PM: Polizeieinsatz nach Neonazi-Angriff auf Journalisten erfordert Aufklärung im Innenausschuss

Ein Bild auf dem im Vordergrund ein "Thüringer Landtag" Schriftzug und im Hintergrund der Plenarsaal des Landtages zu sehen sindIm Jahr 2018 wurden Journalisten durch in gejagt, angegriffen und schwer verletzt. Anlässlich der in dieser Woche fortgesetzten Beweisaufnahme gegen zwei mutmaßliche Angreifer vor dem Landgericht Mühlhausen erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Dass Neonazis einen schweren Überfall auf Journalisten begehen und sich anschließend auf das Gelände eines NPD-Funktionärs flüchten, die anschließend vor Ort ist und das abgestellte Tatfahrzeuge beobachtet, während in der Zwischenzeit Neonazis Gegenstände daraus ausladen und erst nach zwei Stunden die Polizei einschreitet, um mit einer Durchsuchung zu beginnen, dann aber offenbar nur nach einem Tatverdächtigen Ausschau hält, nicht jedoch nach eingesetzten Tatwaffen und geraubten Gegenständen, wirft erhebliche Fragen zum Polizeieinsatz auf. Schließlich steht der Verdacht im Raum, dass Beweismittel unter den Augen der Polizei vernichtet worden sein könnten.
Unabhängig vom Strafprozess bedarf es hier einer Aufklärung des zuständigen Innenministeriums, wie es dazu kommen konnte und einer Auswertung über mögliche taktische Fehler und Ursachen“.

König-Preuss erwartet vom Ministerium eine transparente Aufklärung gegenüber dem Innenausschuss des Thüringer Landtages zu diesen und weiteren Vorwürfen, etwa dass keine Personalienfeststellung der vor Ort befindlichen Personen auf dem Gelände des abgestellten Tatfahrzeuges bzw. im dortigen Haus vorgenommen worden seien. Die Abgeordnete weiter: „Es geht hier nicht um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern es wurden mit Baseballschläger, Messer, großen Schraubschlüssel und Pfefferspray in massiver Weise auf die Journalisten eingewirkt, die nur mit Glück keine tödlichen Verletzungen erlitten. Rot-rot-grün hatte sich verpflichtet, der extremen Rechten mit einem konsequenten repressiven Vorgehen zu begegnen. Dies ist im konkreten Fall nicht erfolgt. Unabhängig vom offenkundig vorliegenden neonazistischen Motiv muss man in eine höchstmögliche Akribie und professionelles Vorgehen bei der Strafverfolgung erwarten können“.

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