Kleine Anfrage: Bezahlkarte für Geflüchtete in Thüringen – Teil VI

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu der Bezahlkarte für Geflüchtete in Thüringen – Teil VI.

 

In Thüringen haben eine Reihe von Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Dabei nutzen die Kommunen Spielräume zu eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Dies führt
hinsichtlich der Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen der Bezahlkarte zu einem „Flickenteppich“. Obwohl es mit Blick auf die finanzielle Ausstattung beziehungsweise Unterstützung von nach Thüringen geflüchteten Menschen letztlich um die Umsetzung von Bundesrecht geht, finden so die betroffenen Personen
– je nachdem, wo sie sich in Thüringen aufhalten und je nachdem, ob die Bezahlkarte auch in Nachbarlandkreisen nutzbar ist – sehr unterschiedliche Alltagsbedingungen und damit Lebensumstände vor. Noch
deutlicher wird der Unterschied für die Betroffenen, wenn man den Vergleich zwischen Kommunen mit Bezahlkarte und Kommunen mit noch fortgesetzter Bargeldzahlung ins Auge fasst. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der zweite Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Aktenzeichen: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) zu Fragen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lautet:
„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht
auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG
begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen
als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß
an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und
ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen
zu.“ Sowohl die vorherige als auch die jetzige Landesregierung hatten beziehungsweise haben die Einführung einer Landesbezahlkarte vorbereitet beziehungsweise angekündigt.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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