Linke: Aus der Ukraine Geflüchtete nicht aus Bürgergeld drängen – diskriminierendes Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

„Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen aus dem Bürgergeld zu drängen, ist der nächste Baustein einer CDU-Migrationspolitik, die sich der Hetze und gesellschaftlichen Spaltung der extrem rechten AfD anbiedert und sie in staatlichem Handeln wirksam werden lässt“, kritisiert Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, die neuesten Pläne von CDU und CSU sowie entsprechende Äußerungen des Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, Geflüchtete aus der Ukraine in den Asylbewerberleistungsbezug abzudrängen.

Seit dem 1. April erhalten neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine ohnehin nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also lediglich eine deutlich reduzierte soziale Absicherung. Nun sollen auch bereits länger hier lebende Menschen mit temporärem Schutzstatus von Bürgergeld auf Asylleistungen umgestellt werden. Dazu König-Preuss: „Statt Integration zu fördern, wird so erneut auf Ausgrenzung und Verarmung gesetzt.“

Besonders zynisch sei die Darstellung, Geflüchtete seien selbst schuld an ihrer prekären Lage, so die Abgeordnete weiter und betont: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine, darunter zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte, können aufgrund fehlender Anerkennung ihrer Abschlüsse oder mangelnder Kinderbetreuung noch nicht arbeiten. Wer das als ‚fehlende Motivation‘ hinstellt, handelt unredlich.“

Mit Verweis auf geltende Rechtsprechung fügt König-Preuss hinzu: „Laut Bundesverfassungsgericht steht allen Menschen in Deutschland, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus, das soziokulturelle Existenzminimum zu. Das ergibt sich direkt aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ganz klar untersagt hat, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes als repressives Druck- und Abschreckungsinstrument einzusetzen. Die sanktionsartige Verbannung von Geflüchteten aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz, wie von der CDU/CSU gefordert, verbietet sich daher. Mehr noch: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Relikt systematischer Ungleichbehandlung. Bei konsequenter Anwendung muss es aus menschenrechtlicher Sicht aufgrund des schlechteren Schutzstatus abgeschafft werden.“

Abschließend kritisiert König-Preuss den Zeitpunkt der Debatte: „Während sich die Lage in der Ukraine durch russische Angriffe weiter zuspitzt, ist es besonders inhuman, Geflüchtete hierzulande zusätzlich unter Druck zu setzen. Wer es ernst meint mit Solidarität gegenüber der Ukraine, muss auch die hier lebenden Schutzsuchenden menschenwürdig behandeln. Das lassen die Pläne von Voigt & Co. leider vermissen.“

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