Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Netzpolitik und Digitalisierung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Im Gesetzentwurf verstecken sind Palantir-ähnliche Überwachungsbefugnisse. Künftig sollen Polizeidaten aus unterschiedlichsten Systemen automatisiert zusammengeführt und ausgewertet werden, selbst dann, wenn Herkunft und ursprünglicher Zweck der Datenerhebung nicht mehr eindeutig nachvollziehbar sind. Genau vor dieser Form umfassender Datenverknüpfung warnen Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren. Sie ist eines der Kernprinzipien der umstrittenen Palantir-Software.“
König-Preuss verweist auf internationale Erfahrungen: „Die Schweiz hat nach jahrelanger Prüfung im Dezember bewusst auf Palantir verzichtet, weil Sicherheitsbehörden dort erhebliche Risiken für Datenschutz, Grundrechte und nationale Souveränität gesehen haben. Während andere Staaten erkannt haben, dass solche Systeme unweigerlich zu Rasterfahndung, Fehlverdächtigungen und Abhängigkeiten führen, öffnet die Thüringer Landesregierung aus CDU, SPD und BSW die Tür für vergleichbare Überwachungsmechanismen, unabhängig davon, unter welchem Firmen- oder Produktnamen sie am Ende umgesetzt werden.“
Besonders kritisch ist laut der Abgeordneten der Umfang der vorgesehenen Datenverknüpfung: „Der Regierungsentwurf ermöglicht die automatische Zusammenführung hochsensibler Daten, darunter Informationen zu Gesundheit, Bewegungen, sozialen Beziehungen und auch mit Bezug zu politischen Aktivitäten. Diese Daten stammen aus unterschiedlichen Polizeisystemen, selbst wenn die Daten ursprünglich für völlig andere Zwecke erhoben wurden. Daraus können umfassende Persönlichkeitsprofile entstehen, auch von Menschen, die nie eine Straftat begangen haben, da beispielsweise auch Zeugendaten einfließen können“.
Weiter kritisiert König Preuss die fehlende Kontrolle: „Besonders problematisch ist, dass die Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nach dem Entwurf der Regierung für Daten bis 2032 ausgesetzt werden können, wenn sie als ‚technisch zu aufwendig‘ gelten. Damit droht eine Blackbox, in der nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Daten warum analysiert werden, weder für Gerichte noch für Datenschutzaufsichtsbehörden. Dabei geht es mir nicht um eine pauschale Kritik an digitalen Werkzeugen. Es gibt durchaus sinnvolle und bereits genutzte Anwendungsfälle für KI auch im Polizeibereich, etwa für Transkriptionen, oder in der forensischen Auswertung im Bereich von Kinderpornografie. Das Problem sind die von der Landesregierung geplanten massiven Grundrechtseingriffe durch automatisierte Datenanalyse allein auf Verdachtsbasis, noch dazu ohne Richtervorbehalt. Als Die Linke erteilen wir solchen Überwachungsfantasien eine Absage. Sicherheit darf nicht auf Kosten von Grundrechten, Datenschutz und demokratischer Kontrolle gehen.“
