Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen Katharina König, Abgeordnete der Fraktion Die LINKE im Thüringer Landtag unter Umgehung des für Abgeordnete bestehenden Schutzes nach Artikel 55 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, rechtswidrig ermittelt. So wurden Gespräche im Januar 2011 und Februar 2011 abgehört, aufgezeichnet und aktenkundig erfasst sowie eine Observation am 8. Februar 2011 angeordnet und dadurch die parlamentarische Immunität untergraben. Nach dem eine Kleine Anfrage durch den Fraktionsvorsitzenden Bodo Ramelow vom 12. Dezember 2011 durch die Thüringer Landesregierung mit Verweis auf das Handeln sächsischer Behörden nicht vollständig beantwortet wurde, hat der rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die LINKE im sächsischen Landtag am 23. März 2012 ebenfalls eine Anfrage an die sächsische Landesregierung gestellt.