„Viele Thüringer Kommunen stehen gerade vor enormen Herausforderungen, um eine gute Unterbringung für Geflüchtete bspw. aus Afghanistan und Syrien, aber auch viele Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen, umzusetzen. Die Landesregierung hat bereits mehrere – auch von den Kommunen geforderte – Maßnahmen eingeleitet, um dabei mit allen Kräften zu unterstützen. Eine gute Unterbringung ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Integration gelingen kann. Hier sind alle Beteiligten: Bund, Land und Kommunen sowie gesellschaftliche Akteur:innen gefragt“, erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Das Land hat derzeit 2252 Erstaufnahmeplätze an verschiedenen Standorten zur Verfügung und führt momentan ein Verfahren zur Markterkundung durch, um ein weiteres geeignetes Landesobjekt für die Erstaufnahme zu finden. Mit einer neuen Verordnung wird eine angepasste und erhöhte Kostenerstattung für Geflüchtete eingeführt. Kommunen haben so künftig eine größere finanzielle Planungssicherheit in Bezug auf Unterbringungskosten, soziale Betreuung und Schutzmaßnahmen. Ebenso sollen Kommunen für Unterkünfte, die sie für Geflüchtete vorhalten die aber noch nicht belegt sind, künftig eine Kostenerstattung erhalten. Auch die Thüringer Wohnungswirtschaft wird durch das Land zusätzlich bei der Sanierung von Wohnraum unterstützt. Die Kosten, die bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine entstehen, werden bereits zu 70 % durch den Bund getragen. Das Land plant für die verbleibenden 30 % eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen.
„Bei allen Schwierigkeiten, die momentan bestehen und die im konstruktiven Zusammenspiel von Land und Kommunen gelöst werden müssen, darf die Situation der Geflüchteten nicht aus den Augen verloren gehen. Wir dürfen nicht vergessen, dass Menschen vor Putins Angriffskrieg in Russland sowie vor den weiterhin verheerenden Situationen in Afghanistan und Syrien fliehen, um ihr Leben zu retten. Es ist notwendig, rassistische Ressentiments zurückzuweisen, die gerade leider wieder verstärkt Verbreitung finden und viel zu selten auf Widerspruch stoßen. Ich appelliere eindringlich an alle Entscheidungsträger:innen, sich antirassistisch zu positionieren, ohne dabei berechtigte Kritik außer Acht zu lassen. Wir tragen Verantwortung für alle Menschen, die hier sind und diejenigen, die noch kommen werden. Eine menschenrechtliche Grundposition muss dabei Maßstab des Handelns sein – unabhängig von Status und Herkunft. Das Land, aber auch die Kommunen sind gefordert – mit Unterstützung des Bundes – gemeinsam konstruktiv mit der entstehenden Situation umzugehen.“