Mit mehreren Parlamentsanfragen hat die Abgeordnete Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, den juristischen und polizeilichen Umgang mit der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ bei der Thüringer Landesregierung abgefragt. Zu den nun vorliegenden Antworten der Landesregierung erklärt die Abgeordnete: „Die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ beruht auf Tatsachen, darf öffentlich geäußert werden und wird nicht bestraft. Die Landesregierung hatte im November letzten Jahres angegeben, es gäbe im Zusammenhang mit dieser Aussage einen Strafbefehl und eine Anklage. Nach meiner Nachfrage stellt sich nun heraus: In beiden Fällen geht es um andere Aussagen, nicht lediglich um die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘.“
Vor allem mit Blick auf die anstehenden Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt erwartet die Abgeordnete, dass die Landesregierung allen eingesetzten Polizeikräften aus Bund und Ländern eindeutig kommuniziert, dass Plakate oder Transparente mit dieser Aussage erlaubt sind, kein polizeiliches Einschreiten rechtfertigen und dies auch bei der Generalstaatsanwaltschaft klarstellt. Die Aussage könne und solle Teil der vielfältigen Versammlungen und Proteste sein, die sich gegen den Parteitag der AfD in Erfurt richten. Proteste dürften nicht grundlos kriminalisiert, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht grundlos eingeschränkt werden. Eine einheitliche und rechtssichere Praxis bedeutet nicht zuletzt auch eine Entlastung von Polizei und Justiz. Dazu König-Preuss weiter: „Es ist allen Beteiligten geholfen, wenn nicht im vorauseilenden Gehorsam und ohne rechtliche Grundlage den Befindlichkeiten und der Opferrolle der AfD genüge getan wird. Der Rechtsstaat ist kein staatlich finanzierter Betreuungsservice für die gekränkten und fragilen Egos von männlichen AfD-Abgeordneten.“
Weiterführende Informationen:
Die erwähnten Kleinen Anfragen finden Sie unter den Drucksachennummern: 8/2399, 8/3472:
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