„Obwohl das extrem rechte Medium ‚Compact‘, das als gefährliches Netzwerk einzuordnen ist, mit all seinen Angeboten seit 16. Juli 2024 formell durch das Bundesinnenministerium verboten ist, konnte am Wochenende in Thüringen mit Ansage eine Ersatzveranstaltung stattfinden. Dabei wurden sogar Gelder für die verbotene Vereinigung gesammelt, weil ein Neonazi die Behörde narrte und diese nicht konsequent durchgriff. Dies darf nicht ohne Folgen bleiben, daher habe ich eine Strafanzeige wegen Fortführung der Vereinsaktivitäten erstattet und eine entsprechende Parlamentsanfrage eingereicht“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Die Veranstaltung am 27. Juli wurde am 24. Juli, vermutlich nach dem Verbot des ‚Compact‘-Sommerfestes, angemeldet. Am 25. Juli fand das Kooperationsgespräch mit Versammlungsbehörde und Polizei statt. König-Preuss: „Dass die Stadt Gera im Versammlungsbescheid festhält, dass der Neonazi Christian Klar im Kooperationsgespräch versichert habe, keine verbotenen Symbole für das ‚Compact‘-Magazin zu zeigen, trotzdem bereits im Vorfeld klar war, dass es eine Ersatzveranstaltung werden würde und die Bezüge zu ‚Compact‘ am Veranstaltungstag immer deutlicher wurden – nicht zuletzt durch die Aussage des Anmelders am Ende ‚Ich hoffe, ihr hattet ein schönes Compact-Sommerfest‘ – macht das katastrophale Versagen der zuständigen Behörden deutlich.“
Die Abgeordnete fragt: „Was bringt es, eine extrem rechte Organisation zu verbieten und dann als staatlicher Akteur das Signal auszusenden: Ihr könnt ruhig weitermachen, aber macht es bitte nicht allzu offensichtlich, bitte ohne Logo? Und wozu hat das Innenministerium eine Taskforce Versammlungslagen, wenn diese allem Anschein nach in Gera nicht zur Wirkung kam? Warum ermittelt die Polizei bisher lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Vereinsgesetz, obwohl man nach §20 Abs. 1 in der Gesamtbetrachtung hier von einer möglichen strafbaren Handlung als Wiederbetätigung ausgehen muss?“
König-Preuss hat daher selbst Anzeige erstattet und eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gerichtet, um Aufklärung zu erlangen: „Die Auflagenlosigkeit ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, das politische Signal, das hiervon ausgeht, ist jedoch noch fataler: In Gera können extrem rechte Akteure nahezu ungehindert agieren – sogar für eine verbotene rechte Vereinigung. Das darf nicht ohne Folgen bleiben. Die Stadt Gera und das Innenministerium müssen dafür Sorge tragen, dass sich Vergleichbares nicht wiederholen kann und wird. Dazu gehört auch, ehrlich bestehende Behördenabläufe im Umgang mit rechten Versammlungen zu hinterfragen, gerade auch bei kurzfristigen Anmeldungen.“