Kleine Anfrage: Stand des abgetrennten Gerichtsverfahrens gegen einen Hauptangeklagten im Turonen-Verfahren

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zum Stand des abgetrennten Gerichtsverfahrens gegen einen Hauptangeklagten im Turonen-Verfahren.

 

In mehreren Verfahren gegen die Neonazi-Bruderschaft „Turonen/Garde 20“ in Thüringen wurden in den letzten Jahren mehrere Mitglieder der Vereinigung zu teils erheblichen Haftstrafen verurteilt. Vorgeworfen wurde
der Vereinigung neben bandenmäßigem Drogenhandel unter anderem auch schwere Zwangsprostitution,
Geldwäsche und Verstöße gegen das Waffengesetz. Ein angeklagtes Mitglied der Neonazi-Bruderschaft war
außerdem als Anwalt tätig und soll laut Anklageschrift neben gewerbsmäßiger Geldwäsche für die Vereinigung – unter anderem zugunsten eines verurteilten NSU-Unterstützers – und Beihilfe zum gewerbsmäßigen
Drogenhandel auch Parteienverrat in Verbindung mit gemeinschaftlicher Erpressung begangen haben. Darüber hinaus soll er versucht haben, Teile der Räumlichkeiten der Neonazi-Bruderschaft als Kanzleiräume
auszugeben, um sie vor staatlichen Maßnahmen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft zog schon bei der Anklageverlesung ein dauerhaftes Berufsverbot für den Angeklagten in Betracht. Das Verfahren gegen diesen
Beschuldigten wurde aufgrund einer Erkrankung abgetrennt, später wurde er auch aus der Untersuchungshaft entlassen und ist seither auf freiem Fuß. Nach meiner Kenntnis ist nach wie vor kein Verfahren gegen
den Beschuldigten eröffnet worden und es sind auch noch keine Termine für eine Verhandlung anberaumt.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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