Katharina König-Preuss, Sprecherin für Migrationspolitik, Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, fordert angesichts der letzten Entwicklungen im Fall des Richters Bengt Fuchs am Verwaltungsgericht Gera weitere Konsequenzen: „Die letzten Recherchen der Autonomen Antifa Freiburg haben Belege dafür erbracht, dass entgegen seiner eigenen Aussagen Richter Bengt Fuchs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor rassistischer Postings in einem Burschenschafts-Netzwerk ist und dafür sogar seine dienstliche E-Mail-Adresse verwendete. Der Entzug der Bearbeitung von Asylfällen war ein richtiger und wichtiger Schritt. Rassismus ist aber nicht nur auf Asylverfahren beschränkt. Die letzte Woche bekannt gewordenen Fakten führen zu einem weiteren Vertrauensverlust und lassen deutliche Zweifel an der Eignung für die richterliche Tätigkeit – nicht nur im Bereich von Asylverfahren – aufkommen. Angesichts der aktuellen Informations- und Faktenlage ist deshalb davon auszugehen, dass Richter Fuchs mit Blick auf seine Autorenschaft an den Postings mit rassistischen und homophoben Inhalt wider besseres Wissen sowohl gegenüber seinen Dienstvorgesetzten als auch gegenüber der Öffentlichkeit falsche Angaben gemacht hat.“
Das Vertrauen in die Thüringer Justiz hat nach Ansicht von König-Preuss bereits enormen Schaden genommen. Es sei nun notwendig, alle möglichen Schritte einzuleiten, um dies wiederherzustellen. Eine vorläufige Entbindung des Richters Fuchs von allen Aufgaben würde nach Ansicht der Abgeordneten das Vertrauen in die Thüringer Justiz schützen und die Durchführung des Disziplinarverfahrens unterstützen – ohne endgültige Tatsachen zu schaffen. Denn im Disziplinarverfahren wie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt: Das Ermittlungsergebnis wird durch eine umfassende Beweisaufnahme festgestellt, in der sowohl belastende also auch – so vorhanden – entlastende Gesichtspunkte einfließen.
,,Eine solche Maßnahme ist meines Wissens unter Einschaltung des Richterdienstgerichts nach Eröffnung eines Disziplinarverfahrens als verfahrensbegleitende und verfahrenssichernde Maßnahme möglich. Angesichts der Brisanz des Falles und des hohen öffentlichen Interesses ist auch die wirksame Anwendung des Beschleunigungsgebotes notwendig. Ich gehe davon aus, dass sowohl der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera als auch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz alle notwendigen und begründeten Schritte im Fall Fuchs in die Wege leitet. Dazu gehört auch die vorläufige Entbindung von allen Amtsgeschäften bzw. die vorläufige Dienstenthebung.“
Die Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz ist ein sehr hohes unverzichtbares Gut. Diese Prinzipien und deren praktische Umsetzung sind uns als Linke-Fraktion schon immer sehr wichtig. Sowohl parlamentarisch als auch außerparlamentarisch setzt sich Die Linke für deren Stärkung und Ausbau ein. „Allerdings schließen diese beiden Grundprinzipien für die Justiz – auch in Thüringen – notwendigerweise auch die Pflicht zur Selbstkontrolle und Selbstkorrektur ein. Deshalb gibt es auch im Falle der Versäumnisse von Richtern das Instrument des Disziplinarverfahrens, um damit die Problemlage umfassend aufzuarbeiten. Angesichts der Sachlage im Fall Fuchs ist meines Erachtens die Anwendung dieser Korrekturmechanismen dringend geboten“, so König-Preuss abschließend.