König-Preuss: Erschreckende Normalität rassistischer Gewalt in Thüringen

Zum heutigen Urteil im Prozess um den rassistischen Brandanschlag in Gehren im September 2025 erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Tat zeigt erneut das erschreckende Ausmaß rassistischer Gewalt in Thüringen. Dass die Täter vor Gericht trotzdem versucht haben, die Tat und sich selbst zu entpolitisieren, wirkt bizarr. Es zeigt aber auch die Normalität rassistischer Einstellungen, die leider oftmals nicht als solche wahrgenommen werden. Auch deshalb ist die Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur extremen Rechten in Thüringen notwendig. Diese würde eine angemessene Bearbeitung rechter, rassistischer und antisemitischer Straftaten ermöglichen.“

Die Täter waren gemeinsam zu einer Unterkunft für Geflüchtete in Gehren gefahren, hatten dort ein Fenster eingeschlagen und eine Feuerwerksbatterie in das dahinterliegende Zimmer geworfen, in dem zu diesem Zeitpunkt eine dreiköpfige Familie geschlafen hatte. Bei der Tat und bei der Fahrt zur Unterkunft filmten sie sich. Auf den Videos sind Rechtsrock und rassistische Parolen zu hören. Trotzdem bestritten sie im Verfahren eine extrem rechte oder rassistische Gesinnung oder entsprechende Motivation der Tat. „Es ist sehr gut, dass das Gericht heute den Versuch der Entpolitisierung der Angeklagten mit deutlichen Worten und klarer Bewertung zurückgewiesen hat und die Tat als extrem rechts und ‚eindeutig fremdenfeindlich‘ einstufte.“

Unklar ist, ob das Gericht auch die strafverschärfende Wirkung rassistischer Tatmotive nach § 46 Abs. 2 StGB anwendete. „Damit würde ein deutliches Signal sowohl gegenüber den Tätern als auch gegenüber der Gesellschaft gesendet, dass rassistische Taten nicht geduldet werden und strafrechtlich konsequent geahndet werden. Vor dem Hintergrund zunehmender rassistischer Übergriffe in Thüringen ist dies umso wichtiger. Auch, weil es in der Vergangenheit zu oft unterlassen wurde.“

Gerade für Betroffene und ihr Sicherheits- und Rechtsgefühl sei es wichtig, dass die Dimension der Taten zur Sprache kommt und ins Urteil einfließt. Dass im Plädoyer der Staatsanwaltschaft und im Urteil des Gerichts die rassistische Motivation der Tat gewürdigt wurde, ist auch ein Ergebnis der ausdauernden und unbeirrten Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und von Opferberatungsstellen wie ezra, die immer wieder auf die Notwendigkeit hinweisen, rassistische Motive von Straftaten angemessen zu berücksichtigen und zu untersuchen“, betont die Abgeordnete.

„Viel zu oft wurden die Selbstverharmlosungen rassistischer Täter blind übernommen oder die Untersuchung der politischen Motivation einer Tat von Gerichten per se als irrelevant abgetan. Dass es, auch nach jahrelanger Kritik durch die Zivilgesellschaft, bei einzelnen Staatsanwaltschaften und Gerichten mittlerweile besser läuft, ist erfreulich. Angesichts des Ausmaßes rechter Gewalt und der Normalität rassistischer Einstellungen in Thüringen ist es jedoch nicht ausreichend. Es sollte für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt keine Frage des Tatorts und damit zuständiger Staatsanwaltschaften und Gerichte oder gar des Glücks sein, ob die politische Dimension des an ihnen verübten Unrechts auch angemessen berücksichtigt wird. Deshalb braucht es eine entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaft,“ so die König-Preuss abschließend.

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