König-Preuss fordert Konsequenzen für mutmaßlich rassistischen Richter in Gera

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Tageszeitung taz sowie eines ausführlichen Dossiers der Antifa Freiburg erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Es wäre absolut inakzeptabel, wenn ein Richter mit rassistischen Ansichten über das Schicksal von Menschen entscheidet, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen.“ Recherchen von mdr und taz sowie Zahlen der Bundesregierung hatten bereits vor mehreren Monaten deutliche Verdachtsmomente ergeben, dass ein Verwaltungsrichter aus Gera mit Nähe zur AfD politische Justiz bei Asylverfahren betreibt und für unterdurchschnittlich geringe Anerkennungsquoten verantwortlich ist. Die nun durch die Autonome Antifa Freiburg publik gemachten menschenverachtenden, rassistischen, frauenfeindlichen und homophoben Äußerungen in Burschenschafter-Netzwerken, die dem Richter zugeordnet allerdings durch diesen bestritten werden, würden den bisherigen Verdacht mit Anhaltspunkten untermauern.
„Diese Äußerungen sind nicht nur menschenverachtend, sondern stehen in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Ein Richter, der rassistische und homophobe Positionen vertritt, kann nicht unparteiisch und fair über Asylverfahren entscheiden“, so König-Preuss weiter.
„Klar wäre damit auch, dass die Pflicht des Richters zur Verfassungstreue verletzt wäre. Wer die Menschenwürde missachtet, zeigt deutlich, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“ Die Abgeordnete fordert das Justizministerium auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Bereits seit mehreren Jahren gibt es Berichte über den Richter, und bereits 2021 thematisierte der Thüringer Flüchtlingsrat dessen AfD-Nähe und seine Urteile. „Das Justizministerium muss alle rechtlichen Mittel prüfen und nutzen. Dazu würde sowohl die Prüfung auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens mit der Option auf Aberkennung des Beamtenstatus als auch eine Versetzung in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege nach § 31 Deutsches Richtergesetz gehören. Es ist unerlässlich, dass das Vertrauen in die Justiz wiederhergestellt wird.“
Die Abgeordnete weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 einen Verwaltungsrichter aus Gießen für ungeeignet erklärte, Asylverfahren zu entscheiden. Das Gericht begründete damals seine Entscheidung damit, dass ein Jurist, der Einwanderung als „Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben“ ansehe, sich nicht als Richter in einem Asylverfahren eigne. „Im aktuellen Fall des Richters in Gera liegen genügend Verdachtsmomente vor, das Thüringer Justizministerium muss aktiv werden und die Vorwürfe überprüfen, die der beschuldigte Richter bestreitet. So oder so ist es dringend an der Zeit, weitere Entscheidungen zu Lasten von Geflüchteten, die Anspruch auf Asyl haben, zu verhindern“, so König-Preuss.
Nach Ansicht der Abgeordneten müsse ebenfalls eine gründliche Überprüfung aller negativ beschiedenen Asylverfahren, die unter der Verantwortung dieses Richters getroffen wurden, erfolgen. „Hier ist auch das Bundesinnenministerium, das für das Bundesamt für Migration und Flucht zuständig ist, gefragt, eine Variante zu finden, mit der eine Überprüfung stattfinden kann. Es geht darum, Gerechtigkeit für die Betroffenen zu gewährleisten.“
König-Preuss abschließend: „Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Rechtsstaats, die es zu verteidigen gilt. Doch auch Richterinnen und Richter müssen jederzeit die Gewähr dafür bieten, dass sie selbst für zentrale Bestandteile des Grundgesetzes wie die Menschenwürde, das Demokratie- oder Rechtsstaatsprinzip einstehen. Antiziganistische, rassistische, antisemitische und homophobe Positionen dürfen keinen Platz haben, erst recht nicht in einer Position, in der über das Schicksal von Menschenleben entschieden wird.“ 

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