Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE:
„Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das bestätigt, wovor antifaschistische Initiativen, Zivilgesellschaft, Forschende sowie Journalistinnen und Journalisten seit fast zehn Jahren warnen: Die AfD ist eine extrem rechte Partei, die eine Gefahr für die demokratische Kultur und die Grundrechte darstellt. Es liegen längst umfangreiche Belege vor, dass die Partei weit mehr als nur ein ‚Verdachtsfall‘ ist und nicht allein einzelne Landesverbände auch innerhalb der Behördenlogik als ‚gesichert rechtsextrem‘ einzustufen wären, sondern die Partei als solches. Die AfD produziert Woche für Woche Belege dafür, dass sie ‚gesichert rechtsextrem ist‘. Zudem sind die vom Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren aufgestellten Prüfkriterien für ein Parteienverbot hinsichtlich Verstößen gegen die Menschenwürde, das Rechtstaatsprinzip und das Demokratieprinzip übererfüllt. Es ist nun an der Zeit, endlich entsprechende Handlungen folgen zu lassen.“
Die Abgeordnete weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD letztendlich aufgrund ihres geringen Stimmenanteils und damit wegen Irrelevanz nicht verboten hat, auch wenn die anderen Kriterien gegeben waren. Man müsse sich bewusst machen, dass die AfD heute eine reale Chance habe, bei Wahlen ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verwirklichen. Damit würden bei der AfD – anders als bei der NPD – anhand der in Karlsruhe definierten Entscheidungs- und Beurteilungskriterien 2017 die geforderten Tatsachen vorliegen, die die ‚Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele’ begründen.
König-Preuss weiter: „Die heutige OVG-Entscheidung hat Signalwirkung. Das Gericht konstatiert, dass es hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine rassistische Ausrichtung der AfD (‚nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung auf Grund der Abstammung‘) gibt, die mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar sind und dass diese einem maßgeblichen Anteil der Partei zuzurechnen ist. Folglich gilt es auch in der Behördenlogik nun die Hochstufung von ‚Verdacht‘ zu ‚erwiesen‘ erneut zu prüfen. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder sind gemeinsam mit dem Bundesministerium gefordert, endlich den Antrag vorzubereiten, den der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung als die zuständigen Verfassungsorgane beim Bundesverfassungsgericht für die Prüfung eines Verbotsverfahrens einreichen können.“
König-Preuss weiter: „Zudem hat das Gericht heute verkündet, dass bereits die Hochstufung des ‚Flügels‘ als ‚erwiesen rechtsextreme Bestrebung‘ rechtmäßig war, also der völkischen Gruppierung, die in Thüringen von Björn Höcke angeführt wurde und der auch mehrere Beamtinnen und Beamte, darunter auch Polizisten, zuzurechnen sind. Ich erwarte spätestens von der Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister im Juni in Potsdam einen konkreten Fahrplan zu beamtenrechtlichen Konsequenzen angesichts der Spielräume, die die heutige Gerichtsentscheidung auch unterhalb der Schwelle eines Verbotsbeschlusses aus Karlsruhe eröffnet, zu erarbeiten.“
Die Grundpflichten für Beamt:innen nach dem Beamtenstatusgesetz (§33) stehen nach Einschätzung der Abgeordneten im krassen Widerspruch zu dem, was das OVG Münster heute über die AfD herausgearbeitet hat: „Zehn Jahre des Wartens waren genug. Unsere Gesellschaft hat keine Zeit für weitere Trödelei. Es gilt jetzt aktiv zu werden. Thüringen hat eine besondere Verantwortung, da hier gleich mehrere Fälle von Polizisten in der AfD dokumentiert sind. Ein entsprechender Antrag des Freistaates zur IMK-Vorkonferenz am 6. Juni wäre daher nur folgerichtig und geboten“, so König-Preuss.