Integrationsminister:innen-Konferenz sieht Bund in der Pflicht bei der Beteiligung an den Integrationsmaßnahmen von Ländern und Kommunen

Die 18. Integrationsminister:innenkonferenz (IntMK) der Länder hat bei ihrem Treffen in Wiesbaden über die aktuellen Herausforderungen durch das Fluchtgeschehen aus der Ukraine und anderen Kriegs- und Krisengebieten beraten. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag bekräftigen die Länder die Solidarität mit den Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz in Deutschland suchen. Dazu erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss:

„Dass die Länder in einem gemeinsamen Entschließungsantrag die Solidarität mit den Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz in Deutschland suchen, bekräftigen, ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Denn gerade mit Blick auf die jüngsten Proteste in Schleusingen gegen eine geplante Unterbringung von Geflüchteten ist festzuhalten, dass die Solidarität mit Geflüchteten in Teilen der Gesellschaft nicht mehr vorhanden ist.“

 

Die in Thüringen für Migration zuständige Ministerin Doreen Denstädt, sagte am Rande der IntMK, „es brauche mit Blick auf die Migrationspolitik eine Gesamtstrategie des Bundes gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen und betont damit die Notwendigkeit von Solidarität der beteiligten Akteure untereinander.“ Die Integrationsminister:innen fordern vom Bund neben einer zu verstetigenden finanziellen Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der Länder und Kommunen für Integrationsmaßnahmen zudem die gesetzliche Absicherung der Sprachmittlung im sozialen Raum, zum Beispiel bei Gesprächen in Behörden, aber auch in Schulen und Kindergärten sowie in Beratungsstellen. Daneben forderte die IntMK eine bedarfsgerechte und finanziell auskömmliche Ausstattung der Integrationskurse sowie eine zeitnahe und deutliche Erhöhung der Bundesmittel für Kurse, die der Erstorientierung dienen. Auch die Migrationsberatung müsse durch den Bund in auskömmlich finanziert werden.

Diese Forderungen verdienen Unterstützung. Es muss gewährleistet werden, dass die Mittel, welche zunächst direkt an die Länder gehen würden, schnell im notwendigen Volumen an die Kommunen weitergereicht werden, in denen große Teile der Integrationsarbeit geleistet werden.

Auch nach Ansicht von König-Preuss braucht es aber vor allem auch einen grundlegenden Wandel im Asylrecht. „Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine hat gezeigt, dass eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Integrationspolitik möglich ist. Sei es der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt, Sprachkurse oder auch ungekürzte Sozialleistungen. Diese positiven Erfahrungen sollten, wie meine Kollegin Clara Bünger im Bundestag zurecht fordert, Vorbild für eine grundlegende Neuausrichtung der Fluchtpolitik sein.“

„Ebenso würde ich es begrüßen, wenn man auf Bundesebene ernsthaft daran arbeiten würde, Asylbewerber:innen die Möglichkeit einzuräumen, ihren Antrag zurückziehen können, um im Gegenzug eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wie es zuletzt auch der Thüringer Ministerpräsident gefordert hat. Gegenwärtig ist es nämlich so, dass bis zur finalen Entscheidung in einem Asylverfahren mehrere Jahre verstreichen, in denen Betroffene im Ungewissen leben. In dieser Zeit wird es ihnen nicht einmal ermöglicht, eine Perspektive zu entwickeln, da sie nicht arbeiten dürfen. Hinzukommt nach einem negativen Asylverfahren das Problem der Duldungen: Wir haben viele junge Geflüchtete hier, die 2015 zum Teil als unbegleitete Minderjährige zu uns gekommen sind. In der Zwischenzeit haben sie schulische und berufliche Qualifikationen erworben und ihre Ausbildungen abgeschlossen. Dennoch haben sie bis heute keine Bleibeperspektive und bekommen teils keine Arbeitsgenehmigung. Hier ist ein Systemwechsel dringend nötig.“

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