Mit fadenscheiniger Begründung drängt die Bundesregierung auf eine Strafverschärfung, um angeblich Gewalt gegen Polizisten einzudämmen. Der Bundesrat hat dem grundsätzlichen Vorhaben am Freitag vergangener Woche grundsätzlich zugestimmt. Der hervorragende Monitor-Beitrag oben zeigt, warum das Ganze ziemlicher Unsinn ist. Auch Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, hat sich zur Bundesratsentscheidung in einer Presse-Mitteilung geäußert:
„Der Gesetzentwurf ist sicherheitspolitisch wirkungslos und somit eine Mogelpackung gegenüber Öffentlichkeit und insbesondere Polizisten und Rettungskräften. Das vermeintlich verfolgte Ziel, deren Sicherheit zu erhöhen, wird er nicht im Ansatz gerecht werden können. Die letzte Strafverschärfung in dem Bereich ist keine fünf Jahre her. Eine Anhebung des Strafrahmens hatte jedoch keine generalpräventive Wirkung, was auch die SPD-Innenministerkonferenz im vergangenen Herbst bestätigte. Eine Verschärfung ist auch deshalb nicht notwendig, weil der vorhandene Rahmen zur Ahndung von Straftaten längst ausreichend ist. Wer heute einen Polizisten angreift, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft, wird ein Beamter auch nur leicht mit einem gefährlichen Werkzeug dabei verletzt, beträgt der Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft. Wer dennoch nach mehr und härteren Verschärfungen ruft, hat nicht verstanden, dass sich eine nötige Kultur des Respektes nicht über das Strafrecht realisieren lässt.“
Dittes weiter: „Der Gesetzentwurf geht auch deswegen fehl, weil die meisten Übergriffe auf Polizisten spontan ohne rationale Abwägung oder im alkoholisierten Zustand stattfinden. Über 70 Prozent der Tatverdächtigen, die 2015 in Thüringen Polizisten attackierten und einfach verletzten, standen unter dem Einfluss von Alkohol. In der Regel ist es solchen Personen genauso wie jenen, die Straftaten aus Lust an der Gewalt ausüben, völlig gleichgültig, welches Strafmaß in der aktuellen Fassung des Strafgesetzbuches steht.“ Der Abgeordnete verweist zudem auf die fehlende Verhältnismäßigkeit im Gesetzentwurf, die auch vom Thüringer Richterbund und vielen andere Fachjuristen kritisiert wird. Dittes spricht sich aber auch gegen Sonderstrafrechte bei einzelnen Berufsgruppen aus. „Auch Lehrer, Busfahrer, Journalisten, Jobcenter-Mitarbeiter und Beschäftigte in vielen anderen Bereichen sind von den Folgen gesellschaftlicher Verrohung betroffen. Sonderstrafrechte sollen mehr Sicherheit suggerieren, helfen den Betroffenen aber keinen Deut weiter. Den Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen, heißt deswegen nicht, keinen Respekt gegenüber Polizeibeamten zu haben oder sicherheitspolitische Belange nicht ernsthaft zu verfolgen. Ganz im Gegenteil.“
Obwohl das Gesetz also wahrscheinlich diejenigen Täter nicht beeinflust, die derzeit für die Mehrzahl der Straftaten verantwortlich sind, sind andere Effekte zu erwarten. Indem nicht nur die Strafen erhöht, sondern auch die Straftatbestände so aufgeweicht werden, dass man sie quasi aus Versehen begehen kann, wird es zu so genannten „chilling effects“ kommen. Im derzeitigen Entwurf soll etwa das bloße Mitführen von gefährlichem Werkzeug dazu führen, dass ein besonders schwerer Fall vorliegt – selbst dann, wenn dieses gar nicht eingesetzt wird. Bedenkt man, dass auch mitgeführte Regenschirme bei Demonstrationen in der Vergangenheit als gefährliche Werkzeuge angesehen wurden und auch ein Blumenstrauß schon mal als Tatwaffe gesehen wird, wird verstehen, dass sich in Zukunft noch weniger Menschen trauen werden, von ihrem demokratischen Recht zur Demonstration Gebrauch zu machen, weil es dabei möglicherweise zu Konfrontationen mit der Polizei kommen kann.