Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die NPD, die inzwischen „Die Heimat“ heißt, keine staatliche Finanzierung für die Dauer von sechs Jahren erhält. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das Urteil aus Karlsruhe ist wegweisend und liefert mit der Entscheidung im zweiten NPD-Verbotsverfahren nun eine klare Schablone, wann und wie extrem rechte Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung auszuschließen sind. In der Summe muss man feststellen, dass auch bei der extrem rechten AfD die Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss nach Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz vorliegen, da sie offensichtlich gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip agiert und verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Nicht nur die völkischen Aktivitäten des Thüringer AfD-Vorsitzenden Höckes sind offensichtlich. Es ist daher nur folgerichtig, wenn losgelöst von der Diskussion um ein Verbotsverfahren jetzt auch ein gleichlaufender Antrag für die AfD geprüft wird“.
Den Antrag können der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung einreichen. König-Preuss weiter: „Die AfD bekämpft elementare Grundrechte und Prinzipien, die unsere Gesellschaft und die Demokratie ausmachen, gleichzeitig erhält sie Millionensummen durch den Staat und wird für ihre Hetze weiter gefüttert. Alleine im Thüringer Landtag fließen jährlich rund 4 Millionen Euro an die AfD, das entspricht der Hälfte des Budgets, welches der Thüringer Verfassungsschutz bekommt. Die AfD steckt diese Mittel auch in Propaganda, Hetzschriften gegen Migrant:innen und Social-Media-Videos mit Verschwörungstheorien. Finanziert sogar Mitarbeiter aus der Neonazi-Szene, darunter einen, der selbst bei Treffen in einer Thüringer NPD-Immobilie beteiligt war. Die Steuergelder von Bürgern wandern also teils direkt in die Hände von Neonazis. Es ist Zeit, der faschistischen, antisemitischen und rassistischen AfD den staatlichen Geldhahn endlich zuzudrehen“.