In diesem Fall ist die Anfrage und Beantwortung ziemlich irrelevant, da das Innenministerium die Formulierung „Schmierereien und Graffiti“ nicht zuordnen will oder kann, es wird darauf verwiesen, dass es unterschiedlichste Straftaten sein könnten und dies ja nur ein Weg der Kommunikation sei.
Text der Anfrage und die Antwort findet ihr DRS 6 7252 neonazistische_rassistische_antisemitische_und_homophobe_schmierereien_und_graffiti_im_jahr_2018_in_thueringen.