König-Preuss: Konsequenter Kampf gegen Islamismus anstelle Populismus

Mit starker Irritation reagiert Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, auf die jüngste Äußerung des Innenministers nach Abschiebungen von Straftätern, vermuteten ‚Extremisten‘ und so genannten Gefährdern gen Afghanistan. „Erneut zeigt sich die Hilflosigkeit deutscher Politik im Umgang mit Islamismus: Es gibt kaum Antworten, keine nachhaltigen Konzepte gegen Islamismus abseits der immer wieder wahrzunehmenden Gleichgültigkeit gegenüber Islamismus oder der ständig wiederholten, populistischen Forderung nach Abschiebungen. Gerade letztere ist in der gegenwärtigen Debatte um das schreckliche Attentat in Mannheim völlig ungeeignet: Wenn jemand aus islamistischen Motiven Menschen tötet, dann sollte der Rechtsstaat alle rechtlich gebotenen Hebel dafür in Bewegung setzen, dass die Person im Gefängnis landet und nicht an die Taliban ausgeliefert wird, bei denen er für die Taten voraussichtlich nicht nur unbestraft bliebe, sondern als Held geehrt und gefeiert werden würde.“

Die Abgeordnete ist verwundert, wie schnell auch Vertreter demokratischer Parteien bereit sind, für vermeintlich populär wirkende Maßnahmen Wesenskerne des demokratischen Rechtstaates auszuhöhlen: „Wichtiges Element der Demokratie ist die Rechtsstaatlichkeit mit fairen Verfahren, dem Schutz- und Präventionszweck und der Wiederherstellung von Gerechtigkeit, auch und gerade im Hinblick auf Betroffene von schweren Straftaten und deren Angehörige. Eine Politik nach dem Motto ‚weg damit, aus den Augen aus dem Sinn‘ wird dieser Rechtstaatlichkeit nicht gerecht. Sie ist weder im Interesse der Opfer oder der Gesellschaft, noch ist sie wirksam. Vielmehr birgt das Risiko der Straflosigkeit ein falsches Signal an islamistische Sympathisanten, die sich ermutigt fühlen könnten, weitere schwere Gewaltakte angesichts der ausbleibenden Konsequenzen zu verüben.“

König-Preuss weiter: „Die Forderung ist auch aus anderen Gründen unverantwortlich. Wir sind der europäischen Menschenrechtskonvention und internationalen Abkommen verpflichtet, da kann man nicht sagen: Für diese und jene Person deaktivieren wir den Anspruch auf die Menschenrechte. Nein, sie gelten universell. Und ja, sie gelten auch für mutmaßliche oder erwiesene Straftäter. Gerade wegen der unsicheren Sicherheitslage und der Menschenrechtsverstöße sind Abschiebungen nach Afghanistan aus guten Gründen ausgesetzt und sollten es auch bleiben. Eine derart geplante Praxis wäre daher nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch rechtsunsicher. Es droht das Risiko, dass Gerichte diese Praxis kippen oder Behörden verpflichten, zu unrecht Abgeschobene zurückzuholen.“

König-Preuss verweist darauf, dass bekannt ist, dass generell die Radikalisierung hin zu Islamismus/Dschihadismus auch in Deutschland stattfindet. Trotzdem kursiere die Annahme, man könne mit Abschiebungen dieses Phänomen aus der Welt schaffen. Im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ waren mehrere Sachverständige zum Themenkomplex Islamismus geladen, u.a. wurde darauf hingewiesen, dass das inkongruente Vorgehen Deutschlands in der Innen- und Außenpolitik eine der Schwächen im Umgang mit islamistischen Ideologien sei. Zur wirksamen Bekämpfung des Islamismus gehört jedoch vor allem die Stärkung derjenigen, die unter den Taten islamistischer Akteure leiden – insbesondere in den migrantischen Communities.

Kritisch ordnet König-Preuss auch den Vorschlag ein, bei Abschiebungen nach Afghanistan mit Pakistan „über Bande spielen“ zu wollen. „Die Praxis Pakistans vor allem Menschen, die aus dem von den islamistischen Taliban beherrschten Nachbarland vor genau dieser Terrororganisation geflohen sind, nach Afghanistan abzuschieben, ist aus menschenrechtlicher, sozialer und politischer Sicht verwerflich. Pakistan missachtet damit internationale Verpflichtungen und gefährdet das Leben von Geflüchteten.“ Eine solche Politik sei unmenschlich, ignoriere auch die Schutzbedürftigkeit von Betroffenen und missachte internationale Flüchtlingsschutzabkommen. Ganz zu schweigen von dem moralisch fragwürdigen Umstand, ausgerechnet an die Länder Gelder im Gegenzug für Abschiebungen zu geben, in denen sich über Jahre Dschihadisten der terroristischen Al Quaida Führung verstecken konnten.“

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