Regelmäßig stellt Katharina König-Preuss Kleine Anfragen an die Landesregierung in den Themenfeldern Antifaschismus und Antirassismus. So auch folgende Anfrage zu Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte (Schwerpunkt Rechtsextremismus).
Im Dezember 2018 wurde durch die Medien bekannt, dass mehrere Polizisten in Frankfurt suspendiert wurden, nachdem wegen der Verbreitung extrem rechter Inhalte (unter anderem Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) innerhalb einer WhatsApp-Gruppe ermittelt wurde. Ins Rollen kamen die Ermittlungen, weil eine Rechtsanwältin, die auch Nebenklägerin im NSU-Prozess war, Anzeige erstattete, nachdem ihr ein Fax zuging, in dem gedroht wurde ihre Tochter zu „schlachten“. Unterschrieben war das Fax mit „NSU 2.0“. Nach bisherigen Ermittlungen soll die nicht öffentliche Privatadresse der Familie und der Name der zweijährigen Tochter über einen Computer eines Frankfurter Polizeireviers abgerufen worden sein. Die Ermittlungen seien inzwischen auf mehrere andere Dienststellen ausgeweitet worden, wo ebenfalls, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung, „rechtsextreme Umtriebe“ bekannt geworden sein sollen.
Im Januar 2019 wurde öffentlich, dass es ein weiteres Drohschreiben gegen die Anwältin gegeben hat, welches ebenfalls mit „NSU 2.0“ unterzeichnet war. Laut Spiegel Online vom 18. Januar 2019 werde inzwischen gegen zwölf Polizeibeamte ermittelt. In der Vergangenheit soll es auch vereinzelt Ermittlungen wegen Verbindungen von Polizeibeamten zur extrem rechten Szene in Thüringen gegeben haben. So soll im Dezember 2015 die Wohnung eines Polizeibeamten in Nordhausen von Kollegen des Landeskriminalamts durchsucht worden sein, nachdem dieser zuvor mit extrem rechten Aufrufen und Waffenbildern in sozialen Netzwerken auffällig wurde.
Die Fragen und die Antworten des Innenministeriums finden sich hier.