In Thüringen existiert eine Reihe neonazistischer Vertriebsstrukturen. Der wohl derzeit erfolgreichste und bedeutendste rechte Szeneladen mit Internetshop „Ansgar Aryan“ aus Oberhof widerlegt jetzt ein weiteres Mal das rechte Saubermann-Image. Die Landesregierung hat zum Geschäft zwei Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, beantwortet. Darin werden u.a. Strafverfahren gegen den Betreiber Daniel K. aufgelistet, aus denen hervorgeht, dass gegen ihn mehrfach ermittelt und dieser schließlich wegen Drogenhandel zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
„Der Neonazi-Händler verstieß offenkundig von 2003 bis 2005 gegen das Betäubungsmittelgesetz, wurde dann zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt und profilierte sich nach seiner Haftentlassung in der rechten Szene mit dem Vertrieb einer eigenen rechten Modemarke, die mittlerweile bundesweite Bedeutung hat“, konstatiert Katharina König.
Bemerkenswert sind vor allem dessen Verbindungen zur NPD. Die Landesregierung listet diverse Verkaufsstände seiner Marke auf, die scheinbar der Firmeninhaber persönlich in den letzten beiden Jahren
betrieb. Bei den Orten handelt es sich fast ausschließlich um NPD-Veranstaltungen, wie dem jährlichen NPD-Rechtsrock-Konzert in Gera „Rock für Deutschland“ oder dem Pressefest der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“.
(BZH Demo 24.7.2010 Hildburghausen, Daniel K. mittig, Foto: Infothek Dessau, )
„Besonders perfide erscheinen diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund der rassistischen Äußerungen der Thüringer NPD, die erst vor wenigen Monaten in einer ihrer Zeitungen vor einer angeblichen „vietnamesischen Drogenmafiabande“ warnte, welche den Thüringer Drogenmarkt kontrolliere und deswegen abgeschoben werden sollte“, so die Abgeordnete. „Dass im Umfeld Thüringer Neonazi-Händler nicht nur rechte Szenebekleidung veräußert wird, sondern auch volksverhetzende Musik, verbotene Symbole und Waffen verkauft wurden, ist hinlänglich bekannt. Dass jene Neonazis sich nun auch durch Drogenhandel finanzieren, verdeutlicht nur ein weiteres Mal deren kriminelle Verstrickungen“, so König. Die Abgeordnete informiert darüber, dass erst vor wenigen Wochen ein Neonazi-Drogenhändlerring in Sachsen aufgeflogen war.
(Screenshots der Ansgar Aryan-Firmenseite auf Facebook, links: Vertrieb einer CD des ehemaligen Landsersängers, rechts der Betreiber posierend in seinen Textilien)
Das Unternehmen „Ansgar Aryan“ aus Oberhof existiert seit Juli 2008 und gehört mittlerweile zu den bedeutensten Neonazi-Versänden in Deutschland. „Ansgar Aryan“ unterstützt nicht nur das größte deutschsprachige Neonazi-Portal „Altermedia“ und ein Leipziger Neonazi-Zentrum. Verkaufserlöse fließen offensichtlich auch in diverse Neonazi-Bands aus Thüringen und in andere Bundesländer. Im Frühjahr 2012 wurden das Geschäft durchsucht und 178 Jacken mit verfassungsfeindlichen Symbolen beschlagnahmt.
Der Landtagsabgeordneten Katharina König liegen darüber hinaus Auszüge aus einem internen Bereich des Neonazi-Forums Thiazi.net vor, aus denen hervorgeht, dass der Firmeninhaber von Ansgar Aryan das Portal finanziell unterstützte. [hier anschauen].Das Bundeskriminalamt ermittelt seit Juni 2012 gegen die Betreiber.
Ansgar Aryan wirbt mit Werbebannern auf dem Portal und gewährt den Betreibern Sonderkonditionen von bis zu 40 Prozent beim Einkauf von Neonazi-Textilien, über die er zur Verschwiegenheit mahnte. Ein Moderator des Forums bewertete die Werbepartnerschaft des Oberhofer Neonazi-Händlers mit dem bundesweiten Neonazi-Forum gar als möglicherweise „finanzielle Rettung“ des Portals im Jahr 2009. Die Seite wurde vor einigen Monaten geschlossen, das BKA ermittelt nun gegen 26 Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. „Netzwerke der Neonazis zu erkennen und zu durchschauen, um gegen diese vorzugehen bedeutet, Strukturen und Unternehmen abseits der NPD in den Blick zu nehmen und insbesondere Verbindungen der so genannten „Freien Netze“ und Kameradschaften offenzulegen“, so König abschließend.
Die Antwort zur Kleinen Anfrage kann hier heruntergeladen werden:
Download Teil 1 und Download Teil 2.
* Verboten nach dem BtMG sind Verkauf, Besitz, Ein/Ausfuhr, Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis; bei dem vorliegenden Strafmaß knapp unter der Höchststrafe ist davon auszugehen, dass K. die Betäubungsmittel in einer bestimmten Größenordnung nicht zum Eigenbedarf nutzte, sondern damit aktiven Handel betrieb
Weitere Informationen und Bilder zum Betreiber gibt es auch bei den Antifagruppen Südthüringen (Link) und Infos zum Neonazi-Drogenhändlerring im Umfeld des „Freien Netzes“ in Sachsen beim Antifa-Newsflyer Gamma in Leipzig (link).