Verfassungsschutz versucht ehemaligen Haskala-Mitarbeiter als Spitzel anzuwerben

Am gestrigen Tag versuchte der Thüringer Verfassungsschutz, einen ehemaligen Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Katharina König, als Informanten zu gewinnen. „Es ist unglaublich, was sich dieses Amt in Thüringen noch leistet“, kommentiert die LINKE-Abgeordnete, die sich nun mit einer Anfrage an die Landesregierung wendet. Auch die justizpolitische Sprecherin der SPD übt scharfe Kritik und fordert eine umgehende Aufklärung.


„Dass der Geheimdienst seine Befugnisse auch dahingehend missbraucht, demokratische Strukturen, die sich gegen Neonazismus engagieren, zu bespitzeln, ist allein schon ein gesellschaftspolitischer Skandal. Es wird wieder einmal deutlich, dass der Inlandsgeheimdienst nicht auf die Abwehr von konkreten Gefahren gerichtet arbeitet, sondern seine Energie und seine grundrechtseinschränkenden Befugnisse in die Überwachung von demokratischen politischen Bewegungen investiert, die nicht ins Bild der Extremismustheoretiker passen“, ist sich König sicher. „Statt die Entstehung des NSU und die eigenen Verfehlungen aufzuarbeiten, versucht die Behörde wiederholt, jene, die sich gegen Neonazismus engagieren, zu kriminalisieren und in eine ,extremistische‘ Schmuddelecke zu schieben. Dieses Amt hat nichts gelernt, nichts reflektiert und stellt die eigentliche Demokratiegefährdung dar“, so die LINKE-Politikerin.

Die Landtagsabgeordnete verweist aber auch darauf, dass nicht auszuschließen ist, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auch beabsichtigte, über die frühere Tätigkeit des Angeworbenen an Informationen über die Vernetzung der Abgeordneten, über deren Wahlkreisbüro sowie aus dem Umfeld der Partei DIE LINKE zu gelangen. „Ein solches Anliegen ist kaum belastbar zu widerlegen. In jedem Falle stellt es einen unzulässigen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Status von Abgeordneten dar. Dass der Verfassungsschutz sich dem Verdacht aussetzt, Wissen über die Tätigkeit von Abgeordneten auch nachträglich zu erlangen, ist ein Skandal. Zudem ist es ein weiteres Argument zur Begründung für die ersatzlose Abschaffung des Geheimdienstes“, so König.

Die Abgeordnete will durch eine Anfrage klären, ob die Landesregierung für den Zeitraum 1990 bis 2012 ausschließen kann, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz Menschen als V-Personen oder Informanten geführt werden bzw. wurden, die Mitarbeiter von Fraktionen bzw. von Abgeordneten sind bzw. waren. Die Abgeordnete will gegebenenfalls auch wissen, welche Fraktionen und Abgeordneten in welchem Zeitraum betroffen sind bzw. waren.

„Wenn die Landesregierung in dieser Sache nicht Klarheit schafft, bleibt zu konstatieren, dass der Verfassungsschutz Feinde und Bestrebungen gegen eine demokratisch verfasste und freie Gesellschaft in der Haarbergstraße findet, aber keinesfalls in engagierten antifaschistischen Strukturen oder im Umfeld der Fraktion DIE LINKE“, so König.

Die mündliche Anfrage ist hier downloadbar.


Mitteilung der SPD im Thüringer Landtag: Anwerbeversuch des Thüringer Verfassungsschutzes muss schleunigst aufgeklärt werden

Als „kaum zu glauben“ bezeichnet die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dorothea Marx, den soeben bekannt gewordenen möglichen Versuch des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, einen ehemaligen Mitarbeiter der Abgeordneten Katharina König anzuwerben. „Wenn eine Behörde, die derart in der Kritik steht, sich tatsächlich erdreistet, einen ehemaligen Mitarbeiter einer Abgeordneten anzuwerben, dann hat das nichts mit dem Auftrag des Amtes zu tun. Auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei Katharina König um ein Mitglied des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses handelt, ist dieser Anwerbeversuch, sollte er sich tatsächlich bewahrheiten, ungeheuerlich. Das erweckt den Verdacht, als sollten auch Informationen zur Arbeit imUntersuchungsausschuss abgeschöpft werden. Da die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes ein maßgeblicher Bestandteil des Untersuchungsauftrages des Ausschusses ist, ist das umso skandalöser. Eine Behörde, die sich selbst ins Abseits stellt, stellt sich auch selbst zur Disposition. Dieser Vorgang muss unverzüglich aufgeklärt werden. Hier steht der Innenminister in der Pflicht und in der Verantwortung“, so Marx.

Der MDR berichtet ebenso wie die Thüringer Allgemeine über den Anwerbeversuch.

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