König-Preuss: „Björn Höcke ist ein Nazi“ darf gesagt werden – Einschüchterungsversuche durch die Polizei sind nicht hinzunehmen

Zu den polizeilichen Maßnahmen wegen des Zeigens eines Plakats mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ in Fürstenwalde erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die erhobenen Vorwürfe sind absurd, das bestätigte nun auch die zuständige Staatsanwaltschaft. Die behaupteten Verdachtsmomente existieren nicht. Schon die polizeiliche Maßnahme hätte nicht stattfinden dürfen, weil längst geklärt ist, dass hier keine Straftaten vorliegen. Ein Verdacht auf eine Straftat kann also gar nicht bestehen. Das hätten auch die handelnden Polizist*innen wissen können. Wir sehen hier den offensichtlichen Versuch einer Einschüchterung durch staatliche Organe und eine reine Willkürmaßnahme.“

Mit mehreren Anfragen hatte die Abgeordnete den juristischen und polizeilichen Umgang mit der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ bei der Thüringer Landesregierung abgefragt. Hierzu erklärt sie: „Die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ beruht auf Tatsachen, darf öffentlich geäußert werden und wird nicht bestraft. Die Landesregierung hatte im November letzten Jahres angegeben, es gäbe im Zusammenhang mit dieser Aussage einen Strafbefehl und eine Anklage. Nach meiner Nachfrage stellte sich heraus: In beiden Fällen geht es um andere Aussagen, nicht lediglich um die Aussage ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘. Wir haben die Thüringer Landesregierung daraufhin aufgefordert, bei Polizei und Justiz klarzustellen, dass Plakate oder Transparente mit dieser Aussage erlaubt sind und kein polizeiliches Einschreiten rechtfertigen. Was wir nun in Brandenburg sehen, ist, wie erneut im vorauseilenden Gehorsam und ohne rechtliche Grundlage den Befindlichkeiten und der Opferrolle der AfD genüge getan wird. Der Rechtsstaat ist aber kein staatlich finanzierter Betreuungsservice für die gekränkten und fragilen Egos von männlichen AfD-Abgeordneten.“

Für die Abgeordnete ist die Rechtslage inzwischen so eindeutig, dass jede weitere Kriminalisierung solcher Plakate kein Missverständnis mehr sei, sondern ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. „Schon im Jahr 2019 hatte das Verwaltungsgericht Meiningen geurteilt, dass die Bezeichnung von Höcke als Faschisten ein Werturteil ist, das ‚nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht‘. Auch im Juni 2023 wurde ein entsprechendes Verfahren von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingestellt. In der Begründung dazu heißt es, Höcke habe sich ‚in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten. Ferner hat er sich wiederholt zu den historisch verbürgten Verbrechen des Hitler-Regimes in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 geäußert, die […] als Relativierung dieser Verbrechen verstanden wurden […]‘. Aus den Antworten auf meine Anfragen geht hervor, dass sich auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen dieser Einschätzung anschließt. Im Mai diesen Jahres wurde erneut ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen eine ‚Oma gegen rechts‘ in Sachsen-Anhalt eingestellt“., so König-Preuss.

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