Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Ermittlungsverfahren wegen der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“.
Im Frühjahr 2024 wurden unter anderem Mitglieder der Gruppe „Omas gegen Rechts“ sowie weitere engagierte Personen in der Stadt Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) und in Mühlberg (Ortsteil der Landgemeinde Drei Gleichen im Landkreis Gotha) polizeilichen Maßnahmen unterzogen, weil sie Plakate mit der
Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ trugen. Die Landesregierung bestätigte auf eine Mündliche Anfrage
(Drucksache 7/10278), dass mindestens sieben Ermittlungsverfahren wegen § 185 des Strafgesetzbuchs
(StGB – Beleidigung) in Thüringen eingeleitet wurden, ohne allerdings zu deren Ausgang oder zu möglichen weiteren Fällen Stellung zu nehmen. Die Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ wurde von mehreren
Staatsanwaltschaften – unter anderem in den Ländern Hessen und Hamburg – ausdrücklich als durch das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt eingestuft, vergleichbar auch Aktenzeichen 6402 Js 226874/23
der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die darin keine Beleidigung, sondern „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ sahen; weitere Fälle gab es außerdem in den Städten Hamburg, Nürnberg und Aachen.
Betroffene der Anzeigen führten an, dass auch die Darstellung Höckes in Verbindung mit einem Hitlergruß
im Kontext der Aussagen „Björn Höcke ist ein Nazi“ und „Nie wieder“ als eindeutige Ablehnung nationalsozialistischer Symbole zu verstehen sei. Eine solche Darstellung sei – vergleichbar mit durchgestrichenen
Hakenkreuzen – nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof stellte bereits im Jahr 2007 (Aktenzeichen 3 StR
486/06) klar, dass Darstellungen, die erkennbar der Kritik, Distanzierung oder Aufklärung dienen, nicht unter
die Strafbarkeit fallen. Auch § 86 Abs. 4 StGB („staatsbürgerliche Aufklärung und Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen“) verdeutlicht, dass in solchen Fällen regelmäßig keine Strafbarkeit anzunehmen wäre.
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF
