Vermummungsverbot fuer regulaere Polizeieinheiten

vermummter Polizeibeamter bei Langenhagen / Hannover Innerhalb der 14. Innenausschußsitzung am 05.11.2010 und der dort stattfindenden Debatte zum Antrag der FDP „Identifizierbarkeit von Polizeikräften im Einsatz erleichtern“ wurde u.a. das Thema Bekleidung Thüringer Polizeibeamter thematisiert. Innerhalb der Diskussion wurde seitens des Innenministeriums geäußert, dass es nur Sondereinsatzkommandos (SEK) erlaubt sei, sogenannte Sturmhauben im Einsatz zu tragen.

Da dies der Bekleidung Thüringer Einsatzkräfte auf Demonstrationen zumindest teilweise widersprach, wurde seitens Katharina König, Sprecherin für Jugendpolitik und Antifa der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag am 05.11.2010 eine schriftliche Nachfrage an den damaligen Innenminister Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber gestellt, welche die entsprechenden Polizeidienstvorschriften bzw. andere Regelungen zum Thema Sturmhauben nachfragte.

Mit Schreiben vom 29.November 2010 (weitergeleitet am 03.Dezember 2010) antwortete das Innenministerium mit einem kurzen Schreiben und umfangreichem Anhang, der Dienstkleidungsvorschrift der Thüringer Polizei.

Im nun eingegangenen Schreiben äußert Herr Staatssekretär Geibert, dass „Die Beschaffung sowie das Tragen von Sturmhauben (…) ausschließlich den Einsatzkräften des Spezialeinsatzkommandos (SEK) sowie des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) (…)“ zusteht und „(…) sowohl die Beschaffung als auch das Tragen von Sturmhauben für alle anderen PVB [Polizeivollzugsbeamten] (…) nicht vorgesehen und somit auch nicht gestattet (…)“ ist.

Bei diversen Einsätzen in Thüringen wurden Polizeibeamte mit Sturmhauben beobachtet – teilt bitte uns (info [ät] haskala.de) oder eurer zuständigen Ortsgruppe der Roten Hilfe mit, wenn ihr es zukünftig beobachtet und dokumentiert es, sofern euch dies möglich ist.

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