Kleine Anfrage: Bezahlkarte für Geflüchtete in Thüringen – Teil V

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu der Bezahlkarte für Geflüchtete in Thüringen – Teil V.

 

In Thüringen haben eine Reihe von Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Dabei nutzen die Kommunen Spielräume zu eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Dies führt
hinsichtlich der Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen der Bezahlkarte zu einem „Flickenteppich“. Obwohl es mit Blick auf die finanzielle Ausstattung beziehungsweise Unterstützung von nach Thüringen geflüchteten Menschen letztlich um die Umsetzung von Bundesrecht geht, finden so die betroffenen Personen
– je nachdem, wo sie sich in Thüringen aufhalten und je nachdem, ob die Bezahlkarte auch in Nachbarlandkreisen nutzbar ist – sehr unterschiedliche Alltagsbedingungen und damit Lebensumstände vor. Noch deutlicher wird der Unterschied für die Betroffenen, wenn man den Vergleich zwischen Kommunen mit Bezahlkarte und Kommunen mit noch fortgesetzter Bargeldzahlung ins Auge fasst. Dabei ist auch zu berücksichtigen,
dass der zweite Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Aktenzeichen: 1 BvL
10/10, 1 BvL 2/11) zu Fragen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lautet: „Art. 1 Abs. 1
GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet
diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die
Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“ Sowohl die vorherige als auch die jetzige Landesregierung hatten beziehungsweise haben die Einführung einer
Landesbezahlkarte vorbereitet beziehungsweise angekündigt.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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