Straftaten gegen Journalist*innen in Thüringen

„In Thüringen wurden im letzten Jahr in mindestens sechs Fällen Journalistinnen und Journalisten Opfer von . In allen Fällen wurden die Delikte als politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich rechts eingeordnet. Insgesamt haben sich damit in den letzten fünf Jahren 25 behördlich bekannte Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten in Thüringen ereignet“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, zur Antwort auf eine „Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen in Thüringen – 2019“.

Wie die vorliegende Antwort des Innenministeriums ergibt, wurden im Verlauf des Jahres 2019 Volksverhetzungsdelikte, Beleidigungen, eine Nötigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt, bei denen sechs Journalistinnen und Journalisten als Geschädigte geführt wurden. Die Abgeordnete erfragt die Delikte seit dem Jahr 2015 als zwei Straftaten erfasst wurden (eine PMK rechts, eine nicht zuzuordnen). Weitere zwei folgten im Jahr 2016, die beide nicht zuzuordnen waren, 2017 vier (drei rechts, eine nicht zuzuordnen) und 2018 elf, davon neun im Bereich der PMK rechts, zwei nicht zuzuordnen.
Immer wieder kommt es auch zu tätlichen Angriffen. Die Abgeordnete nennt in dem Zusammenhang den Angriff auf zwei Journalisten, die von aus dem Umfeld des seit Jahrzehnten aktiven Neonazis im April 2018 in Nordthüringen überfallen und schwer verletzt wurden.
Bedauerlich sei, dass alle Fälle des Jahres 2019 bereits durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurden, obwohl zumindest Tatverdächtige namhaft gemacht werden konnten. König-Preuss weiter: „Dass viele Journalistinnen und Journalisten bei Aufmärschen und Versammlungen von und Neonazis seit mehreren Jahren nur noch in Begleitung von privatem Sicherheitspersonal ihre Arbeit durchführen können, ist bereits eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Pressefreiheit. Wenn, wie beim Überfall in , bisher und auch im restlichen Jahr 2020 aus organisatorischen Gründen kein Gerichtsprozess stattfinden kann, obwohl die Anklagen längst vorliegen, dann ist das für die Betroffenen unerträglich und ein verheerendes Signal an rechte Täter*innen. Die Pressefreiheit ist ein entscheidender Grundpfeiler der Demokratie. müssen ohne Beeinträchtigung ihrer Arbeit nachgehen können und entsprechend geschützt werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss es bei entsprechenden Taten ein schnelles Reagieren aus Ermittlungs- und Justizbehörden geben.“
König-Preuss erneuert ihre Forderung, dass bei rechten Straftaten Verfahrensabläufe beschleunigt werden, um auch den Tätern deutlich zu machen, dass ihr Handeln Konsequenzen haben.

Die Anfrage findet sich hier.

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