Wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen gestartet
Wie die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) heute bekannt gab, startet nun endlich auch in Thüringen nach dem Vorbild von Berlin und Brandenburg eine Überprüfung möglicher Todesfälle durch rechte Gewalt mittels eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
„Während staatliche Institutionen von etwa 110 Todesopfern rechter Gewalt seit der Wende 1990 in Deutschland ausgehen, kommen zivilgesellschaftliche Akteure und Opferberatungsstellen mit 218 Todesfällen und 17 weiteren Verdachtsfällen auf doppelt so viele getötete Menschen. Seit Jahren klafft hier eine enorme Lücke, auch da die älteren Fälle nur sehr zögerlich aufgearbeitet und anerkannt werden.“
Auch in Thüringen werde bislang offiziell nur ein solcher Fall anerkannt, obwohl neun Fälle dafür begründet in Frage kommen. „Es ist gut, dass in Thüringen jetzt endlich die Untersuchung beginnt. Angehörigen der Opfer und Hinterbliebenen kann nach jahrelangem Warten nun zu Aufklärung und Anerkennung verholfen werden“, so die Abgeordnete.
Die LINKE hatte sich für eine derartige Überprüfung von neun namentlich genannten Fällen seit Jahren stark gemacht und gemeinsam mit SPD und Grünen einen entsprechenden Antrag dem Landtag vorgelegt, der diesen am 9. November 2018 beschlossen hat (Drucksache 6/6416).
König-Preuss weiter: „Das trotz permanenten Nachbohrens durch unsere Fraktion fast dreieinhalb Jahre zwischen dem Landtagsbeschluss und seiner Ausführung über die Exekutive liegen, ist ernüchternd und sehr ärgerlich. Wir haben in Thüringen ja nicht nur eine herausgehobene Verantwortung, weil hier die mörderischen NSU-Strukturen entstanden sind. Einer der neun offenen Fälle ist Rolf Baginski, der zusammen mit seinem Sohn in Nordhausen von Neonazis massiv zusammengeschlagen wurde und an den Spätfolgen starb. Sein Sohn ist bis heute traumatisiert und lebt seit dem Übergriff 1991 mit einer Behinderung. Einer der beiden Täter war V-Mann des Verfassungsschutzes und gestand sozialdarwinistische und rassistische Tatmotivationen, die im damaligen Gerichtsverfahren keine entsprechende Beachtung fanden.“
Im späteren Zivilverfahren festgelegte Entschädigungssummen wurden nie an die Opfer gezahlt, da die Täter angeblich nicht über entsprechendes Einkommen verfügten, während einer der Täter und V-Mann Michael See durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sechsstellige Summe erhielt.
Die Abgeordnete betont: „Rechte Gewalt ist nicht weniger geworden. Weiterhin werden Menschen aufgrund rassistischer, antisemitischer und nationalistischer Ideologien ermordet. Es ist wichtig, solche Taten auch korrekt einzuordnen und zu benennen, um ein realistisches Abbild darzustellen und nicht zu relativieren. Umso dringender ist es, dass die Wissenschaftler:innen nun endlich ihre Arbeit aufnehmen können.“ König-Preuss freut sich, dass mit Herrn Prof. Dr. Kopke (HWR) und Prof. Dr. Gideon Botsch (Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien der Universität Potsdam), die die Studie begleiten, ausgewiesene Experten gewonnen werden konnten.