Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erteilt der Debatte über eine Beschneidung parlamentarischer Frage- und Kontrollrechte eine Absage. „Wer jetzt das Fragerecht von Abgeordneten einschränken will, schwächt damit ein wesentliches Element demokratischer Kontrolle, nicht jedoch die AfD. Für diese Partei gibt es tausendfach belegte Nachweise, dass sie extrem rechts, völkisch, antisemitisch und demokratiefeindlich agiert und zugleich zugunsten autoritärer Regime auftritt. Diese Erkenntnis erfordert keine Spekulationen über mögliche Motive für Anfragen, man muss der AfD und ihren öffentlichen Verlautbarungen nur zuhören und die Gefahren, die von ihr für Demokratie und Institutionen ausgehen, ernst nehmen. Die richtige Konsequenz daraus darf nicht der Abbau von Parlamentsrechten sein, die insbesondere der Opposition Kontrolle ermöglichen, sondern die konsequente Vorbereitung eines rechtlich begründeten und gebotenen Parteiverbotsverfahrens. Der Antrag auf Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht muss endlich auf den Weg gebracht werden, statt nur darüber zu reden.“
König-Preuss erinnert daran, dass die Nähe der AfD zum Kreml vielfach belegt ist, etwa durch systematische russische Einflussoperationen („Voice of Europe“) rund um AfD-Spitzenpolitiker, mutmaßliche Zahlungen und ein strategisches Papier aus Moskau. Zugleich gab es enge Verbindungen in chinesische Geheimdienststrukturen, bis hin zu einem in Brüssel festgenommenen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für das Europaparlament Maximilian Krah. Die Abgeordnete weiter: „Ein gravierendes Beispiel aus Thüringen ist Björn Höcke, der in einer Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2022 in Gera auf einer von einem Hardcore-Neonazi organisierten Demonstration zentrale Narrative eines wenige Wochen zuvor in Moskau formulierten Manifests vortrug. Auch ein ehemaliger AfD-Abgeordneter des Thüringer Landtags soll in der Vergangenheit mit einem mutmaßlich vom russischen Geheimdienst bezahlten Spion einen Verein gegründet und gemeinsame Reisen unternommen haben. Diese und viele andere Indizien liegen bereits lange auf dem Tisch. Die AfD inszeniert sich als angeblich ‚patriotische Kraft‘, doch in Wahrheit verrät sie die Interessen der Menschen in diesem Land. Hinter der nationalen Rhetorik steht am Ende die Gefolgschaft gegenüber autoritären Regimen oder gar die persönliche Bereicherung ins eigene Portemonnaie.“
König-Preuss betont: „Zentrales Element der parlamentarischen Demokratie ist, dass die Opposition die Regierung kontrollieren kann. Wer diese grundgesetzlich geschützten Kontrollrechte beschneidet, leistet der Demokratie einen Bärendienst. Das Grundgesetz sieht zugleich vor, dass Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, wesentliche Elemente der Demokratie zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, nach Artikel 21 als verfassungswidrig gelten und verboten werden können. Dafür muss endlich der formelle Antrag auf Prüfung gestellt werden, denn die Demokratie verteidigt sich nicht von allein. Als Linke haben wir dazu den Antrag ‚Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD‘ im Thüringer Landtag vorgelegt, damit der Freistaat aktiv wird. Dieser liegt seit über 130 Tagen ohne Anhörung im Justizausschuss. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Remigrationskonzept kürzlich als unvereinbar mit der Menschenwürde und verfassungswidrig eingestuft hat, wurde die Erfolgsaussicht für ein AfD-Verbotsverfahren substantiell erhöht. Daher sollten die demokratischen Parteien im Thüringer Landtag den nächsten Schritt gehen, eine Anhörung mit Verfassungsjurist:innen und Expert:innen durchführen und aus Thüringen endlich ein klares und wirksames Signal zum Schutz der Demokratie aussenden.“
