Keinen Millimeter für Nazis – auch nicht in der Polizei

„Dass allein in den letzten drei Jahren über 20 Fälle von extrem rechten Straftaten in den Reihen der Thüringer Polizei behördlich bekannt wurden, darunter Volksverhetzungen und illegale Nazi-Parolen sowie eine Reihe von Vorfällen mit Bezügen zur Neonazi-Szene, ist enorm besorgniserregend. Die Polizei hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, dazu zählt auch der Schutz von Grundrechten wie der Menschenwürde. Wenn sich Polizist:innen mit solchen rassistischen, NS-verherrlichenden oder menschenverachtenden Positionen gemein machen, dann braucht es eine klare Null-Toleranz-Strategie der Landesregierung, die bisher nicht erkennbar ist“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Die Abgeordnete hatte die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage befragt, zu der nun die Antwort vorliegt. König-Preuss weiter: „Zwischen 2022 und 2024 wurden zehn Disziplinarverfahren wegen rechter Vorfälle abgeschlossen, aufgenommen oder erweitert, die aufgelisteten Fälle sind erschreckend. So werden u.a. rassistische Beleidigungen gegen People of Color, ein ‚Heil Hitler‘-Ruf im Dienst, die Teilnahme an Neonazi-Kampfsportveranstaltungen, Gewaltaufrufe in sozialen Medien oder der Geheimnisverrat an Neonazis aufgelistet.“

König-Preuss ergänzt: „Es werden zwei weitere Fälle aufgezählt, ein Foto mit Hitlergrüßen und die Verbreitungen rassistischer Parolen durch einen anderen Polizeibeamten, die für beide lediglich eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hatte, sie durften weiter im Polizeidienst bleiben. Das allein löst bereits Befremden aus, getoppt wird dies jedoch durch den Zusatz des Innenministers in der Antwort, dass einer der beiden – ein Beamter des gehobenen Dienstes – zudem den ‚Verlust einer dienstlichen Taschenlampe nicht angezeigt‘ habe, die ’später in [der] Kneipe des Rechtsextremisten Tommy Frenck gefunden wurde‘. Durch ein solches Verhalten wird das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben, gerade für Opfer rechter Straftaten, die sich an die Polizei wenden sollten oder sogar wollen, ist dies ein Hohn.“

Die Abgeordnete weiter: „Dass die Landesregierung die Frage, wie viele Angehörige im Amt für Verfassungsschutz und bei der Thüringer Polizei als Angehörige der extrem rechten Szene einzuordnen sind, angeblich wegen einer mangelnden Statistikführung nicht beantworten kann, ist ein Unding. Hier braucht es statt Intransparenz ein klares Thüringer Lagebild über die Gefahren von extremen Rechten in Sicherheitsbehörden!“ Wie aus der Antwort auf die Anfrage erkennbar ist, verliefen von den bereits beendeten Ermittlungsverfahren wegen rechter Vorfälle bei Polizist:innen der letzten drei Jahre 80 Prozent aus unterschiedlichen Gründen im Sande.

König-Preuss appelliert: „Polizeibeamt:innen, die derartige menschenverachtende Äußerungen oder Handlungen mitbekommen, sollten nicht zögern sondern handeln, entsprechende Vorfälle melden oder zur Anzeige bringen. In wenigen Fällen führte die Beschwerde bereits zum Erfolg, wie ein Fall in der PI Weimar zeigte. Die Landesregierung muss jedoch endlich eine echte Fehlerkultur vorleben und sicherstellen, dass zügige Ermittlungen und wirksame Konsequenzen auch ermöglicht werden, um demokratische Grundrechte zu schützen sowie den Missbrauch von staatlicher Macht über das Gewaltmonopol vorzubeugen. Polizei und Politik haben eine besondere Verantwortung, ihnen kommt eine Vorbildfunktion zu.“ 

Schließlich profitieren auch Polizist:innen davon, in einem Arbeitsumfeld tätig zu sein, in dem alle Kolleg:innen ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten und Grundrechten leben.

König-Preuss fordert: „Wer sich im Polizeidienst gegen demokratische Werte stellt, muss aus dem Dienst entfernt werden. Der Rechtsstaat darf sich nicht von seinen Feinden unterwandern lassen. Die Landesregierung muss endlich handeln!“ Dazu gehört nach Ansicht der Linken u.a. eine lückenlose Erfassung und konsequente Verfolgung von rechtsextremen Umtrieben in der Polizei, Sicherstellung der Neutralitätspflicht durch unabhängige Kontrollmechanismen, schnelle Konsequenzen für Beamt:innen, die gegen die demokratischen Grundprinzipien verstoßen sowie ein wirksamer Schutz für Whistleblower innerhalb der Polizei.

Die Antwort auf die Anfrage findet ihr hier: PDF

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