König-Preuss zu „Hammerskins Deutschland“: Unfähigkeit statt Verbot. Hammerskins dürfen weiter agieren

Zur heutigen Aufhebung des Verbots gegen die „Hammerskins Deutschland“ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Das heutige Urteil zeigt das Versagen deutscher Behörden im Umgang mit der extremen Rechten exemplarisch. Sowohl das Ministerium als auch das Gericht haben sich hier lächerlich gemacht. Schon die Verbotsverfügung des Innenministeriums gegen die ‚Hammerskins‘ 2023 war unausgegoren und halbherzig und hat die Finanzen und Vertriebsstrukturen dieser zutiefst nationalsozialistischen und antisemitischen Organisation nicht antasten wollen. Das Bundesverwaltungsgericht ist in der Verhandlung den Ausflüchten und wenig glaubwürdigen Relativierungen der Hammerskins auf den Leim gegangen.“

Das Urteil stehe, so die Abgeordnete, aber auch exemplarisch für den Umgang deutscher Behörden mit den Hammerskins insgesamt, über Jahrzehnte konnte das Netzwerk weitgehend ungestört von Sicherheitsbehörden agieren. Dass den Sicherheitsbehörden gleichzeitig durchaus alle relevanten Informationen – bis hin zu organisatorischen Chatverläufen – vorliegen, wurde in der Verhandlung deutlich. Trotzdem wurden die Hammerskins in der Regel nicht einmal in den Berichten der Verfassungsschutzämter erwähnt, betont König-Preuss und erklärt: „Es ist alleine antifaschistischer Recherche zu verdanken, dass die Aktivitäten und Strukturen der Hammerskins überhaupt in ihrer Breite bekannt sind. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung wurde abermals durch antifaschistische Recherche offengelegt, dass die deutschen Hammerskins ihre Aktivitäten trotz des Verbots völlig unbeeindruckt weiterführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen damit nun recht gegeben. Wer die Recherchen – insbesondere der Plattform EXIF – liest, weiß auch: Ein Verbot der Hammerskins wäre möglich. Es liegen alle Informationen dazu vor. Es ist der Unfähigkeit deutscher Behörden und Gerichte geschuldet, dass eine Neonazi-Bruderschaft, die für Gewalt bis hin zu Mord steht, weiter ungestört in Deutschland agieren kann. Das Urteil bestätigt damit wieder einmal: Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.“

Link zur Recherche der Plattform EXIF: https://exif-recherche.org/?p=13326

Link zur Pressemitteilung der Abgebordneten anlässlich der Recherche von EXIF: https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/hammerskins-weiter-aktiv-koenig-preuss-thueringer-neonazi

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