Antwort auf Kleine Anfrage: Verfassungsschützer als Autor in den “Burschenschaftlichen Blättern”?

thumb_vssteuerthueringenIm öffentlichen Teil der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses 5/2 des Thüringer Landtags bestätigte ein Zeuge, dass er Autor des Artikels “Die Sammlung Walter Flex im Stadtarchiv Eisenach” ist, der in der Zeitschrift “Burschenschaftliche Blätter” 2003 erschienen ist (Ausgabe 3/2003, Seite 77). Dieser Zeuge war zwischen 2002 und 2007 Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsabteilung des “Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz” (TLfV) und war dort nach eigener Aussage u. a. für die redaktionelle Erstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichts des TLfV zuständig. Die “Burschenschaftlichen Blätter” sind das offizielle Verbandsorgan der “Deutschen Burschenschaft” (DB), in deren Mitgliedsbünden sich auch zahlreiche Mitglieder und Funktionäre der NPD sowie andere Organisationen der extremen Rechten finden. Katharina König befragte die Landesregierung dazu. Diese gibt an, dass aktuell noch keine hinreichenden Anhaltspunkte vorliegen, wonach die DB Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnungen verfolgt. Außerdem bedürfe es bei der Veröffentlichung von Namensartikeln durch Mitarbeiter des TLfV keine Genehmigung des Geheimdienstes. Ein (schriftliche) Mitteilungspflicht bestünde nur, wenn ein Entgelt oder ein geldwerter Vorteil im Wert von mindestens zehn Euro geleistet würde. Verfassungsschutz-Mitarbeiter hätten „ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ und hätten bei außerdienstlicher politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, „die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt“, so die Landesregierung. Download der Anfrage hier.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben