König-Preuss begrüßt Bestätigung des Verbots
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Verbot der „Artgemeinschaft“ aufrechtzuerhalten: „Nachdem die völkisch-antisemitische ‚Artgemeinschaft‘ jahrzehntelang von Sicherheitsbehörden unbehelligt agieren konnte, war das Verbot lange überfällig. Dass das Bundesverwaltungsgericht das Verbot nun bestätigt hat, ist eine sehr gute Nachricht, insbesondere nach dem fatalen Urteil zur Aufhebung des Hammerskin-Verbots.“
Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist das Verbot rechtmäßig erfolgt, da die „Artgemeinschaft“ eine ‚kämpferisch-aggressive Haltung‘ gegenüber der Verfassung einnehme und eine rassistische Ideologie vertrete. Dies zeige sich unter anderem in deren völkisch-rassistischen Publikationen. „Das Gericht schiebt damit der Selbstverharmlosungsstrategie der ‚Artgemeinschaft‘ endgültig den Riegel vor, stoppt die Verbreitung von Elementen nationalsozialistischer Ideologie und nimmt die Gefährdung dieser fanatisch-rassistischen und antisemitischen Gruppierung endlich ernst, vor der Antifaschist*innen schon lange gewarnt haben“, so die Abgeordnete König-Preuss
„Die von der „Artgemeinschaft“ ausgehende Gefahr wurde erst kürzlich erneut sichtbar, als bei einem der Söhne eines ‚Artgemeinschaft‘-Mitglieds bei einer Razzia sprengfähiges Material gefunden wurde. Neben der rechtsterroristischen Gefahr zeigt dieser Fall ebenso, wie bei der ‚Artgemeinschaft‘ die eigenen Kinder indoktriniert werden und in die ideologischen Fußstapfen ihrer Eltern treten sollen. In der Vergangenheit hatte bereits ein Mitglied der ‚Artgemeinschaft‘ dem NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben nach der Haftentlassung Unterschlupf gewährt, ebenso soll der Mörder von Walter Lübcke Mitglied der Vereinigung gewesen sein“, betont König-Preuss.
Die Abgeordnete verweist darauf, dass die Artgemeinschaft auch in Thüringen ansässig und aktiv war: „Die völkisch-antisemitische und rassistische ‚Artgemeinschaft‘ hatte mit einer Immobilie in Illfeld im Norden Thüringens einen bundesweiten Rückzugs- und Veranstaltungsort, an dem sie weitgehend ungestört ihre Veranstaltungen und Treffen abhalten konnten. Außerdem soll mindestens eine Veranstaltung in der ‚Gedächtnisstätte e. V.‘ in Guthmannshausen, einem Treffpunkt für Holocaustleugner, stattgefunden haben. Laut einem Zeugen der ‚Artgemeinschaft‘ im nun beendeten Prozess war unter anderem auch der Thüringer Neonazi Thorsten Heise, der kürzlich Journalist*innen angegriffen hat, für Vorträge geladen.“
Auch wenn das Verbot positiv zu bewerten sei, fordert König-Preuss, dass auch Nachfolgestrukturen und Aktivitäten der ehemaligen Mitglieder und Anhänger stärker im Blick behalten werden und konsequenter gegen extrem rechte Indoktrination von Kindern vorgegangen wird: „Im Prozess wurde beispielhaft von mit Hakenkreuzen bemalten Steinen im Kinderzimmer bei Mitgliedern der ‚Artgemeinschaft‘ berichtet. Diese sind Ausdruck der den Nationalsozialismus verherrlichenden Erziehung, die nicht nur eine Gefahr für eine offene und freie Gesellschaft darstellt, sondern ebenso eine dauerhafte Kindeswohlgefährdung ist. Dies muss in Zukunft aktiv unterbunden werden.“
