
König-Preuss weiter: „Laut mir vorliegenden Informationen wurden Maja T. nicht einmal 24 Stunden Zeit gegeben, um Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Ein rechtsstaatliches Verfahren wird somit auch durch deutsche Behörden behindert.“
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren in Ungarn wegen des Vorwurfs, im Februar 2023 an Körperverletzungen in Budapest gegen extreme Rechte beteiligt gewesen zu sein, als sich dort Neonazis aus ganz Europa zum „Tag der Ehre“ versammelten. Das zuständige Berliner Kammergericht hatte zuvor bereits selbst festgestellt, dass „die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“ und „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“ folge. Bezeichnenderweise befand selbst die italienische Regierung unter der Postfaschistin Meloni, eine Verbündete des Orban-Regimes, die dortigen Haft- und Prozessbedingungen für derart miserabel, dass sie die Auslieferung eines weiteren im Budapest-Komplex Beschuldigten aus Italien ablehnte. König-Preuss weiter: „Die ungarischen Haftbedingungen für non-binäre Personen sind noch deutlich drastischer und viel gefährlicher, sie stehen im Widerspruch zu den ersten drei Artikeln der Thüringer Verfassung und des Grundgesetzes. Ich erwarte, dass auch seitens der Landesregierung Druck auf die Bundesregierung ausgeübt wird, um ein faires Verfahren zu garantieren.“