Logo „GOOD NIGHT WHITE PRIDE“ nicht kriminell

Generalstaatsanwaltschaft teilt Einschätzung DER LINKEN:

Logo „Good night white pride“ nicht kriminell

Die Sprecherin für und Jugendpolitik der Fraktion DIE im begrüßt die Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft zum Logo der antifaschistischen Kampagne „Good night white pride“.

Im Juni diesen Jahres führten sächsische Unterstützungskräfte bei einer gegen den neonazistischen „Thüringentag der nationalen Jugend“ in Pößneck kurzzeitigen Festnahmen und Beschlagnahmungen wegen des Motives durch. Im Nachhinein verteidigte die zuständige Polizeidirektion in das Vorgehen öffentlich.

Daraufhin wurde die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft um Prüfung des beanstandeten Motives gebeten. Diese hat nunmehr festgestellt, dass es sich bei dem Symbol nicht um eine Gewaltdarstellung nach §131 StGB handelt. Ebenso ist das Motiv und Logo „GOOD NIGHT WHITE PRIDE“ nicht nach § 130 StGB (Volksverhetzung) und nicht nach §86a StGB strafbar.

Die Anmelderin der Gegendemonstration in Pößneck, die LINKE Landtagsabgeordnete Katharina König, kommentiert: „Bei einer objektiven Betrachtung war keine andere Entscheidung zu erwarten. Antifaschismus ist und bleibt notwendig, nicht kriminell! Es ist nun an der Landesregierung, weitere Kriminialisierungsversuche gegen Antifaschisten durch Polizeibeamte zu unterbinden.“

Nach Auskunft der Landesregierung wird diese Einschätzung künftig Teil der auszugebenden Einsatzunterlagen an Unterstützungskräfte, welche bei Einsätzen in Thüringen aus anderen Bundesländern hinzugezogen werden.

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