König-Preuss: „Die geplante Chatkontrolle ist ein Angriff auf digitale Grundrechte, SPD und CDU in Thüringen dürfen nicht schweigen und sollten darauf hinwirken, dass sie gestoppt wird.“
Die EU plant mit der sogenannten Chatkontrolle eine flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, bei der Nachrichten, Fotos und Sprachnachrichten schon vor ihrer Verschlüsselung durchsucht werden können. Katharina König-Preuss, Sprecherin für Digitalisierung und Netzpolitik der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Das ist ein beispielloser Angriff auf die digitale Privatsphäre und das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Was als vermeintlicher Kinderschutz verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Dammbruch in Richtung Massenüberwachung und öffnet diesem Missbrauch Tür und Tor.“
„Fehleranfällige Algorithmen können harmlose Inhalte wie Urlaubsfotos fälschlich als verdächtig einstufen, dann stehen plötzlich Unschuldige im Fokus der Behörden. Für Journalist:innen, Whistleblower:innen, Menschenrechtsaktivist:innen, Oppositionelle, Pfarrer:innen, Anwält:innen und Engagierte der Zivilgesellschaft bedeutet die Chatkontrolle das Ende sicherer Kommunikation und damit einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit und den Schutz persönlicher Daten“, so König-Preuss.
Die Abgeordnete weiter: „SPD und CDU in Thüringen dürfen bei diesem Angriff auf Bürgerrechte nicht schweigen. Sie sollten ihre Stimme erheben und auch auf ihre Parteien auf Bundesebene Einfluss nehmen. Die geplante Chatkontrolle gefährdet sichere Kommunikation auch in Thüringen, nicht zuletzt bei Mitgliedern der Landesregierung und Behörden selbst, die beispielsweise den Anbieter Signal verwenden, der bereits angekündigt hat, sich aus Europa zurückzuziehen, sollte diese Regelung umgesetzt werden. Das wäre ein Armutszeugnis für den digitalen Standort EU.“
Voraussichtlich am 14. Oktober 2025 soll es im EU-Rat zur Abstimmung kommen. Die Abgeordnete fordert SPD und CDU auf, im EU-Rat eine klare Absage herbeizuführen und hierbei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren: „Artikel 6 Absatz 2 der Thüringer Landesverfassung sagt eindeutig: ‚Jeder hat Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Er ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung solcher Daten selbst zu bestimmen‘, SPD und CDU sollten diesen Auftrag ernst nehmen und dafür mit Nachdruck einstehen. Wer die Demokratie und die Freiheit im Netz erhalten will, darf sie nicht mit Überwachung zerstören.“