Viele Gemeinden aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt haben die Chance zur Schaffung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen im Rahmen der Freiwilligkeit genutzt

„Mit dem Beschluss zum Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 haben weitere Gemeinden des Landkreises - die Chance zur Schaffung leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen genutzt und sich neu gegliedert. Einige Gemeinden aus unserem waren bereits Bestandteil des ersten Gemeindeneugliederungsgesetzes. Diese Neugliederungen wurden im Juli 2018 wirksam.“, erklärt die Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss (DIE LINKE).

Rot-Rot-Grün bleibe bei der Schaffung leistungsfähiger und zukunftsfester Verwaltungsstrukturen somit auf Kurs. Die Dynamik des Reformprozesses belege, dass die im Leitbild der Landesregierung festgehaltenen Eckpunkte von der gemeindlichen Ebene als Grundlage zur Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Strukturen akzeptiert werden. Mit dem gestrigen Beschluss des Landtages wurde die Eingliederung von in die Stadt Rudolstadt, die Eingliederung von Reichmannsdorf und Schmiedefeld in die Stadt Saalfeld, die Eingliederung von Lichte und Piesau in die Stadt Neuhaus am Rennweg und der damit verbundene Landkreiswechsel, die Bildung der Gemeinde , die Eingliederung von Dröbischau und Oberhain in die Stadt
Königsee-Rottenbach und die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal beschlossen. Diese Neugliederungen werden zum 1. Januar 2019 wirksam. Mit dem Beschluss wurde aus meiner Sicht ein guter Kompromiss für das Schwarzatal gefunden. Das ist das Ergebnis von zahlreichen Diskussionen.“, betont Katharina König-Preuss. Diese Neugliederungen werden vom Land finanziell gefördert. Neben der Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohnerin und Einwohner erhalten Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Strukturbegleithilfen und Entschuldungshilfen. Zudem erhält der Landkreis Saalfeld – Rudolstadt für den Wechsel von Lichte und Piesau in den Landkreis Sonneberg in den kommenden Jahren Kompensationszahlungen.

„Ich ermuntere dazu, die Chancen zur Neugliederung zu nutzen und Bestandteil des dritten Neugliederungsgesetzes zu werden, welches die Landesregierung Anfang des Jahres 2019 dem Landtag zuleiten wird. Entsprechend des Ausgangs des Bürgerentscheids in Anfang Januar 2019 wird in diesem Zusammenhang dann auch gegebenenfalls eine gesetzliche Regelung zu treffen sein.“, sagt Katharina König-Preuss abschließend.

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