Zur heutigen Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts, kein Hauptverfahren gegen den Geraer Verwaltungsrichter Bengt Fuchs zu eröffnen, erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, kein Hauptverfahren zu eröffnen, ist ein fatales Signal sowohl an Betroffene rassistischer Diskriminierung als auch an all jene, die sich tagtäglich gegen Hass und Hetze engagieren. Wenn ein Richter, der öffentlich über Sinti und Roma als ‚Rotationseuropäer mit Eigentumsschwäche‘ spricht, nicht einmal vor Gericht gestellt wird, wirft das erhebliche Fragen über die Sensibilität unserer Justiz gegenüber Rassismus, aber auch über die Grenzen des Sagbaren auf, wenn sie von Menschen in Amt und Würden überschritten werden.“
König-Preuss hatte im August 2024 Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und weiterer in Betracht kommender Straftatbestände gegen Bengt Fuchs gestellt. Grundlage waren Recherchen der Autonomen Antifa Freiburg und zahlreiche Medienberichte, die rassistische, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen des damaligen Verwaltungsrichters dokumentierten. „Dass das OLG die Äußerung zwar als ‚grob geschmacklos und diffamierend‘ bezeichnet, sie aber trotzdem nicht als strafbar wertet, zeigt das strukturelle Problem: Rassismus wird zwar erkannt, aber bleibt folgenlos. Genau das untergräbt Vertrauen und schützt Täter statt Betroffene“, so König-Preuss weiter.
Die Abgeordnete fordert eine konsequente Aufarbeitung und politische Konsequenzen: „Ein Richter, der öffentlich Minderheiten diffamiert, hat auf einer Richterbank nichts verloren. Thüringen muss alles dafür tun, dass solche Entgleisungen dienstrechtliche Folgen haben unabhängig von der Eröffnung oder Ausgang eines Strafverfahrens. Antiziganismus, und Rassismus dürfen – ebenso wenig wie Antisemitismus – niemals als geschmacklos, aber konsequenzfrei durchgehen.“
