Veranstaltungsreihe zur Polizei: „Mit Sicherheit demokratisch? Polizei zwischen Anspruch und Wirklichkeit.“

„Mit Sicherheit demokratisch? zwischen Anspruch und Wirklichkeit.“ Veranstaltungsreihe im Jugend- und Wahlkreisbüro Haskala

Jeden Tag ist die Polizei in Deutschland im Einsatz, ihr Aufgabengebiet umfasst Fahrzeugkontrollen und Vermisstensuche genauso wie Großrazzien bei potentiellen Terrorist*innen. Gleichzeitig ist der deutsche Sicherheitsapparat ein kontroverses Diskussionsthema: Immer wieder kommen Fälle ans Tageslicht, bei denen Verstrickungen zwischen Mitarbeiter*innen von Sicherheitsbehörden und rechten Gruppierungen sichtbar werden und polizeiliche Maßnahmen werden von Betroffenen häufiger als unverhältnismäßig, überzogen gewaltsam oder auch teils rassistisch kritisiert. Auf der anderen Seite wird eine solche Kritik von meist konservativen Stimmen als ungerechtfertigte Pauschalkritik an der Polizei abgewehrt.
In der Veranstaltungsreihe im Mai und Juni wird die Arbeit der Polizei aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden, um der Kritik an der Polizei auf den Grund zu gehen und auch, um konkrete Handlungs- und Reformmöglichkeiten zu diskutieren. Dazu sind Referent*innen eingeladen, die in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld intensiv auch mit den deutschen Sicherheitsbehörden zu tun haben.
Die Vorträge und Gespräche finden jeweils 19:00 Uhr im Jugend- und Wahlkreisbüro Haskala in der Saalstraße 38 in statt. Die Termine und Titel sind:

23.5. „Die haben uns nicht ernstgenommen – Zu Erfahrungen von Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt mit der Polizei“ Vortrag von einer Mitarbeiterin von .
16.6. „Was darf ich, was darfst du? Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei“ Vortrag von , Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Thüringer Landtag und Innenpolitiker.
23.6. „Das Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht“ Vortrag von , Rechtsanwältin.
27.6. „Rechte Netzwerke in Staat und Gesellschaft“ Vortrag von , Sprecherin für Antifaschismus für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag
20.5. neuer Termin: 06.07. „Demokratiegefährdende Einstellungen und Verhaltensweisen in Polizeiorganisationen des Bundes und der Länder – Erkenntnisse, Prävention, Intervention“ Vortrag von , Polizeiwissenschaftler.

20.5., 19:00: Aus Gesundheitlichen Gründen muss die leider verschoben werden: neuer Termin: 06.07., 19:00
„Demokratiegefährdende Einstellungen und Verhaltensweisen in Polizeiorganisationen des Bundes und der Länder – Erkenntnisse, Prävention, Intervention“
Vortrag und Gespräch mit Martin Thüne

Als in den 1990er Jahren mehrere Polizeibeamt*innen für die Partei „Die Republikaner“ kandidierten, provozierte das eine umfangreiche Forschung über politische Einstellungen innerhalb der Polizei. Seither ist das Thema wenig erforscht worden, aber nicht zuletzt die Kandidatur von auffällig vielen Polizist*innen um AfD-Mandate lässt die Frage wieder aufleben, wie es um politische Haltungen innerhalb der Polizei bestellt ist. Aktualität erfährt diese Frage auch deshalb, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle bekannt wurden, in denen Polizeibeamt*innen persönliche Netzwerke und virtuelle Chatgruppen bildeten, in denen rassistische und antisemitische Positionen ausgetauscht und mitunter sogar Tötungsfantasien artikuliert wurden. Immer wieder steht zudem der Vorwurf im Raum, dass Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sonstiger persönlicher Merkmale in den polizeilichen Fokus geraten bzw. unverhältnismäßige Maßnahmen erdulden müssen. Im Vortrag soll den Fragen nachgegangen werden, welche (Forschungs-)Erkenntnisse zu demokratiegefährdenden Einstellungen und Verhaltensweisen von Polizeibediensteten existieren und welche Möglichkeiten für Prävention sowie Intervention in diesem Kontext bestehen.

Dr. jur. Martin Thüne ist Kriminologe und Polizeiwissenschaftler, aktuell tätig als Dozent und Beauftragter für Forschung an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei.

23.5., 19:00:
„‘Die haben uns nicht ernstgenommen‘ – Zu Erfahrungen von Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt mit der Polizei“
Vortrag und Gespräch mit einer Mitarbeiterin von ezra

Wie nehmen Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen den Kontakt zur Polizei wahr? Wir sprechen über Erfahrungen im Erstkontakt (am Tatort), in Phasen des Strafverfahrens und über die Berichterstattung der Polizei. Darin zeigen sich Aspekte, die über ein individuelles Fehlverhalten von einzelnen Beamt*innen hinausgehen. Im Anschluss wollen wir diskutieren, wie die Rechte von Betroffenen gestärkt und Erfahrungen sekundärer Viktimisierung vermieden werden können.

ezra berät Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, auch wenn Polizeibeamt*innen unter den Täter*innen sind.

16.6., 19:00
„Was darf ich, was darfst du? Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei“
Vortrag und Gespräch mit Steffen Dittes.

Ob auf dem Rückweg vom Konzert oder der Demo, Menschen, die nicht typisch bürgerlich oder nicht weiß aussehen, werden häufiger kontrolliert. Doch was darf die Polizei? Muss ich meine Taschen leeren? Was muss ich erzählen?
Dieser Fragen widmet sich der Vortrag und thematisiert dabei sowohl die Rechte und Pflichten der Polizei wie auch der von polizeilichen Maßnahmen Betroffenen oder solche Maßnahmen beobachtenden Zeug*innen Thema sein. Ebenso berichtet Steffen Dittes aus seiner Perspektive als Landtagsabgeordneter, welche Möglichkeiten die Legislative durch Gesetzesvorhaben, aber auch Instrumente wie Kleine Anfragen hat, um auf Polizeihandeln einzuwirken. Im Anschluss wird es für alle Interessierten die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen, sich über eigene Erfahrungen auszutauschen und mehr zu erfahren.

Steffen Dittes ist Landtagsabgeordneter, langjähriger Experte für Innenpolitik und mittlerweile Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag

23.6., 19:00
„Gewaltenteilung? Das Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht“
Vortrag und Gespräch mit Kristin Pietrzyk

Polizist*innen und ihre Arbeit sind häufig vor Gericht: als Zeug*innen und durch ihre schriftlichen Ermittlungsergebnisse prägen sie den Verlauf von Strafverfahren, ihr Wort hat entsprechend vor Gericht ein hohes Gewicht, auch da ihren Aussagen häufig eine besonderer Status zugesprochen wird – sind sie doch die Diener des Staates.
Der Vortrag soll die Rolle der Polizei in Ermittlungen und Strafprozessen beleuchten und dabei einen besonderen Fokus auf die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und die Beurteilung von Polizeizeug*innen durch das Gericht andererseits (auch in politischen) Strafprozessen beleuchten.

Kristin Pietrzyk ist Rechtsanwältin und hat in der Strafverteidigung sowie in der Nebenklage (u.a. NSU-Prozess, Halle-Prozess, der Prozess gegen die „Gruppe Freital“ und „NSU 2.0“) tagtäglich mit der Polizei im Rahmen von Gerichtsprozessen zu tun.


27.6., 19:00
„Rechte Netzwerke in Staat und Gesellschaft“
Vortrag und Gespräch mit Martina Renner

Als angeblicher „Einzeltäter“ steht Alexander M. seit Februar 2022 vor dem Landgericht Frankfurt, er soll der Verfasser der knapp 120 mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohschreiben sein. Wie in anderen Fällen verschleiert das Gerede vom „Einzeltäter“ den dahinter stehenden Netzwerkcharakter. Seien es rechte Netzwerke in Polizei, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr oder extrem rechte Strukturen bei den „Protesten gegen die Corona-Maßnahmen“. Noch immer wird das Problem verharmlost und unterschätzt.

Martina Renner, Sprecherin der Linksfraktion für antifaschistische Politik im Bundestag und stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, stellt wichtige Komplexe dar und umreißt, welche Schritte notwendig sind, um die Gefahr in den Griff zu kriegen.

Die Veranstaltung wird von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert.

Alle Menschen sind herzlich willkommen. Aufgrund der Infektionslage gilt während der Veranstaltung besteht eine Maskenpflicht. Ab 18:30 Uhr ist Einlass.

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen

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