In der Antwort auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner u.a.(Bundestagsdrucksache 19/3350) zur Beschlagnahme von „Feindeslisten“ bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten in Thüringen antwortete die Bundesregierung, dass insgesamt bei vom Generalbundesanwalt geführten Verfahren seit dem Jahr 2011 Adress- und Telefonlisten mit mehr als 35.000 Namen aufgefunden wurden. Darunter sind unter anderem 10.000, welche im Verfahren gegen die rechtsterroristische Vereinigung „NSU“ sowie weitere 25.000, welche im Verfahren gegen die extrem rechte Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ aufgefunden wurden. Bei allen in der Drucksache aufgeführten Listen handelt es sich um Verfahren, die durch den Generalbundesanwalt bearbeitet wurden. Nicht erfasst und aufgeführt sind somit Verfahren, die auf Landesebene bearbeitet werden. Ebenso erklärt die Bundesregierung in der Drucksache, dass für die Gefahrenabwehr und demzufolge Information und Schutz für betroffene Personen die Polizeien der Länder entsprechend informiert worden seien.
Deshalb erkundigte sich Katharina König-Preuss nach solchen Listen, die bei Thüringer Landesbehörden bekannt geworden sind. Darüber hinaus wurde nach der Information von Betroffenen, eine Einschätzung der Gefährdungslage und Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen gefragt. Die Landesregierung gab an, betroffene benachrichtigt zu haben, aber keinen Anlass für weitere Schutzmaßnahmen gesehen zu haben. Dies scheint auf der Einschätzung der Ermittlungsbehörden zu beruhen, dass es sich bei den Listen nicht um konkrete Ziele für Handlungen handelt. Die gesamte Antwort auf die Anfrage gibt es hier (PDF).