Kleine Anfrage: „Deutschfeindliche Straftaten“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik beziehungsweise dem kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu „Deutschfeindlichen Straftaten“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik beziehungsweise dem kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK).

 

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es „Deutschfeindlichkeit“ als neue Kategorie beziehungsweise neues Unterthemenfeld im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1467
in der Drucksache 7/3005 vom 30. März 2021 teilte die Landesregierung mit, dass für das Jahr 2019 zwei
Fälle von „deutschfeindlichen“ Straftaten in Thüringen erfasst wurden, darunter ein Fall in der Stadt Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) und einer in der Stadt Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis),
für das Jahr 2020 wurden fünf Vorkommnisse erfasst. Im Mühlhäuser Fall wurde das Delikt als „rechtsextrem“ beziehungsweise PMK -rechts- eingeordnet, weil der Verdächtige den Nationalsozialismus glorifiziert
habe. In der Drucksache 7/3005 heißt es: „Das Themenfeld ‚Deutschfeindlich‘ wurde zur Einordnung von
Straftaten eingeführt, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen deutschen Nationalität des Geschädigten begangen wurden.“ Straftaten könnten damit „trennscharf abgebildet“ werden.
Die Onlineausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel schrieb im Jahr 2020, dass sich bereits die ehemalige Familienministerin „vor mehr als zehn Jahren über ‚deutschfeindliche Straftaten‘ von Migranten [beklagte], ohne diese wirklich zu definieren.“ In der Drucksache 7/9342 teilte die Landesregierung mit, dass
im Jahr 2022 in Thüringen 25 und im ersten Halbjahr 2023 elf weitere Taten erfasst wurden, darunter mindestens zwei weitere „deutschfeindliche“ Taten, die als „rechts“ eingeordnet wurden.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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