Antwort zur Anfrage: Aktenübersendung im Ballstädt-Prozess

Anfang Mai 2020 wurde bekannt, dass das Urteil im sogenannten „-“ durch den Bundesgerichtshof aufgehoben wurde und sechs Jahre nach dem schweren Überfall auf die Kirmesgesellschaft durch Neonazis, welche auch der „“ ( / ) zugehörig sind, ein neuer Prozess stattfinden muss, welcher insbesondere für die Betroffenen eine enorme Belastung darstellt. Das mündliche Urteil wurde am 24. Mai 2017 am Landgericht gesprochen. Das schriftliche Urteil wurde offenbar am 12. Oktober 2017 den Prozessbeteiligten zugestellt. Revision wurde seitens der Verteidiger innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt. Die Begründung musste innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils an das Landgericht Erfurt (November 2017) gesendet werden. Offenbar übersendete das Landgericht Erfurt die Prozessakten inklusive der Revisionsbegründung jedoch erst am 3. August 2018 an den Generalbundesanwalt. Katharina König-Preuss fragte daher zum Aktenlauf des Vorgangs im Landgericht Erfurt nach. Nach Darstellung der Landesregierung ergibt sich, dass der zeitliche Ablauf minimal anders erfolgte. Die Landesregierung geht davon aus, dass der große Umfang der Akten ursächlich für die lange Dauer der Übersendung ist. Frage und Antwort findet sich hier (PDF).

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben