen Ordner ineinander eingeordnet, möglichst chronologisch. Das Duplikat hätten sie auch angefertigt. Bezüglich des Duplikats erhebe er keinen Anspruch auf Vollständigkeit, „es gibt manchmal Zettel, die muss man da nicht drin haben.“ Seine Frage sei gewesen, ob das BKA auch Kriminalakten halte und wie die gehalten werden. Das habe man jedoch nicht so recht gewusst. Lo. habe gedacht, dass „wir“ bestimmt noch einmal vor Gericht müssten. Gotha habe nach einer Richtlinie die Kriminalakte ablegen müssen, er habe deshalb nur Duplikate erhalten. Mit der Kiste sei er nach Meiningen zu Oberstaatsanwalt Luh. gefahren, Staatsanwältin Lä. sei auch da gewesen. Luh. habe gewollt, dass die Akten gleich zur Generalbundesstaatsanwaltschaft nach Karlsruhe gebracht werden. Lo. habe gesagt, dass müsse er erst mit Menzel abstimmen. Nach Menzels Entscheidung seien die Akten dann in Meiningen zurückgelassen worden. Lo. betont, dass er dem BKA nichts übergeben haben, sondern nur der Staatsanwaltschaft in Meiningen die originale Ermittlungsakte. Mit dem BKA habe er sonst keine Berührung gehabt. Einmal hätten sie noch eine Kopie machen lassen. Die Arbeitskopie sei wohl von der SoKo Capron abgeholt worden. Ab dem 14.11. sei die Capron „langsam aufgelöst“ worden und es hätte den RegEA Thüringen [regionaler Ermittlungsabschnitt] gegeben, die den Einsatz in Thüringen gemacht hätte. Herrn Ebe. und Herrn Burk. habe er Asservate ausgehändigt (mit Übergabeprotokoll), alles weitere sei seines Wissen per Post erfolgt. Vom BKA hat er keinen Ermittlungsauftrag bekommen. Weil das Aktenzeichen auf ihn lief, wurde ihm zugewiesen, alle möglichen KPS-Schriftstücke an RegEA weiterzuleiten. An eine aktive Ermittlungsarbeit durch ihn erinnert sich der Zeuge genauso wenig wie an einen möglichen Ermittlungsauftrag. Unter anderem sei Frau Bu. bei ihm gewesen, er habe etwas zu den Maßnahmen in Bad Nenndorf schreiben sollen. Das habe er „irgendwann Ende Februar“ gemacht. Er hatte aber schon zuvor „so gut wie ich konnte“ alles aufgeschrieben und sich erinnert, „da ist nichts verloren gegangen.“ Das habe der dann an RegEA geschickt, „damit ich es endlich los war.“ Papier, was gekommen sei, habe er an RegEA weitergeleitet.

Die Abg. König (LINKE) fragt nach, bis wann Lo. aktiv selbst Handlungen begangen habe und ab wann er nur noch Schreiben weitergeleitet habe. Der Zeuge sagt, man könne die Übergabe der gelben Postkiste am 14.11. nicht als Stichtag bezeichnen, „das ist viel komplizierter.“ Er stehe „sicherlich auch heute noch als Sachbearbeiter drin.“ Ermittelt habe er – meine er – bis zum 14.11., vielleicht habe er danach beispielsweise noch Telefonate geführt, aber danach wohl keine Vernehmung oder „rausfahren“ mehr übernommen. Er war nie „formales Mitglied“ der SoKo Capron. Sein Chef habe das nicht gewollt. Die SoKo Capron habe aber Aufträge an die KPS erteilt. Zum Beispiel sollten May. und See. vernommen werden, dafür habe er aus seinem Kommissariat Ifl. und Volker H. genommen. Es habe weitere solche Ermittlungsarbeiten gegeben. Es waren „also viele mehr beteiligt“ an der SoKo Capron als nur die formalen Mitglieder. An Besprechungen der SoKo Capron war er aber nicht beteiligt. Er sei nur telefonisch über Ergebnisse informiert worden und sei nur am 14.11. im Lagezentrum gewesen.

Die Abg. König (LINKE) hält eine Information aus einer E-Mail des BKA an das LKA vor, der zufolge eine Zivilstreife am 04.11. die Örtlichkeit in Stregda durchlaufen und das Wohnmobil passiert habe, ohne das Wohnmobil festzustellen. Dies sei 10, 15 Minuten vor 12.00 Uhr im Vorfeld der „offiziellen Entdeckung“ gewesen. Lo. kann dazu nichts sagen, er wisse nur von Nahermittlungen um die Sparkasse herum. Auf die Frage, wer Informationen zu der Zivilstreife geben könne, verweist Lo. auf KPS-Leiter May. und einen „EPSweb“-Eintrag – „Da taucht’s nicht auf“, merkt die Abg. König (LINKE) sofort an. Weiter geht es um Tätowierungen. Lo. schildert, ihm seien am 06.11. Bilder von Tätowierungen von der nicht-identifizierten Leiche zugeschickt worden. Dazu habe er am gleichen Tag Gerlach vernommen, ob er sie kenne. Er habe gesagt, dass Böhnhardt sich mal im Knast habe tätowieren lassen. Im Gespräch mit Prof. Mundlos sei es jedoch nicht um ein Tattoo, sondern um eine Narbe gegangen. Die Abg. König (LINKE) erkundigt sich, ob die Polizei VP-Recherchen im Umfeld von Böhnhardt und Zschäpe angestellt habe. In der Verantwortung des Zeugen sei das nicht passiert. Er kenne keine VP. Es wäre für ihn „logisch, solche Quellen zu fragen, aber damit setze ich mich nicht auseinander.“ Solche Recherchen wären eher in der KPI in Gotha passiert. Die Frage des Abg. Henke (AfD), ob der Zeuge weiteren staatlichen Stellen Auskunft gegeben habe, verneint Lo.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) stellt fest, dass der Zeuge die Beteiligung einer dritten Person schnell ausgeschlossen habe und von einer Selbsttötung ausgegangen sei. Sie fragt, wie weit die Diskussion diesbezüglich ein Thema gewesen sei und anhand welcher Erkenntnisse diese Theorie ausgeschlossen worden sei. Lo. betont, dass ihm anhand der Situation am Wohnmobil klar gewesen sei, „dass ein Angriff von außen nicht in Betracht kommt.“ Die Lage der Leichen und der Waffen indiziere „überhaupt nicht, dass eine Person, die sich ja auch entfernt haben muss, involviert sein kann.“ Bei Mundlos sei dies „unstrittig“, bei Böhnhardt „nicht so offenkundig.“ Er habe erst keine Kenntnis über die Pumpgun unter Böhnhardt gehabt, die Menzel wohl erkannt habe. Er meine, da habe eine Pumpgun mit einem riffeligen Griff gelegen. Es sei „realitätsfern“, dass Böhnhardt sich von dem vermeintlichen Angreifer, der näher an der Tür gewesen sein müsste, abwendete. Bei einem Angriff „von außen“ hätte es die „Auffindekonstellation ja nicht so“ gegeben. Zudem habe es ja auch die Zeugenaussagen der Polizisten gegeben. Niemand habe von einer weiteren Person gesprochen, niemand wurde gesehen. Er habe die Situation „in meinem Inneren so aufgefasst“, dass kein Dritter beteiligt gewesen sei. Einer späteren Information zufolge sei am 05.11. eine Frau am Ort des Wohnmobils gewesen, die verstört gewirkt habe, im Raum stand, dass es möglicherweise Zschäpe gewesen sei. Die Information habe es aber erst viel später gegeben. Nach dem 04.11. waren die Geschicke in den Händen der SoKo Capron. Die Abg. Henfling (GRÜNE) hält dem Zeugen vor, dass er im Einsatzverlaufsbericht schreibe, dass er die Beteiligung eines Dritten ausschließe und fragt, wann er das entschieden habe. Lo. antwortet: „Ich habe nichts entschieden.“ Er habe in den Bericht seine Schlussfolgerungen hereingeschrieben. Am 04.11. habe er die Sache so wahrgenommen, wie geschildert.

Gegenüber dem Abg. Kellner (CDU) kann Lo. nicht sagen, ob sich Menzel noch bei ihm gemeldet habe. Seine Ansprechpartner seien May. oder – wenn dieser nicht da war – Herr Aßm. gewesen, ferner „auch mal Schi.“. Ob das BKA parallel ermittelt habe? Dem Erachten von Lo. zufolge hat das BKA erst nach Capron ermittelt. Er könne die Frage aber nicht beantworten, „ob die etwas ermittelten, was wir auch ermittelten.“ Das BKA sei später bei ihm auf der Dienststelle gewesen, in Person von Frau Rapp. und einem Mann, da sei es um den Punkt im Einsatzverlaufsbericht gegangen, dass sich eine Person in Eisenach Ost Richtung Mühlhausen aufgehalten habe. Das wollte das BKA erörtert haben. Später sei noch einmal Frau Rapp. mit Tatortskizzen von Banken bei ihm gewesen und habe wissen wollen, um welche Einrichtung es sich handeln könne. Lo. habe nicht helfen können und danach bis letztes Jahr im Sommer 2015 nichts mehr in der Sache zu tun, bis das BKA wegen der Veränderung der Leiche Böhnhardt zu ihm gekommen sei.

Nach einer kurzen Unterbrechung zwecks Dokumenten-Suche hält die Abg. König (LINKE) einen Auftrag vom 05.11.2011 vor, demzufolge VP’s im Umfeld zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zu befragen seien. Als Sachbearbeiter ist Lo. eingetragen. Eine VP habe gemeldet, dass sie jüngst Kontakt zu einer Person gehabt habe. Diese Person hätte zu Hause eine Maske und eine Waffe gehabt und geäußert, eine Bank überfallen zu wollen. Lo. antwortet, von VP-Personen keine Ahnung zu haben. Am 05.11. sei er nach Bad Nenndorf geflogen und habe dort übernachtet. Er kenne weder den Auftrag noch das Ergebnis. Dass er ein Dokument vom 05.11. nicht kennt, führt Lo. darauf zurück, dass das Dokument in dem Polizeisystem „Damoko“ angefertigt sein könnte. Damoko sei von Gotha ausgeführt worden, das habe die Beamtin Schi. in der SoKo Capron genutzt. Dann sei das Papier in Gotha gewesen und er habe es möglicherweise am 14.11. dazu geheftet, aber es nicht mehr gelesen. Die Abg. König (LINKE) hält vor, dass auch ein Walt. als Sachbearbeiter eingetragen sei und der Auftrag am 05.11. erteilt und beendet worden sei. Sie stellt fest, dass also zwei Sachbearbeiter genannt werden, die beide zu dem Zeitpunkt nicht in Thüringen sind. Lo. erwidert lediglich, dass er nicht Frau Schi. sei und diese Damoko geführt habe. Er kenne keine VP, er habe keine befragt, er sei mit Walt. in Bad Nenndorf gewesen. Damoko sei eine Internet-Anwendung, in der auf dem PC Dinge protokolliert würden. Er sei mal bei einer Vorstellung von Damoko gewesen. Schi. habe das vorgestellt und sei „in dem Bereich“ wohl auch die einzige, die das könne.

Die Abg. König (LINKE) weist auf den Fund von drei USB-Sticks mit dem NSU-Bekennervideo hin und fragt den Zeugen, ob er von den USB-Sticks gewusst habe. Dieser antwortet, er habe davon Monate später erfahren. Er habe immer gedacht, dass das Video in Zwickau gefunden worden sei. In einem Gespräch mit Schilling sei das Video erwähnt worden, das sei „vielleicht am Ende Ihres vorigen Ausschusses“ gewesen, nicht vorher. Er kenne nicht alle Dinge, die im Wohnmobil sichergestellt worden seien. Er habe im Internet recherchiert und vieles gesehen, aber was auf den Dingen drauf sei, wisse er nicht. Anschließend wird der Abg. König (LINKE) vom Innenministerium die Freigabe zu einem Vorhalt aus einem NfD-Dokument [Nur für den Dienstgebrauch] erteilt, woraufhin sie fragt, warum KHK Lo. am 11.11.2011 nur einmal auftauche als die Person, die die Zulassungsbescheinigung des Wohnmobils gesichert hätte. Der Zeuge widerspricht. Er sei damals nicht KHK, sondern KOK Lo. gewesen. Zudem habe er nicht die Bescheinigung aus dem Wohnmobil geholt. Nach der Nacht vom 04. auf den 05.11. sei er auch nicht mehr dort gewesen. Vielleicht liege ein Schreibfehler vor. Die Abg. König (LINKE) präzisiert, dass in der Liste aus dem Vorhalt zunächst Sop. auftauche, „dann einmal Sie“ und dann wieder Sop. Lo. mutmaßt, dass vielleicht gemeint sei, dass die Sache an ihn übergeben wurde. Zumindest sei er damals aber noch lange nicht Hauptkommissar gewesen.

Die Abg. Henfling (GRÜNE) berichtet, dass Bre. auch schon im Untersuchungsausschuss gewesen sei und dass er beauftragt worden sei, nach Stregda zu fahren, aber vor dem Einsatz wieder abberufen worden sei. Warum? Lo. erinnert sich, dass es drei Teams gegeben habe, die er zu Nahermittlungen eingeteilt habe. Die Teams hätten aus Mö. und  Bau., Bran. [?], Lang. und Krau., sowie zuletzt Jah., Bre. und Key. bestanden. Ob einer von ihnen später weg gewesen sei, wisse er nicht. Ferner gibt der Zeuge an, dass der Hundeführer an der Sparkasse zum Einsatz gekommen sei, es sei eine Geruchskonserve mit „irgendwas aus dem Tresorraum“ angefertigt worden. Der Fährtenhund habe aber nicht funktioniert. Die Chance, dass der Hund nach kurzem Anfassen eines Gegenstandes durch den Gesuchten eine Fährte aufnehmen kann, sei sehr gering. Er sei in der komfortablen Situation gewesen, viele Einsatzkräfte zur Verfügung gehabt zu haben. Ähnlich habe es sich bei einem Hundeeinsatz an der Stelle am Obi verhalten, an der das Wohnmobil gesehen worden war. An dem Tag „war nichts erfolgreich mit Hunden.“

Die Abg. König (LINKE) erkundigt sich nach Erfassungsbelegen von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vom 23.10.2012, die Lo. handschriftlich unterschrieben habe von Ihnen. Auf die Frage, warum er diese angefertigt habe, erklärt der Zeuge, dass es Erfassungsbelege für Sterbefallanzeigen, für das Tatblatt und für die Beschuldigtenvernehmung gebe. In diesem Fall gebe es zwei Möglichkeiten: entweder eine Beschuldigtenvernehmung oder es gehe nur um die erhobenen Personalien, damit der Dateneinsatz in die PKS eingetragen werden könne. Im Oktober 2012 habe er die Duplikatakte, mit der der Untersuchungsausschuss arbeite, nach Gotha gebracht und dem KPI-Büro übergeben. „Alles, was Sie haben, ist eine Kopie dessen, was ich im Oktober übergeben habe.“ Bis dahin habe er Nachrichten stets weitergeleitet. Er habe die Sachen nicht einmal paginiert, weil er ja nicht wisse, welchen Aktenaufbau das BKA wähle. Er habe chronologisch geordnet. Er habe alle Originale weitergeleitet, Kopien seien bei ihm verblieben und angeheftet worden. In Finanzermittlungen gegen Tatverdächtige sei er nicht eingebunden gewesen. Er wisse, „dass es das gab“ und habe „gestern“ den Ordner in der Hand gehabt, das habe ihn jedoch nicht interessiert.

Der Zeuge Lo. wird anschließend um 17.47 Uhr entlassen.

Nächster Termin des Untersuchungsausschuss ist Donnerstag, der 28.04. PD Menzel wird der erste Zeuge sein. Am 2. Juni ist dann der nächste Ausschuss.

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Hier geht es zum letzten Protokoll: UA 6/1 Protokoll 18.03.2016 – 2. Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss (4.11.2011, Anwohner, Spurensicherung, Hubschraubereinsatz) Die Protokolle von 2012 bis November 2015 haben wir vorübergehend offline genommen. Nicht, wie ein paar durchgeknallte rechte Verschwörungsspinner im Internet mutmaßen, um irgendwas zu vertuschen oder Aufklärung zu verhindern, sondern wie hier an anderer Stelle geschrieben, weil wir zum Persönlichkeitsschutz von Zeugen und Dritten, die keine Führungsfunktion haben, die Namen nachträglich (wie in diesem Protokoll) abkürzen. In einigen Wochen sind die Originale mit lediglich gekürzten Namen wieder online.

[Anmerkung: Angaben original aus dem Ausschuss. Da gleichzeitig mitgeschrieben werden muss, um möglichst viele Inhalte zu verschriftlichen sind kleinere Abweichungen durch Hörfehler nicht völlig ausgeschlossen]

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