Grundrechtsbeschränkung der falsche Weg

„Der Gesetzentwurf der CDU soll die Hoffnung wecken, mit einem Landesversammlungsgesetz -Konzerte und Neonazi-Aufmärsche künftig in Thüringen leichter verhindern zu können. Es ist aber das gänzlich falsche Signal, demokratiefeindlichen Bestrebungen mit der Beschränkung der Demokratie zu begegnen“, begründet Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, die Ablehnung des Gesetzentwurfs der CDU.

„Kurzum, der Gesetzentwurf ist absolut unbrauchbar, voller juristischer und handwerklicher Fehler, aber vor allem nicht verfassungskonform und grundrechtsbeschränkend“, so Dittes. Während der Plenardebatte haben Vertreter der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verschiedene grundsätzliche Mängel des CDU-Gesetzentwurfs dargestellt. Auch Steffen Dittes machte deutlich, dass die beabsichtigte Wirkung völlig ins Leere läuft. „Weder hat die CDU die Entscheidungen der Thüringer Verwaltungsgerichte, des OVG und des Bundesverfassungsgerichts angemessen berücksichtigt noch schafft es die CDU, den Versammlungsbehörden praktische Hilfestellungen zu liefern. Stattdessen wurde im Plenum deutlich, dass die Union völlig willkürlich Orte und Daten zusammengeschustert hat, an denen sie Rechtsrock-Konzerte verbieten will.“

Der Innenexperte der LINKEN führte im Plenum aus, dass es neben der Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Rechts auch auf der Verwaltungsebene geeignete und wirksame Instrumentarien gebe, um der extrem rechten Ideologie und ihren Aktionen entgegenzutreten. „Gerade die zunehmende Kommerzialisierung von Neonazi-Veranstaltungen erfordert eine verfassungsrechtliche Neubewertung durch das Bundesverfassungsgericht. Dies kann z.B. über eine konkrete Normenkontrolle mit einem entsprechenden Vorlagebeschluss in einem laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren geschehen. Voraussetzung für einen solchen Verfahrensweg ist in jedem Fall ein qualifizierter Bescheid einer Versammlungsbehörde. Wir wissen, dass nicht jede Versammlungsbehörde die hohen Anforderungen in diesem grundrechtssensiblen Bereich ohne kompetente Beratung und Unterstützung erfüllen kann. Aus diesem Grund wäre es aus unserer Sicht notwendig, eine Task Force unter Beteiligung aller Fachministerien zu bilden und deren Arbeit zu verstetigen“, so Steffen Dittes.

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